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Für viele Studierende ist BAföG eine wichtige Unterstützung im Studium. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, um die Förderung zu erhalten. Dabei spielen vor allem das Einkommen der Eltern und auch der Betrag auf dem eigenen Konto eine Rolle.
Das kann schnell kompliziert werden, wenn du dir dein Leben durch eine selbstständige Tätigkeit finanzierst. Doch BAföG und Selbstständigkeit schließen sich trotzdem nicht aus: In diesem Artikel erfährst du, wie BAföG trotz selbstständiger Arbeit funktioniert und welche Regeln du beachten musst.
Was ist BAföG?
Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses regelt die finanzielle Unterstützung von Schüler:innen und Studierenden und tritt insbesondere dann in Kraft, wenn die Auszubildenden ihre Lehre nicht selbst finanzieren können. Dabei steht die Bezeichnung BAföG sowohl für das eigentliche Gesetz als auch umgangssprachlich für das Geld, das als Förderung letztendlich gezahlt wird. BAföG an sich soll für eine größere Chancengleichheit im Bildungswesen sorgen und es so auch Kindern aus einkommensschwächeren Familien ermöglichen, eine weiterführende Bildung zu genießen.
Dabei fungiert BAföG als zinsloses Darlehen des Staates über die Dauer der Ausbildung. Das heißt, der Betrag muss ohne das Zuzahlen von Zinsen zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer und ist auf maximal 10.010 Euro gedeckelt. Die Summe kann in Raten abgestottert werden.
Übrigens: Im Wintersemester 2024/2025 wurde das sogenannte Flexibilitätssemester eingeführt. Dieses ermöglicht es Studierenden, ohne Angabe von Gründen ein zusätzliches Semester BAföG-Förderung über die reguläre Förderungshöchstdauer hinaus zu erhalten. Zusätzlich wurde im Rahmen der BAföG-Reform 2024 eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro als Vollzuschuss eingeführt. Diese Unterstützung richtet sich speziell an junge Menschen aus einkommensschwachen Familien und soll den Start ins Studium erleichtern.
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Wer BAföG bekommt, ist klar in dem Gesetz geregelt. Zu den Voraussetzungen gehören:
Die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein entsprechender Aufenthaltstitel
Die Altersgrenze von 45 Jahren (seit 2024)
Nachweise des finanziellen Bedarfs für die Förderung
Ggf. das Erbringen von Leistungsnachweisen im Rahmen der jeweiligen Ausbildung
Grundsätzlich können alle deutschen Staatsangehörigen BAföG beantragen. Darüber hinaus können aber auch Geflüchtete, Migrant:innen oder Bürger:innen aus anderen EU-Staaten gefördert werden, sofern sie gesellschaftlich integriert sind und langfristig in Deutschland bleiben möchten.
Zusätzlich gilt es, die vorgegebene Altersbegrenzung einzuhalten: Die Ausbildung muss vor Vollendung des 45. Lebensjahres begonnen werden. Diese Grenze wurde mit der BAföG-Reform 2024 eingeführt – zuvor lag sie bei 30 bzw. 35 Jahren für Masterstudierende. Außerdem müssen teilweise Leistungsnachweise vorgelegt werden, um eine wiederholte Förderung zu erhalten.
Schließlich muss erfolgreich nachgewiesen werden, dass im Falle von jungen Menschen die Familie nicht in der Lage ist, die finanzielle Belastung der Ausbildung für ihr Kind zu tragen. Wer neben dem Studium selbstständig arbeitet oder einen Minijob hat, darf mit seinem Einkommen eine bestimmte Freibetragsgrenze nicht überschreiten. Dabei werden Einkünfte aus selbstständiger und abhängiger Beschäftigung zusammengerechnet.
💡 Tipp von Accountable: BAföG ist kein steuerpflichtiges Einkommen und muss somit nicht für deine Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Diese kannst du übrigens mit Accountable erstellen und direkt ans Finanzamt schicken. Wir zeigen dir, wie das geht!
BAföG und selbstständig arbeiten: Wie viel darfst du dazuverdienen?
Für Selbstständige, die BAföG beziehen, berechnet sich der Freibetrag anders als bei angestellten BAföG-Empfänger:innen. Für selbstständig arbeitende Studierende beträgt der monatliche Freibetrag, der neben dem BAföG hinzuverdient werden darf, aktuell 556 Euro (Stand: Wintersemester 2025/2026).
Wer diese Grenze mit seinem monatlichen Einkommen abzüglich der Sozialversicherungspauschale überschreitet, riskiert eine Minderung seines BAföG-Betrags, eine Rückzahlung des zu viel erhaltenen BAföGs oder sogar die komplette Streichung des Geldes. Dieser Freibetrag ist also sehr wichtig für deine Selbstständigkeit und deinen Anspruch auf BAföG.
BAföG und Selbstständigkeit: So wird dein Einkommen auf den Freibetrag angerechnet
Arbeitest du neben dem BAföG-Bezug selbstständig, zählt nicht dein Umsatz, sondern dein bereinigtes Einkommen. Von deinen Einnahmen werden zunächst die Betriebsausgaben abgezogen. Vom verbleibenden Gewinn gehen anschließend pauschal 22,3 Prozent Sozialversicherung sowie ggf. gezahlte Steuern ab.
Die Sozialversicherungspauschale in Höhe von 22,3 Prozent wird dabei unabhängig von deiner tatsächlichen Krankenversicherung angesetzt. Sie bildet die Grundlage, auf der dein Einkommen für das BAföG berechnet wird.
Schauen wir uns das Ganze in zwei Rechenbeispielen an:
Beispiel 1
Du verdienst im Bewilligungszeitraum (BZW) des BAföGs 4.000 Euro mit deiner selbstständigen Tätigkeit. Davon musst du nun noch die 22,3 Prozent für die Sozialversicherungspauschale abziehen:
Einnahmen im BWZ: 4.000 € – 22,3 Prozent Sozialpauschale: 892 Euro = 3.108 Euro Jahreseinkommen (259 Euro/Monat)
➡️ Somit verdienst du nach Abzug der Sozialpauschale 259 Euro im Monat und bleibst damit unter dem Freibetrag von 556 Euro.
Beispiel 2
Du verdienst im Bewilligungszeitraum des BAföGs 9.000 Euro mit deiner selbstständigen Tätigkeit.
Einnahmen im BWZ: 9.000 Euro
– 22,3 Prozent Sozialpauschale: 2.007 Euro = 6.993 Euro Jahreseinkommen (582,75 Euro/Monat)
➡️ Dein Einkommen liegt rund 27 Euro über dem Freibetrag von 556 Euro. Dieser Überschuss wird auf dein BAföG angerechnet und kann die Förderung entsprechend mindern.
Nicht relevant für Selbstständige ist die Werbungskostenpauschale, die bei angestellten BAföG-Empfänger:innen zusätzlich mit 1.230 Euro verbucht wird.
💡 Tipp von Accountable: Wenn du deine Finanzen überunsere praktische Steuerapp verwaltest, kannst du stets auf einen Blick sehen, ob du über oder unter der Freibetragsgrenze für dein BAföG liegst.
BAföG, Selbstständigkeit und Minijob kombinieren
Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit sind die Einnahmen oft schwankend oder noch sehr gering. Viele Studierende entscheiden sich deshalb, zusätzlich einen Minijob oder einen Werkstudentenjob anzunehmen. So haben sie einerseits planbare monatliche Einnahmen und andererseits die Möglichkeit, ihre Selbstständigkeit langsam aufzubauen.
Für das BAföG macht es dabei keinen Unterschied, woher das Einkommen kommt: Selbstständige und abhängige Einkünfte werden zusammengerechnet. Entscheidend ist, dass auch hier dein gesamtes bereinigtes Einkommen im Bewilligungszeitraum den Freibetrag von 556 Euro pro Monat nicht überschreitet.
Zusätzlich solltest du die arbeitsrechtliche 20-Stunden-Regel beachten. Sie soll sicherstellen, dass das Studium im Vordergrund steht. Bei Werkstudentenjobs ist die Grenze relativ klar: Mehr als 20 Stunden pro Woche sind nur in den Semesterferien oder nachts/wochenends erlaubt. Bei einer selbstständigen Tätigkeit gibt es keine offizielle Zeiterfassung, aber das BAföG-Amt prüft, wie realistisch dein zeitlicher Aufwand ist.
Überschreitest du die Grenze regelmäßig, zum Beispiel durch die Kombination von 15 Stunden Werkstudententätigkeit und rund 10 Stunden Selbstständigkeit pro Woche, kann dein Status als Vollzeitstudent:in in Frage gestellt werden. Das wiederum gefährdet deinen Anspruch auf BAföG.
BAföG: Was gilt bei der Krankenversicherung für Selbstständige?
Neben Freibeträgen und Einkommensgrenzen solltest du auch deine Krankenversicherung im Blick behalten. Studierende können in der Regel bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters in der studentischen Krankenversicherung bleiben, die deutlich günstiger ist als eine reguläre freiwillige Versicherung.
Wenn deine selbstständige Tätigkeit allerdings einen großen Umfang einnimmt und als hauptberuflich eingestuft wird, verlierst du diesen Status. Dann musst du dich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern – und die Kosten liegen oft deutlich höher.
Für das BAföG-Amt ist das besonders relevant: Die zusätzlichen Versicherungskosten werden nicht automatisch berücksichtigt, können aber unter Umständen als besondere Belastung geltend gemacht werden.
💡 Tipp von Accountable: Prüfe frühzeitig, wie deine Selbstständigkeit deine Krankenversicherung beeinflusst, und dokumentiere alle Kosten. So vermeidest du böse Überraschungen, wenn es um die Kombination von BAföG und selbstständiger Tätigkeit geht.
Wie kann ich BAföG beantragen?
Wenn du selbstständig arbeitest und einen Antrag auf die Förderung durch BAföG stellen möchtest, kannst du das ganz einfach online über die Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung tun. Hier findest du auch weiterführende Infos rund um BAföG sowie alle notwendigen Antragsformulare im Überblick.
In dem Antragsformular musst du die entsprechenden Informationen eintragen. Dazu gehören unter anderem dein Einkommen, dein vorhandenes Vermögen, das Einkommen deiner Eltern oder auch das Einkommen deines Ehepartners. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Antrags findest du ebenfalls auf der Seite des Bundesministeriums.
Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, wird dieser geprüft und schließlich die Höhe deiner Förderung durch BAföG festgelegt.
Fazit: BaföG und Selbstständigkeit schließen sich nicht aus
Auch wenn es auf den ersten Blick kompliziert wirkt: BAföG und Selbstständigkeit lassen sich miteinander vereinbaren. Entscheidend ist, dass du deine Einkünfte realistisch einschätzt, den Freibetrag von 556 Euro pro Monat im Blick behältst und Nachweise über deine Betriebsausgaben sowie deine Arbeitszeit sorgfältig führst. Wer diese Punkte beachtet, kann die finanzielle Unterstützung durch BAföG nutzen und sich gleichzeitig nebenbei selbstständig etwas aufbauen. Mit guter Planung und Transparenz gegenüber dem BAföG-Amt bleibt die Förderung sicher und Rückforderungen lassen sich vermeiden.
FAQ – Häufige Fragen zur BAföG-Zahlung bei selbstständiger Arbeit
Wie hoch ist der BAföG-Freibetrag für Selbstständige? Der BAföG-Freibetrag für Einkommen aus selbstständiger Arbeit liegt aktuell bei 556 Euro pro Monat. Wer darunter bleibt, muss keine Kürzung befürchten. Bei Überschreitungen wird das BAföG entsprechend gekürzt.
Wie wird Einkommen aus selbstständiger Arbeit berechnet? Für das BAföG zählt dein Gewinn aus Selbstständigkeit, nicht der Umsatz. Von den Einnahmen werden die Betriebsausgaben, pauschal 22,3 Prozent Sozialversicherung und gezahlte Steuern abgezogen. Das Ergebnis wird auf den Monat heruntergerechnet und mit dem Freibetrag verglichen.
Kann ich BAföG beziehen und gleichzeitig selbstständig und im Minijob arbeiten? Ja, das ist möglich. Allerdings werden Einkünfte aus selbstständiger und abhängiger Arbeit zusammengerechnet. Überschreitest du den Freibetrag für selbstständige Arbeit und Minijob zusammen, wird dein BAföG gekürzt.
Was passiert, wenn ich den Freibetrag überschreite? Liegt dein Einkommen über der Grenze, wird der Überschuss auf deine Förderung angerechnet. Wer seine Einkünfte im Antrag zu niedrig geschätzt hat, muss zu viel gezahltes BAföG nach Ende des Bewilligungszeitraums zurückzahlen.
Muss ich Betriebsausgaben nachweisen? Ja, Betriebsausgaben müssen belegt werden. Nur dann mindern sie dein BAföG-Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Ohne Nachweise wird dein Gewinn höher angesetzt, was zu weniger Förderung führen kann.
Ist BAföG steuerpflichtig? Nein, BAföG selbst ist steuerfrei. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist dagegen steuerpflichtig und muss beim Finanzamt erklärt werden. Beide Systeme – Steuern und BAföG – laufen also getrennt voneinander.
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