Als Kleinunternehmer:in hast du steuerlich weniger Aufwand als andere Selbstständige. Dennoch musst du jährlich eine Steuererklärung abgeben. Obwohl du von der Umsatzsteuer befreit bist, können Einkommensteuer und unter Umständen auch Gewerbesteuer auf dich zukommen. In diesem Artikel erfährst du, welche Steuern relevant sind und wie du deine Steuererklärung als Kleinunternehmer:in korrekt erstellst.
Key Takeaways
Die Kleinunternehmerregelung erleichtert vielen den Start in die Selbstständigkeit. Sie befreit dich von der Verpflichtung, Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Andererseits kannst du als Kleinunternehmer:in keinen Vorsteuerabzug mehr geltend machen.
Bisher durften Kleinunternehmer:innen einen Umsatz von bis zu 22.000 Euro brutto im Vorjahr und maximal 50.000 Euro brutto im laufenden Kalenderjahr erzielen, um von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen.
Du kannst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn:
Die Umsatzgrenzen sind verbindlich. Wenn du sie überschreitest, wechselst du automatisch zur Regelbesteuerung. Das bedeutet, dass du ab dem Zeitpunkt des Überschreitens verpflichtet bist, die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen und sie an das Finanzamt abzuführen.
💡Wichtig: Kleinunternehmer:innen und Kleingewerbetreibende sind nicht das gleiche, obwohl die Bezeichnungen sich ähnlich anhören. Kleingewerbetreibende haben einen kleinen Gewerbebetrieb. Es handelt sich dabei um eine Rechtsform und keine umsatzsteuerliche Regelung wie die Kleinunternehmerregelung.
Obwohl alle Kleinunternehmer:innen von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen sie in den meisten Fällen dennoch eine jährliche Umsatzsteuererklärung mit der Einkommensteuer einreichen. Außerdem können andere Steuern bei der Selbstständigkeit anfallen.
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, kann es sein, dass du Gewerbesteuer zahlen musst. Bis zu einem Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr fällt aber keine Gewerbesteuer an. Prinzipiell sind alle Selbstständigen einkommensteuerpflichtig, egal wie hoch der Verdienst ist.
Selbstständige zahlen ihre Einkommensteuer von ihrem Gewinn. Bis zu einem Einkommen von 12.069 Euro in 2025 zahlen Unverheiratete keine Einkommensteuer. Wird dieser Grundfreibetrag überschritten, fällt auf jeden weiteren Euro ein Steuersatz zwischen 14 und 45 Prozent an. Wie hoch dein Steuersatz ist, hängt davon ab, wie viel du verdienst. Wenn du neben deiner Selbstständigkeit als Arbeitnehmer:in arbeitest, werden deine Einnahmen zusammengerechnet.
Das Finanzamt legt für Selbstständige eine Steuervorauszahlung fest, damit du nicht alles auf einmal zahlen musst. Dabei orientiert sich das Amt an deinen Gewinnen in den Jahren zuvor bzw. an deiner Einschätzung im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit.
In der Steuererklärung werden die Steuervorauszahlungen von deiner zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Hast du mehr gezahlt als notwendig, erhältst du Geld zurück. Wenn du aber weniger gezahlt hast, musst du Steuern nachzahlen.
Wichtig: Egal, ob du nur einen Euro verdienst oder 100.000 Euro, alle Selbstständigen müssen jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben, demnach auch Kleinunternehmer:innen.
Rechenbeispiel 1
Du hast einen Gewinn von 15.000 Euro. Mit Abzug des Freibetrags zahlst du somit nur auf 2.931 Euro Einkommensteuer. Nach der Berechnung des Finanzamts zahlst du in etwa 440 Euro Einkommensteuer.
Rechenbeispiel 2
Dein Gewinn beläuft sich auf 3.000 Euro im Jahr. Nebenbei arbeitest du als Minijobber:in für 556 Euro monatlich. Mit 6.672 Euro im Jahr liegst du unter dem Freibetrag und musst keine Einkommensteuer zahlen. Dennoch musst du eine Steuererklärung abgeben.
💡 Tipp von Accountable: Die Accountable App zeigt dir an, wie viele Steuern du als Kleinunternehmer:in voraussichtlich zahlen musst und erinnert dich an deine Steuerpflichten.
ls Selbstständige:r musst du deinen Gewinn für die Steuererklärung selber ermitteln. Kleinunternehmer:innen haben es dabei aber meist einfacher als andere Selbstständige. Es genügt, eine einfache Einnahmeüberschussrechnung (kurz EÜR) zu erstellen. Das heißt, du musst nur von deinen Betriebseinnahmen deine Betriebsausgaben abziehen.
Beispiel: Wenn du 10.000 Euro Betriebseinnahmen und 3.000 Euro Ausgaben hast, beläuft sich der Gewinn auf 7.000 Euro.
Die Angaben in der Steuererklärung sind für alle Selbstständigen gleich. Du kannst also z.B. auch Beiträge zur Krankenversicherung zu einem gewissen Teil von deinem Einkommen abziehen.
➡️ Welche Geschäftsausgaben du als Selbstständige:r abziehen kannst, erfährst du hier.
Die Steuererklärung gilt immer für ein Kalenderjahr und muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Für die Steuererklärung 2025 bedeutet das: Abgabefrist 31. Juli 2026. Wenn dir ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin bei der Steuererklärung hilft, verschiebt sich die Frist um weitere 7 Monate, also normalerweise bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres.
Die Erklärung muss in der Regel elektronisch an dein Finanzamt versendet werden. Dabei hast du die freie Auswahl, welches Portal oder Programm du verwendest. Neben Elster gibt es auf Kleinunternehmer:innen spezialisierte Software und Apps wie Accountable, die dir das Ausfüllen der Steuererklärung vereinfachen.
💡 Tipp von Accountable: Eine verspätete Abgabe kann zu Säumniszuschlägen führen. Daher solltest du die Fristen unbedingt einhalten.
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Autor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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Mehr erfahrenDie App ist super einfach aufgebaut. Für alle mehr als verständlich. Es gibt tolle verschiedene Optionen um Antworten zu bekommen. Wenn die KI nicht helfen kann, antworten die Steuer Coaches immer sehr schnell und sehr freundlich, so dass man direkt weiter arbeiten kann. Hab Accountable schon mehrfach weiterempfohlen.
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Hallo! Also ich muss sagen, ich bin so so so positiv überrascht wie hilfsbereit das Accountable Team ist und wie ambitioniert mir bis jetzt geholfen wurde. Sowas habe ich noch nie erlebt :> Ich werde die App weiterhin gerne nutzen. Lg Kristin Speck
Kristin Speck
Ich bin froh, dass es Euch gibt! Bisher war mir Euer Programm nützlich und die Betreuung durch Euch ist recht gut! herzlichen Dank!
Semjon H. N. Semjon