Selbstständige müssen an einiges denken, wenn es um die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung geht. Denn nicht nur die Vorbereitung und das Übermitteln ans Finanzamt sind wichtig, natürlich darf auch die Zahlung nicht vergessen werden. Hier erklären wir, wie du die Umsatzsteuer richtig abführst.
Das Wichtigste in Kürze:
Eigentlich ist es ganz einfach: Der Betrag berechnet sich aus der Umsatzsteuer, die du deinen Kund:innen berechnest. Davon ziehst du die Umsatzsteuer ab, die du selbst für Ausgaben gezahlt hast.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer
Selbstständige müssen in Deutschland die Umsatzsteuer regelmäßig ans Finanzamt abführen (wenn sie nicht durch die Kleinunternehmerregelung von dieser Pflicht befreit sind). Das heißt, als Selbstständige:r weist du die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen an deine Kund:innen aus. Diese Beträge musst du dann ans Finanzamt übermitteln. Gleichzeitig kannst du die Umsatzsteuer, die du für berufliche Ausgaben gezahlt hast, vom Finanzamt einfordern. Ausgaben und Einnahmen reichst du dann zusammen in der Umsatzsteuervoranmeldung ein. Diese musst du je nach Vorgabe monatlich oder vierteljährig digital übermitteln.
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Umsatzsteuervoranmeldung mit ELSTER selbst machen: Schirtt-für-Schritt-Anleitung
Die kalkulierte Summe, die du schließlich abführen musst, überweist du dann direkt auf das Konto deines zuständigen Finanzamts. Dabei ist es wichtig, folgende Angaben korrekt anzugeben:
Wie du die Umsatzsteuer als Freiberufler:in abführen musst, erfährst du hier.
💡Tipp von Accountable: Mach’ es dir leicht und nutze die App zur Übermittlung deiner Umsatzsteuervoranmeldung. Denn Accountable kalkuliert automatisch die fällige Summe für dich und zeigt dir außerdem direkt die Kontodaten des Finanzamts für die Überweisung an. Du musst es anschließend nur noch überweisen.
Bis wann muss ich die Umsatzsteuer ans Finanzamt bezahlen?
Je nachdem, was dein Finanzamt dir mitteilt, musst du die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährig einreichen und überweisen. Das Ende der Frist fällt immer auf den 10. Tag des Folgemonats. Diese Deadline bezieht sich sowohl auf die Abgabe als auch die Zahlung der Umsatzsteuer. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder Feiertag, ist der letzte Tag der Frist der nächstfolgende Werktag. Führst du die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich ab, musst du sie also auch bis zum 10. Tag des darauffolgenden Monats bezahlt haben. Musst du sie vierteljährig abgeben, ist der Termin z. B. der 10. April für das erste Quartal.
Zusätzliche Hinweise:
Es ist natürlich auch möglich, dass du in einem Zeitraum gar keine Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit hattest, oder du mehr Ausgaben als Einnahmen zu verbuchen hast. Vor allem, wenn du mit deiner Selbstständigkeit noch ganz am Anfang stehst, hast du wahrscheinlich zunächst wenige Einnahmen aber bereits einige berufliche Ausgaben. Auch wenn du viele Kunden im Ausland hast, berechnest du ebenfalls keine Umsatzsteuer, hast aber vielleicht Umsatzsteuer für deine eigenen Ausgaben beim Finanzamt in Deutschland einzufordern.
Umsatzsteuerregeln für geschäftliche Einkäufe innerhalb oder außerhalb der EU
In diesem Fall musst du deine Umsatzsteuervoranmeldung trotzdem einreichen. Allerdings bekommst du dann Geld vom Finanzamt zurück. In der Regel überweist das Finanzamt den zu erstattenden Betrag sogar recht schnell, in ein bis drei Wochen.
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Ab dem 1. Januar 2025 treten mit dem Jahressteuergesetz 2024 und anderen Neuerungen wichtige Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft. Die wesentlichen Punkte im Überblick:
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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