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BAföG beziehen und nebenbei selbstständig arbeiten – geht das überhaupt?

Geschrieben von Tino Keller
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Für viele Studierende ist BAföG eine gute Möglichkeit, um das Studium zu finanzieren. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dabei spielt vor allem das Einkommen der Eltern und auch der Betrag auf dem eigenen Konto eine Rolle. Das kann schnell kompliziert werden, wenn du dir dein Leben durch eine selbstständige Tätigkeit finanzierst.

Doch was viele Selbstständige gar nicht wissen: Auch wenn du selbstständig arbeitest, kannst du trotzdem BAföG beziehen. Wie das geht und was die Voraussetzungen dafür sind, erklären wir dir in diesem Artikel.

Was ist BAföG?

Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses regelt die finanzielle Unterstützung von Schüler:innen und Studierenden und tritt insbesondere dann in Kraft, wenn die Auszubildenden ihre Lehre nicht selbst finanzieren können. Dabei steht die Bezeichnung BAföG sowohl für das eigentliche Gesetz als auch umgangssprachlich für das Geld, das als Förderung letztendlich gezahlt wird.

BAföG an sich soll für eine größere Chancengleichheit im Bildungswesen sorgen und es so auch Kindern aus einkommensschwächeren Familien ermöglichen, eine weiterführende Bildung zu genießen.

Dabei fungiert BAföG als zinsloses Darlehen des Staates über die Dauer der Ausbildung. Das heißt, der Betrag muss ohne das Zuzahlen von Zinsen zurückgezahlt werden. Dafür haben die Schüler:innen und Studierenden in der Regel fünf Jahre nach ihrem Abschluss Zeit und können das Darlehen in Raten abzahlen.

Übrigens: Ab dem Wintersemester 2024/2025 wurde ein sogenanntes Flexibilitätssemester eingeführt. Dieses ermöglicht es Studierenden, ohne Angabe von Gründen ein zusätzliches Semester BAföG-Förderung über die reguläre Förderungshöchstdauer hinaus zu erhalten.

Zusätzlich wurde im Rahmen der BAföG-Reform 2024 eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 € als Vollzuschuss eingeführt. Diese Unterstützung richtet sich speziell an junge Menschen aus einkommensschwachen Familien und soll den Start ins Studium erleichtern.

Wer bekommt BAföG?

Wer BAföG bekommt, ist klar in dem Gesetz geregelt. Zu den Voraussetzungen gehören:

  • Die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein entsprechender Aufenthaltstitel
  • Die Altersgrenze von 45 Jahren (seit 2024)
  • Nachweise des finanziellen Bedarfs für die Förderung
  • Ggf. das Erbringen von Leistungsnachweisen im Rahmen der jeweiligen Ausbildung

Inhaber:innen der deutschen Staatsbürgerschaft ist es prinzipiell möglich, BAföG zu erhalten. Darüber hinaus können sich aber auch Geflüchtete, Migrant:innen oder Bürger:innen aus anderen Ländern der Europäischen Union für das Darlehen qualifizieren, sofern sie gesellschaftlich integriert sind und perspektivisch in Deutschland bleiben möchten.

📌  Zusätzlich gilt es, die vorgegebene Altersbegrenzung einzuhalten: Das Studium oder die schulische Ausbildung muss vor Vollendung des 45. Lebensjahres begonnen werden. Das ist relativ neu, vorher war die Altersgrenze bei 30 bzw. 35 Jahren für Masterstudierende.

Außerdem müssen teilweise Leistungsnachweise vorgelegt werden, um eine wiederholte Förderung durch BAföG zu erhalten.

➡️ Selbstständig als Student:in? Das musst du wissen!

Schließlich muss erfolgreich nachgewiesen werden, dass im Falle von jungen Menschen die Familie nicht in der Lage ist, die finanzielle Belastung der Ausbildung für ihr Kind zu tragen. Wer neben dem Studium selbstständig und/oder in einem Minijob arbeitet, darf für die BAföG-Förderung mit seinem Einkommen eine gewisse Freibetragsgrenze nicht übersteigen.

Die genauen Voraussetzungen können auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachgelesen werden.

💡Tipp von Accountable: BAföG ist kein steuerpflichtiges Einkommen und muss somit nicht für deine Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Diese kannst du übrigens mit Accountable erstellen und direkt ans Finanzamt schicken. Wir zeigen dir, wie das geht!

BAföG und selbstständig arbeiten: Wie viel darf man neben dem BAföG verdienen?

Für Selbstständige, die BAföG beziehen, berechnet sich der Freibetrag anders als bei angestellten BAföG-Empfänger:innen. Für selbstständig arbeitende Studierende beträgt der monatliche Freibetrag, der neben dem BAföG hinzuverdient werden darf, aktuell bei 556€* (Stand: Wintersemester 2024/2025).

Wer diese Grenze mit seinem monatlichen Einkommen abzüglich der Sozialversicherungspauschale überschreitet, riskiert eine Minderung seines BAföG-Betrags, eine Rückzahlung des zu viel erhaltenen BAföGs oder sogar die komplette Streichung des Geldes. Dieser Freibetrag ist also sehr wichtig für deine Selbstständigkeit und deinen Anspruch auf BAföG.

➡️ Selbständig im Studium: Basics für selbständige Studierende

Berechnung des Freibetrags für selbstständige BAföG-Empfänger

Berechnung des Freibetrags für selbstständige BAföG-Empfänger:innen

Wenn du BAföG beziehst und nebenbei selbstständig arbeitest, musst du neben dem monatlichen Freibetrag für Selbstständige auch noch die Sozialversicherungspauschale berücksichtigt werden. 

Diese beträgt derzeit 22,3 % (Stand: 2024) und wird von dem Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit abgezogen, unabhängig davon, wie du krankenversichert bist.

Schauen wir uns das Ganze in zwei Rechenbeispielen an:

🔖 Beispiel 1

Du verdienst im Bewilligungszeitraum des BAföGs 4.000€ mit deiner selbstständigen Tätigkeit. Davon musst du nun noch die 22,3% für die Sozialversicherungspauschale abziehen:

4.000€
–    892€ (22,3% von 4.000€)

 3.108€ jährliches Einkommen

259€ monatliches Einkommen

Somit verdienst du nach Abzug der Sozialpauschale 259 € im Monat und bleibst damit unter dem Freibetrag von 556 €.

🔖 Beispiel 2

Du verdienst im Bewilligungszeitraum des BAföGs 6.000€ mit deiner selbstständigen Tätigkeit.

6.000€

– 1.338 € (22,3 % von 6.000 €)

= 4.662 € jährliches Einkommen

388,50 € monatliches Einkommen

Somit verdienst du 167,50 € weniger als den Freibetrag von 556 €. 

Vor der Anhebung des Freibetrages auf 556 € wäre die Konsequenz gewesen, dass dir der Differenzbetrag für den Bewilligungszeitraum vom BAföG abgezogen worden wäre.

Nicht relevant für Selbstständige ist die Werbungskostenpauschale, die bei angestellten BAföG-Empfänger:innen zusätzlich mit 1.230 € verbucht wird.

💡Tipp von Accountable: Wenn du deine Finanzen über unsere praktische Steuerapp verwaltest, kannst du stets auf einen Blick sehen, ob du über oder unter der Freibetragsgrenze für dein BAföG liegst.

Wie kann ich BAföG beantragen?

Wenn du selbstständig arbeitest und einen Antrag auf die Förderung durch BAföG stellen möchtest, kannst du das ganz einfach online über die Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung tun. Hier findest du auch weiterführende Infos rund um BAföG sowie alle notwendigen Antragsformulare im Überblick.

In dem Antragsformular musst du die entsprechenden Informationen eintragen. Dazu gehören unter anderem dein Einkommen, dein vorhandenes Vermögen, das Einkommen deiner Eltern oder auch das Einkommen deines Ehepartners. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Antrags findest du ebenfalls auf der Seite des Bundesministeriums.

Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, wird dieser geprüft und schließlich die Höhe deiner Förderung durch BAföG festgelegt.

➡️ Als Student selbstständig: Sozialversicherung für Studierende

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Tino Keller
Tino Keller

Tino hat bereits zwei Unternehmen aufgebaut und kennt daher die Herausforderungen für Selbstständige aus erster Hand. Mit Accountable möchte er Steuern so einfach wie möglich machen.
Wenn er nicht arbeitet, genießt Tino ein schönes Asado mit einem Glas Malbec und feiert den einen oder anderen Sieg seiner Lieblingsfußballmannschaft 1. FC Köln

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