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Investitionsbooster 2025: Was das Investitionssofortprogramm für Selbstständige bringt

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: September 30, 2026

Lesezeit: 7 Minuten

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Seit dem 1. Juli 2025 gibt es in Deutschland ein neues steuerliches Sofortprogramm: den sogenannten „Investitionsbooster“. Damit setzt die Bundesregierung gezielte Anreize, damit Selbstständige, Freiberufler:innen und kleine Unternehmen jetzt investieren – in Technik, Mobilität oder Innovationen. Besonders attraktiv: höhere Abschreibungen, reduzierte Steuersätze und weniger Bürokratie.

In diesem Artikel erfährst du, welche Maßnahmen das Investitionssofortprogramm des Bundes enthält, wie du konkret davon profitierst – und warum es sich lohnt, deine Investitionen rechtzeitig zu planen.

Was ist der Investitionsbooster?

Bereits am 4. Juni 2025 hatte das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” beschlossen. Der Name klingt sperrig, der Effekt ist klar: Mit dem Investitionsbooster 2025 will die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft gezielt entlasten und zu neuen Anschaffungen motivieren. Nach der Verabschiedung im Bundestag Ende Juni stimmte auch der Bundesrat am 11. Juli 2025 zu – damit ist das Programm offiziell am 19. Juli 2025 gestartet.

Rückwirkend zum 1. Juli 2025 gelten nun zahlreiche steuerliche Erleichterungen für alle, die investieren möchten: neue Maschinen, E-Fahrzeuge, Software, Forschungsprojekte – alles wird gezielter gefördert und steuerlich attraktiver gemacht.

Besonders praktisch: Du brauchst keine Förderanträge auszufüllen. Die meisten Maßnahmen greifen direkt über deine Steuererklärung – automatisch, unkompliziert und mit direktem Effekt auf deine Steuerlast.

Was genau steckt drin?

  • 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter
  • 75 % Sonderabschreibung auf neue Elektro-Firmenwagen
  • Mehr Förderung für Forschung und Entwicklung ab 2026
  • Günstigere Besteuerung von einbehaltenen Gewinnen
  • Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 – bis auf 10 %

💡 Wer in den nächsten Jahren klug investiert, kann spürbar Steuern sparen und seine Liquidität verbessern – auch du als Selbstständige:r.

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Degressive Abschreibung: Investitionen schneller steuerlich absetzen

Du planst, neue Technik, Maschinen oder Fahrzeuge anzuschaffen? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Mit dem Investitionsbooster wurde die degressive Abschreibung (AfA) wieder eingeführt – ein echtes Plus für deine Liquidität.

Was bedeutet das konkret?

Statt Jahr für Jahr den gleichen Betrag abzuschreiben (lineare AfA), kannst du im ersten Jahr bis zu 30 % der Anschaffungskosten geltend machen. In den Folgejahren wird der Abschreibungsbetrag jeweils auf den verbleibenden Restwert angewendet – das verringert deine Steuerlast besonders stark in den ersten Jahren nach der Investition.

Beispiel:

Du kaufst im August 2025 einen Laptop für 2.000 €.
Mit der degressiven Abschreibung kannst du:

  • 600 € direkt im ersten Jahr absetzen (30 %)
  • im zweiten Jahr 30 % von 1.400 €, also 420 €
  • im dritten Jahr 30 % von 980 €, also 294 €
    ...und so weiter, bis der Wert aufgebraucht ist.

Wichtig ist: Die Regelung gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter, also etwa Computer, Werkzeuge, Maschinen oder Fahrzeuge – nicht für Immobilien oder immaterielle Vermögenswerte. Die Investition muss außerdem zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erfolgen. Und das Beste: Alle Unternehmensformen können davon profitieren – egal ob du als Freiberufler:in, Einzelunternehmer:in oder mit einer Kapitalgesellschaft arbeitest.

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E-Autos für den Betrieb: 75 % Sonderabschreibung plus Steuerbonus

Du denkst über einen (neuen) Firmenwagen nach? Dann lohnt sich der Umstieg auf ein rein elektrisches Fahrzeug jetzt ganz besonders. Mit dem Investitionsbooster hat die Bundesregierung eine einmalige Sonderabschreibung eingeführt: 75 % der Anschaffungskosten kannst du bereits im ersten Jahr steuerlich geltend machen – ein enormer Vorteil gegenüber bisherigen Regelungen.

Der verbleibende Betrag wird danach arithmetisch-degressiv über fünf weitere Jahre verteilt:
10 % im zweiten Jahr, 5 % in Jahr drei und vier, 3 % im fünften und 2 % im sechsten Jahr.

Beispiel:

Du kaufst im Oktober 2025 ein E-Firmenfahrzeug für 60.000 € brutto.
➡️ Im ersten Jahr setzt du 45.000 € ab.
➡️ Im zweiten Jahr folgen 6.000 €, im dritten und vierten je 3.000 €, danach noch 1.800 € und 1.200 €.

Doch das ist noch nicht alles:

Die Preisgrenze für die günstige Dienstwagenbesteuerung wurde angehoben. Statt wie bisher bei 70.000 € liegt die neue Grenze nun bei 100.000 € Bruttolistenpreis. Zugleich kannst du den geldwerten Vorteil für private Nutzung weiterhin mit nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuern – auch bei höherwertigen Fahrzeugen.

Wenn du deinen Firmenwagen auch privat nutzt, bekommst du durch die Kombination aus Sonderabschreibung und Viertelregelung eine doppelte Entlastung. Diese Regelung gilt für alle reinen Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder geleast werden.

➡️Mobilität für Selbstständige: Wie du dein Auto steuerlich absetzen kannst

Thesaurierung: Gewinne im Unternehmen lassen und Steuern sparen

Du möchtest deine Gewinne nicht entnehmen, sondern lieber im Unternehmen belassen – zum Beispiel für Rücklagen oder spätere Investitionen? Dann ist die neue Thesaurierungsbegünstigung des Investitionsboosters genau für dich gemacht.

Bisher lag der Steuersatz für einbehaltene Gewinne – inklusive Solidaritätszuschlag – bei etwa 28,25 %. Ab 2028 wird dieser Satz stufenweise auf 25 % gesenkt, was insbesondere Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften wie GbRs oder OHGs spürbar entlastet. Die Staffelung sieht wie folgt aus:

  • 2028/2029: 27 %
  • 2030/2031: 26 %
  • ab 2032: 25 %

Damit wird es für dich als Selbstständige:r deutlich attraktiver, Gewinne im Unternehmen zu lassen, anstatt sie auszuschütten und zum persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern – der oft deutlich höher ausfällt.

💡 Wichtig zu wissen: Die Thesaurierung ist freiwillig und an gewisse Bedingungen geknüpft – etwa eine Nachversteuerung, falls du den Gewinn später doch entnimmst. Auch musst du diese Option in deiner Steuererklärung aktiv beantragen. Lass dich hier auf jeden Fall steuerlich beraten, ob die Regelung für deine Situation sinnvoll ist.

Wenn du dein Unternehmen langfristig stärken und ausbauen willst, lohnt sich die neue Thesaurierungsregelung gleich doppelt: Du sparst Steuern – und baust gleichzeitig Eigenkapital auf.

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Forschungszulage: Innovationen steuerlich fördern lassen

Du entwickelst neue Produkte, optimierst Prozesse oder setzt auf Digitalisierung in deinem Unternehmen? Dann solltest du dir die verbesserte Forschungszulage ab 2026 genauer ansehen – denn sie macht Innovationsprojekte jetzt auch für kleinere Betriebe steuerlich lohnenswert.

Mit dem Investitionsbooster steigt die maximale Fördergrenze von 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr. Gleichzeitig wird der bürokratische Aufwand gesenkt: 20 % der Gemein- und Betriebskosten werden pauschal anerkannt – ohne aufwendige Nachweise. Auch der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen steigt von 70 auf 100 Euro.

Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Zuschuss für betriebliche Forschung und Entwicklung (F&E). Sie kann direkt mit der Steuerschuld verrechnet oder ausgezahlt werden. Auch Solo-Selbstständige oder kleine Teams ohne eigene F&E-Abteilung können davon profitieren – zum Beispiel bei Projekten rund um Softwareentwicklung, Prozessautomatisierung oder nachhaltige Produkte.

Beispiel:

Du entwickelst in deinem Betrieb eine neue App zur Kundenverwaltung. Dabei investierst du 100.000 € an förderfähigen Aufwendungen. Bei einem Fördersatz von 35 % erhältst du eine Steuervergünstigung von 35.000 € – entweder direkt als Auszahlung oder zur Verrechnung mit deiner Einkommensteuer.

💡 Wichtig: Die verbesserten Bedingungen gelten für alle Projekte, die ab dem 1. Januar 2026 starten. Dokumentiere deine Vorhaben von Beginn an sauber – das erleichtert später die Antragstellung deutlich.

Tipp: Auch kleinere Innovationsprojekte können sich lohnen. Durch die vereinfachten Regeln für KMU ist die Forschungszulage so attraktiv wie nie zuvor.

➡️ Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung: Das müssen Selbstständige wissen

Körperschaftsteuerreform: Mehr Spielraum für Kapitalgesellschaften

Wenn du dein Unternehmen als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) führst, bringt der Investitionsbooster auch für dich eine klare Entlastung: Ab dem Jahr 2028 wird die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 % auf 10 % gesenkt – ein echter Gewinn für Kapitalgesellschaften.

Der Stufenplan sieht folgende Reduktionen vor:

  • 2028: 14 %
  • 2029: 13 %
  • 2030: 12 %
  • 2031: 11 %
  • 2032: 10 %

Durch diese Reform sinkt die effektive Gesamtsteuerlast auf Unternehmensgewinne (inklusive Gewerbesteuer) von bisher rund 30 % auf etwa 25 % – je nach Hebesatz deiner Kommune. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto, das du wieder in dein Unternehmen investieren kannst.

Gerade für Unternehmen, die ihre Gewinne nicht vollständig ausschütten, sondern im Betrieb belassen, ergibt sich ein zusätzlicher Vorteil: In Kombination mit der neuen Thesaurierungsregelung lässt sich so eine strategisch optimierte Steuerlast erreichen – egal ob Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft.

💡 Tipp: Prüfe mit deinem Steuerbüro, ob sich ein Wechsel der Rechtsform langfristig lohnen könnte – zum Beispiel bei geplanten Reinvestitionen oder starkem Unternehmenswachstum.

5 Tipps: So holst du das Maximum aus dem Investitionsbooster

Du willst die steuerlichen Vorteile nicht verpassen? Dann heißt es jetzt: clever planen und gezielt investieren. Hier sind fünf Tipps, wie du das Beste aus dem Investitionsbooster herausholst:

1. Investitionen bewusst timen

Der Startschuss fiel am 1. Juli 2025 – alle Investitionen davor fallen nicht unter die neuen Abschreibungsregeln. Plane größere Anschaffungen wie Maschinen, IT oder Fahrzeuge also ab sofort mit Blick auf die neuen Vorteile. Schon ein paar Wochen Unterschied können mehrere Tausend Euro steuerlich ausmachen.

2. E-Mobilität gezielt nutzen

Mit 75 % Sonderabschreibung und der erhöhten Preisgrenze auf 100.000 € lohnt sich der Umstieg auf ein E-Firmenfahrzeug steuerlich gleich doppelt. Nutzt du dein Fahrzeug auch privat, profitierst du zusätzlich von der günstigen 0,25 %-Regelung. Prüfe frühzeitig, welche Modelle in Frage kommen – auch Leasing kann sich lohnen.

3. Innovationsprojekte rechtzeitig vorbereiten

Die verbesserte Forschungszulage ab 2026 solltest du bei geplanten Projekten von Anfang an mitdenken. Starte deine Vorhaben erst im neuen Jahr, damit du die neuen Förderbedingungen voll ausschöpfen kannst. Dokumentiere dein Projekt frühzeitig – das spart Aufwand bei der späteren Antragstellung.

4. Gewinne gezielt im Unternehmen belassen

Wenn du nicht alle Gewinne entnimmst, sondern reinvestierst, kannst du ab 2028 vom gesenkten Thesaurierungssteuersatz profitieren. Das schafft Eigenkapital und spart Steuern – gerade für wachstumsorientierte Solo-Unternehmer:innen ein echter Hebel.

5. Frühzeitig steuerliche Beratung einholen

Jede Investition hat steuerliche Konsequenzen – ob Kauf, Leasing oder Abschreibung. Lass dich beraten, wie du die Maßnahmen optimal kombinierst und in deiner Rechtsform nutzen kannst. Je früher du planst, desto besser kannst du deine Liquidität steuern.

Fazit: Jetzt investieren lohnt sich – steuerlich und strategisch

Der Investitionsbooster 2025 ist mehr als nur ein Konjunkturprogramm – er ist eine konkrete Einladung an Selbstständige, Unternehmer:innen und kleine Betriebe, ihre Zukunft aktiv zu gestalten. Wer jetzt investiert, profitiert nicht nur von steuerlichen Vorteilen, sondern schafft auch neue Spielräume für Wachstum und Innovation.

Ob bessere Abschreibungen, günstigere Steuersätze, Förderungen für Forschung oder die Attraktivität von Elektrofahrzeugen: Der Maßnahmenmix ist so gestaltet, dass er besonders den Mittelstand stärkt – unbürokratisch, praxisnah und finanzwirksam.

Aber: Die meisten Regelungen sind zeitlich befristet. Wer zu lange wartet, lässt bares Geld liegen. Plane deine Investitionen rechtzeitig – und stimme dich mit deiner Steuerberatung ab, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Tipp zum Schluss: Mit der Accountable-App hast du deine Buchhaltung im Griff – und behältst auch bei Sonderabschreibungen und Investitionen stets den Überblick. So kannst du steuerliche Chancen wie den Investitionsbooster ganz einfach für dich nutzen.

FAQ zum Investitionsbooster 2025

Wer kann vom Investitionsbooster profitieren?

Das Programm richtet sich an alle Unternehmensformen – also auch an Einzelunternehmer:innen, Freiberufler:innen, GbRs und GmbHs. Besonders profitieren kleine und mittlere Unternehmen mit Investitionsbedarf.

Welche Investitionen sind begünstigt?

Gefördert werden bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung oder IT. Auch rein elektrische Firmenfahrzeuge und Forschungsvorhaben ab 2026 sind steuerlich besonders begünstigt.

Wie lange gelten die neuen Regelungen?

Die degressive Abschreibung und Sonderregelungen für E-Autos gelten bis Ende 2027. Die gesenkte Körperschaftsteuer und Thesaurierungsbegünstigung laufen bis 2032, die neue Forschungszulage startet ab dem 1. Januar 2026.

Muss ich einen Antrag stellen?

Für Abschreibungen und Steuererleichterungen brauchst du keinen Antrag – die Vorteile greifen automatisch über deine Steuererklärung. Die Forschungszulage muss beantragt werden, allerdings mit vereinfachtem Verfahren für KMU.

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