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Steuern sparen leicht gemacht: Mit Steuerfreibeträgen und Pauschalbeträgen kannst du als Selbstständige:r dein zu versteuerndes Einkommen effektiv senken. Freibeträge gelten für Einkommensteile über einer bestimmten Grenze, während Pauschalbeträge feste Summen ohne aufwendige Belegsammlung abdecken. Bei größeren Beträgen können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. In diesem Artikel bekommst du einen Überblick über alle wichtigen steuerlichen Freibeträge und Pauschalbeträge für Selbstständige.
1. Steuerfreibetrag für Selbstständige: Der Grundfreibetrag
Im Jahr 2025 liegt der grundlegende Steuerfreibetrag für Selbstständige bei 12.084 Euro für Ledige und 24.168 Euro für Paare. Bis zu dieser Einkommensgrenze bleibt dein Einkommen steuerfrei. Der Grundfreibetrag stellt das steuerfreie Existenzminimum dar und wird jährlich an die wirtschaftlichen Bedingungen angepasst.
Einkommen, das über diese Grenze hinausgeht, unterliegt der Einkommensteuer. Dieser Freibetrag steht allen Steuerzahler:innen gleichermaßen zu, unabhängig von ihrer Beschäftigungsform.
2. Nur für Gewerbetreibende: der Gewerbesteuerfreibetrag
Du hast dich selbstständig gemacht und dafür ein Gewerbe angemeldet? Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe betreiben, steht ein Freibetrag von 24.500 Euro zu (§ 11 Absatz 1 Satz 3 GewStG). Dies trifft auf alle Selbstständigen zu, die gewerbesteuerpflichtig sind. Das bedeutet, erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro pro Kalenderjahr wird die Gewerbesteuer fällig.
Kapitalgesellschaften können hingegen keinen Gewerbesteuerfreibetrag in Anspruch nehmen. Die Höhe deiner Gewerbesteuer hängt von deinem Gewerbeertrag, also deinem Gewinn, ab, von dem du den Freibetrag von 24.5000 Euro abziehen kannst. Außerdem spielt der Hebesatz deiner Gemeinde eine weitere Rolle.
3. So nutzt du den Umsatzsteuerfreibetrag für Kleinunternehmer:innen
Normalerweise musst du als Selbstständige:r auf deine Waren und Dienstleistungen zwischen 7 % und 19 % Umsatzsteuererheben. Diese Steuer ist eine Verbrauchssteuer, die deine Kund:innen beim Kauf von Produkten oder bei Services zahlen müssen, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist. Du zahlst die Umsatzsteuer also nicht aus eigener Tasche, sondern gibst sie an das Finanzamt weiter.
Es gibt jedoch eine Ausnahme, die dich von der Umsatzsteuerpflicht befreit: Die Kleinunternehmerregelung. Ab 2025 gelten folgende Umsatzgrenzen:
Dein Umsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr25.000 Euro nicht überschritten haben.
Dein Umsatz darf im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen.
Als Kleinunternehmer:in musst du auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, kannst aber auch keine Vorsteuer abziehen. Die Regelung ist vorteilhaft, wenn du überwiegend private Kund:innen hast, die keine Steuern zurückfordern können – so kannst du deine Waren oder Dienstleistungen günstiger anbieten. Bei Geschäftskund:innen, die auf den Nettopreis achten und die Vorsteuer abziehen können, ergibt sich hingegen kein Vorteil.
💡 Tipp von Accountable: Mehr Infos dazu, ob die Kleinunternehmerregelung für dich von Vorteil sein kann, erfährst du im Blog. Mit der Steuerlösung von Accountable kannst du übrigens sowohl als Kleinunternehmer:in als auch als umsatzsteuerpflichtige:r Selbstständige:r deine Steuererklärungen und Buchhaltung erledigen!
4. Steuerfreibetrag für Eltern: Der Kinderfreibetrag für Selbstständige
Den Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) erhalten alle Elternpaare und Alleinerziehenden unabhängig von der beruflichen Stellung. Somit profitieren Angestellte und Selbstständige von diesem Freibetrag für Kinder, der das Existenzminimum eines Kindes abdecken soll.
Zum 1. Januar 2025 soll der Kinderfreibetrag auf 3.336 Euro pro Elternteil (insgesamt 6.672 Euro) steigen. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 2.928 Euro. Wenn du alleinerziehend bist, kannst du außerdem den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten.
Mit der Abgabe der Anlage "Kind" ermittelt das Finanzamt durch die Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag für dich steuerlich vorteilhafter ausfällt als die Kindergeldzahlungen.
Wenn deine Kinder volljährig sind und eine Ausbildung oder ein Studium beginnen und nicht mehr bei dir zu Hause wohnen, kannst du den Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs. 2 EStG) erhalten. Dieser beträgt seit 2023 pro Kalenderjahr 1.200 Euro.
5. Für Erträge aus Kapitalanlagen: Der Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag, auch Sparerfreibetrag oder Freibetrag auf Kapitaleinkünfte genannt, steht jedem zu, der Erträge aus Kapitalanlagen (z. B. Zinsen auf ein Sparbuch, Dividenden aus Aktienanteilen) erhält. Seit 2023 beträgt der Freibetrag pro Person 1.000 Euro und bei Ehepaaren das Doppelte, also 2.000 Euro. Auch Kinder erhalten diesen Freibetrag. Außerdem musst du erst Steuern auf die Erträge aus deinem Kapitalvermögen zahlen, wenn du mehr bekommst als den Betrag des Sparerpauschbetrags. Um den Freibetrag zu erhalten ist ein Auftrag bei der Bank erforderlich.
6. Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale für soziales Engagement
Wenn du dich in einer gemeinnützigen Organisation oder Verein z. B. als Trainer:in einer Jugendmannschaft engagierst, kannst du mit der Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.300 Euro steuerfrei dazuverdienen. Voraussetzung ist, dass deine Tätigkeit im Verein deutlich weniger Zeit in Anspruch nimmt als deine selbstständige Tätigkeit.
Bist du im Verein oder einer gemein- oder mildtätigen Organisation als Vorstand tätig oder übernimmst eine Aufgabe in der Verwaltung, so kannst du eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 960 Euro in Anspruch nehmen. Die hier genannten Freibeträge- und pauschalen sind im Sinne des Steuerrechts kein Einkommen, sondern werden als Aufwandsentschädigung betrachtet.
7. Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Betriebsgruppen
Für einige selbstständige Tätigkeiten kannst du anstelle der aufgetretenen Kosten eine Betriebskostenpauschale ansetzen. Somit entfällt die zeitaufwendige Sammelei aller Belege, um die Ausgaben nachzuweisen.
Beachte allerdings, dass sich für die meisten Selbstständigen eher lohnt, die tatsächlichen Kosten der Ausgaben abzusetzen. Denn häufig fallen diese höher aus als die Betriebskostenpauschale!
Folgende Selbstständige können von der Betriebsausgabenpauschale profitieren:
Hauptberuflich selbstständige Schriftsteller:innen oder Journalist:innen: Pauschal bis zu 3.600 Euro jährlich (maximal 30 % der Betriebseinnahmen)
Nebenberufliche Tätigkeiten wie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische und nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit: Pauschal bis zu 900 Euro jährlich (maximal 25 % der Betriebseinnahmen)
Vollzeit als Hebamme: Pauschal bis zu 1.535 Euro jährlich
Vollzeit als Tageselternteil: Pauschal bis zu 400 Euro pro Monat und Kind bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden
💡 Tipp von Accountable: Mit der kostenlosen Steuer-App von Accountable kannst du Belege direkt scannen und verlierst so nie wieder eine Ausgabe, die du absetzen kannst!
8. Steuerfreibeträge für Selbstständige: Vorweggenommene Erbfolge bei Erbschaft oder Schenkung
Eine weitere Möglichkeit, als Selbstständige:r Freibeträge zu nutzen, ist durch eine sogenannte vorweggenommene Erbschaft oder Schenkung (§ 16 ErbStG). Das bedeutet, du kannst einen Teil deines Vermögens, das du später an deine Kinder oder Verwandte vererben würdest, schon jetzt an sie übertragen. Der Vorteil dabei ist, dass du so Erbschaftsteuer sparen kannst, wenn du dein Vermögen Schritt für Schritt an deine Erb:innen überträgst.
9. Selbstständig mit Behinderung? Nutze den Behindertenpauschbetrag
Da Behinderte oft höhere Kosten haben, etwa für Medikamente oder Betreuung, gibt es den Behindertenpauschbetrag. Wie hoch der Betrag ausfällt, richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Um den Pauschalbetrag für Behinderte zu erhalten, musst du in deiner Einkommensteuererklärung die Anlage "außergewöhnliche Belastungen" ausfüllen.
10. Veräußerungsgewinn: Steuerfreibetrag für Selbstständige beim Unternehmensverkauf
Als Selbstständige:r kann es durchaus passieren, dass du deine Firma verkaufen möchtest oder ein Angebot für den Kauf erhältst. Vielleicht möchtest du ein anderes Projekt starten oder etwas ganz anderes machen. Wenn du zum Zeitpunkt des Verkaufs über 55 Jahre alt bist, kannst du von dem Veräußerungsfreibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG) profitieren. Der Freibetrag beträgt bis zu 45.000 Euro und reduziert deine Steuerzahlung. Ab einem Verkaufserlös von 136.000 Euro reduziert sich dein Steuervorteil entsprechend, sodass ab einem Verkaufsgewinn von 181.000 Euro nichts mehr von diesem Freibetrag übrigbleibt.
💡Accountable ist die Steuerlösung für Selbstständige. Mit der kostenlosen App oder dem Online-Account hast du deine Steuerfreibeträge als Selbstständige:r jederzeit im Blick und nutzt sie optimal.So hast du von Anfang an deine Buchhaltung und Steuerpflichten im Griff. Unser Team hilft dir zudem jederzeit persönlich im Chat!
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Patric S
31.03.2026
Top App! ich habe sowas von keine Ahnung von der ganzen Geschichte. Aber es ist super erklärt und wirklich sehr leicht ! Ich bin top zufrieden
marco moertzsch
20.11.2025
Bin überwältigt wie gut diese App ist. Sie übernimmt quasi alles für dich, man muss nur seine Sachen eintragen und selbst da übernimmt die KI 90%. Wenn man irgendwas nicht weiß, Probleme oder Fragen hat hilft die Ki oder man bekommt innerhalb von 1-2 Tagen direkt Hilfe von einem Steuer-Coach. UI auch sehr schön und leicht zu bedienen. Absolute Empfehlung von mir, wüsste nicht was man besser machen könnte!
vuno7
20.11.2025
Das Interface leitet einen super einfach durch alle relevanten Dinge: Konten, Einnahmen und Ausgaben, Steuern. Man wird sehr übersichtlich darauf hingewiesen, welche Steuern zu zahlen sind. Wenn man seine Buchhaltung in der Plattform pflegt, werden die Daten automatisch in die richtigen Steuerformulare übertragen. Bei Fragen gibt es den KI Chat und echte Ansprechpartner. Es macht richtig Spaß. Nachdem ich einige Änderungswünsche vorgeschlagen hatte, hat mir der Support sehr kulant geholfen und Nachbesserung versprochen.
Jonathan
20.05.2025
Ein super Steuerprogramm,das Rechnungen schreiben ist sehr einfach. Es ist alles sehr übersichtlich. Sehr gut ist die persönliche Beratung, wenn sie gebraucht wird.
Anonym
25.03.2026
Ich habe noch nie ein Finanzprogramm benutzt, das so zuverlässig, treffsicher und genau die Belege automatisiert ausliest. Einfach super. Die Buchung der einzelnen Vorgänge geht damit in Windeseile – und wenn mal eine Fall nicht ganz klar ist, hilft die KI und der Chatbot super weiter. Die automatischen Vorschläge zur Belegzuordnung sind auch für den absoluten Laien perfekt verständlich. Auf jeden Fall kann ich sagen, dass ich noch nie so schnell die Belegerfassung erledigt hatte. Ich pflege gerade die letzten Monate ein und bin damit ruckzuck durch.
Christian
09.11.2025
Super App. Macht Buchhaltung, Rechnungen erstellen, Steuerzahlung und alles drum und dran sehr einfach. Und wenn man mal Fragen hat, haben die einen tollen Kundenservice. Wirklich empfehlenswert.
Kristina
27.02.2025
Ich liebe die App, ich bin super froh, endlich keinen Papierkram mehr zu haben. Ich hatte erst Probleme beim Upgrade auf meines Plans, aber der Support ist super schnell und hilfsbereit und so konnte ich in kürzester Zeit auch das Upgrade durchführen. Jetzt mit allen Funktionen ist es einfach noch so viel besser, da ich die Anwendung nun auch am PC nutzen kann und Zugriff auf den Chat mit den Steuer-Profis habe, die mich bei jeder Frage unterstützen. Einfach klasse!
LisNutz
11.05.2024
Ich finde das Team von Accountable sehr fachlich, professionell, schnelle Antworten (auch um 22 Uhr). Einfach ein gelungenes Produkt mit einem starken Team dahinter.
Willi H
09.04.2026
Eine sehr übersichtliche und intuitive App. Ich nutze sie seitdem ich meine Selbstständigkeit angefangen habe und habe seitdem noch keine Probleme damit gehabt, dass irgendwas nicht funktioniert hat oder ich den Überblick verloren habe. Außerdem ist es auch total nützlich, dass man Fragen zu Steuern usw. direkt an eine KI oder einen Steuer-Coach stellen kann