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Unvorhergesehene Krankheitskosten können zu einer finanziellen Belastung werden. Aus diesem Grund gibt es ab einer bestimmten Höhe von Krankheitskosten steuerliche Erleichterungen. Doch bevor du diese Steuererleichterungen in Anspruch nehmen kannst, musst du einen bestimmten steuerlichen Grenzwert überschreiten: die sogenannte „zumutbare Belastung“.
In diesem Artikel erfährst du, welche Krankheitskosten steuerlich absetzbar sind, wie die zumutbare Belastung berechnet wird und wie du die Krankheitskosten steuermindernd geltend machst.
Was bedeutet „zumutbare Belastung“ bei Krankheitskosten?
In Deutschland können bestimmte „außergewöhnliche Belastungen“, die deutlich über deine übliche finanzielle Lebensführung hinausgehen, steuermindernd geltend gemacht werden. Zu diesen außergewöhnlichen Belastungen zählen auch Krankheitskosten, wie beispielsweise Ausgaben für verschriebene Medikamente, Brillen, Rollstühle und Krankenhausaufenthalte.
Die „zumutbare Belastung“ ist der Teil dieser Kosten, den du als Steuerpflichtige:r selbst tragen musst. Erst die übrigen Kosten, welche über die zumutbare Belastung hinausgehen, können in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Dadurch zahlst du weniger Steuern und erhältst eine höhere Steuererstattung.
Wie hoch ist die zumutbare Belastung?
Die Höhe der zumutbaren Belastung wird nicht pauschal, sondern anhand eines gesetzlich festgelegten Prozentsatzes vom Gesamtbetrag deiner Einkünfte berechnet. Dieser richtet sich nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach der Höhe deines Einkommens, der Anzahl deiner Kinder und deinem Familienstand.
Die genaue Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgt durch das Finanzamt, du kannst sie aber auch bereits vor Abgabe deiner Einkommensteuererklärung in der Tabelle für zumutbare Belastungen selbst prüfen:
Gesamtbetrag deiner Einkünfte
Bis 15.340 €
Über 15.340 € bis 51.130 €
Über 51.130 €
Keine Kinder und Einzelveranlagung
5 %
6 %
7 %
Keine Kinder und Zusammenveranlagung
4 %
5 %
6 %
Bis zu zwei Kinder
2 %
3 %
4 %
Drei oder mehr Kinder
1 %
1 %
2 %
Wie berechnet sich die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten? Ein Beispiel
Die Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgt in drei Stufen, wobei für jede Stufe unterschiedlich hohe Prozentsätze gelten. Je nach Fall beträgt der Prozentsatz zwischen 1 % und 7 %.
Stufe 1: Bis 15.340 Euro
Stufe 2: Über 15.340 Euro bis 51.130 Euro
Stufe 3: Über 51.130 Euro
Die Höhe deiner zumutbaren Belastung ergibt sich aus der Addition dieser Prozentsätze, die jeweils in den einzelnen Stufen berechnet wurden. Zur Ermittlung des steuermindernden Betrages wird anschließend die zumutbare Belastung von den außergewöhnlichen Belastungen abgezogen.
Beispiel:
Eine unverheiratete Person mit 2 Kindern und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 50.000 Euro.
Die Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen) betragen 4.000 Euro.
Die zumutbare Belastung wird wie folgt berechnet:
Für die erste Stufe wird der Wert, der innerhalb der Stufe liegt, mit den für bis zu zwei Kinder gegebenen 2 % verrechnet. In diesem Fall überschreiten die 50.000 Euro Einkünfte, die Grenze von 15.340 Euro, weswegen der Maximalbetrag von 15.340 Euro mit den 2 % verrechnet wird. Das ergibt 306,80 Euro.
Die 50.000 Euro Einkünfte reichen bis in die zweite Stufe, die von 15.340 Euro bis 51.130 Euro geht. Da für die ersten 15.340 Euro bereits ein Betrag berechnet wurde, müssen diese von den Einkünften abgezogen werden. Es bleiben 34.660 Euro übrig, die jetzt mit den 3 % der zweiten Stufe verrechnet werden. Das Ergebnis ist 1.039,80 Euro.
Die zumutbare Belastung beträgt insgesamt (gerundet): 306,80 Euro + 1.039,80 Euro = 1.346 Euro
Als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind die Kosten minus der errechneten Belastung: 4.000 Euro - 1.346 Euro = 2.654 Euro
Welche Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar?
In Deutschland können verschiedene Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden. Welche Kosten das konkret sind, ist im Einkommensteuergesetz nicht geregelt.
Gängige Krankheitskosten sind:
Medizinische Behandlungen: Kosten für ärztliche Behandlungen, Operationen, Psychotherapie, Physiotherapie und andere medizinisch notwendige Leistungen.
Medikamente: Die Kosten für rezeptpflichtige und rezeptfreie Medikamente sind steuerlich absetzbar, wenn sie von einem einem Arzt oder Ärztin verschrieben wurden.
Rezeptgebühren: Rezeptgebühren sind ebenfalls absetzbar. Voraussetzung ist der Nachweis einer Quittung über die Rezeptgebühr.
Krankenhausaufenthalte: Aufwendungen für stationäre Behandlungen in einem Krankenhaus.
Zahnbehandlungen: Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen und ähnliche Aufwendungen im Bereich der Zahnmedizin.
Hilfsmittel: Dazu zählen Brillen, in der Regel auch Kontaktlinsen (sofern medizinisch notwendig), sowie Rollstühle, Gehhilfen und andere Hilfsmittel.
Impfungen: Sofern ärztlich verordnet, können auch Impfungen, beispielsweise Reiseimpfungen, abgesetzt werden.
Fahrten zu medizinischen Behandlungen: Kosten für Fahrten zu einer ärztlichen Behandlung, einer Kur oder anderen medizinischen Einrichtungen.
Kur- und Rehabilitationskosten: Aufwendungen für eine ärztlich verordnete Kur oder Rehabilitation.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Krankheitskosten nur dann steuerlich abgesetzt werden können, wenn sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Hast du die Kostenerstattung bei deiner Krankenkasse nicht rechtzeitig beantragt, musst du in diesem Fall die gesamten Kosten selbst tragen.
Tipp von Accountable: Kläre die Erstattungsansprüche deiner Krankenkasse rechtzeitig ab, damit du später alle steuerlichen Vorteile nutzen kannst.
Welche Krankheitskosten sind nicht steuerlich absetzbar?
Nicht alle Aufwendungen, die dich finanziell belasten, gelten automatisch als Krankheitskosten. Steuerlich werden sie vielmehr der Anlageaußergewöhnliche Belastungen zugeordnet, zu denen auch andere Bereiche gehören. Typische Beispiele sind Pflegekosten für Angehörige, Unterhaltsleistungen oder Kosten für eine Scheidung.
Entscheidend ist, ob ein unmittelbarer Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung besteht. Während Ausgaben für eine Zahnprothese oder eine ärztlich verordnete Reha eindeutig Krankheitskosten darstellen, werden Prozesskosten oder Kosten für den Alltag (z. B. erhöhte Fahrtkosten ohne Krankheitsbezug) gesondert behandelt. Diese Abgrenzung ist wichtig, da die Anforderungen an Nachweise und die steuerliche Anerkennung je nach Art der Belastung unterschiedlich ausfallen können.
Absetzbarkeit von alternativen Heilmethoden und Präventionsmaßnahmen
Alternative Heilmethoden wie Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie werden steuerlich nicht automatisch anerkannt. Entscheidend ist, dass die Maßnahme ärztlich verordnet wurde und nachweislich medizinisch notwendig ist. Ohne ärztliche Bestätigung lehnt das Finanzamt solche Kosten in der Regel ab, da sie sonst in den Bereich der „freiwilligen Gesundheitsvorsorge“ fallen.
Gleiches gilt für Präventionsmaßnahmen wie Massagen, Yoga-Kurse oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften. Sie können nur dann berücksichtigt werden, wenn ein ärztliches Attest klarstellt, dass diese Behandlungen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit erforderlich sind. Für rein vorbeugende oder allgemeine gesundheitsfördernde Aktivitäten besteht hingegen keine Absetzbarkeit.
Krankheitskosten bei Auslandsbehandlungen
Immer häufiger lassen sich Patient:innen im Ausland behandeln. Sei es wegen kürzerer Wartezeiten, spezialisierter Kliniken oder niedrigerer Kosten. Grundsätzlich können auch solche Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie medizinisch notwendig und vergleichbar mit inländischen Behandlungen sind. Wichtig ist ein Nachweis durch ärztliche Unterlagen, idealerweise bereits vor Antritt der Behandlung. Rechnungen in Fremdsprachen sollten übersetzt und mit den wesentlichen Angaben (Behandlung, Arzt, Kosten) versehen sein.
Bei Behandlungen innerhalb der EU gelten meist keine zusätzlichen Hürden. Bei Drittstaaten prüft das Finanzamt jedoch genauer, ob die Behandlung notwendig war und den deutschen Standards entspricht. Auch hier gilt: Belege und ärztliche Verordnungen sind das A und O, um die Anerkennung nicht zu gefährden.
Steuervorteil bei der zumutbaren Belastung in der Steuererklärung
Je nach Fall ist das Überschreiten der Zumutbarkeitsgrenze nicht einfach. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, möglichst viele Ausgaben für Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastungen gelten, gezielt in einem Steuerjahr zu planen. Denn die Bündelung vieler Ausgaben erhöht die Wahrscheinlichkeit, den Grenzwert zu überschreiten und damit die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.
Die außergewöhnlichen Belastungen werden in der Steuererklärung in einer eigenen Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ (Anlage Unterhalt, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, haushaltsnahes Arbeitsverhältnis) eingetragen. Sind alle relevanten Angaben eingetragen, wird die zumutbare Belastung automatisch vom Finanzamt ermittelt.
Tipp von Accountable: Wichtig ist insbesondere, dass die medizinische Notwendigkeit der Krankheitskosten nachgewiesen werden kann. Im Rahmen einer Steuerprüfung kann das Finanzamt Nachweise für die gemachten Angaben verlangen. Bewahre daher alle Belege und Nachweise über deine Ausgaben sorgfältig auf. Mit der Steuersoftware von Accountable kannst du deine Belege einscannen und hast so jederzeit den Überblick über deine Buchhaltung.
Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?
Damit das Finanzamt Krankheitskosten anerkennt, musst du in der Regel den medizinischen Nachweis erbringen. Das geschieht durch ärztliche Verordnungen, Rezepte oder Atteste. Besonders bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten oder alternativen Heilmethoden verlangt das Finanzamt häufig ein detailliertes Attest, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Für Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen ist ein amtsärztliches Gutachten oder die Bescheinigung des Medizinischen Dienstes erforderlich.
Auch Rechnungen, Quittungen und Zahlungsbelege sind unerlässlich. Selbst Fahrtkosten müssen belegt oder zumindest nachvollziehbar dokumentiert werden (z. B. durch ein Fahrtenbuch oder Kalendernotizen). Je vollständiger deine Unterlagen sind, desto reibungsloser verläuft die steuerliche Anerkennung.
Typische Stolperfallen und Ablehnungsgründe
Viele Steuerpflichtige erleben, dass ihre Aufwendungen vom Finanzamt nur teilweise oder gar nicht anerkannt werden. Häufige Gründe sind:
Fehlende Atteste oder Verordnungen: Besonders bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, Heilpraktiker-Leistungen oder Kuren.
Leistungen, die von der Krankenkasse hätten übernommen werden können: Hast du keinen Antrag auf Kostenerstattung gestellt, kann das Finanzamt die Anerkennung verweigern.
Kosmetische oder nicht medizinisch notwendige Eingriffe: Schönheitsoperationen oder Wellnessreisen werden ohne ärztliche Indikation abgelehnt.
Unvollständige Belege: Quittungen und Nachweise sollten vollständig und aufbewahrt sein, sonst fehlt die Nachweisgrundlage.
Wer diese Stolperfallen kennt, spart sich nicht nur Ärger mit dem Finanzamt, sondern kann seine Steuererklärung gezielt optimieren.
FAQ
Muss ich Krankheitskosten immer sofort beim Finanzamt einreichen?
Nein, du kannst sie gesammelt in deiner jährlichen Steuererklärung angeben. Wichtig ist nur, dass du alle Belege aufbewahrst und die Kosten im richtigen Steuerjahr geltend machst.
Werden Krankheitskosten auch berücksichtigt, wenn ich privat krankenversichert bin?
Ja, allerdings nur die Anteile, die du selbst tragen musst. Kosten, die von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, sind nicht absetzbar.
Kann ich Krankheitskosten für Angehörige absetzen?
Ja, wenn du die Kosten tatsächlich selbst getragen hast und die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist. Dies gilt zum Beispiel für Kinder, Ehepartner oder pflegebedürftige Eltern.
Was passiert, wenn meine Krankheitskosten die zumutbare Belastung nicht überschreiten?
Dann kannst du sie steuerlich leider nicht geltend machen. In diesem Fall lohnt es sich, Behandlungen oder Ausgaben, soweit planbar, in einem Steuerjahr zu bündeln, um die Grenze zu überschreiten.
Wie lange muss ich die Belege über Krankheitskosten aufbewahren?
Mindestens vier Jahre nach Abgabe deiner Steuererklärung. Bei laufenden Verfahren oder Rückfragen des Finanzamts solltest du die Unterlagen noch länger griffbereit haben.
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