Musst du Rechnungen an Behörden stellen – z. B. an Ministerien oder öffentliche Einrichtungen? Dann brauchst du seit einiger Zeit eine ERechnung im korrekten Format – und idealerweise auch Zugang zum PeppolNetzwerk.
Mit dem Peppol-System lassen sich strukturierte Rechnungen sicher und automatisiert an Bund, Länder oder Kommunen senden. Doch was genau steckt hinter Peppol? Was ist eine Peppol-ID, wie beantragst du sie – und was bedeutet eigentlich „B2GERechnungspflicht“? Wir geben einen Überblick.
Vielleicht hast du schon einmal gehört, dass Rechnungen an Behörden nicht mehr einfach per PDF versendet werden dürfen. Stattdessen musst du sie als elektronische Rechnung in einem speziellen Format übermitteln – idealerweise über das sogenannte PeppolNetzwerk. Aber was genau ist das eigentlich?
Peppol steht für „Pan-European Public Procurement Online“ – ein internationales Netzwerk, das den sicheren und standardisierten Austausch von elektronischen Geschäftsdokumenten ermöglicht. Dazu zählen vor allem ERechnungen, aber auch Bestellungen, Lieferscheine oder Zahlungsavise.
Das Ziel: Unternehmen und Behörden sollen nicht mehr umständlich mit PDFs, Papier oder EMails arbeiten, sondern strukturierte Rechnungen direkt von System zu System austauschen können – ganz ohne manuelle Schritte. Dafür nutzt Peppol ein einheitliches technisches Format und sogenannte Access Points: Diese fungieren wie digitale Poststellen, über die Rechnungen standardisiert versendet und empfangen werden.
Für dich als Selbstständige:r oder Freelancer:in bedeutet das:
Technisch basiert Peppol aktuell auf dem EU-weiten Format Peppol BIS Billing 3.0, das wiederum auf dem Standard EN 16931 fußt. Dieser legt genau fest, welche Datenfelder in einer elektronischen Rechnung enthalten sein müssen – zum Beispiel der Rechnungsbetrag, die Steuernummer oder die sogenannte Leitweg-ID (eine Art digitale Behördenadresse).
Gut zu wissen: In Deutschland ist Peppol seit 2019 offiziell als Übertragungsweg anerkannt. Viele öffentliche Stellen – vor allem auf Bundesebene – akzeptieren heute bevorzugt oder ausschließlich E-Rechnungen, die per Peppol eingereicht werden.
Wenn du als Selbstständige:r für Behörden oder öffentliche Einrichtungen arbeitest, kommst du um die ERechnungspflicht im B2GBereich nicht herum (die Abkürzung steht übrigens für Business-to-Government). Doch was genau bedeutet das – und welche Vorgaben musst du dabei beachten?
Die Grundlage für die B2G-ERechnungspflicht wurde auf europäischer Ebene gelegt: Die Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, elektronische Rechnungen im standardisierten Format empfangen und verarbeiten zu können. Ziel ist es, öffentliche Vergabeverfahren digitaler, effizienter und transparenter abzuwickeln.
In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das ERechnungsgesetz und die ERechnungsverordnung (ERechV) umgesetzt. Seit dem 27. November 2020 gilt auf Bundesebene:
💡 Rechnungen an die öffentliche Verwaltung müssen elektronisch und im Format „XRechnung“ übermittelt werden.
Auch viele Länder und Kommunen haben ähnliche Regelungen eingeführt oder übernehmen sie schrittweise. Für dich bedeutet das:
💡 Wenn du eine Leistung für eine Behörde erbringst, musst du deine Rechnung digital, maschinenlesbar und formatkonform einreichen.
Das Standardformat für Deutschland ist die sogenannte XRechnung – eine strukturierte XML-Datei, die alle Rechnungsinformationen enthält. Alternativ ist auch ZUGFeRD 2.1.1 im Profil „XRechnung“ zulässig, sofern es dem EUStandard EN 16931 entspricht.
💡 Achtung: Seit dem 1. Februar 2025 gilt „XRechnung 3.0“ als offizielles „National Ruleset“ für den Versand über Peppol in Deutschland.
Das bedeutet: Wenn du Rechnungen über Peppol an öffentliche Auftraggeber verschickst – zum Beispiel über das OZG-REPortal – musst du zwingend die aktuelle Version 3.0 des XRechnungsformats verwenden. Frühere Versionen werden seit dem 1. August 2025 nicht mehr akzeptiert.
Damit deine Rechnung reibungslos verarbeitet wird, muss sie außerdem:
Zur Prüfung eignet sich z. B. der offizielle Peppol Validator – damit kannst du sicherstellen, dass dein XML-Format korrekt aufgebaut ist und alle Pflichtfelder enthält.
Spätestens wenn du ein Angebot für eine Behörde abgibst oder einen Auftrag erhältst, stellt sich die Frage:
Wie muss die Rechnung übermittelt werden – und was passiert, wenn sie nicht den Anforderungen entspricht?
Die Antwort ist klar:
Mit der Nutzung von Peppol bist du auf der sicheren Seite – denn damit erfüllst du automatisch alle technischen Voraussetzungen für die ERechnung an den Bund (XRechnung), Länder oder Kommunen.
💡 Wichtig zu wissen: Die B2GERechnungspflicht gilt auch für Kleinbetragsrechnungen ab 1 €. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn du eine Privatperson oder ein kleines Unternehmen ohne öffentlichem Auftraggeber belieferst.
➡️ E-Rechnung: Steuerexperte beantwortet die häufigsten Fragen
Wenn du eine ERechnung an eine Behörde des Bundes schicken möchtest, hast du bisher zwischen zwei Plattformen unterschieden: der ZRE (Zentrale Rechnungseingangsplattform) und der OZGRE (Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform). Diese Trennung war für viele Selbstständige unübersichtlich – vor allem, weil sie davon abhängig war, ob dein Auftraggeber zur unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung gehörte.
Doch genau diese Zweiteilung gehört jetzt der Vergangenheit an. Zum Jahresende 2025 bündelt der Bund seine ERechnungsportale – und schafft damit eine zentrale Lösung für alle Rechnungen an die Bundesverwaltung.
Die ZRE-Plattform war bisher die Anlaufstelle für Rechnungen an Ministerien, Bundesämter und andere Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung. Die OZGRE wurde hingegen für die mittelbare Bundesverwaltung geschaffen – also etwa Behörden, die zwar dem Bund zuzurechnen sind, aber organisatorisch unabhängig agieren. Auch einige Länder und Kommunen nutzen bereits die OZGRE.
Beide Plattformen boten ähnliche Übertragungswege:
Im November 2024 haben das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesfinanzministerium (BMF) entschieden, die beiden Plattformen zu einer einzigen Lösung zusammenzuführen. Ziel ist, die Abläufe zu vereinfachen und die digitale Rechnungsstellung an den Bund nutzerfreundlicher zu gestalten.
Die ZRE wird ab dem 4. Quartal 2025 endgültig abgeschaltet. Künftig läuft alles über die OZGRE.
Die Umstellung erfolgt gestaffelt:
Wenn du in der Vergangenheit Rechnungen über die ZRE eingereicht hast, musst du spätestens jetzt auf die OZGRE-Plattform umsteigen. Ob du dabei das Webformular nutzt oder deine E-Rechnung direkt per Peppol übermittelst, hängt davon ab, wie du bisher arbeitest:
Die Peppol-Übertragung bleibt weiterhin der bevorzugte Weg, insbesondere bei wiederkehrenden Rechnungen. Damit vermeidest du manuelle Schritte und stellst sicher, dass deine ERechnungen automatisch an die richtige Stelle gelangen.
💡 Wichtig: Ab dem 4. Quartal 2025 ist die ZRE nicht mehr nutzbar. Auch Rechnungen an bisherige ZRE-Empfänger:innen müssen dann über die OZGRE eingereicht werden – entweder manuell oder per Peppol.
Du möchtest eine elektronische Rechnung an eine Behörde schicken – und das am besten direkt und automatisiert über Peppol? Dann brauchst du vor allem drei Dinge: das richtige Format, die richtige Adresse (Leitweg-ID) und einen sicheren Übertragungsweg. Hier erklären wir dir Schritt für Schritt, wie das geht – ganz ohne Technik-Chaos.
Für den Versand über Peppol ist das Format entscheidend: Du musst deine Rechnung als strukturierte XRechnung 3.0 im XML-Format erstellen. Das ist seit August 2025 für Rechnungen an deutsche Behörden verpflichtend – und entspricht dem offiziellen Peppol-„National Ruleset“ für Deutschland.
Viele Buchhaltungsprogramme und ERechnungsportale unterstützen dieses Format inzwischen standardmäßig. Achte bei der Auswahl deines Tools darauf, dass:
Die Leitweg-ID ist die digitale Rechnungsadresse der Behörde – ohne sie funktioniert weder Peppol noch XRechnung. Du findest sie meist in der Auftragsbestätigung oder kannst sie bei der Behörde direkt erfragen.
In der Peppol-Übertragung wird daraus eine Empfängerkennung im Format: 0204:1234567890 – „0204“ steht dabei für Deutschland.
Jetzt geht’s ans Versenden: Das Peppol-Netzwerk arbeitet über zertifizierte Access Points – also digitale Knotenpunkte, die deine Rechnung sicher zustellen. Dafür hast du zwei Möglichkeiten:
Tipp: Nutze vor dem ersten Versand einen Peppol Validator, um deine E-Rechnung zu prüfen – viele Tools bieten das automatisch an.
Wenn du die Rechnung über das OZGRE-Webformular oder den Upload einreichst (ohne Peppol), wird sie dort nur 28 Tage lang gespeichert – danach ist sie nicht mehr abrufbar. Speichere dir also deine Rechnung und den Versandnachweis lokal ab. Bei der alten ZRE galt eine Frist von 30 Tagen – mit der neuen Plattform ist auch hier alles etwas effizienter.
Die Teilnahme am Peppol-Netzwerk selbst ist kostenfrei. Je nachdem, welchen Anbieter du nutzt, können aber Kosten für die Peppol-Anbindung oder den Versand entstehen – z. B. monatliche Grundgebühren oder Transaktionspreise.
Einige Tools (auch Accountable) bieten die Peppol-Übertragung ohne Zusatzkosten direkt integriert an – ein Vergleich lohnt sich also.
Die Umstellung auf elektronische Rechnungen im Peppol-Format ist längst Realität – und betrifft auch dich als Selbstständige:r, wenn du für öffentliche Auftraggeber arbeitest. Ob Bundesministerium, Kommune oder Zuwendungsempfänger: Ohne XRechnung 3.0 und Peppol geht seit 2025 nichts mehr.
Mit dem Zusammenschluss der Plattformen ZRE und OZGRE wird die Einreichung zwar zentraler, aber auch klarer geregelt. Gleichzeitig bedeutet das: Du musst deine Prozesse jetzt anpassen, wenn du weiterhin erfolgreich mit dem öffentlichen Sektor arbeiten willst.
Das Gute: Die technischen Hürden sind überschaubar – viele Tools übernehmen die Formatierung und den Versand für dich.
💡 Tipp: Wenn du dir das Leben wirklich einfach machen willst, nutze eine App wie Accountable. Damit kannst du ERechnungen im richtigen Format erstellen, versenden – und hast alle steuerrelevanten Daten gleich im Blick!
➡️ Zum Weiterlesen: Der Weg zur E-Rechnung: Alle Voraussetzungen und Anforderungen
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
Wer ist Sophia ?Danke für dein Feedback!
Hilfreich
Angestellte haben es leicht: Ein kurzer Blick auf die Lohnabrechnung genügt, um festzustellen, wie ...
Mehr erfahrenSteuern absetzen als Selbstständiger – für viele ein leidiges Thema. Ob Chaos bei den Belege...
Mehr erfahrenJeden Monat Geld für Steuern zurücklegen – klingt logisch, oder? Doch viele Selbstständige sind...
Mehr erfahrenIch hätte schon viel früher in Accountable investieren sollen. Jahrelang war Buchhaltung für mich ein echter Kampf. Zugegeben – Accountable ist nicht die günstigste Lösung auf dem Markt, aber für mich definitiv die intuitivste.
Anonym
Simplicity, trust, guidance.
Flamur Abdyli
As a new entrepreneur, Accountable enabled me to prepare all the documents for the Finanzamt for 2024 within 1 hour. It's the perfect balance of tools, automation, AI, and human advice. I highly recommend it!
Chiara Anne Cokieng
Es hat alles gut geklappt und ich konnte alle Unstimmigkeiten in meiner Steuererklärung beheben. Danke für eure guten Erklärungen. Ich kann Accountable nur jedem empfehlen. Man spart sich das viele Geld für den Steuerberater und hat kompletten Überblick über seine Finanzen
Jacqueline Walther
Man bekommt zeitnah direkte Unterstützung und Hilfe.
Anja Ebert
Alles bestens danke
Yolande Esser
Alles was ich brauche, übersichtlich, günstig und leicht zu bedienen!
Anonym
Mein Frage wurde zu meiner Zufriedenheit beantwortet.👌
Christoph Bastian
Accountable is really easy to use and intuitive. I really appreciate, that it's possible to talk to Tax coaches. They were really helpful and friendly and explained me everything. Thanks!
Anonym
Sehr guter Kundenservice: Ausführliche und vollständige Antwort auf meine komplexe Frage.
Monika Ulmer