fbpx
Kostenlos testen

10 ungewöhnliche Dinge, die du als Selbstständiger von der Steuer absetzen kannst

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Mai 6, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

Logo RB

Wer selbstständig arbeitet, hat viele Kosten, die sich schnell summieren – von der Technik bis zur Büroeinrichtung, vom Steuerberater bis zur Fahrt zum Kunden. Zum Glück erkennt das Finanzamt viele dieser Betriebsausgaben an und mindert so die Steuerlast. Wir zeigen dir zehn ungewöhnliche Dinge, die du als Selbstständige:r von der Steuer absetzen kannst.

1. Kosten für einen Steuerberater

Klingt komisch, stimmt aber: Wenn du bei der Anfertigung deiner Steuerunterlagen Unterstützung von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin bekommst, dann kannst du diese Kosten wiederum von der Steuer absetzen.

Das ist gerade für Selbstständige, die neu starten, eine tolle Möglichkeit. Denn du kannst deine Steuern auch selbst in die Hand nehmen, doch viele fühlen sich mit einem Profi an der Seite sicherer. Nutzt du eine Steuersoftware , mit der du deine Buchhaltung aktuell hältst, und gibst diese Daten dann an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin weiter, geht es nicht nur schneller – du kannst auch potenziellen Fehlern oder vergessenen Betriebsausgaben vorbeugen. 

➡️ Steuerberater für Selbstständige – das musst du wissen

💡Tipp von Accountable: Wenn du dir keinen Steuerberater bzw. Steuerberaterin leisten möchtest aber trotzdem Hilfe bei verschiedenen Steuerthemen benötigst, dann ist Accountable eine gute Alternative. Mit der App und Web Version kannst du nämlich Rechnungen erstellen, deine Ausgaben und Einnahmen digitalisieren und alle deine steuerrelevanten Belege speichern.

2. Kundengeschenke & kleine Aufmerksamkeiten absetzen

Als Selbstständige:r ist es wichtig, eine gute Beziehung zu deinen Kund:innen aufzubauen - und kleine Geschenke können dabei durchaus hilfreich sein. Gerade zum Jahresende oder nach einem erfolgreichen Projekt sind Präsente eine schöne Geste der Wertschätzung. 

Was viele nicht wissen: Solche Geschenke kannst du steuerlich geltend machen. Pro Jahr und pro Person dürfen bis zu 35 Euro als Betriebsausgabe angesetzt werden – vorausgesetzt, das Geschenk dient betrieblichen Zwecken und geht an Kund:innen, Geschäftspartner:innen oder potenzielle Auftraggeber:innen.

💡 Tipp von Accountable: Wenn du Mitarbeitende hast und diesen eine kleine Freude machen möchtest, dann kannst du den kompletten Preis als Betriebsausgabe geltend machen.Sie erhalten das Geschenk steuerfrei, sofern es nicht mehr als 60 Euro wert ist. 

➡️ Selbstständig und Arbeitgeber: Darf ich als Selbstständige:r andere beschäftigen? 

3. Betriebsausflüge und Teamevents

Falls du als Selbstständige:r Mitarbeitende beschäftigst, wirst du vielleicht schon das ein oder andere Team-Event veranstaltet haben – etwa eine betriebliche Weihnachtsfeier, ein gemeinsames Sommerfest oder ein Workshop-Wochenende. Solche Events sind nicht nur gut fürs Betriebsklima, sondern können auch steuerlich geltend gemacht werden.

Die Kosten dafür sind bis zu 110 Euro pro Mitarbeiter:in absetzbar – pro Event. Berücksichtigt werden dabei unter anderem:

  • Fahrtkosten
  • Raummieten
  • Eintrittskarten
  • Restaurantrechnungen
  • Honorare für Trainer:innen, Künstler:innen oder Speaker

Achte darauf, dass du Teilnehmerlisten und Rechnungen sorgfältig dokumentierst, damit das Finanzamt den betrieblichen Charakter des Events nachvollziehen kann.

➡️ Wie du Steuern sparen kannst, indem du deine Bewirtungsbelege richtig absetzt

4. Spenden für den guten Zweck

Wenn du Geld für einen wohltätigen Zweck spendest, dann kannst du das als Selbstständige:r von deiner Steuer absetzen. Du musst die Kosten nur als Sonderausgabe in deiner Steuererklärung deklarieren.

Allerdings muss deine Spende die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um auch tatsächlich als solche anerkannt zu werden:

  • Sie muss einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dienen
  • Du bekommst keine Gegenleistung für deine Spende 
  • Der Empfänger/die Empfängerin der Spende ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt
  • Die Spende findet aus freiwilligen und uneigennützigen Gründen statt

Darüber hinaus brauchst du einen Spendennachweis - und bei Spenden, die höher als 200 Euro sind, musst du außerdem eine amtlich anerkannte Spendenquittung vorzeigen können. Für Spenden bis 300 Euro reicht meist ein Kontoauszug, ein PayPal-Nachweis oder ein Überweisungsbeleg. Für höhere Beträge ist eine sogenannte Zuwendungsbestätigung nötig.

Eine Sponsoring-Maßnahme – z. B. wenn dein Logo auf einem Flyer abgedruckt wird – zählt nicht als Spende, sondern fällt unter Werbung. Auch solche Kosten können abgesetzt werden, allerdings unter anderen steuerlichen Bedingungen.

➡️ Aufbewahrungsfristen: Wie lange muss ich Steuerunterlagen aufheben?

➡️ So sparst du mit Spenden Steuern 

5. Kosten für Apps und digitale Tools

Auch Ausgaben für hilfreiche Apps oder digitale Tools, die du für deine selbstständige Tätigkeit nutzt, kannst du steuerlich geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Web-App, eine Smartphone-App oder eine Desktop-Software handelt – entscheidend ist allein der berufliche Nutzen

Das ist zum Beispiel bei der Pro-Version von Accountable der Fall: Du kannst damit Rechnungen schreiben, Belege speichern, deine Einnahmen und Ausgaben digital erfassen – und natürlich die Kosten in deiner Steuererklärung als Betriebsausgabe absetzen.

➡️ Das sind die nützlichsten Apps für Selbstständige

6. Haustierbetreuung im Homeoffice

Du arbeitest als Selbstständige:r von zu Hause und lässt regelmäßig jemanden deinen Hund oder deine Katze betreuen? Dann kannst du diese Haustierbetreuung unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen – als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung.

Wichtig ist, dass die Betreuung in deinem Haushalt stattfindet – etwa durch einen Hundesitter, der dein Tier während deiner Arbeitszeit betreut. In dem Fall kannst du 20 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen, bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro pro Jahr.

Achte darauf: Barzahlungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Zudem muss der oder die Dienstleister:in gewerblich oder auf Minijob-Basis tätig sein – reine Nachbarschaftshilfe ist nicht absetzbar.

„Wer selbstständig ist, kann Ausgaben absetzen, die individuell mit der eigenen Berufsidentität zusammenhängen – etwa Requisiten für Content-Produktionen, Spezialkurse zur Persönlichkeitsentwicklung oder branchenspezifische Mitgliedschaften. Solche Sonderfälle prüft das Finanzamt im Einzelfall – aber genau hier liegt oft das größte Potenzial.“

- Markus Boldt, Steuerberater

7. Fahrtkosten zu Arztterminen, Apotheken oder Fortbildungen absetzen

Nicht nur Geschäftsreisen oder der tägliche Arbeitsweg können steuerlich geltend gemacht werden – auch bestimmte Fahrten im Alltag lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Dazu zählen:

  • Fahrten zu medizinischen Behandlungen oder Apotheken: Als sogenannte außergewöhnliche Belastung absetzbar
  • Fahrten zu Fortbildungen oder Seminaren mit beruflichem Bezug: Als betrieblich veranlasste Reisekosten absetzbar
  1. Beispiel: Du hast über das Jahr verteilt mehrere Termine bei einem Facharzt, der nicht in deiner Stadt sitzt. Du kannst jede Fahrt mit 0,30 Euro pro Kilometer (einfache Strecke) in deiner Steuer angeben – allerdings nur, wenn du die sogenannte „zumutbare Eigenbelastung“ (in der Regel 5 bis 7 Prozent deiner Einkünfte) überschreitest.

➡️ Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten berechnen

8. Homeoffice einrichten: Auch Pflanzen, Lampen & Renovierungskosten zählen

Wenn du als Selbstständige:r regelmäßig von zu Hause arbeitest, kannst du nicht nur die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen – sondern auch konkrete Kosten für die Einrichtung deines Arbeitszimmers steuerlich absetzen.

Das gilt allerdings nur, wenn es sich um ein klar abgetrenntes häusliches Arbeitszimmer handelt, das fast ausschließlich beruflich genutzt wird. In dem Fall kannst du anteilige Miet- und Nebenkosten, aber auch Ausstattungskosten geltend machen.

Was du unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls absetzen kannst:

  • Renovierungskosten (z. B. Streichen, Bodenbelag, Handwerkerleistungen)
  • Dekorative, aber funktionale Einrichtung (z. B. Bilder, Uhr, Lichtkonzepte)
  • Ergonomische Hilfsmittel (z. B. Stehschreibtisch, Gymnastikball)
  • Raumdüfte, Pflanzen oder Schallschutz – sofern sie dem Arbeitszweck dienen

9. Schulhunde, Coaching-Tiere oder Therapiehunde absetzen

Ja, auch das ist möglich: Tiere im beruflichen Einsatz können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden – zumindest teilweise. Besonders relevant ist das für Selbstständige, die im pädagogischen, therapeutischen oder beratenden Bereich tätig sind.

Beispiel: Du arbeitest als freiberufliche:r Coach und setzt deinen gut ausgebildeten Hund regelmäßig bei Teambuilding-Workshops ein. Die Teilnehmer:innen reagieren positiv, dein Hund hilft, eine offene Atmosphäre zu schaffen. Kosten für Futter, Tierarzt, Pflege oder Ausbildung kannst du zu bis zu 50 % als Betriebsausgabe geltend machen – sofern der berufliche Einsatz nachgewiesen werden kann.

Das gilt auch für:

  • Lehrer:innen, die ihren Hund regelmäßig im Rahmen eines Schulhund-Konzepts einsetzen
  • Therapeut:innen, die tiergestützte Therapie anbieten
  • Selbstständige, die in sozialen Einrichtungen arbeiten und ihren Hund aktiv einbinden

Wichtig ist, dass du dokumentieren kannst, wie und wie oft das Tier beruflich eingesetzt wird – etwa mit Einsatzplänen, Teilnehmerlisten, Fotos oder Konzeptunterlagen. Je klarer die betriebliche Nutzung, desto höher die Chance, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt.

10. Streamingdienste als Betriebsausgabe

Klingt erstmal nach einem Wunschtraum – aber in bestimmten Fällen kannst du sogar die Kosten für Streamingdienste wie Netflix, Disney+, Spotify oder Amazon Prime steuerlich absetzen. Voraussetzung: Du nutzt sie nachweislich beruflich und nicht bloß zum Feierabend-Binge-Watching.

 Beispiel: Du arbeitest als selbstständige:r Kulturjournalist:in, Blogger:in, Filmkritiker:in oder Content Creator mit Fokus auf Medienrezensionen. Du analysierst Serien, entwickelst Videoformate, vergleichst internationale Produktionen – und brauchst daher regelmäßig Zugriff auf verschiedene Streamingplattformen. Die monatlichen Abo-Kosten kannst du voll oder anteilig als Betriebsausgabe absetzen, wenn du die berufliche Nutzung dokumentierst.

Was dabei hilft:

  • Screenshot-Belege von Reviews, Videos oder Beiträgen, in denen du Inhalte analysierst
  • Redaktionspläne, Themenlisten, Blogposts
  • Ggf. Trennung zwischen beruflich und privat genutzten Abos (z. B. getrennte Profile)

Kann ich das absetzen? Mach den Check mit dem Ausgaben-Rechner

Möchtest du eine Ausgabe absetzen, die in unserer Liste noch nicht dabei war? Dann kann dir bestimmt unser Ausgaben-Rechner weiterhelfen! Über unser kostenloses Online-Tool kannst du nämlich einfach gezielt nach einer bestimmten Ausgabe suchen und erfährst umgehend, ob du die Kosten dafür von der Steuer absetzen kannst.

➡️ Hier geht’s zu unserem Ausgaben-Rechner

Fazit: Ungewöhnliche Dinge von der Steuer absetzen – mehr rausholen, als du denkst

Wer selbstständig arbeitet, kennt die klassischen Betriebsausgaben wie Bürobedarf, Fahrtkosten oder Technik. Doch oft steckt das größere Sparpotenzial in den Posten, die man im ersten Moment gar nicht auf dem Schirm hat. Genau deshalb lohnt es sich, ungewöhnliche Dinge von der Steuer abzusetzen – solange ein klarer beruflicher Zusammenhang besteht.

Ob Hundesitter im Homeoffice, Pflanzen im Arbeitszimmer oder Streamingdienste zur professionellen Nutzung: Viele dieser Ausgaben lassen sich bei entsprechender Dokumentation steuerlich geltend machen. Das Finanzamt prüft nicht nur, was abgesetzt wird, sondern vor allem warum. Wer hier gut vorbereitet ist, kann deutlich mehr aus seiner Steuererklärung herausholen.

➡️ Noch mehr Dinge, die du als Selbstständige:r von der Steuer absetzen kannst

Neues E-book über den Einstieg in die Selbstständigkeit

20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft

Kostenlos herunterladen
Robert Jödicke

Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

Wer ist Robert ?

Hast du gefunden, was du gesucht hast?

Das könnte dich auch interessieren

Brutto- und Netto-Einkommen für Selbstständige

Angestellte haben es leicht: Ein kurzer Blick auf die Lohnabrechnung genügt, um festzustellen, wie ...

Mehr erfahren

Was kann man als Selbstständiger von der Steuer absetzen?

Ach ja, die Steuer. Hass-Thema eines jeden Selbstständigen und doch muss man sich mindestens einmal...

Mehr erfahren

Steuer-Ratgeber für Selbstständige: Diese Abgaben kommen auf dich zu

Der Start in die Selbstständigkeit bringt finanzielle Risiken, hohe Arbeitsbelastung und das komple...

Mehr erfahren