Als Anbieter:in von Dienstleistungen oder Produkten hast du vielleicht bereits von der E-Rechnungspflicht ab dem Jahr 2025 gehört. Doch was bedeutet das konkret für Geschäfte im B2C-Kontext Privatpersonen (B2C)? Hier findest du die wichtigsten Informationen über E-Rechnungen im B2C-Kontext.
Key Takeaways
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnungspflicht für alle B2B-Transaktionen in Deutschland eingeführt. Das bedeutet, dass für alle inländischen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) Rechnungen in einem strukturierten, elektronischen Format ausgestellt werden müssen, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht, beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD. Eine Ausnahme gilt für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, für die weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen zulässig sind.
💡 XRechnung ist der offizielle Standard für E-Rechnungen in Deutschland. Dieser Standard ermöglicht die maschinelle Verarbeitung und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Für den B2C-Bereich hingegen wird vorerst keine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen an Privatpersonen bestehen. Das bedeutet, dass du an deine privaten Kund:innen – unabhängig vom Betrag – auch weiterhin Papierrechnungen oder Rechnungen im PDF-Format ausstellen kannst, ohne dass eine Umstellung erforderlich ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Verbraucher:innen nicht mit unnötigen technischen Anforderungen belastet werden.
💡 Die ausnahmslose E-Rechnungspflicht in Deutschland soll 2028 beginnen. Ab diesem Zeitpunkt wird es nicht mehr möglich sein, Papier- oder PDF-Rechnungen zu nutzen – sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich müssen dann E-Rechnungen ausgestellt werden. Aber keine Sorge, mit Software wie Accountable erstellst du E-Rechnungen immer korrekt und kostenlos! Jetzt testen.
➡️ Diese Voraussetzungen gelten für die Nutzung von E-Rechnungen
Hybridrechnungen wie das ZUGFeRD-Format sind eine praktische Lösung für Unternehmen, die elektronische und papierbasierte Rechnungen kombinieren möchten. Eine Hybridrechnung besteht aus einem menschenlesbaren PDF und einer maschinenlesbaren XML-Datei.
Im B2C-Bereich sind Hybridrechnungen ebenfalls keine Pflicht, können aber von Vorteil sein, wenn du sowohl die Annehmlichkeiten der digitalen Verarbeitung nutzen als auch deinen Kund:innen eine vertraute Rechnung in Papierform oder als PDF anbieten möchtest.
Wenn du dich entscheidest, elektronische Rechnungen an Privatpersonen zu versenden, solltest du auch den Datenschutz im Blick behalten. Da E-Rechnungen personenbezogene Daten enthalten, gelten hier die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Du musst sicherstellen, dass die Daten deiner Kund:innen während der Verarbeitung und Speicherung ausreichend geschützt sind. Nutze dafür bewährte Verschlüsselungstechnologien und informiere deine Kund:innen transparent über die Erhebung und Nutzung ihrer Daten.
Elektronische Rechnungen müssen revisionssicher archiviert werden. Das bedeutet, dass sie im Originalformat und unveränderbar aufbewahrt werden müssen, damit sie im Falle einer Prüfung durch die Finanzbehörden jederzeit zugänglich und nachvollziehbar sind. Dabei ist sicherzustellen, dass die maschinelle Verarbeitung und der Zugriff auf die Rechnungsdaten während der gesamten Aufbewahrungsfrist problemlos möglich sind.
💡 Tipp von Accountable: Willst du sicherstellen, dass deine E-Rechnungen alle erforderlichen Angaben enthalten? Mit der Steuerlösung für Selbstständige von Accountable erstellst du rechtssichere und professionelle Rechnungen im Handumdrehen.
Auch wenn es aktuell keine Verpflichtung gibt, E-Rechnungen an Privatpersonen zu versenden, bietet diese Entscheidung zahlreiche Vorteile für dich:
Ob Papierrechnung, PDF, E-Rechnung oder Hybridrechnung – du entscheidest, welches Format am besten zu deinem Geschäftsmodell passt. Gleichzeitig bieten elektronische Rechnungen Vorteile wie geringere Kosten und eine umweltfreundliche Option, die es wert sind, in Betracht gezogen zu werden.
💡 Da ab 2028 eine ausnahmslose E-Rechnungspflicht in Kraft tritt, ist es sinnvoll, bereits jetzt Vorkehrungen zu treffen und sich mit den Anforderungen und Möglichkeiten der elektronischen Rechnungsstellung vertraut zu machen.
➡️ Du möchtest Produkte oder Dienstleistungen außerhalb der EU verkaufen? In unserem Guide findest du alle Infos zur Rechnungsstellung ins Ausland!
➡️ Hier findest du unsere FAQ zu E-Rechnungen.
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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Mein Steuercoach hat zunächst versucht meine Frage besser zu verstehen und Nachfragen gestellt. Nachdem der Sachverhalt nicht direkt geklärt werden konnte, blieb man hartnäckig und hat sich mit Kollegen ausgetauscht, bis ich eine Lösung hatte. Das war genau so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Bin sehr zufrieden
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Ich hatte ein Problem mit dem Importieren von Eingangsrechnung (Fahrtkosten). Die Aufgabe hat Anahita übernommen und gelöst. Mein Problem wurde ernst genommen, sie hat Kontakt gehalten und schlussendlich wurde es von der IT gelöst. Vielen Dank.
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Anonym
Hallo! Also ich muss sagen, ich bin so so so positiv überrascht wie hilfsbereit das Accountable Team ist und wie ambitioniert mir bis jetzt geholfen wurde. Sowas habe ich noch nie erlebt :> Ich werde die App weiterhin gerne nutzen. Lg Kristin Speck
Kristin Speck
Ich bin froh, dass es Euch gibt! Bisher war mir Euer Programm nützlich und die Betreuung durch Euch ist recht gut! herzlichen Dank!
Semjon H. N. Semjon
ich finds super wenn man sich mal in ruhe damit beschäftigt hat
Horst Stauff