Wer in Deutschland Steuern zahlt hat eine individuelle Steuernummer. Seit 2007 wird jeder in Deutschland geborenen oder gemeldeten Person außerdem eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Und wenn du als Selbstständige:r umsatzsteuerpflichtig bist, hast du wahrscheinlich auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Na, kommst du noch mit? Keine Sorge, wir erklären dir, wofür welche Steuernummer wichtig ist und wie du sie ganz einfach beantragen kannst.
Jede in Deutschland steuerpflichtige Person bekommt vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt. Mit dieser Nummer werden alle steuerlichen Vorgänge eindeutig einer Person zugeordnet. Die Steuernummer besteht je nach zuständigem Finanzamt aus 10 oder 11 Ziffern, sie wird in diesem Format angegeben 079/123/12347.
Die Steuernummer wird von jedem Bundesland unterschiedlich vergeben. Wenn du also zum Beispiel von Hamburg nach Berlin ziehst und dich ummeldest, erhältst du auch eine neue Steuernummer. Auch deine Steuererklärungen werden nun von einem anderen Finanzamt bearbeitet. Welches Finanzamt für deinen Wohnort zuständig ist, kannst du über die Seite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) erfragen.
Wenn du angestellt bist, wird dir mit Einreichen der ersten Steuererklärung automatisch eine Steuernummer zugeteilt. Selbstständige und Freiberufler hingegen müssen für die Vergabe ihrer Steuernummer vorab den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und erhalten nach Abgabe des Formulars eine Steuernummer für ihre Selbstständigkeit per Post.
💡 Tipp von Accountable: Mit unserem Steuernummer-Tool kannst du ganz einfach deine Steuernummer beantragen. Wir helfen dir Schritt für Schritt dabei, das entsprechende Formular auszufüllen und so ohne Probleme mit deiner neuen Steuernummer in die Selbstständigkeit durchzustarten.
Die Steueridentifikationsnummer wurde zum 1. Juli 2007 eingeführt und soll dauerhaft die Vergabe von nach Wohnort variierenden Steuernummern ablösen. Da das Verfahren sich allerdings komplizierter und langwieriger als gedacht herausstellte, werden auch 2020 nach wie vor noch wohnsitzbezogene Steuernummern vergeben.
Auf lange Sicht soll jedoch jede in Deutschland steuerpflichtige Person nur eine Steueridentifikationsnummer haben, die dann unabhängig von Umzügen und Wohnortswechseln ein Leben lang gültig ist. Kinder erhalten ihre Steuer-ID kurz nach Geburt und Einwanderern wird die Steuer-ID bei der ersten Anmeldung in Deutschland zugeteilt. Die Steueridentifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer.
Wenn du in Deutschland geboren oder hier steuerpflichtig gemeldet bist, solltest du ein Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern mit deiner Steuer-ID bekommen haben. Außerdem ist die Steuer-ID auch auf deinen Einkommensteuerbescheiden oder Lohnsteuerbescheiden vermerkt.
Wenn das nicht der Fall ist oder du nicht weißt, wo der Brief ist, kannst du die Nummer aber auch über das Web-Formular beim BZSt erfragen.
Wenn du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, musst du als Selbstständige:r in Deutschland auf deine Waren oder Leistungen Umsatzsteuer zahlen. Dafür musst du je nach Art der Dienstleistung den entsprechenden Umsatzsteuersatz auf deinen Endpreis draufschlagen und die eingenommene Umsatzsteuer regelmäßig an das Finanzamt abführen. Umgekehrt hast du dabei jedoch auch den Vorteil, dir für betriebsrelevante Anschaffungen die gezahlte Umsatzsteuer zurückholen bzw. sie mit deiner Umsatzsteuerlast verrechnen zu können.
Bei der Anmeldung deiner selbstständigen Tätigkeit kannst du gleichzeitig auch die Vergabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen. Diese Nummer ist dann für dich relevant, wenn du Rechnungen an Kunden im europäischen Ausland stellst. Denn nur, wenn du eine Umsatzsteuer-ID hast, kannst du auch umsatzsteuerfreie Lieferungen innerhalb der EU vornehmen.
Ob du Umsatzsteuer auf Rechnungen an Kunden im Ausland ausweisen musst, hängt davon ab, ob das entsprechende Land ein Steuerabkommen mit Deutschland - oder wie die Europäische Union klare Steuerregelungen - hat.
Innerhalb der EU musst du deine Rechnungen nämlich nicht mit der Umsatzsteuer versehen. Stattdessen muss dein in einem anderen EU-Land ansässiger Kunde die Anschaffung in seinem Heimatland versteuern. Dieses Prozedere wird als „Reverse Charge Verfahren“ bezeichnet und muss als solches auch auf der Rechnung vermerkt werden. Aber denk dran, du kannst dieses Verfahren nur anwenden, wenn du und dein Kunde beide über eine Umsatzsteuer-ID verfügt.
Die Vergabe der Umsatzsteuer-ID kannst du direkt bei der Gründung deines Unternehmens im oben bereits erwähnten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen.
Alternativ kannst du auch noch im Nachhinein online über die Website des Bundeszentralamts für Steuern die Vergabe einer Umsatzsteuer-ID in die Wege leiten.
Seit 2007 wird jeder in Deutschland geborenen oder steuerpflichtig gemeldeten Person eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt, die ein Leben lang gültig ist und sich auch bei Umzug in ein anderes Bundesland nicht ändert.
Die Umstellung auf dieses deutschlandweite System dauert allerdings länger als geplant, weswegen nach wie vor individuelle Steuernummern von den Finanzämtern vergeben werden. Diese verändern sich je nach Wohnort und ausgeübter Tätigkeit.
Zusätzlich gibt es außerdem die Umsatzsteueridentifikationsnummer, die umsatzsteuerpflichtige Geschäfte innerhalb der EU regelt.
💡 Tipp von Accountable: Wenn du deine Steuernummer beantragen willst, um dich selbstständig zu machen, nutze den offiziellen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf unserer Website!
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Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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