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Dauerfristverlängerung beantragen: Das musst du wissen

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Als Selbstständige:r, Freelancer:in oder Freiberufler:in stehst du vor der Herausforderung, deine Umsatzsteuervoranmeldung termingerecht einzureichen und die entsprechende Umsatzsteuer zu entrichten. Diese regelmäßige Verpflichtung kann besonders in der Anfangsphase deiner Selbstständigkeit oder bei hohem Arbeitsaufkommen zu enormem Zeitdruck führen.

Doch das Finanzamt bietet eine Ausweichmöglichkeit an. Durch eine Dauerfristverlängerung wird die Zeit für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat verlängert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen: Wer kann die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen, wie und bis wann wird sie beantragt und was gilt es dabei zu beachten? 

Was ist die Dauerfristverlängerung?

Als Selbstständige:r oder Freelancer:in stehst du vor der Herausforderung, regelmäßig und fristgerecht deine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einzureichen. Normalerweise musst du diese Aufgabe monatlich oder vierteljährlich erledigen, wobei die Frist für die Abgabe und Zahlung jeweils der 10. des Folgemonats ist. Das bedeutet, du hast oft nur einen sehr knappen Zeitraum zur Verfügung, um alle notwendigen Belege zu sammeln, deine Buchhaltung zu ordnen und die entsprechenden Zahlungen zu leisten. 

Dabei ist das Finanzamt in puncto Termintreue äußerst strikt: Versäumst du die Frist, können empfindliche Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent der fälligen Steuer, maximal jedoch 25.000 Euro, anfallen. Zudem kann das wiederholte Versäumen der fristgerechten Abgabe als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Besonders in der Anfangsphase deiner Selbstständigkeit oder bei Neugründungen kann dieser enge Zeitrahmen zusätzlichen Stress verursachen. Hier bietet sich die Dauerfristverlängerung als praktische Lösung an. Sie ermöglicht es dir, die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat zu verlängern.

➡️ Umsatzsteuervoranmeldung: Das musst du als Freelancer:in wissen

Mehr Zeit gewinnen mit der Dauerfristverlängerung

Die gesetzliche Regelung findest du im § 18 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), die genauen Verfahrensweisen und Bedingungen sind in den §§ 46 bis 48 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) festgehalten. Wir haben für dich die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Mehr Zeit für die Umsatzsteuervoranmeldung: Die Dauerfristverlängerung ermöglicht es dir, die Abgabe deiner Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat zu verschieben. Das gibt dir zusätzlichen zeitlichen Spielraum, um deine Unterlagen sorgfältig vorzubereiten.
  • Einmalige oder jährliche Beantragung: Zahlst du die Umsatzsteuer pro Quartal, musst du die Dauerfristverlängerung nur einmal beim Finanzamt beantragen. Bist du hingegen Monatszahler:in, ist eine jährliche Neubeantragung erforderlich. Ein spezieller Grund für den Antrag ist nicht notwendig.
  • Sondervorauszahlung für Monatszahler:innen: Wenn du monatlich deine Umsatzsteuer voranmeldest, ist für die Dauerfristverlängerung eine Sondervorauszahlung in Höhe von einem Elftel der Umsatzsteuer des Vorjahres zu leisten. Für Gründer:innen im ersten Geschäftsjahr wird dieser Betrag geschätzt. Diese Vorauszahlung ist jährlich bis spätestens 10. Februar zu leisten und wird auf die Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember desselben Jahres angerechnet.
  • Kein Einfluss auf die Steuererklärung: Die Dauerfristverlängerung betrifft ausschließlich die Voranmeldungen und hat keine Auswirkungen auf die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung.

Die Dauerfristverlängerung bietet dir eine wertvolle zeitliche Erleichterung. Mit dieser Regelung kannst du beispielsweise die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar statt bis zum 10. Februar erst bis zum 10. März einreichen. Dies gilt ebenso für die Zahlung der Umsatzsteuer. 

Antrag auf Dauerfristverlängerung: Formale Voraussetzungen

Die Möglichkeit, eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer zu beantragen, steht grundsätzlich allen Unternehmer:innen, Selbstständigen und Freiberufler:innen offen, die zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Ausnahmen bilden Kleinunternehmeri:nnen, da sie keine Umsatzsteuer berechnen. Unternehmer:innen, deren Umsatzsteuerzahllast im vorangegangenen Jahr unter 1.000 EUR lag, können sich ebenfalls von der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung befreien lassen.

Zu den formellen Voraussetzungen gehören:

  • Zuständigkeit des Finanzamtes: Für in Deutschland ansässige Unternehmer:innen ist das Finanzamt zuständig, das dem Wohn- oder Unternehmenssitz entspricht. Bei einem Sitz im Ausland ist das für das jeweilige Land zuständige deutsche Finanzamt verantwortlich.
  • Elektronische Antragstellung: Der Antrag auf Dauerfristverlängerung sollte in der Regel elektronisch erfolgen und den Vorgaben der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) entsprechen.
  • Fristen und Wirksamkeit: Der Antrag auf Dauerfristverlängerung kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden, also auch unterjährig. Er ist jedoch nicht rückwirkend. Für eine Geltung im gesamten Kalenderjahr musst du den Antrag bis spätestens 10. Februar einreichen.

Dauerfristverlängerung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Beantragung der Dauerfristverlängerung erfolgt unkompliziert über das ELSTER-Portal. Die wesentlichen Schritte dabei sind:

  1. Wähle im Bereich der Umsatzsteuer die Option „Dauerfristverlängerung“ aus.
  2. Trage zunächst deine Steuernummer und die Daten deines zuständigen Finanzamts ein. Anschließend ergänze deine Firmendaten.
  3. Im entscheidenden Teil des Formulars gibst du den vollen Euro-Betrag der erwarteten Umsatzsteuer für das Kalenderjahr an. Orientiere dich hierbei an der Umsatzsteuer des Vorjahres oder schätze den Betrag, falls es dein erstes Wirtschaftsjahr ist.
  4. Achte besonders auf das Feld 38, in dem die Sondervorauszahlung berechnet wird. Dies erfolgt automatisch durch das Onlineformular.
  5. Die meisten anderen Felder des Formulars müssen normalerweise nicht ausgefüllt werden.
  6. Falls du dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt hast, wird die Sondervorauszahlung automatisch abgebucht und mit dem Restbetrag verrechnet.

Nach Einreichung des Antrags beim Finanzamt kannst du die Dauerfristverlängerung sofort in Anspruch nehmen, ein gesonderter schriftlicher Bescheid wird nicht mehr ausgestellt. Eine explizite Ablehnung des Antrags erfolgt nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei vorherigen Verstößen gegen steuerliche Pflichten wie verspätete oder ausbleibende Steuerzahlungen.

➡️ Umsatzsteuervoranmeldung mit ELSTER selbst machen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Kann man die Dauerfristverlängerung auch widerrufen?

Du hast die Möglichkeit, die Dauerfristverlängerung jederzeit zu widerrufen. Dies kann ohne Einhaltung einer speziellen Frist oder Form erfolgen. Du teilst dem Finanzamt einfach mit, dass du die Dauerfristverlängerung nicht mehr in Anspruch nehmen möchtest. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Option dir zusätzliche Zeit für die Abgabe deiner Umsatzsteuervoranmeldung verschafft und in der Regel keine Nachteile mit sich bringt. Beachte auch, dass ein Widerruf keine Rückzahlung bereits entrichteter Steuerbeträge nach sich zieht. Stattdessen erfolgt lediglich eine Verrechnung am Jahresende.

Neben deiner eigenen Möglichkeit zum Widerruf kann auch das Finanzamt die Dauerfristverlängerung zurücknehmen. Dies geschieht in Fällen, in denen das Finanzamt seinen Steueranspruch als gefährdet ansieht. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn du deinen steuerlichen Verpflichtungen, wie der rechtzeitigen Zahlung der Umsatzsteuer oder anderen Steuerarten, nicht nachkommst. In solchen Situationen behält sich das Finanzamt das Recht vor, die gewährte Fristverlängerung zu annullieren.

➡️Umsatzsteuer: Wann gelten für Selbstständige welche Umsatzsteuersätze?

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Robert Jödicke

Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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