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Steuertipps für Influencer: Antworten auf die 6 häufigsten Fragen 

Geschrieben von Accountable Team
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Das deutsche Steuerrecht ist komplex und es nicht immer einfach zu wissen, was du wie von der Steuer absetzen kannst. Vor allem bei relativ neuen Beruf wie dem des Influencers kommen daher immer wieder Fragen auf zu der genauen steuerlichen Handhabung von Geschäftsreisen, Arbeitszimmern oder auch Spenden und Geschenken. Wir haben euch die 6 häufigsten Steuerfragen von Influencern in diesem Artikel zusammengefasst – und auch gleich beantwortet.

1. Kann ich mein Arbeitszimmer absetzen?

Grundsätzlich kannst du die Kosten für dein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Allerdings musst du dafür ein paar Voraussetzungen erfüllen. So muss das Arbeitszimmer auch den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellen. Wenn du also noch ein zusätzliches Büro hast oder ein paar Tage die Woche woanders arbeitest, sind die Kosten für Dein Homeoffice nicht voll abziehbar.. Falls du aber zu mindestens 90% deine Tätigkeit in deinem Homeoffice ausübst, kannst du die Kosten dafür auch steuerlich geltend machen. Für alle, die nur einen Teil ihrer Arbeit von Zuhause aus erledigen, sind maximal 1.250€ pro Jahr für das Homeoffice von der Steuer abziehbar.

Anders sieht es aus, wenn du dein Arbeitszimmer nicht ausschließlich für deine Arbeit nutzt oder zum Beispiel nur eine Nische in deinem Wohnzimmer zum Arbeiten verwendest. Denn das Finanzamt beteiligt sich nur dann an den Kosten für dein häusliche Arbeitszimmer, wenn der Raum ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.

Wenn du für die Produktion von Fotos und Videos ein eigenes Studio Zuhause hast, wird es etwas komplizierter. Denn hier können tatsächlich nur dann die vollen Kosten abgezogen werden, wenn es sich um ein reines Studio und nicht gleichzeitig auch dein Arbeitszimmer handelt. Dafür muss das Studio aber auch kein separates Zimmer sein, sondern kann auch nur einen Teil deines Wohnzimmers einnehmen, um als Studio zu gelten. 

2. Kann ich Geschäftsreisen abrechnen? 

Viele Influencer reisen für ihre Arbeit viel und können deswegen auch einige der anfallenden Kosten für ihre Geschäftsreisen von der Steuer absetzen. Als Geschäftsreise gelten übrigens auch Messen, Fortbildungen und andere Termine, die deiner beruflichen Weiterbildung dienen. Wenn du mit der Bahn oder dem Flugzeug unterwegs bist, musst du nur die gebuchten Tickets aufheben und kannst die Summe später steuerlich geltend machen. Wenn du mit dem Auto unterwegs bist, kannst du die Kilometerpauschale anwenden. Zusätzlich kannst du auch die Verpflegungspauschale nutzen, um entstandene Kosten auf deinen Reisen abzusetzen. Wie das geht, erfährst du in diesem Artikel.

Aber wie sieht es aus, wenn du zum Beispiel für das Drehen eines Videos oder für ein besonderes Shooting auf eigene Kosten verreist und beispielsweise nur die Hälfte der Zeit vor Ort als Influencer arbeitest? Hier wird es schon etwas komplizierter, denn du musst nun den prozentualen Anteil der Kosten ausrechnen, die geschäftlich und privat angefallen sind. Hast du zum Beispiel von zwei Tagen nur einen für ein Shooting genutzt, kannst du auch nur die Kosten für den einen Tag steuerlich geltend machen.

Am einfachsten ist es, wenn du deine Zeit und deine Kosten ganz genau dokumentierst. So lassen sich deine Kosten zum einen beim Ausfüllen deiner jährlichen Steuererklärung einfacher nachvollziehen und zum anderen bist du damit auf potenzielle Nachfragen des Finanzamtes bestens vorbereitet.


💡 Tipp von Accountable: Mit unserer App kannst du nicht nur alle deine Belege ganz einfach digital abspeichern und organisieren, sondern dabei gleichzeitig direkt eine prozentuale Einteilung in private und berufliche Nutzung hinterlegen.


3. Wie sieht es mit Spenden aus Livestreams aus?

Viele Influencer erhalten von ihren Followern über Plattformen wie Twitch oder Patreon regelmäßig Spenden und auch in YouTube Livestreams lassen sich Spendenaufrufe integrieren. Diese Einkünfte musst du ebenfalls versteuern, denn nach deutschem Einkommensteuergesetz gilt: Spenden sind nur für Vereine oder andere gemeinnützige Organisationen steuerfrei, nicht aber für freiwillig erbrachte Dienstleistungen wie eben das Online-Streaming.

Wenn du selbstständig bist und deinen Lebensunterhalt unter anderem mit dem Bereitstellen von Inhalten auf Plattformen, auf denen du auch Spenden erhältst, verdienst, dann musst du diese Spenden in deiner Steuererklärung angeben. 

Ob du für die erhaltene Spende auch Umsatzsteuer zahlen musst, hängt wiederum davon ab, ob du das Geld freiwillig oder für eine Gegenleistung erhalten hast. Wenn mit der Spende keine Leistung deinerseits verbunden war, dann fällt keine Umsatzsteuer an. Falls das Geld aber gezahlt wurde, um beispielsweise ein bestimmtes Verhalten von dir als Gegenleistung zu bewirken, dann musst du darauf auch Umsatzsteuer zahlen.

Deswegen gilt auch hier: Dokumentiere deine Einkünfte aus Spenden detailliert, um auf eventuelle Nachfragen des Finanzamtes entsprechend vorbereitet reagieren zu können. 

4. Muss ich Steuern für Geschenke und Gratisprodukte zahlen?

Influencer erhalten oft Geschenke und Gratisprodukte, die ihnen ungefragt zugeschickt werden. Dabei gilt: Wenn du diese Produkte wieder an den Absender zurückschickst oder der Wert des Geschenks unter 10€ liegt, musst du die Sendung auch nicht versteuern. Gleiches gilt, wenn Unternehmen das Versteuern der Produkte für dich übernehmen, sofern die Produkte einen Wert von 10.000€ nicht überschreiten. 

In allen anderen Fällen musst du Geschenke und Gratisprodukte als sogenannte Sacheinnahmen auch versteuern. Allerdings ist es bei vielen Geschenken gar nicht so einfach den tatsächlichen Wert herauszufinden. Im Zweifel solltest du daher stets bei dem Absender nachfragen und den Wert in Erfahrung bringen, um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu riskieren.

Denn gerade der Bereich der sozialen Medien ist in den vergangenen Jahren bei Finanzbehörden immer stärker in den Fokus gerückt und über Internetrecherchen oder Auskunftsersuche (sogenannten Kontrollmitteilungen) bei deinen Partnern lässt sich für das Finanzamt sehr gut nachvollziehen, welche Geschenke oder Gratissendungen du erhalten hast. 

Deswegen gilt auch hier: Dokumentiere alle deine erhaltene Geschenke mit dem korrekten Wert und gib sie entsprechend in deiner Steuererklärung an, um Strafen zu umgehen.

5. Kann ich Kosten für Klamotten steuerlich geltend machen?

Sogenannte Werbungskosten kannst du von der Steuer absetzen und als Werbungskosten gelten auch Kosten für typische Berufskleidung. Aber fällt darunter auch die Kleidung, die Influencer auf ihren Social Media Kanälen präsentieren?

Nein, vielmehr sind hiermit Berufsgruppen wie Polizisten, Schornsteinfeger oder Köche gemeint, die ihre Arbeitskleidung nicht privat, sondern ausschließlich zur Ausübung ihres Berufs tragen. Wenn du also Klamotten für einen Haul auf YouTube kaufst, die du auch privat tragen kannst, sind diese in der Regel nicht von der Steuer absetzbar.

6. Sind Hilfsmittel und Props für Videos absetzbar?

Im Einkommensteuergesetz ist geregelt, dass eine Anschaffung, die für das Ausüben deiner Arbeit notwendig ist, als Betriebsausgabe gilt. Wenn du also mit dem Filmen von YouTube-Videos dein Einkommen verdienst, kannst du auch Hilfsmittel für das Erstellen eben dieser Videos von der Steuer absetzen. Allerdings müssen diese Kosten plausibel sein und sollten einen gewissen finanziellen Rahmen auch nicht sprengen, wenn sie vom Finanzamt als betriebsrelevant angesehen werden sollen. 

Dabei gilt jedoch ebenfalls: Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren. Speichere die Belege für diese Anschaffungen ab und notiere dir, wofür du die Anschaffungen genau verwendet hast. Dadurch bist du bestens auf eventuelle Nachfragen des Finanzamtes vorbereitet.


💡 Tipp von Accountable: In unserer App kannst du deine Ausgaben in unterschiedliche Kategorien einteilen und individuelle Notizen dazu speichern. So hast du alle Informationen zu deinen Anschaffungen stets zentral an einem Ort gelagert.


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Accountable Team
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This article is presented to you by the Accountable Team, a diverse group of accountants and seasoned freelancers active in Belgium. Thanks to the real-life experience and expertise in topics such as self-employment, taxes, bookkeeping, VAT, and many more, the Accountable Team is able to share insights and practical advice to empower others on their freelance journey. We are dedicated to helping the self-employed thrive in today’s dynamic work environment and fostering a community of independent professionals.

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