Viele Wege führen in die Selbstständigkeit. Aber nicht jeder will sofort alles auf eine Karte setzen. Deswegen ist eine beliebte und sichere Möglichkeit die nebenberufliche Selbstständigkeit. Du kannst beispielsweise als Grafikdesigner:in, Fotograf:in, Texter:in oder Coach:in ein eigenes Business aufbauen und gleichzeitig einem fest angestellten Job nachgehen. So kannst du herauszufinden, ob das selbstbestimmte Arbeiten wirklich etwas für dich ist.
Gleichzeitig bietet dir die nebenberufliche Selbstständigkeit die Option, erste Anschaffungen und Kosten, die mit der Selbstständigkeit anfallen, direkt von der Steuer abzusetzen. Dieser Artikel zeigt dir, welche Ausgaben du absetzen kannst, wie du korrekt vorgehst und welche Besonderheiten es für nebenberuflich Selbstständige gibt.
Du bist nebenberuflich selbstständig, wenn du eine Hauptbeschäftigung mit regelmäßigem Einkommen hast und zusätzlich Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielst.
Wichtig: Auch bei nebenberuflicher Selbstständigkeit bist du verpflichtet, eine Steuernummer zu beantragen. Das geht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du online beim Finanzamt ausfüllen kannst. In diesem Formular wird allerdings nicht zwischen nebenberuflicher oder hauptberuflicher Selbstständigkeit unterschieden. Lass dich davon also nicht aus der Ruhe bringen.
Nebenberuflich selbstständig? Hier findest du alles, was du wissen musst!
Selbst, wenn du nebenberuflich selbstständig bist, kannst du bereits allerhand Kosten von der Steuer absetzen, vorausgesetzt, dass sie für die Ausübung deiner Tätigkeit notwendig sind. Wichtig ist hierbei, dass du die Belege für diese Anschaffungen sorgfältig aufbewahrst, da das Finanzamt Nachweise für diese Kosten fordern kann. Zu den wichtigsten absetzbaren Posten gehören:
Arbeitsplatz | Arbeitszimmer, Coworking-Space |
Arbeitsmittel | Laptop, Drucker, Fachliteratur |
Kommunikation | Arbeitshandy, Telefon- und Internetkosten |
Werbung & Marketing | Website, Social Media Ads, Visitenkarten |
Mobilität & Fahrtkosten | Fahrten zu Kundenterminen, Messen |
Bewirtungskosten | Geschäftsessen mit potenziellen Kund:innen |
Fort- und Weiterbildungen | Seminare, Onlinekurse, Fachkongresse |
Versicherungen | Betriebshaftpflicht, ggf. Berufsunfähigkeitsversicherung (anteilig) |
💡 Tipp von Accountable: Damit du deine Belege und Rechnungen nicht wahllos in einem Schuhkarton sammeln musst, kannst du einfach den integrierten Foto-Scanner in unserer App nutzen. Mach einfach schnell ein Foto von deinen Belegen und speichere sie digital ab. So hast du stets und von überall aus Zugriff auf deine Unterlagen.
Wenn du ein eigenes Zimmer in deiner Wohnung ausschließlich beruflich nutzt, kannst du die anteiligen Kosten für Miete, Strom und Nebenkosten absetzen. Wichtig: Das Arbeitszimmer muss ein klar abgegrenzter Raum sein. Ein Schreibtisch im Schlafzimmer reicht also leider nicht aus. Außerdem darf die Einrichtung nur enthalten, was zur Erledigung der beruflichen Arbeiten notwendig ist. Wenn das Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt, können die Kosten unbegrenzt abgezogen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, gilt ein Limit von 1.250 Euro im Jahr. Dein Arbeitszimmer gilt als Tätigkeitsmittelpunkt, wenn du mindestens 3 von 5 Arbeitstagen dort verbringst.
Abgesehen davon gibt es auch die Möglichkeit eine Homeoffice Pauschale von 6 Euro pro Tag und maximal 1.260 jährlich in Anspruch zu nehmen. Sie kann ohne weitere Voraussetzungen geltend gemacht werden, außer dass der Arbeitstag von zuhause aus verbracht werden muss.
Beispielfall 1 - Arbeitszimmer als beruflicher Mittelpunkt:
Du nutzt ein 12 m² großes Zimmer deiner 60 m²-Wohnung rein beruflich. Die monatliche Miete beträgt 900 €. Der Anteil der beruflich genutzten Fläche liegt bei 20 %. Deine Jahresmiete beträgt 10.800 Euro. 20% davon entspricht 2.160 Euro, die im Jahr absetzbar sind.
Beispielfall 2 - Arbeitszimmer wird sporadisch verwendet.
In diesem Fall müssen wir uns deine anfallenden Kosten nicht angucken. Es reicht aus, die Anzahl der Tage, die du im Homeoffice verbracht hast mit 6 Euro zu multiplizieren. Bei 60 Tagen im Homeoffice wären das beispielsweise 360 Euro.
Wenn du einen Coworking-Space oder ein eigenes Büro mietest, kannst du die tatsächlichen Mietkosten sowie zusätzliche Ausgaben für WLAN, Reinigung oder Büromaterial vollständig absetzen.
Alles, was du für deine Tätigkeit nutzt, sei es Hardware, Software oder Bürozubehör, zählt zu den Arbeitsmitteln und ist absetzbar. Beispiele:
Bei Jobs, die nicht ausschließlich auf ein Büro angewiesen sind, können aber auch andere Dinge als Arbeitsmittel zählen. Wenn du beispielsweise Tennisunterricht gibst, könntest du selbst gekaufte Tennisschläger als Arbeitsmittel absetzen.
Wenn du die Arbeitsmittel zu mindestens 90% für die Arbeit verwendest, kannst du die kompletten Kosten dafür von der Steuer absetzen. Wenn du sie zu weniger als 90% für die Arbeit verwendest, kannst du sie anteilig von der Steuer absetzen. Bei einem Laptop, den du 70% für die Arbeit und 30% für private Zwecke nutzt, könntest du also 70% der Kosten geltend machen.
Mit Kosten für dein Handy ist es da schon etwas komplizierter, denn hier musst du konkret nachweisen, dass du es primär für deine berufliche Tätigkeit nutzt. Deswegen kann es sinnvoll sein, dir ein Arbeitshandy anzuschaffen, dass du ausschließlich für deine nebenberufliche Tätigkeit verwendest. In diesem Fall kannst du zusätzlich auch die Rechnung für mobiles Internet und Telefonate von der Steuer absetzen.
Sofortabschreibung oder Abschreibung über Jahre?
Werbekosten sind ein wichtiger Teil der Betriebsausgaben, die nebenberuflich Selbstständige von der Steuer absetzen können. Sie umfassen alle Kosten, die du investierst, um für deine Produkte oder Dienstleistungen zu werben oder deine Sichtbarkeit am Markt zu erhöhen. Hierzu gehören beispielsweise:
Wenn du für deine nebenberufliche Tätigkeit viel durch die Gegend fahren musst, kannst du die dabei entstehenden Fahrtkosten ebenfalls steuerlich geltend machen:
Beispiel:
Du bist nebenberuflich als Fotograf:in tätig und fährst zu einem Kunden bzw. einer Kundin, um dort ein Fotoshooting durchzuführen. Der Kunde oder die Kundin wohnt 20 Kilometer von deinem Wohnort entfernt, und du nutzt deinen privaten PKW.
Diese Fahrtkosten kannst du in der Einnahmenüberschussrechnung deiner Steuererklärung geltend machen oder ganz einfach in unserer Accountable-App hinterlegen!
Nicht vergessen:
Mit einer sauberen Aufzeichnung kannst du so jährlich viele Fahrtkosten steuerlich geltend machen!
Sogenannte Bewirtungskosten kannst du als nebenberuflich Selbstständige:r dann von der Steuer absetzen, wenn sie im Rahmen eines Geschäftsessens entstanden sind. Das ist dann der Fall, wenn du dich beispielsweise mit potenziellen Kund:innen oder Geschäftspartner:innen triffst, um dich über dein Geschäft auszutauschen. In diesem Fall kannst du 70% der entstandenen Kosten absetzen.
Um Bewirtungskosten abzurechnen, brauchst du jedoch einen gesonderten Bewirtungsbeleg. Auf diesem musst du den Ort, den Grund und die Teilnehmer des Essens vermerken. Frag beim Bezahlen einfach nach einem Bewirtungsbeleg, dann bekommst du den Vordruck, auf dem du nur noch die entsprechenden Details eintragen musst.
Wichtig: Die Kosten für die Bewirtung müssen als angemessen gelten. Im Jahr 2004 wurde vom Finanzamt Hamburg in einem Urteil ein Wert von ca. 100 Euro pro Person als angemessen erachtet. Allerdings gibt es keine gesetzliche Grenze und wegen der Inflation kann heute wahrscheinlich auch mehr Geld pro Person angesetzt werden.
Auf Geschäftsreise: Wie Freiberufler von der Verpflegungspauschale profitieren
Du kannst auch Kosten für Seminare oder Fortbildungen als nebenberuflich Selbstständige:r von der Steuer absetzen, sofern diese Schulungen für die Ausübung deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit relevant waren. Dazu zählen beispielsweise:
Einige Versicherungen kannst du anteilig absetzen. Dazu gehören z. B.:
Tipp: Lass dir von deinem Versicherer bestätigen, welcher Anteil beruflich veranlasst ist.
Hast du dich schon gefragt, ob du statt einzelner Belege einfach eine pauschale Summe für Betriebsausgaben angeben kannst? Tatsächlich gibt es in bestimmten Fällen eine Betriebsausgabenpauschale – allerdings nicht für alle Selbstständigen.
Die Betriebsausgabenpauschale ist insbesondere für bestimmte Tätigkeiten im Nebenberuf relevant. Voraussetzung ist, dass du eine der begünstigten Tätigkeiten ausübst – beispielsweise als:
In diesen Fällen kannst du pauschale Betriebsausgaben von 25 % der Einnahmen (maximal 900 € pro Jahr, bis 2023: 614 €) ansetzen – ohne Einzelnachweise. Diese Regelung basiert auf § 3 Nr. 26 und 26a EStG, kombiniert mit vereinfachten Verwaltungsvorgaben.
💡 Achtung: Wer den Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) oder den Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG) nutzt, kann die Betriebsausgabenpauschale für diesen Einnahmenteil nicht zusätzlich geltend machen.
Für die meisten nebenberuflich selbstständigen Freiberufler:innen – z. B. als Texter:in, Grafikdesigner:in oder Coach:in – gilt diese Pauschale nicht. Du musst deine Betriebsausgaben einzeln erfassen und nachweisen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn du unter eine der oben genannten Berufsgruppen fällst.
💡 Tipp: Auch wenn du keine Pauschale nutzen kannst, lohnt sich eine sorgfältige Dokumentation. Denn jede beruflich bedingte Ausgabe kann deine Steuerlast senken – wie du weiter oben im Artikel gesehen hast. Mehr dazu erfährst du im Artikel Betriebsausgaben vs. Werbungskosten – Wo ist der Unterschied?
Selbst wenn du nebenberuflich selbstständig bist, kannst du bereits viele Betriebskosten von der Steuer absetzen. Wenn du dir bei einer Geschäftsausgabe nicht sicher bist, ob du sie steuerlich geltend machen kannst, kann dir übrigens auch unser Steuerrechner behilflich sein. Über die Suchfunktion findest du all jene Geschäftsausgaben, die du als Selbstständige:r absetzen kannst.
➡️ Mehr Tipps: 7 Geschäftsausgaben, die Freiberufler und Selbstständige von der Steuer absetzen können
💡 Accountable ist die Steuerlösung für Selbstständige. Lade dir die kostenlose App herunter oder erstelle dir direkt online einen Account. So hast du von Anfang an deine Buchhaltung und Steuerpflichten im Griff. Unser Team hilft dir zudem jederzeit persönlich im Chat!
Ja, wenn es dein beruflicher Mittelpunkt ist. Dann kannst du die anteiligen Miet- und Nebenkosten voll absetzen. Wird es nur gelegentlich genutzt, gilt ein Limit von 1.250 € pro Jahr – alternativ kannst du die Homeoffice-Pauschale nutzen.
Alle, die nachweislich beruflich veranlasst sind: z. B. Arbeitsmittel, Werbung, Fahrtkosten, Fortbildungen oder Versicherungen. Wichtig ist, dass du Belege aufbewahrst und eine klare Trennung von privaten Ausgaben erfolgt.
Ja. Kaufst du z. B. einen Laptop für unter 800 € netto (952 € brutto), kannst du ihn sofort komplett absetzen. Teurere Anschaffungen musst du über mehrere Jahre abschreiben – mit wenigen Ausnahmen wie bei Laptops (1 Jahr).
Ja. Nutzt du dein privates Auto, kannst du 0,30 €/km als Betriebsausgabe absetzen. Bei Bus oder Bahn zählen die tatsächlichen Ticketkosten. Ein Fahrtenbuch ist empfehlenswert, um alles korrekt zu dokumentieren.
Nur in Ausnahmefällen. Als nebenberufliche:r Lehrer:in, Autor:in oder bei bestimmtem Ehrenamt kannst du pauschal 25 % der Einnahmen (max. 900 €/Jahr) absetzen. Für die meisten nebenberuflich Selbstständigen gilt: Einzelne Ausgaben müssen nachgewiesen werden.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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