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Welche Art Verspätungszuschlag ist abzugsfähig?

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 3 Minuten

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Für Freelancer:innen ist das Thema Steuern oft eine der größeren Herausforderungen. Da kann es schnell mal passieren, dass man die Frist für die Steuererklärung verpasst. In solchen Fällen reagiert das Finanzamt mit sogenannten Verspätungszuschlägen.

Doch was bedeutet das genau und welche Verspätungszuschläge sind eigentlich steuerlich absetzbar? Hier erfährst du alles Wichtige zum Thema Verspätungszuschläge absetzen!

Verspätungszuschlag: Abzugsfähig oder nicht?

Der Verspätungszuschlag ist kurz gesagt eine Geldstrafe, die das Finanzamt dann verhängt, wenn du deine Steuererklärung zu spät abgibst. Seit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens im Jahr 2019 wird dieser Zuschlag automatisch festgesetzt, wenn du deine Steuererklärung nach Ablauf der Frist einreichst.

Die Berechnung ist recht simpel: Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer für jeden Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Das bedeutet: Wenn du deine Steuererklärung mehrere Monate zu spät abgibst, kann sich der Betrag schnell summieren. Es gibt aber auch eine Obergrenze: Der Verspätungszuschlag darf maximal 25.000 Euro betragen.

Ein Rechenbeispiel: Wenn deine festgesetzte Steuer 10.000 Euro beträgt und du deine Steuererklärung zwei Monate zu spät abgibst, beträgt der Zuschlag 50 Euro (10.000 x 0,25 % x 2 Monate). Weitere Infos zum Säumniszuschlag bekommst du in unserem anderen Artikel zu Thema.

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Der Zweck des Verspätungszuschlags ist klar: Dieser Zuschlag soll ein Anreiz zur pünktlichen Abgabe der Steuererklärung sein. Doch ist ein fälliger Verspätungszuschlag nun abzugsfähig oder nicht? Die Antwort ist jein. Es kommt darauf an, um welche Art von Verspätungszuschlag es sich handelt.

Geldstrafen und Geldbußen sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Der Staat will so verhindern, dass durch die Absetzbarkeit von Strafen ein finanzieller Vorteil erlangt wird. Schließlich sollen Strafen weh tun und nicht zu einem Steuerabzug führen. Es gibt hierzu jedoch nennenswerte Ausnahmen.

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Steuerlich absetzbare Verspätungszuschläge

Ob der Verspätungszuschlag abzugsfähig ist oder nicht, kommt wie erwähnt auf die Art des Zuschlags an. Zum einen ist ein Verspätungszuschlag zur Körperschaftsteuerabziehbar: Wenn du ein Unternehmen hast und Körperschaftsteuer zahlst, können die Zuschläge unter bestimmten Umständen als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Wichtig ist in diesem Fall, dass du nachweisen kannst, dass die Strafe aus betrieblichen Gründen und nicht etwa aus privaten Verfehlungen resultiert.

Eine weitere Möglichkeit, einen Verspätungszuschlag steuerlich geltend zu machen, besteht bei der Umsatzsteuer. Ähnlich wie bei der Körperschaftsteuer kannst du die Zuschläge in bestimmten Fällen steuerlich absetzen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Verspätungszuschlag im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit steht.

Wenn du zum Beispiel als Unternehmer:in deine Umsatzsteuervoranmeldung zu spät abgibst, kann der Verspätungszuschlag als Betriebsausgabe gelten und somit abzugsfähig sein. Allerdings kommt es auch hier wieder darauf an, ob der Verspätungszuschlag ausschließlich betrieblich oder durch dein privates Verschulden entstanden ist.

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Welche Art von Verspätungszuschlag ist dagegen nicht steuerlich absetzbar?

Viele Verspätungszuschläge sind nicht abzugsfähig. Dazu gehören unter anderem Verspätungszuschläge zur Einkommensteuer. Diese Zuschläge sind grundsätzlich nicht abzugsfähig, da es sich bei der Einkommensteuer um eine private Steuer handelt.

Ergo: Du kannst du diese Art von Verspätungszuschlägen (übrigens auch Verzugszinsen genannt) nicht einfach von der Einkommensteuer absetzen.

Verspätungszuschläge zu privaten Steuern sind also grundsätzlich nicht absetzbar. Dazu gehören neben der Einkommensteuer auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Diese Zuschläge sind nicht ebenfalls nicht abzugsfähig.

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Zusammenfassung: Verspätungszuschläge absetzen

Am besten ist es natürlich, wenn du Verspätungszuschläge von vornherein vermeidest. Du kannst vorbeugen, indem du dir die Fristen in deinem Kalender immer markierst oder die Steuer-App von Accountablenutzt, die dich regelmäßig und zuverlässig an deine Steuererklärung erinnert.

Du kannst auch eine sogenannte Dauerfristverlängerung beantragen. Dadurch hast du mehr Zeit und kannst Zuschläge vermeiden.

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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die meisten Verspätungszuschläge nicht abzugsfähig sind. Insbesondere solche, die sich auf private Steuerarten wie die Einkommensteuer beziehen.

Im betrieblichen Bereich gibt es jedoch Ausnahmen. Verspätungszuschläge zur Körperschaftsteuer oder zur Umsatzsteuer können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden und sind somit abziehbar.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob ein Säumnis- bzw. Verspätungszuschlag abzugsfähig ist oder nicht, lohnt es sich, eine:n Steuerberater:in zu konsultieren. Diese:r kann dir genau sagen, welche Strafen du von der Steuer absetzen kannst.

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Sophia Author

Autor:in - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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