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Rechnung mit Krypto bezahlen – das musst du wissen

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 2 Minuten

Momentan werden Kryptowährungen von vielen noch als Wertanlage oder digitales Zahlungsmittel angesehen. Doch das Potential von Bitcoin & Co. entwickelt sich immer weiter.

Dabei wird auch die Art und Weise wie wir arbeiten immer digitaler, warum also nicht auch das Einkommen? Hier erfährst du, was es zu beachten gibt, wenn du als Selbstständige*r in Bitcoin oder einer anderen Kryptowährung bezahlt wirst.

Selbstständig – kann man in Krypto bezahlt werden?

Allgemein gilt, laut Gewerbeordnung (§ 107 Abs. 1 GewO) ist die Vergütung in Deutschland in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Dadurch soll verhindert werden, dass für den Rechnungssteller Verluste durch einen möglichen Wechselkurs entstehen.

Bitcoins und andere Kryptowährungen gelten in Deutschland nicht als offizielles Geld. Daher ist es momentan noch schwierig, direkt für eine Leistung in Bitcoin bezahlt zu werden, ohne den Betrag in Euro umzurechnen und auf der Rechnung anzugeben.

Zwar sind Bitcoins und andere Kryptowährungen keine offiziellen Währungen, doch können sie in Euro umgerechnet werden. Wird also etwas mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen bezahlt, werden sie als Zahlungsmittel anerkannt und in eine konventionelle Währung wie Euro oder Dollar umgerechnet.

Für Selbstständige ist es also möglich, auch in Bitcoin oder anderen Kryptowährungen bezahlt zu werden. Erhältst du als leistender Unternehmer oder als Unternehmerin deine Bezahlung in Bitcoin, müssen diese dann also in Euro umgerechnet werden.

Für die Umrechnung kannst du ein Onlineportal wie Binance nutzen. Wähle einfach den tagesaktuellen Kurs an dem Tag an dem du die Leistung erbringst. Zudem fällt auf diesen Umtausch auch keine Umsatzsteuer an.

Rechnung in Kryptowährung stellen

Es ist immer zu empfehlen, den Umrechnungskurs gut zu dokumentieren. Denn das Finanzamt könnte weitere Informationen von dir verlangen. Gehe also sicher, dass du nachweisen kannst, dass du mit Bitcoin oder einer anderen Kryptowährungen bezahlt wurdest.

Diese Informationen sollten auf der Rechnung oder separat notiert werden:

  • Den Rechnungsbetrag inkl. USt. (z.B. 1.000€)
  • Das die Rechnung z.B. in Bitcoin bezahlt wurde
  • Den aktuellen Bitcoin-Kurs
  • Wie viel Bitcoin du erhalten hast
  • Wie viel dieser Betrag in Euro wert ist (in diesem Fall also 1000€)
  • Die Transaktionsnummer
    (z.B: 584f914e00eeeddcada1da3ac4747fe84f5086669bf59370729e2ca03f9489c0)
  • Das Datum, wann du die Bitcoin erhalten hast

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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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