Stell dir vor, du bist eine:r der vielen Solopreneur:innen, die ihr Business gerade ins Rollen bringen. Oder vielleicht hast du zusammen mit einem oder einer Freund:in beschlossen, zu zweit den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, und ihr überlegt nun, ein gemeinsames Unternehmen zu gründen.
Einzelunternehmen oder GbR – das ist hier die Frage! Beide Wege haben ihre Reize, aber bevor du dich für eine der beiden Optionen entscheidest, solltest du unbedingt die steuerlichen Unterschiede kennen.
Als Einzelunternehmer:in bist du, wie der Name schon sagt, alleinige:r Chef:in im Ring. Du entscheidest, welche Aufträge du annimmst, welche Preise du verlangst und wann du Feierabend machst (wenn du überhaupt Feierabend machst, aber das ist ein anderes Thema). Aus steuerlicher Sicht bedeutet das, dass du all deine Einnahmen und Ausgaben in deiner Steuererklärung angeben musst. Der Gewinn – also das, was nach Abzug der Kosten übrigbleibt – wird dann mit der Einkommensteuer besteuert.
Wenn du dich mit einem:einer Partner:in zusammentust und ihr gemeinsam ein Business startet, landet ihr automatisch in der Rechtsform der GbR – es sei denn, ihr entscheidet euch aktiv für eine andere Form, z. B. eine GmbH. Eine GbR ist superunkompliziert zu gründen: Ihr braucht keinen Vertrag (auch wenn der sehr empfehlenswert ist), müsst nicht ins Handelsregister eingetragen werden und könnt direkt loslegen. Steuerlich betrachtet läuft das Ganze ähnlich, nur dass der Gewinn zwischen den Gesellschafter:innen aufgeteilt wird.
Als Einzelunternehmer:in bist du einkommensteuerpflichtig. Dein Gewinn – also deine Einnahmen minus Ausgaben – wird am Ende des Jahres mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Der ist in Deutschland progressiv, was bedeutet: Je mehr du verdienst, desto höher wird der Steuersatz. Am Anfang liegst du bei 14 %, bei höheren Einkommen kann der Satz bis auf 45 % ansteigen.
Bei einer GbR sieht es auf den ersten Blick ähnlich aus, doch gibt es einige Besonderheiten. Der Gewinn der GbR wird ebenfalls versteuert, allerdings nicht auf Ebene der GbR selbst, sondern auf der Ebene der Gesellschafter:innen. Das bedeutet, dass der Gewinn anteilig auf die Gesellschafter:innen verteilt wird und jede:r seinen bzw. ihren Anteil in der persönlichen Steuererklärung versteuern muss.
Als Selbstständige:r musst du meist Umsatzsteuer auf deine Rechnungen aufschlagen (19 % oder 7 % für bestimmte Leistungen) und an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig kannst du die Vorsteuer auf Geschäftsausgaben zurückfordern. Eine Ausnahme bietet die Kleinunternehmerregelung: Bleiben deine Umsätze unter 22.000 Euro (Vorjahr) bzw. 50.000 Euro (laufendes Jahr), bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit, kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Für die GbR gelten dieselben umsatzsteuerlichen Regeln wie für Einzelunternehmen: Umsatzsteuer wird erhoben und Vorsteuer kann abgezogen werden. Interessant wird es, wenn mehrere Gesellschafter:innen beteiligt sind, denn die GbR agiert nach außen hin als eine Einheit – das heißt, die Umsatzsteuer wird zentral für die GbR abgeführt.
Intern muss dann geklärt werden, wie die Vorsteuer auf die einzelnen Gesellschafter:innen aufgeteilt wird, was manchmal zu komplexen Berechnungen führen kann.
💡Tipp von Accountable: Auch für die GbR gibt es die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung, allerdings muss dann die gesamte GbR als Kleinunternehmen gelten – also alle Gesellschafter:innen zusammen. Hier muss man genau prüfen, ob diese Regelung wirklich für alle Beteiligten von Vorteil ist.
Die gute Nachricht: Nicht alle Selbstständigen müssen Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler:innen – wie Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen oder Künstler:innen – sind von der Gewerbesteuer befreit. Gewerbetreibende hingegen, z. B. Einzelhändler:innen oder Handwerker:innen, sind verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen, sobald ihr Gewinn über 24.500 Euro im Jahr liegt.
Info von Accountable: Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben und variiert je nach Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Dieser Hebesatz kann sich erheblich unterscheiden – von 200 % in kleineren Gemeinden bis zu 900 % in großen Städten. Die Gewerbesteuer wird vom Gewinn berechnet und mindert auch deine Einkommensteuer, da sie als Betriebsausgabe abgezogen werden kann.
Die Gewerbesteuerpflicht einer GbR hängt davon ab, ob die GbR als gewerblich eingestuft wird. Wenn die GbR ausschließlich freiberuflich tätig ist, entfällt die Gewerbesteuerpflicht. Sobald jedoch eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, wird die GbR gewerbesteuerpflichtig.
Auch hier gilt der Freibetrag von 24.500 Euro – allerdings für die gesamte GbR und nicht für jede:n Gesellschafter:in einzeln. Die Steuer wird vor der Verteilung des Gewinns an die Gesellschafter:innen erhoben, was den ausschüttbaren Betrag reduziert.
Als Selbstständige:r hast du zwei Optionen für die Buchführung bzw. Gewinnermittlung: die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder die doppelte Buchführung. Die EÜR ist für die meisten Selbstständigen, besonders Freiberufler:innen und Kleinunternehmer:innen, geeignet, da sie weniger Aufwand erfordert.
Hier werden nur tatsächlich gezahlte Einnahmen und Ausgaben erfasst, um den Gewinn zu ermitteln. Überschreitest du jedoch einen Umsatz von 600.000 Euro oder einen Gewinn von 60.000 Euro, bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet, die auch Vermögenswerte und Schulden umfasst und eine Bilanz erfordert.
Kleinere GbRs können ebenfalls die EÜR nutzen, solange sie unter den Umsatz- und Gewinngrenzen bleiben. Bei einer größeren oder komplexeren GbR wird die doppelte Buchführung notwendig, insbesondere bei gewerblicher Tätigkeit. Hier ist es wichtig, alle Transaktionen genau zu dokumentieren, um Unklarheiten oder Streitigkeiten zwischen den Gesellschafter:innen zu vermeiden – und natürlich, um Nachfragen des Finanzamtes vorzubeugen.
➡️ Buchhaltung für Selbstständige: Hilfreiche Tipps für weniger Stress
Welche Rechtsform für dich die richtige ist, hängt von deiner Situation und deinen Zielen ab. Als Einzelunternehmer:in bist du flexibel und hast weniger bürokratischen Aufwand, besonders mit der Kleinunternehmerregelung oder als Freiberufler:in. Diese Form ist zum Beispiel ideal für Solo-Selbstständige. Einen Haken gibt es: Du haftest persönlich, auch mit deinem Privatvermögen, für alle Verbindlichkeiten deines Unternehmens.
Planst du hingegen, mit anderen ein Unternehmen zu führen, bietet die GbR eine einfache und flexible Lösung, um Arbeit und Risiko zu teilen. Allerdings haften in einer GbR alle Gesellschafter:innen persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten privaten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft.
Diese Haftung ist gesamtschuldnerisch, jede:r Gesellschafter:in kann für die gesamte Verbindlichkeit in Anspruch genommen werden. Achtet darauf, vorab steuerliche Pflichten klar zu regeln und den höheren Buchführungsaufwand sowie die mögliche Gewerbesteuerpflicht im Blick zu behalten.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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Mein Steuercoach hat zunächst versucht meine Frage besser zu verstehen und Nachfragen gestellt. Nachdem der Sachverhalt nicht direkt geklärt werden konnte, blieb man hartnäckig und hat sich mit Kollegen ausgetauscht, bis ich eine Lösung hatte. Das war genau so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Bin sehr zufrieden
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