Kostenlos testen

Scheinselbstständigkeit vermeiden: So schützt du dich als Selbstständiger

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Oktober 2, 2025

Lesezeit: 9 Minuten

Logo RB

Scheinselbstständigkeit ist für viele Selbstständige ein unsichtbares Risiko – mit möglicherweise teuren Folgen. Denn auch wenn du offiziell als Freelancer:in oder Unternehmer:in arbeitest, kann es sein, dass die Behörden deine Tätigkeit anders bewerten.

In diesem Artikel erfährst du, woran du erkennst, ob deine Selbstständigkeit auf wackeligen Beinen steht – und was du tun kannst, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Wir zeigen dir, welche Kriterien wirklich entscheidend sind, wie die Deutsche Rentenversicherung prüft und welche Konsequenzen eine falsche Einstufung haben kann.

Zudem findest du hier eine praktische Checkliste sowie einen kostenlosen Selbsttest, mit dem du deine Situation direkt einschätzen kannst. 

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Auf dem Papier selbstständig – in der Realität angestellt? Genau das beschreibt der Begriff Scheinselbstständigkeit. Er meint Fälle, in denen du zwar als Freelancer:in oder Selbstständige:r arbeitest, aber in deiner täglichen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber eher wie ein:e klassische:r Mitarbeiter:in eingebunden bist.

Ob du tatsächlich scheinselbstständig bist, lässt sich nicht mit einem einzigen Kriterium entscheiden. Stattdessen zählt die Gesamtschau aller Umstände. Die Rentenversicherung prüft dabei vor allem zwei Dinge: Weisungsgebundenheit und Eingliederung.

  • Weisungsgebundenheit bedeutet: Du bekommst klare Vorgaben, wann, wo und wie du deine Arbeit zu erledigen hast – ähnlich wie bei Angestellten.
  • Eingliederung heißt: Du bist organisatorisch in die Abläufe des Unternehmens eingebunden – etwa durch feste Tools, regelmäßige Team-Meetings oder gemeinsame Projektmanagementsysteme.

Dem gegenüber stehen Merkmale, die für eine echte Selbstständigkeit sprechen. Dazu gehören etwa:

  • dass du deine Preise selbst festlegst,
  • eigenes Arbeitsmaterial und Equipment nutzt,
  • aktiv neue Kund:innen gewinnst und
  • ein gewisses unternehmerisches Risiko trägst – zum Beispiel bei Zahlungsverzug, Projektverzögerungen oder Nachbesserungen.

Beispiel: 

Du bist UX-Designer:in, arbeitest mit deinem eigenen Setup, entscheidest frei über Arbeitszeiten und Projektmethodik und betreust mehrere Kund:innen parallel – das spricht klar für Selbstständigkeit.

Wenn du aber über Monate hinweg ausschließlich in den Räumen eines Unternehmens sitzt, dort nach einem Dienstplan arbeitest und ohne eigene Preisgestaltung in Prozesse eingebunden bist, sieht das schnell anders aus. Dann kann es sein, dass deine Tätigkeit rechtlich als Beschäftigung gewertet wird – mit allen Konsequenzen.

➡️ UX-Designer:in ist nur einer von 10 ungewöhnlichen Nischen-Jobs für Freiberufler:innen, die wir dir in diesem Artikel genauer vorstellen.

Wichtig dabei: Die sozialversicherungsrechtliche Bewertung erfolgt unabhängig von der arbeits- oder steuerrechtlichen Einstufung. Das bedeutet: Auch wenn dein Vertrag auf „Freelance“ lautet und steuerlich alles korrekt wirkt, kann die Rentenversicherung trotzdem zu dem Schluss kommen, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt.

💡 Gut zu wissen: Scheinselbstständigkeit betrifft auch Kleinunternehmer:innen, die einen geringeren Umsatz haben. Was die Kleinunternehmerregelung ist, erfährst du in diesem umfassenden Artikel.

Kriterien & Merkmale: Woran erkenne ich Scheinselbstständigkeit?

Ob du tatsächlich selbstständig oder doch eher wie ein:e Angestellte:r arbeitest, zeigt sich oft erst im Detail. Es geht nicht nur darum, wie der Vertrag aussieht – entscheidend ist, wie du in der Praxis eingebunden bist. Dabei lassen sich bestimmte Risikofaktoren identifizieren, die häufiger zur Einstufung als Scheinselbstständigkeit führen:

  • Dein Auftraggeber bestimmt, wann, wo und wie du arbeitest – du hast kaum Gestaltungsspielraum.
  • Du nutzt regelmäßig die IT-Systeme, Software oder Infrastruktur des Unternehmens.
  • Du bist fest in interne Abläufe eingebunden: Meetings, Urlaubsvertretungen, Abstimmungen im Projektteam.
  • Deine Vergütung basiert ausschließlich auf Stunden, nicht auf konkreten Ergebnissen.
  • Du hast nur einen regelmäßigen Auftraggeber und trittst nicht aktiv am Markt auf.
  • Dein Vertrag enthält arbeitsähnliche Klauseln – z. B. Urlaubsregelungen oder Exklusivitätsvereinbarungen.

Diese Faktoren allein sind noch kein Beweis. Kommen aber mehrere dieser Merkmale zusammen, kann sich das Bild in Richtung abhängiger Beschäftigung verschieben – mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

Unternehmerisches Handeln: Was dich klar abgrenzt

Dem gegenüber stehen Eigenschaften, die für echte Selbstständigkeit sprechen – und die du im Zweifel auch nachweisen solltest:

  • Du legst deine Preise und Leistungen selbst fest.
  • Du arbeitest mit eigener Technik, auf eigene Verantwortung.
  • Du betreust mehrere Kund:innen und gewinnst aktiv neue Aufträge.
  • Du haftest für das Ergebnis deiner Arbeit – zum Beispiel bei Fehlern oder Verzögerungen.
  • Deine Verträge enthalten ein Vertretungsrecht oder erlauben Delegation.
  • Du rechnest Pauschalen oder Werkleistungen ab – also für ein fertiges Ergebnis, nicht bloß für aufgewendete Zeit.

Was hat es mit der 5/6-Regel auf sich?

Ein häufiger Irrtum: Viele denken, man sei automatisch scheinselbstständig, wenn der Großteil der Einnahmen nur von einem Auftraggeber kommt. Das stimmt so nicht.

Die sogenannte 5/6-Regel betrifft primär die Rentenversicherung: Wer dauerhaft über 83 % des Umsatzes mit nur einem Kunden macht, kann als arbeitnehmerähnlich selbstständig gelten – und muss dann unter Umständen Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Diese Regel ist ein Indiz für Abhängigkeit, aber kein automatischer Nachweis für Scheinselbstständigkeit.

Wann wird es heikel?

Das Risiko steigt, wenn mehrere dieser Aspekte zusammentreffen: Du arbeitest vor Ort, mit vorgegebenem Equipment, nach einem Dienstplan, und dein Einkommen stammt fast ausschließlich von einem einzigen Kunden. Auch wenn zwei Auftraggeber beteiligt sind, schützt das allein nicht – der vielzitierte „Zwei-Auftraggeber-Mythos“ hält einer Prüfung meist nicht stand, wenn beide Aufträge von derselben Struktur geprägt sind.

Praxisbeispiel: IT-Freelancer

Unkritisch: Du bist IT-Freelancer:in und entwickelst eigenverantwortlich ein Software-Modul, lieferst zum Festpreis, arbeitest mit deiner eigenen Technik im Homeoffice und betreust parallel weitere Kund:innen.

Kritisch: Du arbeitest monatelang ausschließlich im Büro eines Kunden, nutzt dessen Laptop, bist in das interne Scrum-Team eingebunden und rechnest monatlich auf Stundenbasis ab.

Vertrags-Check: Typische Warnsignale

Diese Formulierungen im Vertrag solltest du genau prüfen – sie können auf ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis hindeuten:

  • Keine Möglichkeit zur Vertretung – du musst persönlich leisten
  • Urlaubsregelungen oder Krankheitsvergütung wie bei Angestellten
  • Feste Arbeitszeiten oder Anwesenheitspflicht
  • Exklusivitätsklauseln, die andere Aufträge ausschließen
  • Reine Stundensatz-Abrechnung, ohne konkreten Leistungsgegenstand

Scheinselbstständigkeit: Wen betrifft’s?

Die kurze Antwort: alle Selbstständigen können betroffen sein – unabhängig davon, ob du als Freelancer:in, Freiberufler:in, Einzelunternehmer:in oder im Nebenerwerb selbstständig arbeitest. Entscheidend ist nicht, welche Berufsbezeichnung du verwendest oder ob du umsatzsteuerpflichtig bist. Was zählt, ist dein tatsächlicher Arbeitsalltag.

Das Risiko einer Scheinselbstständigkeit besteht in vielen Branchen – besonders häufig betroffen sind etwa:

  • IT- und Softwareentwicklung
  • Grafik- und Textdienstleistungen
  • Beratung und Coaching
  • Kurier- und Fahrdienste
  • Reinigungsdienste
  • Lehrtätigkeiten (z. B. Sprachkurse, Nachhilfe, Hochschul-Dozent:innen)
  • Honorarärzt:innen im medizinischen Bereich
  • Handwerksnahe Tätigkeiten wie Montage, Reparatur oder Messebau
  • Nebenberuflich Selbstständige, die nur einen Hauptkunden betreuen und dort „wie Angestellte“ arbeiten

In diesen Bereichen arbeiten viele Selbstständige projektbasiert – oft mit nur einem oder wenigen Auftraggeber:innen. Das macht die Abgrenzung zur klassischen Anstellung besonders schwierig.

Tipp: Ganz gleich, wie dein Auftrag zustande kam – ob über eine Plattform, persönliche Empfehlung oder direkten Pitch – entscheidend ist, wie du in die Organisation eingebunden bist, wie viel Freiheit du bei deiner Arbeit hast und ob du wie eine unternehmerisch handelnde Person agierst.

Und wie ist das bei GmbH-Geschäftsführern?

Auch wenn du eine GmbH gegründet hast und als Geschäftsführer:in tätig bist, bedeutet das nicht automatisch, dass du aus dem Schneider bist. Gerade in dieser Konstellation stellt sich oft die Frage, ob du wirklich unternehmerisch unabhängig bist – oder faktisch wie ein:e Angestellte:r agierst.

In manchen Fällen ist die Prüfung sogar verpflichtend: Dann führt die Rentenversicherung automatisch ein Statusfeststellungsverfahren durch, um zu klären, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht. Auch wenn es dabei in erster Linie um Renten- und Krankenversicherung geht, kann das Thema Scheinselbstständigkeit damit eng verknüpft sein.

Wer prüft, ob du scheinselbstständig bist?

Die wichtigste Anlaufstelle bei der Frage, ob du selbstständig oder abhängig beschäftigt bist, ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV). Dort gibt es eine eigene Clearingstelle, die den sozialversicherungsrechtlichen Status offiziell prüfen und feststellen kann. Diese Prüfung heißt Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV).

Ein solches Verfahren kannst du entweder selbst beantragen – oder dein Auftraggeber. In bestimmten Fällen ist es sogar verpflichtend, etwa bei mitarbeitenden Familienangehörigen oder Geschäftsführer:innen einer GmbH. Wichtig zu wissen: Die Klärung ist auch im Vorfeld eines Auftrags möglich – ideal, wenn ihr frühzeitig Sicherheit schaffen wollt.

Zusätzlich zur DRV können auch andere Stellen auf den Plan treten:

  • Krankenkassen führen regelmäßig Betriebsprüfungen durch und melden Unklarheiten an die DRV. 
  • Das Finanzamt prüft zwar nicht direkt den Beschäftigungsstatus, wird aber dann aktiv, wenn es um Lohnsteuerfolgen oder Umsatzsteuer-Korrekturen geht.
  • Bei rechtlichen Auseinandersetzungen entscheiden im Zweifel die Sozialgerichte über deinen Status – insbesondere, wenn es um Nachzahlungen oder Widersprüche gegen Bescheide geht.

➡️ Hier erklären wir, was es mit den Betriebsprüfungen durchs Finanzamt auf sich hat.

Gut zu wissen: Wenn du Zweifel hast, ob deine Tätigkeit tatsächlich als selbstständig gilt, kannst du das Statusfeststellungsverfahren freiwillig nutzen. Es schafft Klarheit – und hilft dir, unangenehme Überraschungen im Nachhinein zu vermeiden.

Wenn du mit dem Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens nicht einverstanden bist, hast du das Recht, Widerspruch gegen den Bescheid der DRV einzulegen. Bleibt auch das ohne Erfolg, kannst du zusätzlich Klage vor dem Sozialgericht erheben. Diese rechtlichen Schritte geben dir die Möglichkeit, deinen Status überprüfen zu lassen – vor allem, wenn der Fall nicht eindeutig ist.

Was passiert, wenn Scheinselbstständigkeit festgestellt wird?

Wird festgestellt, dass du nicht selbstständig, sondern abhängig beschäftigt warst, hat das spürbare Konsequenzen – für dich und auch für deinen Auftraggeber. Vor allem in der Sozialversicherung und beim Thema Lohnsteuer kann es schnell teuer werden.

1. Sozialversicherungsbeiträge müssen nachgezahlt werden

Wirst du rückwirkend als Arbeitnehmer:in eingestuft, bedeutet das: Dein Auftraggeber hätte eigentlich Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen – also Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Das Problem: Diese Beiträge müssen nachträglich gezahlt werden – oft für mehrere Jahre. In der Praxis muss der Auftraggeber sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge übernehmen. Zwar besteht theoretisch die Möglichkeit, den Arbeitnehmeranteil nachträglich vom Honorar abzuziehen, doch das ist nur für die letzten drei Abrechnungszeiträume erlaubt (§ 28g SGB IV). Für zurückliegende Zeiträume trägt der Arbeitgeber die Kosten allein – was schnell hohe Summen ausmachen kann.

Neben den klassischen Sozialabgaben kommen bei einer nachträglichen Einstufung als Beschäftigungsverhältnis weitere Abgaben hinzu – zum Beispiel Umlagen für Krankheit (U1), Mutterschaft (U2), die Insolvenzgeldumlage und Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Auch diese müssen unter Umständen rückwirkend gezahlt werden.

2. Lohnsteuer statt Umsatzsteuer

Kommt es zur Umqualifizierung in ein Beschäftigungsverhältnis, gehen die Behörden häufig davon aus, dass das gezahlte Honorar einem Nettoarbeitslohn entspricht. Das bedeutet: Es wird rückwirkend berechnet, wie hoch der Bruttolohn gewesen wäre, und darauf basierend werden Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig. Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in haften dabei gemeinsam als sogenannte Gesamtschuldner:innen – im Ernstfall kann also jede Seite für die volle Summe belangt werden.

Wird deine Tätigkeit rückwirkend als nicht-selbstständig eingestuft, gelten deine bisherigen Rechnungen mit Umsatzsteuer als formell falsch. Das kann zur Folge haben, dass dein:e Auftraggeber:in den geltend gemachten Vorsteuerabzug zurückzahlen muss – und du selbst die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt berichtigen musst. Hier empfiehlt sich in jedem Fall ein Gespräch mit Steuerberater:in.

➡️ Umsatzsteuer als Freiberufler:in: Alles was du wissen musst

3. Strafrechtliche Folgen bei Vorsatz

In vielen Fällen wird Scheinselbstständigkeit erst mal als Versäumnis gewertet. Kritisch wird es aber, wenn die Behörden einen Vorsatz unterstellen – also dass Auftraggeber oder Selbstständige wissentlich Beiträge zur Sozialversicherung vermieden haben.

Dann kann der Tatbestand der Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB) erfüllt sein. In solchen Fällen drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen – auch wenn es dazu in der Praxis meist nur bei besonders schweren oder systematischen Fällen kommt.

4. Verjährung: Bis zu 30 Jahre rückwirkend möglich

Normalerweise verjähren Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge nach vier Jahren. Wenn jedoch Vorsatz im Spiel ist, verlängert sich die Frist auf bis zu 30 Jahre (§ 25 SGB IV). Das kann nicht nur teuer, sondern auch existenzbedrohend werden – vor allem, wenn hohe Nachforderungen mit Zinsen dazukommen.

💡 Tipp: Dokumentiere deine Arbeitsweise und Verträge sorgfältig. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, nutze das Statusfeststellungsverfahren – damit es später keinen Ärger gibt.

Aktuelle Urteile: Warum die Einzelfallprüfung immer wichtiger wird

Die Rechtsprechung rund um Scheinselbstständigkeit entwickelt sich ständig weiter – und zeigt immer wieder: Es gibt keine einfachen Pauschalantworten. Besonders deutlich wurde das in aktuellen Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) aus 2024 und 2025.

In einem Fall entschied das BSG, dass selbst hochqualifizierte Selbstständige wie Berater:innen oder IT-Freelancer:innen als abhängig beschäftigt gelten können – wenn sie dauerhaft in Abläufe eingebunden sind und keine unternehmerischen Freiheiten haben. Ein hoher Tagessatz oder fachliche Expertise schützt also nicht automatisch vor der Einstufung als Beschäftigte:r.

💡 Wichtig für dich: Auch wenn du überzeugend als „Freelancer:in“ auftrittst – entscheidend ist, wie du im Alltag arbeitest. Die Gerichte stellen immer auf den konkreten Einzelfall ab: Wer gibt die Richtung vor? Wie läuft die Zusammenarbeit ab? Wer trägt welches Risiko?

Fazit: Könnte Scheinselbstständigkeit bei dir ein Thema sein?

Ein paar einfache Fragen helfen dir, ein erstes Gefühl dafür zu bekommen, ob deine Selbstständigkeit riskant eingestuft werden könnte:

  • Bestimmst du frei, wann, wo und wie du arbeitest?
  • Trägst du eigenes Risiko, z. B. bei Ausfall oder Fehlern?
  • Betreust du mehrere Kund:innen – oder arbeitest du hauptsächlich für eine:n Auftraggeber:in?
  • Nutzt du deine eigene Infrastruktur (z. B. Laptop, Software, E-Mail)?
  • Trittst du am Markt auf – mit Website, Portfolio oder aktiver Akquise?
  • Rechnest du nach Leistung ab – oder rein auf Stundenbasis?

Hinweis: Wenn du mehrere dieser Fragen mit „nein“ beantwortest, solltest du genauer hinsehen. Aber keine Sorge: Mit unserem kostenlosen Selbsttest findest du schnell heraus, ob du handeln solltest. Starte jetzt den Test und sieh in wenigen Minuten, ob Weisungen oder Eingliederung überwiegen und ob du Handlungsbedarf hast. Am Ende bekommst du klare To-dos (z. B. Vertragsbausteine, Akquise-Hebel, Dokumentations-Check).

💡 Jetzt Selbsttest starten

Häufige Fragen zur Scheinselbstständigkeit (FAQ)

Was genau versteht man unter Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn du formal als Selbstständige:r auftrittst, tatsächlich aber wie ein:e Angestellte:r arbeitest – zum Beispiel, weil du weisungsgebunden bist oder organisatorisch ins Unternehmen eingegliedert bist.

Welche Kriterien sprechen für Scheinselbstständigkeit?

Wichtige Anzeichen sind: feste Arbeitszeiten, Nutzung der Unternehmens-Infrastruktur, nur ein Auftraggeber, keine unternehmerische Freiheit oder eigenes Risiko – und eine Vergütung, die rein auf Zeit basiert.

Ab wann gilt man als scheinselbstständig?

Es gibt keinen festen Schwellenwert. Entscheidend ist die Gesamtschau: Je mehr Merkmale auf ein Angestelltenverhältnis hindeuten, desto eher liegt eine Scheinselbstständigkeit vor.

Was hat es mit der 5/6-Regelung auf sich?

Diese Regel besagt, dass du bei dauerhaft über 83 % Umsatz mit nur einem Auftraggeber möglicherweise rentenversicherungspflichtig bist. Sie ist ein Indiz – aber kein automatischer Beweis für Scheinselbstständigkeit.

Gilt das Risiko auch für Freiberufler:innen und Kleinunternehmer:innen?

Ja, das Risiko besteht unabhängig davon, ob du freiberuflich tätig bist, ein Kleingewerbe führst oder umsatzsteuerbefreit arbeitest. Entscheidend ist dein tatsächlicher Arbeitsalltag.

Müssen IT-Freelancer:innen besonders aufpassen?

Definitiv. Gerade in der IT ist es üblich, langfristig in Projektteams eingebunden zu sein. Wer dort fest vor Ort arbeitet, ohne eigene Gestaltungsmöglichkeiten, gerät schnell in eine Grauzone.

Welche Konsequenzen drohen, wenn Scheinselbstständigkeit festgestellt wird?

Dann können rückwirkend Sozialabgaben und Lohnsteuer fällig werden. Bei Vorsatz droht zudem ein Strafverfahren wegen Beitragsvorenthaltung. Auch Rechnungen müssen oft berichtigt werden.

Wie kann ich prüfen lassen, ob ich scheinselbstständig bin?

Du kannst ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Es klärt verbindlich, ob du sozialversicherungsrechtlich als selbstständig oder beschäftigt giltst.

Was passiert mit der Umsatzsteuer, wenn ich rückwirkend als Arbeitnehmer:in gelte?

In diesem Fall entfällt die Grundlage für die Rechnungsstellung mit Umsatzsteuer. Bereits ausgewiesene Umsatzsteuer muss möglicherweise zurückgezahlt oder berichtigt werden.

Schützt mich ein zweiter Auftraggeber vor der Einstufung?

Nicht unbedingt. Entscheidend ist, wie unabhängig du arbeitest. Zwei Mini-Aufträge neben einem großen Hauptauftrag reichen in der Regel nicht aus, um das Risiko auszuschließen.

Neues E-book über den Einstieg in die Selbstständigkeit

20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft

Kostenlos herunterladen
tino author

Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

Wer ist Tino ?

Hast du gefunden, was du gesucht hast?

Das könnte dich auch interessieren

Brutto- und Netto-Einkommen für Selbstständige

Angestellte haben es leicht: Ein kurzer Blick auf die Lohnabrechnung genügt, um festzustellen, wie ...

Mehr erfahren

Was kann man als Selbstständiger von der Steuer absetzen?

Steuern absetzen als Selbstständiger – für viele ein leidiges Thema. Ob Chaos bei den Belege...

Mehr erfahren

Wie viel Geld sollte ich als Selbstständiger für Steuern beiseite legen?

Jeden Monat Geld für Steuern zurücklegen – klingt logisch, oder? Doch viele Selbstständige sind...

Mehr erfahren

Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

Die App ist super einfach aufgebaut. Für alle mehr als verständlich. Es gibt tolle verschiedene Optionen um Antworten zu bekommen. Wenn die KI nicht helfen kann, antworten die Steuer Coaches immer sehr schnell und sehr freundlich, so dass man direkt weiter arbeiten kann. Hab Accountable schon mehrfach weiterempfohlen.

Anonym

What I really appreciate is that you can quickly help me with my doubts about taxes, invoicing, and how to do things right in Germany. I've never been freelance and I am not German, so for my this support is crucial, especially because it's so hard to find an advisor in Berlin that I was almost going to give up, but I am happy I started with Accountable. The only thing I would do better is to see in my dashboard the status of the application as freelance to the finanzamt, since that was done through your site and there is no connection to that in my dashboard.

Francisco Javier Aguilar Sanchez

Mein Steuercoach hat zunächst versucht meine Frage besser zu verstehen und Nachfragen gestellt. Nachdem der Sachverhalt nicht direkt geklärt werden konnte, blieb man hartnäckig und hat sich mit Kollegen ausgetauscht, bis ich eine Lösung hatte. Das war genau so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Bin sehr zufrieden

Michael Hofmann

Ich bin echt begeistert von Accountable.

Anonym

Ich hatte ein Problem mit dem Importieren von Eingangsrechnung (Fahrtkosten). Die Aufgabe hat Anahita übernommen und gelöst. Mein Problem wurde ernst genommen, sie hat Kontakt gehalten und schlussendlich wurde es von der IT gelöst. Vielen Dank.

Heinz Wiemers

Simon gave me a quick response and explained everything very kindly and clearly. I really appreciate his excellent customer support.

Yuki Shiroi

super einfach , Unterstützung von jede Seite ! Ki super gut ! TOP !

Alexander Abel

Ich liebe die Einfachheit, die KI-Unterstützung und dass ich schnell Rückmeldung erhalte:).

Anonym

Hallo! Also ich muss sagen, ich bin so so so positiv überrascht wie hilfsbereit das Accountable Team ist und wie ambitioniert mir bis jetzt geholfen wurde. Sowas habe ich noch nie erlebt :> Ich werde die App weiterhin gerne nutzen. Lg Kristin Speck

Kristin Speck

Ich bin froh, dass es Euch gibt! Bisher war mir Euer Programm nützlich und die Betreuung durch Euch ist recht gut! herzlichen Dank!

Semjon H. N. Semjon