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Ein ergonomischer Stuhl, ein neuer Laptop oder eine grüne Pflanze im Büro – vieles, was du für deinen Arbeitsplatz anschaffst, kannst du von der Steuer absetzen. Doch was gilt wirklich als Büroausstattung, was ist steuerlich absetzbar und wo zieht das Finanzamt die Grenze? In diesem Ratgeber erfährst du, welche Anschaffungen zählen und wie du sie richtig verbuchst.
Büroausstattung von der Steuer absetzen – kurz zusammengefasst
Viele Anschaffungen wie Möbel, Technik oder Pflanzen kannst du steuerlich absetzen, wenn sie eindeutig betrieblich genutzt werden.
Anschaffungen bis 800 € netto darfst du sofort absetzen, teurere Gegenstände schreibst du über mehrere Jahre ab.
Auch ohne separates Arbeitszimmer kannst du Arbeitsmittel für dein Homeoffice steuerlich geltend machen.
Seit 2025 gelten neue Regeln: Die degressive AfA (30 %), die E-Rechnungspflicht und eine verkürzte Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren.
Was zählt alles zur Büroausstattung, die du absetzen kannst?
Zur Büroausstattung gehören alle Gegenstände, die dein Arbeitsumfeld dauerhaft funktional oder ergonomisch gestalten – also Schreibtische, Stühle, Regale und auch Lampen. Das Finanzamt unterscheidet aber klar zwischen Büroausstattung, Arbeitsmitteln und Bürobedarf, weil das über die Art der Absetzung entscheidet.
Ob du eine Anschaffung sofort oder über mehrere Jahre abschreiben darfst, hängt vom Wert und Zweck ab. Das Finanzamt unterscheidet zwischen geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG), Poolabschreibung und AfA über Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Anschaffungen bis 800 € netto (952 € brutto) kannst du als geringwertige Wirtschaftsgütersofort im Kaufjahr absetzen (§ 6 Abs. 2 EStG). Das gilt z. B. für Bürostühle, Lampen, Drucker oder Regale. Bei einem Kaufpreis zwischen 250 € und 800 € musst du sie in ein GWG-Verzeichnis eintragen.
💬 Tipp: Alles unter 250 € netto (Papier, Kleinmaterial) gilt als Büromaterial – dies kannst du direkt als laufende Betriebsausgaben verbuchen – ein Verzeichnis ist nicht nötig.
Poolabschreibung (Sammelposten)
Liegt der Preis zwischen 250 € und 1.000 € netto, kannst du entscheiden: entweder sofort absetzen (GWG-Regel) oder stattdessen einen Sammelpostenbilden („Poolabschreibung“). Alle Anschaffungen des Jahres fließen dort hinein und werden über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG).
💬 Beispiel: Du kaufst 2025 mehrere Büromöbel im Gesamtwert von 3.000 €. Wenn du sie in den Sammelposten aufnimmst, kannst du jährlich 1/5 (20 %), also 600 € pro Jahr absetzen.
Abschreibung über Nutzungsdauer (AfA)
Anschaffungen über 800 € netto (bzw. 952 € brutto) werden in der Regel über die sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das heißt: Du setzt jedes Jahr nur einen Teil der Anschaffungskosten an. Das Ganze läuft unter AfA (Absetzung für Abnutzung).
Beispiele:
Schreibtisch (ca. 10 – 13 Jahre)
Regale, Schränke (ca. 10 – 13 Jahre)
Hochwertige Beleuchtung (ca. 8 – 10 Jahre)
Tipp: Technik wie Laptops, Computer und Software kannst du dank der einjährigen Nutzungsdauer sofort vollständig absetzen.
Neue Abschreibungsregeln 2025
Seit Mitte 2025 gilt wieder die degressive Abschreibung (AfA) – diese Form hat der Gesetzgeber mit dem sogenannten Investitionsbooster reaktiviert. Damit kannst du im ersten Jahr bis zu 30 % des Restwerts abschreiben (statt linearer Verteilung).
Beispiel: Ein Regal kostet 1.000 € netto.
Linear: 1.000 € / 10 Jahre = 100 € jährlich
Degressiv: Jahr 1 = 300 €, Jahr 2 = 210 €, Jahr 3 = 147 € usw.
So sinkt deine Steuerlast in den ersten Jahren stärker – ein Vorteil, wenn du größere Anschaffungen planst oder viel investierst.
Video: Diese 11 Dinge kannst du als Selbstständiger von der Steuer absetzen
In diesem Video zeigen wir dir die 11 Dinge, die fast alle Selbstständigen von der Steuer absetzen können. Mit konkreten Beträgen, Grenzen und Beispielen.
Welche Büroausstattung kann ich von der Steuer absetzen?
Was ist absetzbar?
✅ MöbelIcon: 🪑 oder minimalistisches Möbel-Symbol (Stuhl/Piktogramm) Schreibtisch, Stuhl, Regale und Lampen sind absetzbar, wenn sie beruflich genutzt werden.
✅ Technik & GeräteIcon: 💻 oder Monitor-Symbol / Computer-Outline Laptop, Monitor, Drucker und Software gelten als Arbeitsmittel.
✅ BüromaterialIcon: ✏️ / 📎 oder Büroklammer-/Stift-Piktogramm Papier, Stifte, Ordner und Verbrauchsmaterial sind sofort absetzbar.
✅ Pflanzen & DekoIcon: 🌿 / 🌱 oder Blatt-/Pflanzen-Symbol Absetzbar, wenn sie im Arbeitsbereich stehen oder für Videocalls genutzt werden.
✅ Homeoffice-AusstattungIcon: 🏠💼 (kombiniert) oder kleines „Homeoffice“-Symbol (Haus + Laptop) Arbeitsmittel im Homeoffice sind absetzbar – auch ohne eigenes Arbeitszimmer.
Was ist nicht absetzbar?
❌ Privat genutzte DekoIcon: 🖼️ oder schlichter Bilderrahmen mit X Private Dekoration erkennt das Finanzamt nicht an.
❌ Luxus-KunstwerkeIcon: 🎨 oder Kunst-Icon (Palette) mit Strike Originalkunst oder Wertobjekte gelten als private Lebensführung.
❌ Private MöbelIcon: 🛋️ oder Sofa-Piktogramm mit X Wohnzimmermöbel sind nicht absetzbar.
Wie kannst du Büroausstattung im Homeoffice absetzen?
Auch im Homeoffice kannst du viele Büroanschaffungen steuerlich geltend machen – entscheidend ist, wie du arbeitest und ob du ein separates Arbeitszimmer hast.
Arbeitszimmer absetzen
Ein häusliches Arbeitszimmer erkennt das Finanzamt nur an, wenn es nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und räumlich abgetrennt ist. Dann darfst du anteilig folgende Kosten ansetzen:
Miete, Strom, Heizung
Möbel und Ausstattung (Schreibtisch, Stuhl, Regale, Lampen)
Renovierung oder Instandhaltung
💬 Beispiel: 15 m² Arbeitszimmer in einer 75 m² Wohnung → 20 % der Wohnkosten absetzbar. Dazu kommen alle Büroanschaffungen in voller Höhe, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden.
Homeoffice-Pauschale nutzen
Ohne eigenes Arbeitszimmer kannst du die Homeoffice-Pauschale nutzen: Das sind 6 € pro Tag, maximal kannst du 1.260 € im Jahr geltend machen. Du brauchst keinen Kostennachweis – nur eine Aufzeichnung der Arbeitstage.
💡 Tipp: Auch in diesem Fall darfst du Arbeitsmittel und Ausstattung (Laptop, Bürostuhl, Lampe) zusätzlich absetzen.
Wie setzt du Büroausstattung bei gemischter Nutzung an?
Viele nutzen ihren Laptop, Drucker oder Stuhl nicht zu 100 % beruflich. In solchen Fällen kannst du Anschaffungen anteilig absetzen.
≥ 90 % berufliche Nutzung: 100 % absetzbar
10–90 % berufliche Nutzung: anteiliger Abzug nach Nutzung
< 10 % beruflich: kein Abzug möglich
Das Finanzamt akzeptiert eine Pauschalaufteilung von 50 %, wenn du glaubhaft machen kannst, dass das Gerät sowohl privat als auch beruflich genutzt wird.
Was gilt für geleaste und gemietete Büroausstattung?
Das Leasing von Büroausstattung ist eine praktische Alternative zum Kauf, weil du keine hohen Anschaffungskosten hast und die laufenden Zahlungen sofort als Betriebsausgabe absetzen kannst. Im Unterschied zum Kauf musst du nichts abschreiben.
Typische Leasingobjekte sind Drucker, Scanner, Monitore oder Bürobeleuchtung. Auch gemietete Ausstattung kannst du vollständig ansetzen – und das ganz ohne AfA oder Anlageverzeichnis. Das gilt sowohl für gemietete Technik als auch für Möbel.
Sind Pflanzen, Deko und Kunst im Büro steuerlich absetzbar?
Blumen, Bilder oder Deko schaffen ein angenehmes Arbeitsumfeld – doch steuerlich ist nicht alles erlaubt, was schön aussieht. Ob du Pflanzen oder Kunstgegenstände absetzen darfst, hängt davon ab, ob sie einen betrieblichen Zweck erfüllen oder nur der privaten Verschönerung dienen.
Wann Pflanzen absetzbar sind
Grundsätzlich gilt: Pflanzen, Blumen oder andere Dekoelemente sind absetzbar, wenn sie betriebliche Funktion haben – also zum Beispiel:
das Arbeitsklima oder die Luftqualität verbessern,
im Kund:innenbereich stehen (z. B. Empfang, Videohintergrund),
oder zur Gestaltung eines professionellen Arbeitsumfelds beitragen.
Beispiel: Du kaufst regelmäßig Grünpflanzen für dein Homeoffice oder Studio, um den Raum repräsentativer zu gestalten – etwa für Video-Calls oder Kundentermine. Diese Anschaffung kannst du voll als Betriebsausgabe ansetzen, solange der betriebliche Zweck dokumentiert ist (z. B. Vermerk auf der Rechnung: „Raumgestaltung Büro“).
Tipp: Kaufst du Pflanzen regelmäßig nach, lässt sie pflegen oder mietest sie für deinen Arbeitsbereich, gelten diese Ausgaben als laufende Betriebskosten und sind sofort absetzbar
Kunst und Dekoration im Büro
Bei Kunstgegenständen prüft das Finanzamt besonders genau, ob der betriebliche Bezug erkennbar ist. Das Grundsatzurteil des BFH vom 30.10.1990 (VIII R 42/87) sagt klar: Kunstwerke zur reinen Verschönerung eines privaten Raums sind nicht absetzbar (§ 12 Nr. 1 EStG).
Anders sieht es aus, wenn das Kunstobjekt eine Repräsentationsfunktion hat oder im Kundenbereich sichtbar ist. Dann darfst du es als Büroausstattung oder Dekoration ansetzen – z. B. ein Architekturposter, Druckgrafiken oder Designobjekte mit funktionalem Charakter (z.B. Lampen oder Uhren). Selbst Weihnachtsdeko kann dann aus betrieblichen Anlässsen abgesetzt werden.
Was ist nicht absetzbar?
Folgende Anschaffungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an:
Privat genutzte Dekoration (z. B. Bilder im Wohnzimmer)
Sammlerstücke oder Wertanlagen (z. B. Skulpturen mit Wiederverkaufswert)
Wie trägst du Büroausgaben korrekt in der Steuererklärung ein?
Damit das Finanzamt deine Büroausgaben anerkennt, musst du sie in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) richtig eintragen. Das geht einfach, wenn du weißt, welche Kategorie passt und wann du die Ausgabe ansetzen darfst.
Wo trägst du Büroausgaben in der EÜR ein?
Art der Ausgabe
EÜR (2025)
Beispiel
Büromaterial & Verbrauch
Feld 229 – Arbeitsmittel
Papier, Stifte, Druckerpatronen
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Feld 132 – GWG nach § 6 Abs. 2 EStG
Bürostuhl, Lampe
Abschreibungen (AfA)
Feld 130 bzw. 131 – AfA bewegliche/immaterielle Wirtschaftsgüter
Schreibtisch, Regale
Leasing / Miete
Feld 222 – Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter
gemietete Geräte
Sonstiges
Feld 229 (Arbeitsmittel) oder 224 (Werbung) – je nach Art
Pflanzen, Deko
Tipp: Eine Buchhaltungssoftware erkennt die passende Kategorie automatisch und erstellt die EÜR korrekt formatiert fürs Finanzamt.
Wann darfst du Ausgaben ansetzen?
Für die EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip (§ 11 EStG): Du darfst Ausgaben im Jahr der Zahlung ansetzen – nicht im Jahr der Nutzung.
Beispiel: Du kaufst im Dezember 2025 einen Bürostuhl, bezahlst aber erst im Januar 2026. → Dann gehört die Ausgabe in die Steuererklärung 2026, nicht 2025.
Tipp: Bezahle größere Anschaffungen noch im laufenden Jahr, wenn du die Steuerentlastung direkt nutzen möchtest.
Wie gehst du mit Abschreibungen (AfA) um?
Wenn du Anschaffungen über 800 € netto tätigst, musst du sie über die Nutzungsdauer abschreiben. In deiner EÜR führst du dafür ein Anlageverzeichnis – also eine Liste mit allen Wirtschaftsgütern, ihren Anschaffungskosten, der Nutzungsdauer und den jährlichen Abschreibungsbeträgen. Normalerweise trägst du das alles in die Anlage AVEÜR ein.
Viele Buchhaltungs-Tools (z. B. Accountable, Lexoffice oder sevDesk) erstellen dieses Verzeichnis automatisch. Du musst nur die Anschaffungsart und das Kaufdatum eintragen.
Tipp: Mit dem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) kannst du bis zu 50 % geplanter Anschaffungen vorab absetzen, auch wenn du erst in den nächsten drei Jahren investierst. Voraussetzung ist, dass dein Betriebsvermögen weniger als 235.000 € beträgt. Wenn du zum Beispiel planst, 2026 Büroausstattung für 6.000 € zu kaufen, kannst du 2025 bereits 3.000 € steuerlich geltend machen.
Wie dokumentierst du deine Büroausstattung richtig?
Damit das Finanzamt deine Ausgaben anerkennt, brauchst du eine eindeutige Dokumentation. Das bedeutet konkret:
Rechnung aufbewahren (digital oder Papierform)
Verwendungszweck auf dem Beleg notieren („Büroausstattung Homeoffice“)
Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung) sichern
Foto oder Notiz zur Nutzung optional ergänzen – besonders bei Deko oder Pflanzen hilfreich
Beispiel: Auf der Rechnung für eine Lampe steht nur „Design-Leuchte, 249 €“. Schreibe kurz dazu: „Beleuchtung Homeoffice – betriebliche Nutzung“. So erkennt das Finanzamt sofort, dass die Ausgabe zum Arbeitszimmer gehört.
Fazit: Büroausstattung clever von der Steuer absetzen
Ob Laptop, Schreibtisch oder Pflanzen – viele Büroanschaffungen lassen sich steuerlich absetzen. Wichtig ist nur, wie du sie einordnest:
Bürobedarf → sofort absetzbar
Arbeitsmittel oder GWG → Sofortabzug bis 800 € netto
Teure Ausstattung → Abschreibung (AfA) über Nutzungsdauer
Mit der degressiven AfA (30 %) und dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) hast du weitere Möglichkeiten, deine Steuerlast zu senken.
Wenn du Anschaffungen dokumentierst, Belege digital aufbewahrst und das Zahlungsdatum beachtest, erkennt das Finanzamt deine Ausgaben in der Regel problemlos an.
💡 Tipp: Mit der Accountable-App kannst du Belege scannen, GWG automatisch erkennen und deine EÜR direkt fürs Finanzamt vorbereiten.
FAQs: Büroausstattung steuerlich absetzen
Was zählt zur absetzbaren Büroausstattung?
Dauerhafte Einrichtungsgegenstände wie Schreibtische, Stühle, Regale, Lampen oder Pflanzen. Sie müssen beruflich genutzt werden – nicht privat.
Was kann ich sofort absetzen?
Bis 800 € netto gilt der Sofortabzug als GWG. Teurere Anschaffungen werden über die AfA oder per degressiver Abschreibung verteilt.
Was gilt für Büroausstattung im Homeoffice?
Ein anerkanntes Arbeitszimmer darfst du immer von der Steuer absetzen, alternativ kannst du die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €) nutzen. Arbeitsmittel wie Laptop oder Bürostuhl darfst du zusätzlich geltend machen.
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