Als Rentner:in von heute auf morgen nicht mehr arbeiten und plötzlich nicht wissen, wohin mit der Zeit? Das muss nicht sein. Endet die berufliche Tätigkeit, beginnt für viele Menschen eine Phase in ihrem Leben, in dem sie ihren Leidenschaften nachgehen – und zum Beispiel eine langgehegte Geschäftsidee realisieren wollen. Wir erklären, was du beachten musst, wenn du dich als Rentner:in selbstständig machen willst.
Der Übergang in den Ruhestand bedeutet nicht automatisch, beruflich völlig abzuschalten. Viele Menschen möchten weiter aktiv bleiben – nicht nur geistig, sondern auch wirtschaftlich. Ob freiberuflich, gewerblich oder als Nebentätigkeit: Selbstständige Arbeit im Rentenalter bietet zahlreiche Vorteile:
Du bist auf der Suche nach einer Idee, womit du dich selbstständig machen kannst? Zur Inspiration folgen hier ein paar Geschäftsideen, die perfekt für „Senior Experts“ geeignet sind:
Als Rentner:in hast du verschiedene Möglichkeiten, dich selbstständig zu machen. Du kannst beispielsweise als Freiberufler:in auf Honorarbasis arbeiten, ein Kleingewerbe anmelden oder als Freelancer:in Aufträge annehmen.
Ob du dich für eine nebenberufliche oder hauptberufliche Selbstständigkeit entscheidest, hängt in der Regel davon ab, wie viel Zeit du in dein Geschäftsmodell investierst. Wenn du weniger als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs aufwendest, gilt das als nebenberufliche Selbstständigkeit. Das ist eine gute Gelegenheit, deine Geschäftsidee risikofrei auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln, bevor du vielleicht voll in die Selbstständigkeit einsteigst.
„Wer als Rentner:in selbstständig tätig wird, sollte sich frühzeitig steuerlich und versicherungstechnisch beraten lassen. Gerade die Abgrenzung zwischen Neben- und Haupterwerb ist entscheidend für Krankenversicherung und Beitragshöhe.“
Markus Thomas Boldt - Steuerberater und Consultant
Sobald du das reguläre Rentenalter erreicht hast, kannst du – egal ob in Anstellung oder als Selbstständige:r – unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deine Rente dadurch beeinträchtigt wird. Wann du die Regelaltersgrenze erreichst, um ohne Abschläge in Rente zu gehen, hängt von deinem Geburtsjahrgang ab. Für Versicherte ab Jahrgang 1967 gilt die Grenze von 67 Jahren, frühere Jahrgänge können gestaffelt laut Deutscher Rentenversicherung eher in Rente gehen.
Seit dem 1. Januar 2023 sind die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen für Rentner:innen, die eine vorgezogene Altersrente (z. B. Rente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren) beziehen, aufgehoben. Das bedeutet, dass du ebenfalls als Rentner:in deine volle Rente erhältst, selbst wenn du ein zusätzliches Einkommen durch Selbstständigkeit erzielst. Dessen Höhe spielt nun keine Rolle mehr.
Bei Erwerbsminderungsrenten gelten allerdings weiterhin Grenzen (Stand: 2025):
Entscheidend ist zudem, dass deine Tätigkeit deiner festgestellten Leistungsfähigkeit entspricht.
Die Festlegung der Hinzuverdienstgrenzen erfolgt jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und wird dynamisch angepasst.
Wenn du als Rentner:in eine selbstständige Arbeit bzw. freiberufliche Tätigkeit aufnimmst, musst du dich an die geltenden Steuervorschriften halten:
💡Mit einer Steuersoftware wie Accountable kannst du deine Steuererklärungen und Buchhaltung als Rentner:in ganz einfach selbst erledigen. Hier erfährst du mehr!
Warst du in der zweiten Hälfte deines Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert, wirst du normalerweise ab dem Zeitpunkt deines Rentenbeginns in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Wenn du dich als Rentner:in selbstständig machst, hat das aber auch Auswirkungen auf die Krankenversicherung.
💡Tipp: Die Einstufung übernimmt die Krankenkasse – bei Zweifeln lohnt sich ein schriftlicher Antrag auf Statusfeststellung.
Martina, 67, war früher Lehrerin und ist seit einem Jahr im Ruhestand. Schon während ihres Berufslebens hat sie Schmuck selbst entworfen und verschenkt. Nun verkauft sie ihre Stücke über Etsy – mit rund 300 Euro Gewinn im Monat.
Klaus, 64, geht mit 45 Beitragsjahren in die vorgezogene Rente für besonders langjährig Versicherte. Als IT-Experte bietet er Projektberatung für mittelständische Unternehmen an – ca. 30 Stunden pro Woche, bei 30.000 € Gewinn im Jahr.
Anita, 66, wurde kürzlich in den Ruhestand verabschiedet, möchte aber weiterhin tätig bleiben. Sie übernimmt Buchhaltungsaufgaben für drei kleine Betriebe und erzielt dabei etwa 1.200 € Gewinn pro Monat.
Rente und Selbstständigkeit schließen sich längst nicht aus – im Gegenteil: Selbstständige Tätigkeiten im Ruhestand ermöglichen ein erfülltes, aktives Leben mit zusätzlichem Einkommen. Wichtig ist jedoch, Hinzuverdienstgrenzen, Versicherungspflichten und steuerliche Aspekte im Blick zu behalten. Wer sich rechtzeitig informiert und professionell begleitet, kann seine Geschäftsidee entspannt umsetzen – egal ob im Nebenerwerb oder als neue Hauptbeschäftigung.
Unser Tipp: Wenn du konkrete Pläne hast, dich als Rentner:in selbstständig zu machen, solltest du vor dem Start einen Krankenversicherungs-Check, eine Statusprüfung zur Neben-/Hauptberuflichkeit sowie eine unverbindliche Steuerberatung einplanen. Tools wie Accountable helfen dir dabei, deine Einnahmen zu dokumentieren, Rechnungen korrekt zu stellen und deine Steuererklärung digital und sicher zu erledigen – auch ohne Vorkenntnisse.
Ja. Spätestens mit der ersten Rechnung solltest du beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen.
Ja, auch Rentner:innen dürfen ein Kleingewerbe anmelden – es gelten die gleichen Pflichten wie bei jüngeren Gründer:innen.
Ja. Rente und selbstständige Einkünfte werden gemeinsam versteuert – wie hoch, hängt von deinem Gesamteinkommen ab.
Ja, sobald du selbstständig Leistungen erbringst, bist du verpflichtet, eine korrekte Rechnung zu stellen – egal ob du neben- oder hauptberuflich tätig bist. Die Rechnung muss folgende Pflichtangaben enthalten: Name und Anschrift, Steuernummer oder USt-ID, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Netto- und Bruttobetrag sowie ggf. Umsatzsteuersatz oder Hinweis auf Kleinunternehmerregelung. Tipp: Tools wie Accountable helfen dir dabei, schnell und gesetzeskonform Rechnungen zu erstellen.
In der Regel nicht. Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen gedacht, die hauptberuflich tätig sind. Als Rentner:in mit nur gelegentlichen Aufträgen oder geringem Gewinn wirst du in der Regel nicht als hauptberuflich künstlerisch tätig eingestuft. Eine Beitragspflicht entsteht meist nur, wenn du regelmäßig deutlich mehr als 450 Euro im Monat verdienst und keine Altersrente beziehst. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine formlose Anfrage bei der KSK.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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