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Crowdinvesting und Steuern: Steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Dezember 9, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Crowdinvesting ist in Deutschland wie viele andere Investmentmöglichkeiten gesetzlich geregelt. Wenn du über Crowdinvesting Gewinne erzielst, stellt sich schnell die Frage: Muss ich Steuern zahlen? Die Antwort ist meist Ja. Welche steuerlichen Aspekte es dabei zu beachten gilt, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist Crowdinvesting?

Crowdinvesting ist eine Finanzierungsform, bei der viele Menschen gemeinsam in ein Unternehmen oder Projekt investieren. Du erhältst im Gegenzug eine finanzielle Beteiligung, zum Beispiel in Form von Gewinnbeteiligungen, Zinsen oder Unternehmensanteilen. Es ermöglicht dir, auch mit kleinen Beträgen am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens teilzuhaben.

Unternehmen bieten auf Crowdinvesting-Plattformen Beteiligungen an. Du kannst dich registrieren, ein Projekt auswählen und einen Betrag investieren. Im Gegenzug erhältst du Eigenkapitalanteile, Zinsen oder hybride Beteiligungen. Dein Erfolg hängt vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ab.

💡Crowdinvesting ist nicht mit Crowdfunding zu verwechseln. Der Unterschied: Beim Crowdfunding unterstützt du Projekte, erhältst aber keine finanzielle Rendite. Stattdessen bekommst du nichtfinanzielle Gegenleistungen wie Produkte oder Dankeschöns. Beim Crowdinvesting steht hingegen der finanzielle Gewinn im Vordergrund.

Wie werden Kapitalerträge beim Crowdinvesting steuerlich behandelt?

Zins- und Gewinneinnahmen aus Crowdinvesting-Projekten müssen versteuert werden, da sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten. Diese Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer, auch bekannt als Kapitalertragsteuer. Die Abgeltungsteuer wird direkt von deinem Finanzinstitut einbehalten und abgeführt. Neben der Abgeltungsteuer werden auch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer bei der Zinszahlung direkt abgeführt.

💡Deine Gewinne sind bei der Steuererklärung in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufzuführen. 

Die Besteuerung von Erträgen aus Crowdinvesting, wie Zinsen, Projektgewinnen oder möglichen Bonuszinszahlungen, setzt sich also wie folgt zusammen:

SteuerSteuersatz
Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % der Abgeltungsteuer
Kirchensteuer8 bis 9 %
Effektive Steuerlast ca. 26,375 % bis 27,995 %

Rechenbeispiel:

Angenommen, du hast in ein Crowdinvesting-Projekt investiert und erzielst daraus einen Gewinn von 2.245 € im Jahr. Du hast einen Freistellungsauftrag in Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 € eingereicht. Wie wird dieser Betrag nun versteuert?

1. Zu versteuernder Betrag

Der Betrag, der nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 1.000 € versteuert werden muss, ist:

2.245 € − 1.000 € = 1.245 €

2. Abgeltungsteuer

Auf den verbleibenden zu versteuernden Betrag von 1.245 € wird die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % erhoben:

1.245 € × 25 % = 311,25 €

3. Solidaritätszuschlag

Auf die Abgeltungsteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag von 5,5 % berechnet:

311,25 € × 5,5 % = 17,12 €

4. Kirchensteuer

Falls du kirchensteuerpflichtig bist, wird auch die Kirchensteuer fällig. Nehmen wir an, die Kirchensteuer beträgt 9 %:

311,25 € × 9 % = 28,01 €

Die gesamte Steuerlast, die auf den zu versteuernden Betrag von 1.245 € anfällt, setzt sich wie folgt zusammen:

  • Abgeltungsteuer: 311,25 €
  • Solidaritätszuschlag: 17,12 €
  • Kirchensteuer: 28,01 €

Gesamte Steuerlast: 311,25 € + 17,12 € + 28,01 € = 356,38 €

Verluste au Crowdinvesting-Anlagen steuerlich geltend machen

Verluste aus privaten Darlehen wie Crowdinvesting-Anlagen lassen sich steuerlich geltend machen und mit Erträgen aus anderen Investitionen verrechnen. Die Steuerlast berechnet sich aus den gesamten Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste, die innerhalb eines Kalenderjahres erzielt werden. Verluste verringern den zu versteuernden Betrag und damit letztlich auch die zu zahlenden Steuern.

Freistellungsauftrag

Als Anleger:in hast du Anspruch auf den sogenannten Sparerpauschbetrag, der einen jährlichen Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge gewährt. Ab 2023 beträgt dieser Freibetrag 1.000 € pro Person und 2.000 € für Ehepaare. Um den Sparerpauschbetrag in Anspruch nehmen zu können, musst du einen Freistellungsauftrag einreichen. Mit diesem Auftrag werden nur die Kapitalerträge besteuert, die den festgelegten Freibetrag überschreiten.

➡️ 10 relevante Steuerfreibeträge und Pauschbeträge für Selbstständige

Nichtveranlagungsbescheinigung

Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bietet eine weitere Möglichkeit, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu stellen. Sie richtet sich an Personen mit einem geringen Einkommen.

💡Tipp von Accountable: Voraussetzung für eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist, dass du mit deinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026) Euro bleibst.

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung kannst du auch höhere Kapitalerträge als 1.000 Euro, z. B. 1.100 Euro, erzielen, ohne Steuern zahlen zu müssen, da dich die Bescheinigung von der Abgeltungsteuer befreit.

Um eine NV-Bescheinigung zu erhalten, musst du diese beim zuständigen Finanzamt beantragen. Dort wird geprüft, ob dein Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. Wenn die Bescheinigung ausgestellt wird, kannst du sie bei deiner Crowdinvesting-Plattform einreichen, um innerhalb der drei Jahre Gültigkeitsdauer von der automatischen Besteuerung von Kapitalerträgen befreit zu werden.

Crowdinvesting und Steuern im Ausland

Investierst du in Crowdinvesting-Projekte außerhalb Deutschlands, gibt es spezielle steuerliche Regelungen. Anders als bei inländischen Investitionen, bei denen Steuern oft automatisch abgeführt werden, liegt die Verantwortung bei Auslandsinvestitionen bei dir. Daher musst du sicherstellen, dass du die Einkünfte aus ausländischen Projekten korrekt in deiner Steuererklärung angibst. Dadurch vermeidest du mögliche Strafen wegen Steuerhinterziehung.

Doppelbesteuerungsabkommen

Prüfe, ob zwischen Deutschland und dem Land, in dem du investierst, ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Ein DBA kann verhindern, dass du für deine Einkünfte aus dem Crowdinvesting sowohl im Ausland als auch in Deutschland Steuern zahlen musst.

Steuerliche Besonderheiten bei Crowdinvesting und Gewerblichkeit

Neben den bereits genannten Aspekten gibt es eine weitere wichtige Überlegung, wenn du regelmäßig in Crowdinvesting-Projekte investierst: die Frage der Gewerblichkeit. Falls deine Investitionstätigkeiten einen gewissen Umfang erreichen oder du systematisch und mit Gewinnerzielungsabsicht investierst, könnte das Finanzamt deine Aktivitäten als gewerblich einstufen.

Sollte das Finanzamt deine Crowdinvesting-Aktivitäten als gewerblich einstufen, musst du deine Einkünfte in der Steuererklärung unter der Anlage „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ angeben.

In diesem Fall würden deine Erträge nicht mehr als Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern als gewerbliche Einkünfte behandelt werden. Das hat zur Folge, dass du zusätzlich zur Abgeltungsteuer auch Gewerbesteuer zahlen musst, sofern der Freibetrag für Gewerbesteuer überschritten wird.

💡Tipp von Accountable: Du willst dich selbstständig machen? Hier gehts zur Ausfüllhilfe vom Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Selbstständige, den du zur Registrierung beim Finanzamt ausfüllen musst.

Accountable ist die ideale Steuerlösung für Selbstständige. Mit der kostenlosen App oder Web-Version kannst du alle Steuererklärungen einreichen und deine Buchhaltung erledigen. Behalte stets den Überblick über deine Einnahmen und erfahre genau, wie viel du für deine Steuerzahlungen zurücklegen solltest. Teste es kostenlos!

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Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

Accountable ist sehr einfach zu bedienen. Und macht Steuern für Solo selbständige so einfach wie nie zu vor.

Anonym

Accountble ist einfach zu bedienen und übersichtlich.

Regine Müller-Waldeck

Die Kommunikation war sehr gut und sehr genau. Im Fall wie es bei mir war hätte ich mich gefreut ein Telefonat zu führen. Es wäre auch sehr gut eine Telefonnummer zu haben wo man sich an einen Mitarbeiter wenden hätte können. Heute bekommt man sehr viele Spam Nachrichten die täuschend echt sind.

Peter Goerke

Ich bin schwer begeistert, die Platform ist wirklich ausgereift, man ist kein Versuchskaninchen, außerdem ist es trotz Digitalisierung sehr persönlich und direkt, ich fühle mich richtig aufgehoben und die Kundenservice ist unübertroffen, einziges Manko ist das ext. Steuerbüro Consentes, auf Fragen wird nicht oder spät geantwortet, verlangen jedoch einen horrenden Betrag nur um mit dem Finanzamt zu sprechen, da greife ich lieber selber zum Hörer, das soll das Erlebnis mit Accountable, aber in keinem Fall schmälern, endlich eine All-in-One Lösung, die hält was Sie verspricht!

Anonym

Bis jetzt alles Top, guter Sapport.

John Niehaus

sehr guter technischer support zum Abo. Steuerfragen hatte ich noch nicht.

Sergej Rothermel

Sehr guter Kundenservice, individuell und verständlich. Ausgezeichnete Fachkompetenz! Besser als jeder Steuerberater hier bei uns. Absolut empfehlenswert!

Birgit Kleinert

Zuerst einmal möchte ich mich ganz herzlich bedanken, für die intensive und professionelle Betreuung meiner Steuerangelegenheit. Bei wirklich all meinen Fragen und es waren nicht wenige, hat Daniela mir geholfen. Besonders hervorheben möchte ich, das man hier auf eine Frage die man bezüglich der Steuer stellt, nicht lange auf seine Antwort warten muss. Accountable, ein "Rund-um-Sorglos-Paket"! Vielen Dank Peter Albuscheit

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