Der erste Schritt in die Selbständigkeit ist die Anmeldung beim Finanzamt. Hier musst du dich entscheiden, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist. In deiner Entscheidung bist du jedoch an bestimmte Vorgaben gebunden, denn was freiberufliche Tätigkeiten sind, ist durch den Gesetzgeber definiert. Sie müssen bestimmte Vorgaben erfüllen und sind bestimmten Berufsgruppen vorenthalten. Welche Berufe du als Freiberufler:in ausübst und welche Vorteile dir die Freiberuflichkeit bringt, stellen wir dir in diesem Artikel vor.
Selbstständig ist der Oberbegriff, der vom Gesetzgeber in Freiberufler:innen und Gewerbetreibende unterteilt wird. Ein:e Selbstständige:r ist eine Person, die ihre Tätigkeit unabhängig von einem Arbeitgeber ausführt. Weiterhin sind das eigene Unternehmerrisiko, das fehlende Unterliegen eines Direktionsrechts, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte sowie die Verfügungsgewalt über die eigene Arbeitskraft, Tätigkeit und Zeit ausschlaggebend. Mit Blick auf freie Berufe und Freelancer:innen gelten besondere Bestimmungen.
Die Voraussetzungen für freie Berufe sind durch das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz geregelt. Dort heißt es:
„Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt“.
Vereinfacht lassen sich daraus zwei wichtige Eigenschaften freiberuflicher Tätigkeiten ableiten:
„Freelancer“ ist ein nicht offiziell definierter Begriff. Häufig werden damit Selbstständige beschrieben, die keinem der Katalogberufe zugeordnet werden können. Was genau die Katalogberufe sind, wird im nächsten Abschnitt erklärt. Weiterhin arbeiten Freelancer:innen häufig projektbezogen bei Unternehmen und sind dort für einen gewissen Zeitraum wie freie Mitarbeiter:innen „eingestellt“. Beliebte Berufe, die von Freelancer:innen ausgeübt werden, sind Programmieren, Editieren oder Social-Media-Management.
➡️ Freelancer, Freiberufler oder freie Mitarbeitender – Diese Unterschiede solltest du kennen
Gewerbetreibende sind Selbstständige, die ein angemeldetes Gewerbe besitzen. Ein Gewerbe musst du anmelden, wenn du mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, Waren verkaufst. Auch hier ist ausschlaggebend, dass deine Arbeit eine gewisse Selbstständigkeit aufweist – du also Unternehmerchancen und -risiken trägst und nicht der Weisung eines Arbeitgebers unterliegst.Freiberufliche Tätigkeiten: Eine Übersicht über die Katalogberufe
Wer genau als Freiberufler:in anerkannt wird, ist in § 18 EStG festgelegt. Dies kann eine gute Grundlage für dich sein, um zu überprüfen, ob deine selbstständige Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit vom Finanzamt anerkannt wird, oder ob es sich doch um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Als Freiberufler:in übst du einen sogenannten Katalogberuf bzw. einen katalogähnlichen Beruf aus.
Zu freiberuflichen Tätigkeiten gehören selbständig ausgeübte Tätigkeiten, die in den wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Bereich fallen. Wir haben dir hier einige Beispiele aufgelistet, damit du dir einen ersten Überblick über Jobs verschaffen kannst die Freiberufler:innen klassischerweise ausüben:
💡Tipp von Accountable: Wenn du dir unsicher bist, wie deine Tätigkeit einzuordnen ist, dann solltest du dich vor der Anmeldung deiner Selbständigkeit lieber ans Finanzamt wenden, um eventuelle Steuernachzahlungen bei falscher Anmeldung zu vermeiden.
“Am Ende entscheidet immer das Finanzamt, ob eine Ausgabe anerkannt wird oder wie deine Tätigkeit steuerlich einzuordnen ist. Das bekommst du spätestens per Brief mit deiner Steuernummer mitgeteilt.”
Sophia Merzbach - Steuer Coach, Autorin, Content Marketing Managerin
Ab und zu ist es nicht ganz einfach, den eigenen Beruf endgültig als freiberuflich oder nicht einzuordnen. Wie schwierig es sein kann eine Unterscheidung vorzunehmen, soll anhand des Berufes eines Fotografen bzw. einer Fotografin gezeigt werden: Wenn du als Fotograf:in auf Hochzeiten arbeitest und Porträts oder Passbilder, aber auch Werbefotos für Prospekte machst, wird das in der Regel als Gewerbe angesehen. Bist du jedoch künstlerisch als Bildjournalist:in oder als Landschaftsfotograf:in tätig, so kannst du diese Tätigkeit als Freiberufler:in ausüben, da du deine Bilder aufgrund individueller Beobachtung erstellst. In der Regel ist diese Art von Fotos für einen größeren Kreis von Menschen von Interesse.
💡Tipp von Accountable: Mehr Informationen dazu findest du auch in unseren Artikel zu Selbständigkeit anmelden: Freiberufler oder Gewerbe?
Hier für dich die wichtigsten Infos zum Unterschied Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r im Überblick:
Kategorie | Freiberufler:in | Gewerbetreibende:r |
Rechtsgrundlage | § 18 EStG als Grundlage | Gewerbeordnung als Grundlage |
Gewerbesteuer | Muss keine Gewerbesteuer zahlen | Muss ab 24.500 € Gewerbesteuer zahlen |
Buchführung | Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung | Gewinnermittlung per Doppelter Buchführung |
Typische Berufe | Ärzt:innen, Anwält:innen, Journalist:innen, Lehrer:innen | Handwerker:innen, Einzelhändler:innen |
Kammerpflicht | Oft zur Anmeldung in Kammern wie der Ärztekammer verpflichtet | Oft zur Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtet |
Tätigkeitsschwerpunkt | Bietet typischerweise Dienstleistungen an | Stellt typischerweise Waren her |
Umsatzsteuer | Unterliegt typischerweise nicht der Umsatzsteuerpflicht | Unterliegt typischerweise der Umsatzsteuerpflicht |
Versicherungspflicht | Meistens freiere Wahl der Versicherung | Versicherungspflichtig |
Berufszugang | Oft an Ausbildung oder Studium gebunden | Meist freier Zugang |
Bevor du deiner Tätigkeit als Freiberufler:in offiziell nachgehen kannst, gibt es ein paar formale Schritte, die du erledigen musst. Anders als Gewerbetreibende musst du zwar kein Gewerbe anmelden, aber du bist trotzdem verpflichtet, deine freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt zu melden.
Der erste Schritt ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du online über ELSTER ausfüllen und ans Finanzamt übermitteln musst. In diesem Formular machst du unter anderem Angaben zu:
Tipp: Wenn du unsicher bist, ob deine Tätigkeit wirklich als freiberuflich gilt, kannst du direkt beim Finanzamt nachfragen – oder dich von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater beraten lassen.
Sobald du die Bestätigung vom Finanzamt erhältst, bist du offiziell als Freiberufler:in tätig. Ab dann musst du unter anderem:
Als Freiberufler:in musst du dich normalerweise eigenständig um deine Krankenversicherung und Altersvorsorge kümmern – gesetzlich oder privat. Je nach Tätigkeit könntest du jedoch verpflichtet sein, dich zu versichern, beispielsweise über die Künstlersozialkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk. Informiere dich deswegen bestenfalls bereits im Vorhinein über deine Optionen und Verpflichtungen in Bezug auf die Krankenversicherung und die Altersvorsorge.
Der Start in die Selbstständigkeit bringt viele Fragen und typische Stolperfallen mit sich. Damit du einen möglichst reibungslosen Anfang hast, findest du hier eine Übersicht über die häufigsten Fehler und wie du sie umgehst:
Wenn du selbstständig arbeitest, bist du nicht automatisch ein:e Freiberufler:in. Falls deine Tätigkeit nicht zu den Katalogberufen oder katalogähnlichen Berufen gehört, musst du unter Umständen ein Gewerbe anmelden. Das hat unter anderem Auswirkungen auf die Gewerbesteuer. Kläre diese Frage im Zweifel mit dem Finanzamt.
Ein besonders häufiger Fehler: Die ersten Einnahmen werden direkt reinvestiert oder zum Vergnügen ausgegeben, ohne daran zu denken, dass davon bald Einkommensteuer oder Umsatzsteuer ans Finanzamt gehen. Lege am besten von Anfang an mindestens 25 % deiner Einnahmen als Rücklagen zur Seite, damit du für anfallende Nachzahlungen ausreichend liquide bist.
Gerade am Anfang ist Buchhaltung für viele ein überforderndes Thema, das nach hinten verschoben wird. Aber: Wenn du den Überblick verlierst, zahlst du am Ende drauf. Nutze einfache Buchhaltungs-Tools oder eine App wie Accountable, um Belege sofort zu digitalisieren und Einnahmen zu dokumentieren.
Als Freiberufler:in musst du deine Rechnungen nach gesetzlichen Vorgaben schreiben. Fehlende Angaben wie Steuernummer, Leistungszeitraum oder Umsatzsteuer können zu Problemen führen.
Aber keine Sorge: Wir haben für dich die wichtigsten Informationen zusammengestellt, wie du Rechnungen korrekt stellst.
Viele Selbstständige trennen private und berufliche Einnahmen nicht sauber. Ein eigenes Geschäftskonto hilft dir, einen besseren Überblick zu behalten und erleichtert dir später die Steuererklärung deutlich.
Der Weg in die Freiberuflichkeit bringt viele Vorteile mit sich – von mehr Flexibilität über geringere steuerliche Pflichten bis hin zu einem oft vereinfachten Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig ist es wichtig, sich im Vorfeld intensiv mit der eigenen Tätigkeit auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob sie tatsächlich unter die freiberuflichen Berufe fällt.
Wer sauber startet, typische Fehler wie fehlende Rücklagen oder eine unklare Abgrenzung vermeidet und sich frühzeitig über Versicherungen und Steuerpflichten informiert, schafft die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Tools steht deinem Start als Freiberufler:in nichts mehr im Weg.
Selbstständig ist der Oberbegriff für Personen, die auf eigene Rechnung arbeiten – also ohne Arbeitgeber:in. Freiberufler:innen sind eine spezielle Gruppe innerhalb der Selbstständigen, deren Tätigkeit in § 18 EStG definiert ist. Nicht alle Selbstständigen sind Freiberufler:innen – Gewerbetreibende gehören auch dazu.
Nein. Wenn deine Tätigkeit vom Finanzamt als freiberuflich anerkannt wird, brauchst du kein Gewerbe anzumelden. Du meldest dich lediglich über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an. Allgemein gilt, dass du wahrscheinlich Freiberufler:in bist, wenn du Dienstleistungen anbietest, und wahrscheinlich Gewerbetreibende:r, wenn du Waren herstellst oder verkaufst.
Grundsätzlich ja – es sei denn, du nutzt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. In bestimmten Fällen bist du sogar von der Umsatzsteuer befreit, z. B. bei künstlerischer oder unterrichtender Tätigkeit. Es kommt also auf den Einzelfall an.
Ja. Viele starten ihre Freiberuflichkeit nebenberuflich – z. B. neben einem Angestelltenjob. Wichtig ist, dass du deinen Arbeitgeber informierst (wenn vertraglich nötig) und deine Tätigkeit beim Finanzamt anmeldest.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Aber: In vielen freiberuflichen Bereichen, insbesondere bei Tätigkeiten, die auf persönliche Qualifikationen und Expertise angewiesen sind (wie Ärzte, Anwälte oder Künstler), ist es häufig erforderlich, dass du als Freiberufler:in die Arbeit persönlich ausführst. Das bedeutet, dass die Zahl der Mitarbeitenden, die du anstellen kannst, in bestimmten Branchen begrenzt sein kann, da die persönliche Verantwortung und die fachliche Unabhängigkeit im Vordergrund stehen.
Auch das ist grundsätzlich erlaubt. Du musst jedoch alle Tätigkeiten dem Finanzamt melden. Wichtig ist, dass jede einzelne Tätigkeit klar einem freiberuflichen Beruf zugeordnet werden kann.
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Kostenlos herunterladenAutor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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