Wer selbstständig arbeitet, hat viele Kosten, die sich schnell summieren – von der Technik bis zur Büroeinrichtung, vom Steuerberater bis zur Fahrt zum Kunden. Zum Glück erkennt das Finanzamt viele dieser Betriebsausgaben an und mindert so die Steuerlast. Wir zeigen dir zehn ungewöhnliche Dinge, die du als Selbstständige:r von der Steuer absetzen kannst.
Klingt komisch, stimmt aber: Wenn du bei der Anfertigung deiner Steuerunterlagen Unterstützung von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin bekommst, dann kannst du diese Kosten wiederum von der Steuer absetzen.
Das ist gerade für Selbstständige, die neu starten, eine tolle Möglichkeit. Denn du kannst deine Steuern auch selbst in die Hand nehmen, doch viele fühlen sich mit einem Profi an der Seite sicherer. Nutzt du eine Steuersoftware , mit der du deine Buchhaltung aktuell hältst, und gibst diese Daten dann an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin weiter, geht es nicht nur schneller – du kannst auch potenziellen Fehlern oder vergessenen Betriebsausgaben vorbeugen.
➡️ Steuerberater für Selbstständige – das musst du wissen
💡Tipp von Accountable: Wenn du dir keinen Steuerberater bzw. Steuerberaterin leisten möchtest aber trotzdem Hilfe bei verschiedenen Steuerthemen benötigst, dann ist Accountable eine gute Alternative. Mit der App und Web Version kannst du nämlich Rechnungen erstellen, deine Ausgaben und Einnahmen digitalisieren und alle deine steuerrelevanten Belege speichern.
Als Selbstständige:r ist es wichtig, eine gute Beziehung zu deinen Kund:innen aufzubauen - und kleine Geschenke können dabei durchaus hilfreich sein. Gerade zum Jahresende oder nach einem erfolgreichen Projekt sind Präsente eine schöne Geste der Wertschätzung.
Was viele nicht wissen: Solche Geschenke kannst du steuerlich geltend machen. Pro Jahr und pro Person dürfen bis zu 35 Euro als Betriebsausgabe angesetzt werden – vorausgesetzt, das Geschenk dient betrieblichen Zwecken und geht an Kund:innen, Geschäftspartner:innen oder potenzielle Auftraggeber:innen.
💡 Tipp von Accountable: Wenn du Mitarbeitende hast und diesen eine kleine Freude machen möchtest, dann kannst du den kompletten Preis als Betriebsausgabe geltend machen.Sie erhalten das Geschenk steuerfrei, sofern es nicht mehr als 60 Euro wert ist.
➡️ Selbstständig und Arbeitgeber: Darf ich als Selbstständige:r andere beschäftigen?
Falls du als Selbstständige:r Mitarbeitende beschäftigst, wirst du vielleicht schon das ein oder andere Team-Event veranstaltet haben – etwa eine betriebliche Weihnachtsfeier, ein gemeinsames Sommerfest oder ein Workshop-Wochenende. Solche Events sind nicht nur gut fürs Betriebsklima, sondern können auch steuerlich geltend gemacht werden.
Die Kosten dafür sind bis zu 110 Euro pro Mitarbeiter:in absetzbar – pro Event. Berücksichtigt werden dabei unter anderem:
Achte darauf, dass du Teilnehmerlisten und Rechnungen sorgfältig dokumentierst, damit das Finanzamt den betrieblichen Charakter des Events nachvollziehen kann.
➡️ Wie du Steuern sparen kannst, indem du deine Bewirtungsbelege richtig absetzt
Wenn du Geld für einen wohltätigen Zweck spendest, dann kannst du das als Selbstständige:r von deiner Steuer absetzen. Du musst die Kosten nur als Sonderausgabe in deiner Steuererklärung deklarieren.
Allerdings muss deine Spende die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um auch tatsächlich als solche anerkannt zu werden:
Darüber hinaus brauchst du einen Spendennachweis - und bei Spenden, die höher als 200 Euro sind, musst du außerdem eine amtlich anerkannte Spendenquittung vorzeigen können. Für Spenden bis 300 Euro reicht meist ein Kontoauszug, ein PayPal-Nachweis oder ein Überweisungsbeleg. Für höhere Beträge ist eine sogenannte Zuwendungsbestätigung nötig.
Eine Sponsoring-Maßnahme – z. B. wenn dein Logo auf einem Flyer abgedruckt wird – zählt nicht als Spende, sondern fällt unter Werbung. Auch solche Kosten können abgesetzt werden, allerdings unter anderen steuerlichen Bedingungen.
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Auch Ausgaben für hilfreiche Apps oder digitale Tools, die du für deine selbstständige Tätigkeit nutzt, kannst du steuerlich geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Web-App, eine Smartphone-App oder eine Desktop-Software handelt – entscheidend ist allein der berufliche Nutzen.
Das ist zum Beispiel bei der Pro-Version von Accountable der Fall: Du kannst damit Rechnungen schreiben, Belege speichern, deine Einnahmen und Ausgaben digital erfassen – und natürlich die Kosten in deiner Steuererklärung als Betriebsausgabe absetzen.
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Du arbeitest als Selbstständige:r von zu Hause und lässt regelmäßig jemanden deinen Hund oder deine Katze betreuen? Dann kannst du diese Haustierbetreuung unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen – als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung.
Wichtig ist, dass die Betreuung in deinem Haushalt stattfindet – etwa durch einen Hundesitter, der dein Tier während deiner Arbeitszeit betreut. In dem Fall kannst du 20 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen, bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro pro Jahr.
Achte darauf: Barzahlungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Zudem muss der oder die Dienstleister:in gewerblich oder auf Minijob-Basis tätig sein – reine Nachbarschaftshilfe ist nicht absetzbar.
„Wer selbstständig ist, kann Ausgaben absetzen, die individuell mit der eigenen Berufsidentität zusammenhängen – etwa Requisiten für Content-Produktionen, Spezialkurse zur Persönlichkeitsentwicklung oder branchenspezifische Mitgliedschaften. Solche Sonderfälle prüft das Finanzamt im Einzelfall – aber genau hier liegt oft das größte Potenzial.“
- Markus Boldt, Steuerberater
Nicht nur Geschäftsreisen oder der tägliche Arbeitsweg können steuerlich geltend gemacht werden – auch bestimmte Fahrten im Alltag lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Dazu zählen:
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Wenn du als Selbstständige:r regelmäßig von zu Hause arbeitest, kannst du nicht nur die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen – sondern auch konkrete Kosten für die Einrichtung deines Arbeitszimmers steuerlich absetzen.
Das gilt allerdings nur, wenn es sich um ein klar abgetrenntes häusliches Arbeitszimmer handelt, das fast ausschließlich beruflich genutzt wird. In dem Fall kannst du anteilige Miet- und Nebenkosten, aber auch Ausstattungskosten geltend machen.
Was du unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls absetzen kannst:
Ja, auch das ist möglich: Tiere im beruflichen Einsatz können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden – zumindest teilweise. Besonders relevant ist das für Selbstständige, die im pädagogischen, therapeutischen oder beratenden Bereich tätig sind.
Beispiel: Du arbeitest als freiberufliche:r Coach und setzt deinen gut ausgebildeten Hund regelmäßig bei Teambuilding-Workshops ein. Die Teilnehmer:innen reagieren positiv, dein Hund hilft, eine offene Atmosphäre zu schaffen. Kosten für Futter, Tierarzt, Pflege oder Ausbildung kannst du zu bis zu 50 % als Betriebsausgabe geltend machen – sofern der berufliche Einsatz nachgewiesen werden kann.
Das gilt auch für:
Wichtig ist, dass du dokumentieren kannst, wie und wie oft das Tier beruflich eingesetzt wird – etwa mit Einsatzplänen, Teilnehmerlisten, Fotos oder Konzeptunterlagen. Je klarer die betriebliche Nutzung, desto höher die Chance, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Klingt erstmal nach einem Wunschtraum – aber in bestimmten Fällen kannst du sogar die Kosten für Streamingdienste wie Netflix, Disney+, Spotify oder Amazon Prime steuerlich absetzen. Voraussetzung: Du nutzt sie nachweislich beruflich und nicht bloß zum Feierabend-Binge-Watching.
Beispiel: Du arbeitest als selbstständige:r Kulturjournalist:in, Blogger:in, Filmkritiker:in oder Content Creator mit Fokus auf Medienrezensionen. Du analysierst Serien, entwickelst Videoformate, vergleichst internationale Produktionen – und brauchst daher regelmäßig Zugriff auf verschiedene Streamingplattformen. Die monatlichen Abo-Kosten kannst du voll oder anteilig als Betriebsausgabe absetzen, wenn du die berufliche Nutzung dokumentierst.
Was dabei hilft:
Möchtest du eine Ausgabe absetzen, die in unserer Liste noch nicht dabei war? Dann kann dir bestimmt unser Ausgaben-Rechner weiterhelfen! Über unser kostenloses Online-Tool kannst du nämlich einfach gezielt nach einer bestimmten Ausgabe suchen und erfährst umgehend, ob du die Kosten dafür von der Steuer absetzen kannst.
➡️ Hier geht’s zu unserem Ausgaben-Rechner
Wer selbstständig arbeitet, kennt die klassischen Betriebsausgaben wie Bürobedarf, Fahrtkosten oder Technik. Doch oft steckt das größere Sparpotenzial in den Posten, die man im ersten Moment gar nicht auf dem Schirm hat. Genau deshalb lohnt es sich, ungewöhnliche Dinge von der Steuer abzusetzen – solange ein klarer beruflicher Zusammenhang besteht.
Ob Hundesitter im Homeoffice, Pflanzen im Arbeitszimmer oder Streamingdienste zur professionellen Nutzung: Viele dieser Ausgaben lassen sich bei entsprechender Dokumentation steuerlich geltend machen. Das Finanzamt prüft nicht nur, was abgesetzt wird, sondern vor allem warum. Wer hier gut vorbereitet ist, kann deutlich mehr aus seiner Steuererklärung herausholen.
➡️ Noch mehr Dinge, die du als Selbstständige:r von der Steuer absetzen kannst
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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