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Abgabefrist für Einkommensteuererklärung verpasst: Das kannst du jetzt noch tun

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Juni 11, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Selbstständige sind grundsätzlich dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Es kann jedoch leicht passieren, dass du das Einreichen der Steuererklärung beim Finanzamt vergisst. Wenn du die Formulare bei ELSTER verspätet ausfüllst, musst du mit einem Verspätungs- bzw. Säumniszuschlag rechnen. Zusätzlich schätzt das Finanzamt dann deine Steuer, was in der Regel zu deinem Nachteil ausfällt, da die Behörde vorsichtshalber höhere Einkünfte annimmt. 

Aus diesem Grund ist es wichtig, deine Steuererklärung so früh wie möglich und vor allem korrekt abzugeben, um unnötige Kosten zu vermeiden. Wir erklären, was passiert, wenn du die Steuererklärung zu spät einreichst – und was du jetzt noch tun kannst, um Strafzahlungen im besten Fall zu vermeiden. 

Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung?

Selbstständige sind grundsätzlich dazu verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Dies betrifft sowohl die Einkommensteuer (unabhängig von der Höhe deines Einkommens) als auch je nach Art und Umfang der Tätigkeit weitere Steuerarten, wie die Umsatzsteuer oder gegebenenfalls die Gewerbesteuer.

Abgabefrist der Einkommensteuererklärung – Die wichtigsten Fakten:

  • Seit 2019 gilt eine bundesweite Frist: Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Fällt das Datum auf das Wochenende, gilt als Fristende automatisch der folgende Montag.
  • Wenn du einen Steuerberater beauftragst, verlängert sich die Frist in der Regel automatisch bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres.
  • Die Steuererklärung für 2024 musst du also bis zum 31.Juli 2025 einreichen.

➡️ Welche Formulare müssen Selbstständige in der Einkommensteuererklärung ausfüllen?

Abgabefrist verpasst: Was geschieht bei einer verspäteten Steuererklärung?

1. Erinnerung durch das Finanzamt

Du erhältst eine erste Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung. Dabei wird eine neue Frist festgelegt, die in der Regel zwischen vier und sechs Wochen in der Zukunft liegt.

2. Zwangsgeldandrohung

Solltest du auf die erste Aufforderung nicht reagieren, wirst du erneut aufgefordert, deine Steuererklärung einzureichen. Hierbei wird auch ein Zwangsgeld angedroht, um den Druck zu erhöhen.

3. Steuerschätzung

Wenn du weiterhin nicht reagierst, schätzt das Finanzamt deine Einkünfte. Diese Schätzungen basieren oft auf früheren Steuererklärungen oder allgemeinen Erfahrungswerten und fallen in der Regel zu deinen Ungunsten aus, um mögliche Steuerausfälle zu verhindern.

Diese Schätzung kann zu einer deutlich höheren Steuerlast führen, die du bezahlen musst, obwohl du möglicherweise niedrigere Einkünfte hattest.

4. Verspätungszuschlag

Für jeden angefangenen Monat der Verspätung wird in der Regel ein Verspätungszuschlag fällig. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro Monat, kann aber je nach Höhe der Steuerschuld auch deutlich höher ausfallen.

5. Zinsen auf Steuerschuld

Hinzu kommt, dass das Finanzamt für Steuerschulden, die durch die verspätete Abgabe entstehen, Zinsen berechnen kann. Diese liegen aktuell bei 0,5 % pro Monat (also 6 % pro Jahr) auf den festgesetzten Steuerbetrag.

Konsequenzen einer Schätzung durch das Finanzamt

Wenn das Finanzamt eine Schätzung deiner Einkünfte vornimmt, wird diese meist zu hoch ausfallen, um potenzielle Steuerausfälle zu verhindern. Diese Situation kann schwerwiegende Folgen haben:

  • Höhere Steuerzahlungen: Die Schätzungen führen in der Regel zu einer höheren Steuerlast, die du tragen musst. Es ist oft schwierig, diese Beträge später noch zu korrigieren.
  • Einspruchsmöglichkeit: Du hast zwar die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Einspruch gegen die Schätzung einzulegen, aber in der Zeit musst du bereits den geschätzten Steuerbetrag zahlen, was deine Liquidität belasten kann.
  • Strafbarkeit bei zu niedriger Schätzung: Wenn das Finanzamt deine Einkünfte zu niedrig schätzt und du diese Schätzung nicht korrigierst, machst du dich strafbar. Dies wird als leichtfertige Steuerverkürzung oder sogar als Steuerhinterziehung bewertet und kann zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Gibt es die Möglichkeit, sich für die Nichtabgabe zu entschuldigen?

Ja, in bestimmten Fällen kannst du dem Finanzamt erklären, warum du deine Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht hast. Solche Situationen können außergewöhnliche Umstände sein, die dich daran gehindert haben, deine Pflichten zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem:

  • Schwere Krankheit: Wenn du aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage warst, deine Steuererklärung rechtzeitig abzugeben.
  • Persönliche oder familiäre Notfälle: Beispielsweise der Tod eines nahen Angehörigen oder andere belastende Lebensumstände.
  • Außergewöhnliche berufliche Belastungen: Falls du aufgrund eines besonders intensiven Arbeitsaufkommens keine Zeit hattest, deine Steuererklärung fristgerecht zu erstellen.

In solchen Fällen ist es wichtig, dass du proaktiv auf das Finanzamt zugehst und deine Situation schilderst. Am besten nimmst du schnellstmöglich schriftlich oder telefonisch Kontakt auf und bittest um eine Fristverlängerung oder den Erlass des Verspätungszuschlags. Das Finanzamt kann in begründeten Ausnahmefällen eine Sonderfrist gewähren oder sogar auf Strafzahlungen verzichten. Wichtig ist, dass du dein Anliegen gut begründest und eventuell Nachweise erbringst, wie zum Beispiel ein ärztliches Attest bei Krankheit.

Wie beantragst du eine Fristverlängerung?

Um Stress und Sanktionen durch eine verspätete Abgabe zu vermeiden, kannst du rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Diese Möglichkeit steht allen Steuerzahler:innen offen, also auch dir als Selbstständige:n. Dabei solltest du folgende Punkte beachten:

  1. Antrag rechtzeitig stellen: Es ist wichtig, dass du die Fristverlängerung vor Ablauf der regulären Abgabefrist (in der Regel 31. Juli des Folgejahres) beantragst. Der Antrag kann formlos gestellt werden, entweder schriftlich, telefonisch oder über das ELSTER-Portal.
  2. Gründe angeben: In deinem Antrag solltest du nachvollziehbare Gründe für die Verlängerung anführen, wie z.B. eine längere Krankheit, ein hohes Arbeitsaufkommen oder andere persönliche Umstände, die dich an der fristgerechten Abgabe hindern.
  3. Bearbeitungszeit einplanen: Das Finanzamt prüft deinen Antrag, und in der Regel wird eine Fristverlängerung von einigen Wochen oder Monaten gewährt. Solltest du einen Steuerberater beauftragt haben, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres.
  4. Frist beachten: Wurde dir eine Verlängerung gewährt, musst du die Steuererklärung spätestens bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres abgeben. Verpasst du auch diese Frist, sind Sanktionen wie Verspätungszuschläge und Zwangsgelder nahezu unvermeidlich.

Eine:n Steuerberater:in zu beauftragen, bietet viele Vorteile

Entscheidest du dich für die Unterstützung durch eine:n Steuerberater:in, hast du automatisch mehr Zeit, deine Steuererklärung einzureichen. Die Abgabefrist verlängert sich dann ohne Antrag bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres. Zusätzlich profitierst du von der Expertise des:der Steuerberater:in, der sicherstellt, dass alle relevanten Angaben korrekt und vollständig gemacht werden, was mögliche Nachfragen oder Korrekturen durch das Finanzamt auf ein Minimum reduzieren sollte.

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Robert Jödicke

Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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Stuart Brown