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Wann muss ich bei Verkäufen auf eBay, Kleinanzeigen & Co. Steuern zahlen?

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: August 18, 2025

Lesezeit: 7 Minuten

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Wer nur gelegentlich gebrauchte Gegenstände über eBay, Kleinanzeigen oder ähnliche Plattformen verkauft, muss in der Regel keine Steuern zahlen. Anders sieht es aus, wenn regelmäßig mit Gewinnabsicht verkauft wird – etwa beim gezielten Weiterverkauf oder beim Verkauf selbst hergestellter Produkte.

Seit 2023 sorgt zudem das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) dafür, dass Verkaufsdaten automatisch an das Finanzamt gemeldet werden. Dadurch geraten auch private Verkäufer:innen schneller ins Visier der Steuerbehörden – und sollten ihre Pflichten genau kennen.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Private Verkäufe sind meist steuerfrei
    Gelegentliche Verkäufe gebrauchter Gegenstände über eBay, Kleinanzeigen oder ähnliche Plattformen fallen nicht unter die Steuerpflicht, solange keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
  • Plattformen-Steuertransparenzgesetz erhöht Meldepflichten
    Seit 2023 melden Plattformen wie eBay, Amazon oder Etsy automatisch Verkaufsdaten ans Finanzamt. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass regelmäßige oder gewinnorientierte Verkäufe geprüft werden.
  • Regelmäßiger Verkauf mit Gewinn erfordert Steuerpflicht
    Wer systematisch einkauft, um Artikel teurer weiterzuverkaufen, oder eigene Produkte verkauft, gilt als gewerblich und muss Einnahmen versteuern sowie ggf. ein Gewerbe anmelden.
  • Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte
    Gewinne aus privaten Verkäufen sind bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Überschreitest du diese Grenze, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Betrag über 1.000 Euro.
  • Steuer-Management erleichtern mit Accountable
    Für Verkäufer, die regelmäßig aktiv sind oder eigene Produkte anbieten, hilft Accountable, Einnahmen, Ausgaben und Steuererklärungen effizient zu verwalten. So bleiben Meldungen transparent und Nachzahlungen werden vermieden.

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) regelt Online-Verkäufe neu

Seit Anfang 2023 gilt das „Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen“, kurz: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PstTG). Es zielt darauf ab, die Steuertransparenz bei Online-Verkäufen zu erhöhen und Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen. 

Das Gesetz verpflichtet Betreiber von elektronischen Marktplätzen wie eBay, Amazon oder Etsy, Portalen wie kleinanzeigen.de (früher „eBay Kleinanzeigen“), Gastgeber-Portalen (etwa AirBnb) oder Plattformen zum Verkauf von privater Autos (AutoScout, Mobile.de), bestimmte Informationen über die auf ihrer Plattform tätigen Verkäufer:innen bzw. Anbieter:innen an das Bundesamt für Steuern zu übermitteln. Die Meldungen müssen in der Regel vierteljährlich erfolgen und beinhalten unter anderem:

  • Name und Adresse des Verkäufers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Zeitpunkt und Höhe der Umsätze
  • Art der verkauften Waren oder Dienstleistungen

Allerdings gibt es zwei Einschränkungen

  • Die Marktplätze müssen die Meldungen nur dann machen, wenn der Verkäufer bzw. die Verkäuferin mehr als 30 Artikel pro Jahr verkauft oder der Gesamtwert von 2.000 Euro überschritten wird.
  • Die Meldungen von eBay, Kleinanzeigen und Co. sind zunächst rein informativ. Ob Steuern zu zahlen sind, prüft das Finanzamt erst im nächsten Schritt.  

Da auch spezielle Daten wie Steueridentifikationsnummer oder Bankverbindung benötigt werden, müssen die Plattform-Betreiber aktiv auf Nutzer:innen zugehen und die Informationen abfragen, um ihrer Meldepflicht nachzukommen. Dieser Anfrage solltest du dringend nachkommen, denn ansonsten darf der Betreiber entweder dein Konto sperren oder Zahlungen an dich einbehalten.  

Was bedeutet das für private Nutzer?

Wenn du als Verkäufer:in auf einer dieser Plattformen tätig bist, werden deine Verkaufsdaten an das Finanzamt weitergegeben. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eventuell nicht versteuerte Einnahmen entdeckt werden. Es ist also umso wichtiger, dass du deine steuerlichen Pflichten genau kennst und einhältst, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

SituationSteuerpflichtAnmerkung
Einzelne Verkäufe gebrauchter GegenständeKeineSolange keine Gewinnabsicht besteht
Regelmäßiger Verkauf mit GewinnabsichtJaGewerbeanmeldung erforderlich
Verkauf selbst hergestellter ProdukteJaSelbstständig/gewerblich
Veräußerung privater Wertgegenstände (z. B. Uhren) mit Gewinn über 600 €Japrivates Veräußerungsgeschäft
Verkauf nebenberuflich Selbstständiger über Online-Plattform Jaggf. zusätzliche Pflichten beachten

Private Verkäufe über eBay, kleinanzeigen.de & Co. sind oft steuerfrei

Wenn du Dinge wie Schmuck, Edelmetalle oder Antiquitäten innerhalb eines Jahres kaufst und wieder verkaufst, dann spricht man von einem privaten Veräußerungsgeschäft. Das kann auch für aktuelle Produkte wie eine Playstation oder Fußball-Tickets gelten. Solche Geschäfte können auf eBay oder anderen Kleinanzeigen-Portalen steuerpflichtig sein, vor allem wenn der Artikel, den du verkaufst, ein Potenzial zur Wertsteigerung hat.

Bei privaten Verkäufen geht es oft um Einzelstücke oder Dinge, die du nicht mehr brauchst. Wenn du zum Beispiel deinen Keller aufräumst und alte Schätze findest, die du dann verkaufen möchtest, fällt das in der Regel unter private Veräußerungsgeschäfte – so wie übrigens auch Kryptowährungen

Solange du diese Verkäufe nicht regelmäßig und nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung durchführst, bist du in der Regel beim Amazon Marketplace, eBay, kleinanzeigen.de & Co. steuerfrei. Aber Vorsicht: Wenn du systematisch Dinge kaufst, um sie teurer zu verkaufen, sieht das Finanzamt das möglicherweise anders.

Steuerfreigrenze für private Verkäufe

  • Ab 2024 gilt eine Freigrenze von 1.000 € Gewinn/Jahr (zuvor 600 € bis 2023) aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG
  • Nur bei Privattätigkeit (kein Systemgeschäft, keine Reselling-Absicht). Alles Einkünfte sind steuerfrei, solange kein gewerblicher Verdacht besteht.

Spezialfall Reselling

Beim „Reselling“ kaufst du Artikel mit der Absicht, sie später teurer weiterzuverkaufen. Das betrifft oft limitierte oder seltene Artikel wie Sneaker, Comics oder Handtaschen. Auch hier kann das Finanzamt aufmerksam werden, wenn es regelmäßig und mit Gewinnabsicht passiert.

„Ein einzelner Verkauf von alten Kindersachen auf eBay macht dich noch nicht gewerblich – aber wer regelmäßig neue Ware ankauft und systematisch weiterverkauft, muss steuerlich anders behandelt werden.“

Tino Keller - Gründer, CMO & Geschäftsführer Deutschland

tino author

Ab wann muss man bei eBay, kleinanzeigen.de, Etsy & Co. Steuern zahlen?

Wenn du regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu machen, verkaufst, könnte das als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Dann wären die Einnahmen über eBay, kleinanzeigen.de und Co. steuerpflichtig – auch rückwirkend, wodurch Steuernachforderungen auf dich zukommen könnten. Zudem müsstest du eventuell ein Gewerbe anmelden.

Wenn du innerhalb eines Jahres einen Gegenstand kaufst und wieder verkaufst, zählen die Einnahmen als sonstige Einkünfte und müssen in der Steuererklärung in die Zeilen 7 bis 10 eingetragen werden. Steuerpflichtig wird es jedoch erst, wenn du insgesamt mindestens 1.000 Euro Gewinn im Jahr erzielst. Diese 1.000 Euro sind eine Freigrenze. Sobald du diese Schwelle überschreitest, muss der gesamte Gewinn versteuert werden, nicht nur der Betrag über den 1.000 Euro.

💡 Tipp von Accountable: Die 1.000-Euro-Grenze gilt pro Person. Zusammen veranlagte Ehepaare können ihn doppelt nutzen. Das bedeutet, wenn du und deine Ehepartner:in jeweils unter 1.000 Euro Gewinn bleibt, sind die Einnahmen steuerfrei.

Gewerbliche Tätigkeit: Wann wird es kompliziert?

Die Frage, wann du als gewerbliche:r Händler:in eingestuft wirst, ist nicht einfach zu beantworten. Selbst wenn du die im neuen Gesetz genannten Grenzen (weniger als 30 Verkäufe und höchstens 2.000 Euro Einnahmen) überschreitest, heißt das nicht zwangsläufig, dass du gewerblich handelst. Allerdings gibt es einige Anhaltspunkte, die darauf hindeuten könnten.

Das Finanzamt prüft Faktoren, wie:

IndizBedeutung
RegelmäßigkeitVerkauf über Monate, nicht nur gelegentliche Entrümpelung
Art der WareNeuware, Sneaker, limitierte Artikel eher verdächtig
Mengen/MehrfachangeboteViele gleiche Artikel → professionell
GewinnerzielungsabsichtDeutlich durch Einkauf und Reselling
Herstellung eigener Warez. B. selbst genähte Handtaschen → eher gewerblich

Verkaufst du zum Beispiel regelmäßig neue Artikel online, kann das Finanzamt aufmerksam werden und deine Verkäufe über eBay oder Kleinanzeigen-Portale als gewerbliche Tätigkeit einstufen. Das bringt weitere steuerliche Pflichten mit sich. Es ist allerdings nicht immer einfach zu bestimmen, wann der Übergang von privatem zu gewerblichem Handel stattfindet. Generell spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

  • Die Plattform: Auf Etsy sind beispielsweise eher professionelle Händler unterwegs. Ein Verkauf dort könnte also als gewerblich eingestuft werden.
  • Art der Waren: Bei Neuwaren wird schneller von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen.
  • Anzahl der Verkäufe: Wenn du regelmäßig und über einen längeren Zeitraum (und nicht nur gelegentlich) verkaufst, könnte das als gewerblich angesehen werden.
  • Gewinnabsicht: Wenn du gezielt Gewinne erzielst, spricht das ebenfalls für eine gewerbliche Tätigkeit.
  • Kauf von Artikeln zum Wiederverkauf: Wenn du Artikel gezielt mit der Absicht kaufst, sie später wieder zu verkaufen, spricht das für eine gewerbliche Tätigkeit. Das gilt insbesondere, wenn du diese Artikel in größeren Mengen oder regelmäßig kaufst.
  • Verkauf von selbst hergestellten Artikeln: Produzierst du selbst Artikel, um sie zu verkaufen, wird das in der Regel als gewerbliche Tätigkeit angesehen. Das gilt vor allem, wenn die Produktion nicht nur gelegentlich erfolgt.
  • Verkauf über einen längeren Zeitraum: Wenn du über Monate oder gar Jahre hinweg kontinuierlich verkaufst, könnte das als gewerbliche Tätigkeit interpretiert werden, selbst wenn die Anzahl der Verkäufe oder der erzielte Umsatz relativ gering ist.
  • Mehrere oder gleichartige Artikel im Angebot: Das Anbieten von mehreren oder gleichartigen Artikeln kann ebenfalls ein Hinweis auf eine gewerbliche Tätigkeit sein, vor allem wenn dies regelmäßig geschieht.

Anwendungsbeispiel:

Lisa verkauft über das Jahr verteilt 15 Kleidungsstücke auf Vinted. Es handelt sich um gebrauchte Markenware (z. B. Sneaker, Jacken, Taschen), die sie selbst vor 1 bis 3 Jahren neu gekauft hat. Insgesamt erzielt sie 2.300 € Einnahmen – pro Teil im Schnitt ca. 153 €. Die ursprünglichen Kaufpreise lagen aber meist höher.

  • Gewinnrechnung:
    • Ursprüngliche Kaufpreise: ca. 3.000 €
    • Verkaufserlöse: 2.300 €
    • Verlust: –700 €
  • Steuerlicher Blick:
    • Kein Gewinn → keine Einkommensteuerpflicht
    • Plattform muss trotzdem melden, weil Einnahmen > 2.000 €

Das heißt, Lisa sollte ihre ursprünglichen Kaufpreise belegen können (Fotos, Quittungen), um gegenüber dem Finanzamt keine Gewinnerzielungsabsicht zu belegen.

Was tun, wenn doch Steuern anfallen?

Auch wenn du zunächst glaubst, privat zu verkaufen, kann das Finanzamt zu einer anderen Einschätzung kommen – etwa bei höheren Gewinnen, vielen Verkäufen oder dem gezielten Wiederverkauf. Sobald Steuern anfallen, solltest du nicht in Panik verfallen, sondern strukturiert vorgehen:

  1. Verkäufe dokumentieren: Kauf-/Verkaufspreise, Datum, Screenshots, Zahlungsnachweise sammeln
  2. Gewinne berechnen: Liste mit Einnahmen, Ausgaben, Stückzahl & Gewinnübersicht erstellen
  3. Einkommensteuer angeben:
  • Privater Gewinn > 600 € (innerhalb 1 Jahr) → Anlage SO
  • Gewerbliche Tätigkeit → Anlage EÜR
  1. Umsatzsteuer prüfen:
  • Kleinunternehmerregelung nutzen (unter 25.000 € Umsatz p.a., siehe nächster Abschnitt)
  • Sonst 19 % Umsatzsteuer abführen
  1. Gewerbe anmelden (auch rückwirkend), falls regelmäßige Verkaufstätigkeit mit Gewinnerzielung
  2. Eigenständig melden: Bei Unsicherheiten freiwillig nacherklären, um Strafen zu vermeiden
  3. Hilfe holen: Steuer-App oder Steuerberater:in bei komplexeren Fällen hinzuziehen

Wenn du in den steuerpflichtigen Bereich rutschst – sei es gewollt oder versehentlich –, ist Transparenz der beste Weg. Je früher du den Überblick behältst und mit dem Finanzamt zusammenarbeitest, desto geringer ist das Risiko von Strafen oder Nachzahlungen.

Folgen einer Einstufung als gewerbliche Tätigkeit

Lag dein Umsatz im aktuellen Jahr unterhalb von 25.000 Euro und im darauffolgenden Jahr unter 100.000 Euro, dann kannst du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Du brauchst dann keine Umsatzsteuer abzuführen. Erzielst du über eBay und andere Kleinanzeigen-Portale aber mehr als 25.000 Euro brutto, wechselst du sofort in die Regelbesteuerung. Du bist dann kein Kleinunternehmer:in mehr und musst Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) auf deinen Rechnungen ausweisen. Der Umsatzsteuersatz beträgt je nach Artikelkategorie 19 oder 7 Prozent.

Unabhängig davon, ob du ein Klein- oder reguläre:r Unternehmer:in bist, benötigst du vom Finanzamt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Diese Nummer muss auf allen Rechnungen stehen, die du deinen Kunden schickst.

➡️ Selbstständig mit Shopify: Wie du einen erfolgreichen Online-Shop erstellst

Ausnahme Liebhaberei

Ein entscheidender Faktor ist die Absicht, Gewinn zu erzielen. Das Finanzamt schaut oft auf die Anzahl der Verkäufe und den Zeitraum, in dem diese stattfinden, um die Gewinnerzielungsabsicht festzustellen. Selbst wenn du keinen Überschuss erzielst, kann die reine Absicht, Gewinn zu machen, ausreichen, um als gewerblich eingestuft zu werden.

Wenn du aber nur Verluste machst und generell kein Geld verdienen möchtest, geht das Finanzamt von einer Liebhaberei aus. Verluste aus solchen Aktivitäten können in der Steuererklärung allerdings nicht geltend gemacht werden.

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Fazit

Wenn du nur ab und zu Dinge aus deinem Keller oder Dachboden verkaufst, brauchst du dir steuerlich keine Sorgen zu machen. Wenn du aber regelmäßig auf Plattformen wie eBay, Etsy oder Amazon aktiv bist – mit Gewinnabsicht, eigenen Produkten oder Wiederverkaufsstrategie – dann musst du deine Einnahmen korrekt versteuern und ggf. ein Gewerbe anmelden.

➡️ Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die Gewerbeanmeldung.

FAQ zu Steuern bei eBay, kleinanzeigen.de & Co.

Muss ich Verkäufe über eBay versteuern?

Nur, wenn du regelmäßig mit Gewinnabsicht handelst oder die 600-€-Gewinngrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften überschreitest.

Was passiert, wenn ich nichts angebe?

 Durch das PStTG werden deine Verkäufe gemeldet – das Finanzamt kann rückwirkend prüfen und ggf. Steuernachzahlungen fordern.

Was ist mit gebrauchten Haushaltsgegenständen oder Kleidung?

Solche Verkäufe sind meist steuerfrei, wenn sie gelegentlich und ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgen.

Muss ich als nebenberuflich Selbstständige:r alles sofort melden?

Ja – sobald du beabsichtigst, dauerhaft Einnahmen zu erzielen, musst du deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch bei Plattformverkäufe?

Ja, sofern du die Umsatzgrenzen (25.000 € Vorjahr / 100.000 € im laufenden Jahr) einhältst. Dann musst du keine Umsatzsteuer berechnen.

Was passiert bei „Liebhaberei“?

 Verkäufe ohne Gewinnerzielungsabsicht (und mit dauerhaften Verlusten) gelten als „Liebhaberei“. Verluste sind dann steuerlich nicht abziehbar.

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Robert Jödicke

Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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