Als Selbstständige:r, Freelancer:in oder Freiberufler:in stehst du vor der Herausforderung, deine Umsatzsteuervoranmeldung termingerecht einzureichen und die entsprechende Umsatzsteuer zu entrichten. Diese regelmäßige Verpflichtung kann besonders in der Anfangsphase deiner Selbstständigkeit oder bei hohem Arbeitsaufkommen zu enormem Zeitdruck führen.
Doch das Finanzamt bietet eine Ausweichmöglichkeit an. Durch eine Dauerfristverlängerung wird die Zeit für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat verlängert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen: Wer kann die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen, wie und bis wann wird sie beantragt und was gilt es dabei zu beachten?
Als Selbstständige:r oder Freelancer:in stehst du vor der Herausforderung, regelmäßig und fristgerecht deine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einzureichen. Normalerweise musst du diese Aufgabe monatlich oder vierteljährlich erledigen, wobei die Frist für die Abgabe und Zahlung jeweils der 10. des Folgemonats ist. Das bedeutet, du hast oft nur einen sehr knappen Zeitraum zur Verfügung, um alle notwendigen Belege zu sammeln, deine Buchhaltung zu ordnen und die entsprechenden Zahlungen zu leisten.
Dabei ist das Finanzamt in puncto Termintreue äußerst strikt: Versäumst du die Frist, können empfindliche Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent der fälligen Steuer, maximal jedoch 25.000 Euro, anfallen. Zudem kann das wiederholte Versäumen der fristgerechten Abgabe als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Besonders in der Anfangsphase deiner Selbstständigkeit oder bei Neugründungen kann dieser enge Zeitrahmen zusätzlichen Stress verursachen. Hier bietet sich die Dauerfristverlängerung als praktische Lösung an. Sie ermöglicht es dir, die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat zu verlängern.
➡️ Umsatzsteuervoranmeldung: Das musst du als Freelancer:in wissen
Die gesetzliche Regelung findest du im § 18 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), die genauen Verfahrensweisen und Bedingungen sind in den §§ 46 bis 48 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) festgehalten. Wir haben für dich die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Die Dauerfristverlängerung bietet dir eine wertvolle zeitliche Erleichterung. Mit dieser Regelung kannst du beispielsweise die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar statt bis zum 10. Februar erst bis zum 10. März einreichen. Dies gilt ebenso für die Zahlung der Umsatzsteuer.
Die Möglichkeit, eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer zu beantragen, steht grundsätzlich allen Unternehmer:innen, Selbstständigen und Freiberufler:innen offen, die zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Ausnahmen bilden Kleinunternehmeri:nnen, da sie keine Umsatzsteuer berechnen. Unternehmer:innen, deren Umsatzsteuerzahllast im vorangegangenen Jahr unter 1.000 EUR lag, können sich ebenfalls von der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung befreien lassen.
Zu den formellen Voraussetzungen gehören:
Die Beantragung der Dauerfristverlängerung erfolgt unkompliziert über das ELSTER-Portal. Die wesentlichen Schritte dabei sind:
Nach Einreichung des Antrags beim Finanzamt kannst du die Dauerfristverlängerung sofort in Anspruch nehmen, ein gesonderter schriftlicher Bescheid wird nicht mehr ausgestellt. Eine explizite Ablehnung des Antrags erfolgt nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei vorherigen Verstößen gegen steuerliche Pflichten wie verspätete oder ausbleibende Steuerzahlungen.
➡️ Umsatzsteuervoranmeldung mit ELSTER selbst machen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Du hast die Möglichkeit, die Dauerfristverlängerung jederzeit zu widerrufen. Dies kann ohne Einhaltung einer speziellen Frist oder Form erfolgen. Du teilst dem Finanzamt einfach mit, dass du die Dauerfristverlängerung nicht mehr in Anspruch nehmen möchtest. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Option dir zusätzliche Zeit für die Abgabe deiner Umsatzsteuervoranmeldung verschafft und in der Regel keine Nachteile mit sich bringt. Beachte auch, dass ein Widerruf keine Rückzahlung bereits entrichteter Steuerbeträge nach sich zieht. Stattdessen erfolgt lediglich eine Verrechnung am Jahresende.
Neben deiner eigenen Möglichkeit zum Widerruf kann auch das Finanzamt die Dauerfristverlängerung zurücknehmen. Dies geschieht in Fällen, in denen das Finanzamt seinen Steueranspruch als gefährdet ansieht. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn du deinen steuerlichen Verpflichtungen, wie der rechtzeitigen Zahlung der Umsatzsteuer oder anderen Steuerarten, nicht nachkommst. In solchen Situationen behält sich das Finanzamt das Recht vor, die gewährte Fristverlängerung zu annullieren.
➡️Umsatzsteuer: Wann gelten für Selbstständige welche Umsatzsteuersätze?
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