Du hast eine Steuerfrage? Du bekommst unsere Experten-Antwort kostenlos per E-Mail.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein
Eine gesonderte Feststellungserklärung ist erforderlich, wenn bestimmte Einkünfte oder steuerliche Grundlagen separat vom eigentlichen Steuerbescheid ermittelt werden müssen. Besonders für Selbstständige, Freiberufler:innen oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen wie eine GbR ist dieses Verfahren relevant. In diesem Artikel erfährst du, wann eine solche Erklärung nötig ist, welche Einkünfte betroffen sind und worauf du bei der Abgabe achten musst.
Key Takeaways
Die gesonderte Feststellung ist ein zweistufiges Verfahren Statt Besteuerungsgrundlage und Steuer in einem Schritt zu ermitteln, stellt das Finanzamt zuerst deine Einkünfte in einem eigenen Feststellungsbescheid fest (§ 179 AO). Erst danach folgt der eigentliche Steuerbescheid. Du gibst also vorab eine „Erklärung zur gesonderten Feststellung“ ab, bevor deine Steuer berechnet wird.
Sie betrifft vor allem Selbstständige, Freiberufler:innen und Gemeinschaften wie die GbR Relevant wird das Verfahren zum Beispiel, wenn dein Betrieb in einer anderen Stadt liegt als dein Wohnsitz, oder wenn mehrere Personen gemeinsam Einkünfte erzielen, etwa in einer GbR, einer Gemeinschaftspraxis oder einer Grundstücksgemeinschaft. Auch bei gemeinsam vermieteten Immobilien und bei Einheits- bzw. Grundbesitzwerten kommt sie zum Einsatz.
Es gibt zwei Formen: gesondert oder gesondert und einheitlich Bei nur einer beteiligten Person (z. B. Freiberufler:in mit auswärtigem Büro) wird die Grundlage gesondert festgestellt. Erzielen mehrere Personen gemeinsam Einkünfte, erfolgt die Feststellung gesondert für die Gesellschaft und einheitlich für jede:n Beteiligte:n. So wird der Gewinn fair auf alle Gesellschafter:innen aufgeteilt, die ihren Anteil dann in der eigenen Steuererklärung angeben.
Die richtigen Formulare hängen von deiner Situation ab Als Einzelperson nutzt du ESt 1 D als Deckblatt plus Anlage FG für die laufenden Einkünfte (und FG-AUS für Auslandseinkünfte). Für eine GbR oder Gemeinschaft brauchst du ESt 1 B, Anlage FB für die Beteiligungen und Anlage FE 1 für die zu verteilenden Einkünfte. In beiden Fällen muss die EÜR zusätzlich per ELSTER übermittelt werden.
Abgabefrist ist der 31. Juli, und Accountable macht die Abgabe einfach Die Feststellungserklärung gibst du elektronisch per ELSTER beim jeweils zuständigen Finanzamt ab (Lage-, Betriebs- oder Verwaltungsfinanzamt, je nach Einkunftsart). Am unkompliziertesten geht das mit einer Steuersoftware für Selbstständige: Mit Accountable füllst du die Erklärung Schritt für Schritt aus, behältst Fristen und Anlagen im Blick und reichst alles direkt über die ELSTER-Schnittstelle ein, ohne dich durch die einzelnen Formulare kämpfen zu müssen.
Gesonderte Feststellungserklärung – was ist das überhaupt?
Um Einkünfte besteuern zu können, muss das Finanzamt zunächst die Grundlage für die Besteuerung ermitteln und danach die Steuer festsetzen. Normalerweise passiert das in einem einzigen Verfahren – wie bei der Einkommensteuer. Du gibst deine Steuererklärung ab und erhältst anschließend einen Steuerbescheid, in dem das zu versteuernde Einkommen und die Steuer festgelegt werden.
In bestimmten Fällen wird dieses Prinzip der einheitlichen Feststellung durchbrochen: Die Besteuerungsgrundlagen, wie zum Beispiel deine Einkünfte, werden in einem gesonderten Verfahren ermittelt und in einem sogenannten Feststellungsbescheid festgehalten (§ 179 AO). Der Steuerbescheid, der die Höhe deiner zu zahlenden Steuer festlegt, wird anschließend in einem separaten Schritt erlassen. Es handelt sich also um ein zweistufiges Verfahren.
Dazu musst du zunächst eine „Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung“ abgeben. Je nachdem, ob für eine oder mehrere Personen Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden müssen, kommt dafür eine von zwei Formen der Feststellung in Frage:
Gesonderte Feststellung: Hier wird die Besteuerungsgrundlage für eine Person gesondert ermittelt, bevor der Steuerbescheid ausgestellt wird. Beispiel: Du bist Freiberufler:in und betreibst ein Büro in einer anderen Stadt als deinem Wohnsitz. Die Gewinne aus dem Büro werden durch das zuständige Finanzamt ermittelt, bevor dein Wohnsitz-Finanzamt den Steuerbescheid ausstellt.
Gesonderte und einheitliche Feststellung: Wenn mehrere Personen gemeinsam Einkünfte erzielen, wie zum Beispiel in einer GbR, werden die Besteuerungsgrundlagen gesondert für die Gesellschaft und einheitlich für jede:n Gesellschafter:in ermittelt. Das stellt sicher, dass alle Beteiligten gleich behandelt werden. Beispiel: Du betreibst zusammen mit einer Kollegin eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis als GbR. Die Gewinne der GbR werden gesondert festgestellt und anschließend einheitlich auf euch beide verteilt.
Wann führt das Finanzamt eine gesonderte Feststellung durch?
Eine gesonderte Feststellung erfolgt in bestimmten Fällen, die in der Abgabenordnung (AO) und der „Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO“ geregelt sind. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn bestimmte Besteuerungsgrundlagen separat ermittelt und festgestellt werden müssen, bevor die eigentliche Steuerberechnung durchgeführt wird.
Hier sind einige Beispiele, in denen das Finanzamt eine gesonderte Feststellung vornimmt:
Gewinn-/Verlustfeststellung für Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen: Wenn du als Freiberufler:in oder Selbstständige:r Einkünfte aus deiner Tätigkeit erzielst und diese Einkünfte nicht in deinem Wohnsitzfinanzamt ermittelt werden (z. B. wenn du dein Büro in einer anderen Stadt hast), wird der Gewinn oder Verlust gesondert festgestellt.
Gewinn-/Verlustfeststellung für Gemeinschaften oder Gesellschaften: Wenn du zusammen mit anderen Personen, z. B. in einer GbR, Einkünfte erzielst, wird der Gewinn oder Verlust gesondert festgestellt und dann einheitlich auf die beteiligten Personen aufgeteilt. Auch wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie vermieten, etwa in einer Erben- oder in einer Grundstücksgemeinschaft, ist dies notwendig. Jede:r Beteiligte muss seinen bzw. ihren Anteil an den Einkünften in der persönlichen Steuererklärung angeben.
Feststellung von Einheitswerten und Grundbesitzwerten: Bei Immobilienbesitz wird der Wert des Grundbesitzes gesondert festgestellt. Diese Werte dienen als Grundlage für verschiedene Steuerarten, etwa die Grundsteuer.
Wenn du eine Feststellungserklärung abgibst, obwohl keine gesonderte Feststellung erforderlich ist, stellt das Finanzamt einen negativen Feststellungsbescheid aus (§ 180 Abs. 3 AO), um zu klären, dass keine Feststellung durchgeführt werden muss.
Gesonderte Feststellung: Welche Formulare brauchst du?
Je nachdem, ob du eine gesonderte oder eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgeben musst, gibt es verschiedene Formulare:
Für Selbstständige (gesonderte Feststellungserklärung):
ESt 1 D: Deckblatt für allgemeine Angaben zu dir und deinem Unternehmen.
Anlage FG: Eintrag der laufenden Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, z. B. aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Die EÜR muss zusätzlich per ELSTER ans Finanzamt übermittelt werden.
Anlage FG-AUS: Für Einkünfte aus dem Ausland, die in Deutschland steuerpflichtig sind.
Weitere: Unter Umständen kommen noch ergänzende Anlagen dazu (z. B. FE 2 bis 5, FE-KAP oder FE-VM).
Für Gemeinschaften oder GbRs (gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung):
ESt 1 B: Deckblatt mit Angaben zur Gemeinschaft oder GbR sowie dem Gewinnaufteilungsschlüssel.
Anlage FB: Angaben zu den Gesellschafter:innen und deren Beteiligung.
Anlage FE 1: Eintrag der zu verteilenden gemeinschaftlichen Einkünfte; auch hier muss die EÜR per ELSTER übermittelt werden.
Anlage FE-KAP: Für die Verteilung von Kapitalerträgen auf die Gesellschafter:innen.
Weitere: Unter Umständen kommen noch ergänzende Anlagen dazu (z. B. FE 2 bis 5, FE-AUS 1 und 2 oder FE-VM).
Gesonderte Feststellung: Abgabefrist und zuständiges Finanzamt
Wenn du eine gesonderte bzw. eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung (z. B. für eine GbR) abgeben musst, gilt der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist. Diese Erklärung reichst du in der Regel elektronisch per ELSTER ein (§ 181 Abs. 2a AO).
Zuständiges Finanzamt: Die Feststellungserklärung wird bei dem Finanzamt eingereicht, das für deine Einkünfte zuständig ist:
Immobilien oder landwirtschaftliche Betriebe: Wenn es um gemeinschaftlich genutzte Immobilien oder landwirtschaftliche Betriebe geht, ist das Finanzamt am Standort der Immobilie oder des Betriebs zuständig (Lagefinanzamt).
Betriebsstätten oder freiberufliche Tätigkeiten: Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit ist das Finanzamt am Ort der Betriebsstätte bzw. der Geschäftsleitung oder des Haupttätigkeitsorts (bei Freiberufler:innen) verantwortlich (Betriebsfinanzamt).
Vermietung oder Kapitalvermögen: Für gemeinschaftliche Einkünfte, z. B. aus Vermietung oder Kapitalanlagen, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Verwaltung der Einkünfte erfolgt (Verwaltungsfinanzamt). Bei Vermietung eines einzelnen Grundstücks übernimmt in der Regel das Lagefinanzamt die Aufgabe.
💡Tipp von Accountable: Am einfachsten lässt sich die Feststellungserklärung elektronisch mit einer Steuersoftware für Selbstständige per ELSTER-Schnittstelle abgeben.
Selbstständig starten, ohne Steuerfehler
Der komplette Leitfaden für die ersten 12 Monate - von Steuerberatern geprüft
Steuern? Einfach, einfach! Ich kann mit Accountable mein Business super effizient gestalten was den Verwaltungs-Teil betrifft. Auch bei Fragen ist der Steuer-Coach (auch mit echten Menschen ;-)) wirklich schnell und super hilfreich! Alles in allem kann ich Accountable einfach weiterempfehlen.
Patric S
31.03.2026
Top App! ich habe sowas von keine Ahnung von der ganzen Geschichte. Aber es ist super erklärt und wirklich sehr leicht ! Ich bin top zufrieden
marco moertzsch
20.11.2025
Bin überwältigt wie gut diese App ist. Sie übernimmt quasi alles für dich, man muss nur seine Sachen eintragen und selbst da übernimmt die KI 90%. Wenn man irgendwas nicht weiß, Probleme oder Fragen hat hilft die Ki oder man bekommt innerhalb von 1-2 Tagen direkt Hilfe von einem Steuer-Coach. UI auch sehr schön und leicht zu bedienen. Absolute Empfehlung von mir, wüsste nicht was man besser machen könnte!
vuno7
20.11.2025
Das Interface leitet einen super einfach durch alle relevanten Dinge: Konten, Einnahmen und Ausgaben, Steuern. Man wird sehr übersichtlich darauf hingewiesen, welche Steuern zu zahlen sind. Wenn man seine Buchhaltung in der Plattform pflegt, werden die Daten automatisch in die richtigen Steuerformulare übertragen. Bei Fragen gibt es den KI Chat und echte Ansprechpartner. Es macht richtig Spaß. Nachdem ich einige Änderungswünsche vorgeschlagen hatte, hat mir der Support sehr kulant geholfen und Nachbesserung versprochen.
Jonathan
20.05.2025
Ein super Steuerprogramm,das Rechnungen schreiben ist sehr einfach. Es ist alles sehr übersichtlich. Sehr gut ist die persönliche Beratung, wenn sie gebraucht wird.
Anonym
25.03.2026
Ich habe noch nie ein Finanzprogramm benutzt, das so zuverlässig, treffsicher und genau die Belege automatisiert ausliest. Einfach super. Die Buchung der einzelnen Vorgänge geht damit in Windeseile – und wenn mal eine Fall nicht ganz klar ist, hilft die KI und der Chatbot super weiter. Die automatischen Vorschläge zur Belegzuordnung sind auch für den absoluten Laien perfekt verständlich. Auf jeden Fall kann ich sagen, dass ich noch nie so schnell die Belegerfassung erledigt hatte. Ich pflege gerade die letzten Monate ein und bin damit ruckzuck durch.
Christian
09.11.2025
Super App. Macht Buchhaltung, Rechnungen erstellen, Steuerzahlung und alles drum und dran sehr einfach. Und wenn man mal Fragen hat, haben die einen tollen Kundenservice. Wirklich empfehlenswert.
Kristina
27.02.2025
Ich liebe die App, ich bin super froh, endlich keinen Papierkram mehr zu haben. Ich hatte erst Probleme beim Upgrade auf meines Plans, aber der Support ist super schnell und hilfsbereit und so konnte ich in kürzester Zeit auch das Upgrade durchführen. Jetzt mit allen Funktionen ist es einfach noch so viel besser, da ich die Anwendung nun auch am PC nutzen kann und Zugriff auf den Chat mit den Steuer-Profis habe, die mich bei jeder Frage unterstützen. Einfach klasse!
LisNutz
11.05.2024
Ich finde das Team von Accountable sehr fachlich, professionell, schnelle Antworten (auch um 22 Uhr). Einfach ein gelungenes Produkt mit einem starken Team dahinter.
Willi H
09.04.2026
Eine sehr übersichtliche und intuitive App. Ich nutze sie seitdem ich meine Selbstständigkeit angefangen habe und habe seitdem noch keine Probleme damit gehabt, dass irgendwas nicht funktioniert hat oder ich den Überblick verloren habe. Außerdem ist es auch total nützlich, dass man Fragen zu Steuern usw. direkt an eine KI oder einen Steuer-Coach stellen kann
Niklas
28.03.2025
Jetzt anmelden: Kostenloses Webinar zum Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot kommt ab 2027 - so bereitest du dich vor