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Sich als Rentner selbstständig machen: Das musst du wissen 

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Juni 6, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

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Als Rentner:in von heute auf morgen nicht mehr arbeiten und plötzlich nicht wissen, wohin mit der Zeit? Das muss nicht sein. Endet die berufliche Tätigkeit, beginnt für viele Menschen eine Phase in ihrem Leben, in dem sie ihren Leidenschaften nachgehen – und zum Beispiel eine langgehegte Geschäftsidee realisieren wollen. Wir erklären, was du beachten musst, wenn du dich als Rentner:in selbstständig machen willst. 

Vorteile der Selbstständigkeit als Rentner

Der Übergang in den Ruhestand bedeutet nicht automatisch, beruflich völlig abzuschalten. Viele Menschen möchten weiter aktiv bleiben – nicht nur geistig, sondern auch wirtschaftlich. Ob freiberuflich, gewerblich oder als Nebentätigkeit: Selbstständige Arbeit im Rentenalter bietet zahlreiche Vorteile:

  • Zusätzliches Einkommen: Neben deiner Rente erhältst du ein weiteres Einkommen. Das kann besonders nützlich sein, wenn deine Rente nicht für den gewünschten Lebensstandard ausreicht.
  • Mehr Flexibilität: Als Selbstständige:r kannst du deine Arbeitszeiten und -bedingungen selbst bestimmen. Dies ermöglicht eine bessere Work-Life-Balance und verschafft dir die Freiräume, die dir in deinem früheren Berufsleben vielleicht fehlten.
  • Erfüllung und Selbstverwirklichung: Die Selbstständigkeit gibt dir die Möglichkeit, gezielt deine Leidenschaften und Interessen zu verfolgen. Viele Menschen empfinden auch große Befriedigung darin, ihre Fähigkeiten und Erfahrungen weiterhin einzusetzen.
  • Soziale Interaktion und Netzwerkbildung: Selbstständige Arbeit kann dir helfen, sozial aktiv und vernetzt zu bleiben. Dies kann positive Auswirkungen auf dein Wohlbefinden und deine geistige Gesundheit haben.
  • Weitergabe von Wissen und Erfahrung: Du kannst dein umfangreiches Wissen und deine Erfahrungen nutzen, um als „Senior Expert“ anderen zu helfen oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten.
  • Mentale und physische Aktivität: Selbstständige Arbeit trägt dazu bei, geistig und körperlich aktiv zu bleiben. Das kann auch einen guten Ausgleich zum entspannten Teil des Rentner:innenlebens darstellen.

Selbstständig als Rentner: Beispiele für Tätigkeitsfelder

Du bist auf der Suche nach einer Idee, womit du dich selbstständig machen kannst? Zur Inspiration folgen hier ein paar Geschäftsideen, die perfekt für „Senior Experts“ geeignet sind:

  • Beratung: Nutze deine berufliche Erfahrung, um als Berater:in in deinem Fachgebiet tätig zu werden. Zum Beispiel könnte ein:e ehemalige:r Marketingexpert:in kleine Unternehmen in Sachen Marketingstrategie beraten.
  • Handwerkliche Tätigkeiten: Wenn du über handwerkliche Fähigkeiten verfügst, könntest du Reparatur- oder Restaurierungsdienste anbieten, z. B. Möbelrestaurierung, Gartengestaltung oder Malerarbeiten.
  • Lehrtätigkeiten: Gib dein Wissen durch Kurse oder Workshops weiter, z. B. in Kunst, Musik, Handwerk, Kochen oder Sprachen.
  • Freiberufliche Tätigkeiten: Als Freiberufler:in könntest du in Bereichen wie Schreiben, Grafikdesign, Fotografie oder Webdesign tätig sein.
  • Online-Verkauf: Verkaufe Produkte online, die du selbst herstellst oder die dich interessieren. Das könnten beispielsweise Antiquitäten, Bücher oder spezialisierte Sammlerstücke sein. Kreative Produkte und Handarbeiten kannst du zum Beispiel über Etsy anbieten.
  • Dienstleistungen für Senior:innen: Biete Dienstleistungen für andere Senioren an, wie Begleitung zu Terminen, Einkaufshilfe oder Unterstützung im Haushalt.
  • Coaching und Mentoring: Nutz deine Lebens- und Berufserfahrung, um jüngere Menschen in ihrer persönlichen oder beruflichen Entwicklung zu unterstützen.

Als Rentner selbstständig machen: Nebenberuflich oder als Haupterwerb?

Als Rentner:in hast du verschiedene Möglichkeiten, dich selbstständig zu machen. Du kannst beispielsweise als Freiberufler:in auf Honorarbasis arbeiten, ein Kleingewerbe anmelden oder als Freelancer:in Aufträge annehmen.

Ob du dich für eine nebenberufliche oder hauptberufliche Selbstständigkeit entscheidest, hängt in der Regel davon ab, wie viel Zeit du in dein Geschäftsmodell investierst. Wenn du weniger als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs aufwendest, gilt das als nebenberufliche Selbstständigkeit. Das ist eine gute Gelegenheit, deine Geschäftsidee risikofrei auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln, bevor du vielleicht voll in die Selbstständigkeit einsteigst.

„Wer als Rentner:in selbstständig tätig wird, sollte sich frühzeitig steuerlich und versicherungstechnisch beraten lassen. Gerade die Abgrenzung zwischen Neben- und Haupterwerb ist entscheidend für Krankenversicherung und Beitragshöhe.“

Markus Thomas Boldt - Steuerberater und Consultant

So viel darfst du als selbstständig tätiger Rentner hinzuverdienen

Sobald du das reguläre Rentenalter erreicht hast, kannst du – egal ob in Anstellung oder als Selbstständige:r – unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deine Rente dadurch beeinträchtigt wird. Wann du die Regelaltersgrenze erreichst, um ohne Abschläge in Rente zu gehen, hängt von deinem Geburtsjahrgang ab. Für Versicherte ab Jahrgang 1967 gilt die Grenze von 67 Jahren, frühere Jahrgänge können gestaffelt laut Deutscher Rentenversicherung eher in Rente gehen.

Seit dem 1. Januar 2023 sind die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen für Rentner:innen, die eine vorgezogene Altersrente (z. B. Rente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren) beziehen, aufgehoben. Das bedeutet, dass du ebenfalls als Rentner:in deine volle Rente erhältst, selbst wenn du ein zusätzliches Einkommen durch Selbstständigkeit erzielst. Dessen Höhe spielt nun keine Rolle mehr.

Bei Erwerbsminderungsrenten gelten allerdings weiterhin Grenzen (Stand: 2025):

  • Teilweise Erwerbsminderung: mindestens 39.322,50 € jährlich (individuell berechnet, abhängig vom Einkommen in den letzten 15 Jahren)
  • Volle Erwerbsminderung: 19.661,25 € jährlich

Entscheidend ist zudem, dass deine Tätigkeit deiner festgestellten Leistungsfähigkeit entspricht.

Die Festlegung der Hinzuverdienstgrenzen erfolgt jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und wird dynamisch angepasst.

Als Rentner selbstständig arbeiten: Steuern und Abgaben

Wenn du als Rentner:in eine selbstständige Arbeit bzw. freiberufliche Tätigkeit aufnimmst, musst du dich an die geltenden Steuervorschriften halten:

  • Einkommensteuer: Dein Einkommen aus der selbstständigen Arbeit musst du in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung angeben, deinen Gewinn bestimmst du durch die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Falls du eine GmbH gründest, ist eine Körperschaftsteuererklärung erforderlich. Der anzuwendende Steuersatz hängt von der Rechtsform deines Unternehmens und der Höhe deines Einkommens ab.
  • Gewerbesteuer: Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit unterliegst du grundsätzlich der Gewerbesteuerpflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn du dein Gewerbe als natürliche Person oder als Personengesellschaft (z. B. GbR) führst und jährlich maximal 24.500 Euro erwirtschaftest. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft, wie einer GmbH, und einem Jahresverdienst von nicht mehr als 5.000 Euro entfällt die Gewerbesteuerpflicht.
  • Umsatzsteuer: In deinen Rechnungen musst du die Umsatzsteuer aufführen – es sei denn, du bist als Kleinunternehmer:in von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

💡Mit einer Steuersoftware wie Accountable kannst du deine Steuererklärungen und Buchhaltung als Rentner:in ganz einfach selbst erledigen. Hier erfährst du mehr!

Selbstständig als Rentner: Was bei der Krankenversicherung zu beachten ist

Warst du in der zweiten Hälfte deines Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert, wirst du normalerweise ab dem Zeitpunkt deines Rentenbeginns in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Wenn du dich als Rentner:in selbstständig machst, hat das aber auch Auswirkungen auf die Krankenversicherung.

  • Nebenberuflich selbstständig: Du musst auf der Grundlage deines Einkommens zusätzliche Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Gleichzeitig bleibst du in der KVdR pflichtversichert, solange dein Gewinn die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
  • Hauptberuflich selbstständig: In diesem Fall kannst du nicht in der KVdR versichert bleiben. Du hast die Möglichkeit, dich entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern oder dich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.

💡Tipp: Die Einstufung übernimmt die Krankenkasse – bei Zweifeln lohnt sich ein schriftlicher Antrag auf Statusfeststellung.

Fallbeispiele

  1. Schmuckverkauf auf Etsy (nebenberuflich):

Martina, 67, war früher Lehrerin und ist seit einem Jahr im Ruhestand. Schon während ihres Berufslebens hat sie Schmuck selbst entworfen und verschenkt. Nun verkauft sie ihre Stücke über Etsy – mit rund 300 Euro Gewinn im Monat.

  • Einstufung: nebenberuflich selbstständig
  • Krankenversicherung: bleibt pflichtversichert in der KVdR
  • Steuern: EÜR genügt, Kleinunternehmerregelung greift, keine Gewerbesteuer
  • Hinzuverdienst: unterhalb des Grundfreibetrags – keine Einkommensteuer
  • Ziel: Kreatives Hobby mit Nebeneinkommen verbinden
  1. IT-Beratung (hauptberuflich)

Klaus, 64, geht mit 45 Beitragsjahren in die vorgezogene Rente für besonders langjährig Versicherte. Als IT-Experte bietet er Projektberatung für mittelständische Unternehmen an – ca. 30 Stunden pro Woche, bei 30.000 € Gewinn im Jahr.

  • Einstufung: hauptberuflich selbstständig
  • Krankenversicherung: freiwillige Mitgliedschaft in gesetzlicher Krankenkasse
  • Steuern: umsatzsteuerpflichtig, EÜR, Einkommensteuerpflicht
  • Hinzuverdienst: unbegrenzt, da Altersrente (seit 2023) nicht mehr gekürzt wird
  • Tipp: Krankenversicherung prüfen – freiwillige GKV kann teuer sein
  1. Buchhalterin auf selbstständiger Basis (Freiberuflerin)

Anita, 66, wurde kürzlich in den Ruhestand verabschiedet, möchte aber weiterhin tätig bleiben. Sie übernimmt Buchhaltungsaufgaben für drei kleine Betriebe und erzielt dabei etwa 1.200 € Gewinn pro Monat.

  • Einstufung: nebenberuflich, da unter 20 Stunden/Woche
  • Krankenversicherung: KVdR + Beiträge auf den Gewinn
  • Steuern: EÜR, evtl. Kleinunternehmerregelung
  • Hinweis: Bei kontinuierlichem Einkommen sollte die Krankenkasse frühzeitig informiert werden.
  • Vorteil: Kein Gewerbe nötig, da freiberuflich

Fazit

Rente und Selbstständigkeit schließen sich längst nicht aus – im Gegenteil: Selbstständige Tätigkeiten im Ruhestand ermöglichen ein erfülltes, aktives Leben mit zusätzlichem Einkommen. Wichtig ist jedoch, Hinzuverdienstgrenzen, Versicherungspflichten und steuerliche Aspekte im Blick zu behalten. Wer sich rechtzeitig informiert und professionell begleitet, kann seine Geschäftsidee entspannt umsetzen – egal ob im Nebenerwerb oder als neue Hauptbeschäftigung.

Unser Tipp: Wenn du konkrete Pläne hast, dich als Rentner:in selbstständig zu machen, solltest du vor dem Start einen Krankenversicherungs-Check, eine Statusprüfung zur Neben-/Hauptberuflichkeit sowie eine unverbindliche Steuerberatung einplanen. Tools wie Accountable helfen dir dabei, deine Einnahmen zu dokumentieren, Rechnungen korrekt zu stellen und deine Steuererklärung digital und sicher zu erledigen – auch ohne Vorkenntnisse.

FAQ

Muss ich meine Selbstständigkeit als Rentner:in dem Finanzamt melden?

Ja. Spätestens mit der ersten Rechnung solltest du beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen.

Kann ich als Rentner:in noch ein Kleingewerbe anmelden?

Ja, auch Rentner:innen dürfen ein Kleingewerbe anmelden – es gelten die gleichen Pflichten wie bei jüngeren Gründer:innen.

Zählt meine gesetzliche Rente als Einkommen bei der Steuer?

Ja. Rente und selbstständige Einkünfte werden gemeinsam versteuert – wie hoch, hängt von deinem Gesamteinkommen ab.

Muss ich als Rentner:in Rechnungen schreiben und wenn ja, wie?

Ja, sobald du selbstständig Leistungen erbringst, bist du verpflichtet, eine korrekte Rechnung zu stellen – egal ob du neben- oder hauptberuflich tätig bist. Die Rechnung muss folgende Pflichtangaben enthalten: Name und Anschrift, Steuernummer oder USt-ID, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Netto- und Bruttobetrag sowie ggf. Umsatzsteuersatz oder Hinweis auf Kleinunternehmerregelung. Tipp: Tools wie Accountable helfen dir dabei, schnell und gesetzeskonform Rechnungen zu erstellen.

Muss ich als freiberuflich tätige:r Rentner:in Beiträge an die Künstlersozialkasse zahlen?

In der Regel nicht. Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen gedacht, die hauptberuflich tätig sind. Als Rentner:in mit nur gelegentlichen Aufträgen oder geringem Gewinn wirst du in der Regel nicht als hauptberuflich künstlerisch tätig eingestuft. Eine Beitragspflicht entsteht meist nur, wenn du regelmäßig deutlich mehr als 450 Euro im Monat verdienst und keine Altersrente beziehst. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine formlose Anfrage bei der KSK.

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Robert Jödicke

Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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