Netflix im Homeoffice, Spotify beim Arbeiten, Amazon Prime zur Recherche – viele Selbstständige und Freelancer:innen nutzen täglich Streaming-Dienste. Dabei stellt sich oft die Frage: Kann ich diese Kosten steuerlich absetzen? Immerhin handelt es sich um laufende Ausgaben, die (scheinbar) im Arbeitskontext stehen.
So verlockend der Gedanke ist: Die steuerliche Anerkennung solcher Kosten ist nicht so einfach – denn Streaming-Angebote gelten in erster Linie als privates Vergnügen. Nur wenn ein klarer beruflicher Zusammenhang besteht, könnten die Gebühren für Netflix, Spotify & Co. als Betriebsausgaben durchgehen.
Dieser Artikel zeigt dir, in welchen Fällen Streaming-Dienste beruflich nutzbar und absetzbar sind – und bei welchen Szenarien das Finanzamt ganz klar den Riegel vorschiebt.
Ob eine Ausgabe steuerlich absetzbar ist, hängt in erster Linie davon ab, ob sie betrieblich veranlasst ist. Das Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 4 EStG) definiert Betriebsausgaben als „Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind“. Heißt konkret: Nur Ausgaben, die in einem klaren Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen, kannst du absetzen.
Private Ausgaben sind tabu – selbst dann, wenn du sie über das Geschäftskonto bezahlst oder sie dir dabei helfen, kreativ zu bleiben oder zu entspannen. Das Finanzamt schaut bei solchen Fällen genau hin, vor allem wenn es um Konsumangebote wie Netflix oder Spotify geht, die auch im privaten Alltag weit verbreitet sind.
Die zentrale Frage lautet also: Kannst du die berufliche Nutzung glaubhaft und nachvollziehbar belegen?
➡️ Das ist der Unterschied zwischen Betriebsausgaben und Werbungskosten
Ob ein Streamingdienst als Betriebsausgabe durchgeht, hängt stark vom konkreten Einsatzzweck ab.
Netflix ist in erster Linie ein Unterhaltungsportal – mit Serien, Filmen und Dokus für die breite Masse. Trotzdem gibt es Berufe, in denen ein Abo beruflich sinnvoll sein kann:
Beispielhafte Berufsgruppen:
Wenn du Inhalte beruflich analysierst, rezensierst oder daraus Konzepte entwickelst, ist das Abo potenziell absetzbar – vorausgesetzt, du kannst die Nutzung nachvollziehbar dokumentieren (z. B. durch Vermerke in Projektunterlagen oder redaktionellen Veröffentlichungen).
Spotify, Apple Music, Deezer & Co. bieten Musik und Podcasts rund um die Uhr. Für viele ist das einfach Unterhaltung – für andere aber ein echtes Arbeitsmittel.
Beruflich nutzbare Szenarien:
Grenzfall: Wer Spotify einfach „zur Konzentration“ nutzt oder während der Arbeit Musik laufen lässt, kann die Ausgabe nicht absetzen – das zählt als private Lebensführung.
Viele Künstler:innen nutzen Spotify, Apple Music, Amazon Music etc. nicht nur zum Hören, sondern zur Veröffentlichung eigener Werke. Die dafür genutzten Tools und Plattformen zählen klar zum Geschäftsbetrieb.
Typische Kosten, die absetzbar sind:
Berufliche Szenarien:
Hinweis: Vorsicht bei reinen Hobbyprojekten ohne Einnahmen – hier könnte das Finanzamt aufgrund mangelnder Gewinnerzielungsabsicht mit „Liebhaberei“ argumentieren.
Wer regelmäßig Podcasts produziert, nutzt Streamingdienste oft zur Wettbewerbsanalyse oder als Ausspielplattform. Auch das kann absetzbar sein – sowohl in der Content-Produktion als auch in der strategischen Auswertung.
Berufliche Nutzungsmöglichkeiten:
Auch hier gilt: Bei rein privaten Hobby-Podcasts ohne Einnahme- oder Akquisefunktion ist die steuerliche Absetzbarkeit nicht gegeben.
➡️ Die 5 besten Podcasts für Freelancer und Selbstständige
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Streaming-Dienste sowohl privat als auch beruflich genutzt werden. Doch genau hier wird es steuerlich heikel: Denn das Finanzamt lässt bei vielen digitalen Diensten keine anteilige Absetzung zu, wenn keine eindeutige Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung möglich ist.
Laut § 12 Nr. 1 EStG dürfen Kosten der privaten Lebensführung nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden – auch dann nicht, wenn sie „zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit erfolgen“.
Das bedeutet: Wenn ein Dienst sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, und sich die Anteile nicht objektiv trennen lassen, fällt die Ausgabe komplett unter das Abzugsverbot.
Du nutzt Spotify morgens zum Joggen, tagsüber zum Arbeiten und abends zum Kochen? Auch wenn du gelegentlich beruflich relevante Inhalte hörst, wird das Finanzamt in diesem Fall keinen Betriebsausgabenabzug akzeptieren – denn die private Nutzung überwiegt oder lässt sich nicht sauber herausrechnen.
Eine Lösung kann sein, getrennte Accounts anzulegen – z. B. ein berufliches Abo ausschließlich für den Einsatz im Studio oder zur Podcast-Produktion, das nicht mit anderen Familienmitgliedern geteilt wird.
Auch spezielle Geschäftslizenzen oder Anbieter für kommerzielle Nutzung (z. B. für Hintergrundmusik in Praxen oder Läden) haben bessere Chancen auf Anerkennung, da die private Mitnutzung hier ausgeschlossen ist.
Wichtig: Wenn du gegenüber dem Finanzamt eine Trennung glaubhaft machen willst, brauchst du eine gute Begründung, Dokumentation und möglichst eine technische Trennung (z. B. durch unterschiedliche Benutzerkonten oder Geräte).
Nicht jede noch so kreative Begründung überzeugt das Finanzamt. Gerade bei Streaming-Diensten ist die Beweislage oft schwach, wenn der berufliche Bezug nur konstruiert oder gar nicht erkennbar ist. In solchen Fällen wird der Betriebsausgabenabzug mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt – und das kann bei einer Betriebsprüfung teuer werden.
Wir haben für dich typische Szenarien zusammengestellt, bei denen du Streaming-Kosten lieber nicht ansetzen solltest:
Du schaust Serien oder Dokus und argumentierst, dass sie dich zu neuen Ideen inspirieren? Klingt plausibel – ist aber steuerlich nicht belastbar, wenn du daraus keine konkreten geschäftlichen Leistungen ableitest (z. B. Rezension, Konzeptentwicklung, Produktion).
Fazit:
Keine verwertbare Leistung = keine Betriebsausgabe.
Wenn du Spotify einfach während der Büroarbeit laufen lässt, hat das keinen nachweisbaren betrieblichen Nutzen. Es dient der Unterhaltung, nicht der Wertschöpfung. Auch bei Musiknutzung in Geschäftsräumen ist Spotify nicht erlaubt – hier wären GEMA-pflichtige Anbieter mit gewerblicher Lizenz notwendig.
Fazit:
Private Unterhaltung zählt nicht als Arbeitsmittel.
Du nutzt ein Spotify-Familienabo oder teilst dein Netflix-Konto mit Partner:in oder Kindern? Dann ist der private Charakter eindeutig – und eine steuerliche Anerkennung ausgeschlossen. Selbst wenn du den Dienst ab und zu beruflich nutzt, reicht das nicht für eine anteilige Absetzung.
Fazit:
Geteilte Nutzung = private Lebensführung = nicht absetzbar.
Auch wenn du unterwegs bist und abends im Hotel Netflix schaust, lässt sich das nicht als beruflich bedingte Ausgabe verkaufen – selbst wenn du tagsüber auf einer Konferenz warst. Die private Nutzung in der Freizeit bleibt privat.
Fazit:
Kein Bezug zur beruflichen Tätigkeit = kein Abzug möglich.
Wenn du Musik oder Videos im beruflichen Kontext nutzen möchtest – etwa zur Untermalung deines Ladenlokals, im Wartebereich deiner Praxis oder als Begleitung bei Veranstaltungen – gibt es rechtssichere Alternativen zu Netflix & Spotify. Diese Dienste sind speziell für den kommerziellen Einsatz lizenziert und bieten die nötige Dokumentation, damit du die Kosten auch steuerlich geltend machen kannst.
Sobald du Musik öffentlich abspielst – etwa in einem Café, Friseursalon oder Showroom – bist du verpflichtet, die öffentliche Wiedergabe bei der GEMA anzumelden. Dafür zahlst du je nach Raumgröße und Musikquelle eine jährliche Pauschale.
Vorteil für dich:
✔️ Die GEMA-Gebühr ist eine ganz normale Betriebsausgabe
✔️ Du erfüllst alle rechtlichen Vorgaben
✔️ Keine Diskussion mit dem Finanzamt
Einige Musikstreamingdienste bieten speziell auf Unternehmen zugeschnittene Angebote mit GEMA-konformer Lizenzierung:
Beispiele:
Diese Services bieten Zugriff auf Musik, die speziell für Hintergrundbeschallung im Geschäftsbereich vorgesehen ist – inklusive kuratierter Playlists und rechtlicher Absicherung.
Wenn du Inhalte produzierst oder veröffentlichst, etwa für Podcasts, YouTube-Videos oder Werbeclips, solltest du auf Plattformen zurückgreifen, die dir lizenzierte Musik und Sounds zur Verfügung stellen. Auch hier gilt: Die Kosten lassen sich in der Regel problemlos absetzen, sofern du die berufliche Nutzung nachweisen kannst.
Beispiele:
Damit Streamingkosten als Betriebsausgaben anerkannt werden, reicht es nicht, einfach eine Rechnung in den Ordner zu legen. Du musst den beruflichen Nutzen nachvollziehbar belegen. Gerade bei digitalen Diensten ist das Finanzamt besonders kritisch – eine gute Dokumentation kann hier entscheidend sein.
Die Grundvoraussetzung: Der Streamingdienst muss über dein Geschäftskonto bezahlt werden, und die Rechnung sollte auf deinen Unternehmensnamen oder deine freiberufliche Tätigkeit ausgestellt sein.
Private Kreditkartenabrechnungen oder PayPal-Zahlungen ohne Verwendungszweck wirken dagegen wenig glaubwürdig.
Notiere zu jeder abgesetzten Ausgabe den beruflichen Zweck – am besten direkt beim Ablegen der Rechnung. Das kann eine kurze Notiz im Buchhaltungssystem oder auf dem Beleg selbst sein.
Beispiele für Belegvermerke:
Wenn du über Spotify, Apple Music oder Podcast-Plattformen selbst Inhalte veröffentlichst, solltest du:
Das zeigt, dass du den Dienst aktiv zur Einnahmenerzielung nutzt – was steuerlich ein starkes Argument ist.
➡️ Auch interessant: Musik-Tantiemen: So wirst du für Platten und Streams bezahlt
Wenn du einen Dienst sowohl beruflich als auch privat nutzt, überlege, ob du zwei separate Abos oder getrennte Accounts einrichtest. So kannst du die berufliche Nutzung klar abgrenzen – und das erhöht die Chance auf Anerkennung durch das Finanzamt deutlich.
Streamingdienste wie Netflix, Spotify oder Apple Music sind im Alltag allgegenwärtig – und für viele Selbstständige durchaus Teil ihrer Arbeit. Doch die steuerliche Anerkennung ist nicht selbstverständlich und oft an klare Bedingungen geknüpft:
Ja, du kannst die Kosten absetzen, | Nein, du solltest die Kosten nicht absetzen, |
– wenn ein nachvollziehbarer, beruflicher Zusammenhang besteht, – wenn du die Nutzung konkret dokumentierst, – und wenn du den Dienst nicht (oder nur minimal) privat nutzt. | – wenn du den Dienst hauptsächlich zur Unterhaltung nutzt, – wenn du ein Familienabo verwendest oder kein Beleg auf deinen Geschäftsnamen existiert, – oder wenn du nur vage von „Inspiration“ sprichst, ohne konkrete Arbeitsbezüge nachweisen zu können. |
Tipp: Gerade bei niedrigen Monatsbeträgen (z. B. 9,99 € für Spotify) lohnt sich der Aufwand nur dann, wenn du regelmäßig mit Musik oder Medien arbeitest, professionelle Veröffentlichungen betreibst oder dich in einer kreativen Branche bewegst. In allen anderen Fällen ist es oft sinnvoller, auf den Abzug zu verzichten, als sich bei einer späteren Prüfung mit Nachweispflichten herumzuschlagen.
Ist Netflix steuerlich absetzbar?
Nur in bestimmten Fällen. Wenn du im Medien- oder Kulturbereich arbeitest und Netflix gezielt zur Recherche oder Analyse nutzt – etwa als Filmkritiker:in, Medienpädagog:in oder Drehbuchautor:in – kannst du das Abo eventuell als Betriebsausgabe absetzen. Wichtig ist, dass du die Nutzung beruflich begründest und dokumentierst. Für rein private Nutzung ist kein Abzug möglich.
Kann ich Spotify in meiner Steuererklärung angeben?
Das ist nur dann möglich, wenn du den Dienst klar beruflich nutzt – etwa als DJ, Musiklehrer:in, Sounddesigner:in oder zur Produktion eigener Inhalte. Hintergrundmusik im Büro reicht nicht aus. Auch hier gilt: Belegbare berufliche Nutzung ist die Grundvoraussetzung für eine steuerliche Anerkennung.
Wie sieht es mit Disney+ aus – lässt sich das absetzen?
Disney+ wird wie Netflix in der Regel als rein privater Streamingdienst eingestuft. Nur wenn du beruflich Inhalte analysierst, rezensierst oder für kreative Projekte verwendest (z. B. Storytelling-Beratung, Medienanalyse), kann eine Absetzung infrage kommen. Für die meisten Selbstständigen ist der Bezug allerdings zu unterhaltungsbezogen, um steuerlich relevant zu sein.
Kann ich Amazon Prime steuerlich absetzen?
Schwierig. Amazon Prime bündelt viele Leistungen – vom Streaming über Versand bis zu E-Books. Da hier der private Nutzungsanteil meist überwiegt, wird das Abo vom Finanzamt in der Regel nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn du nachweislich beruflich mit Prime Video-Inhalten arbeitest oder das Prime-Abo ausschließlich für den beruflichen Versand nutzt.
Sind Musik-Abos wie Deezer oder Apple Music absetzbar?
Wenn du beruflich mit Musik arbeitest – z. B. als Produzent:in, Lehrer:in oder Creator – und die Inhalte gezielt einsetzt, kannst du das Abo als Betriebsausgabe ansetzen. Die Nutzung muss aber dokumentiert und klar vom privaten Konsum getrennt sein. Musik im Hintergrund beim Arbeiten gilt nicht als beruflich nutzbar.
Wie funktioniert die Abgrenzung bei gemischter Nutzung?
Wenn du einen Streamingdienst sowohl privat als auch beruflich nutzt, wird es kompliziert. In den meisten Fällen erkennt das Finanzamt keine anteilige Absetzung an, weil sich die Nutzungsbereiche nicht eindeutig trennen lassen. Eine Lösung kann sein, einen separaten Account nur für die berufliche Nutzung anzulegen – idealerweise mit eigener Rechnung und Nutzungshistorie.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
Wer ist Sophia ?Danke für dein Feedback!
Hilfreich
Angestellte haben es leicht: Ein kurzer Blick auf die Lohnabrechnung genügt, um festzustellen, wie ...
Mehr erfahrenSteuern absetzen als Selbstständiger – für viele ein leidiges Thema. Ob Chaos bei den Belege...
Mehr erfahrenDer Start in die Selbstständigkeit bringt finanzielle Risiken, hohe Arbeitsbelastung und das komple...
Mehr erfahren