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Vorsteuerabzug – einfach erklärt für Selbstständige

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Dezember 23, 2025

Lesezeit: 11 Minuten

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Wenn du selbstständig bist, begegnet dir das Thema Vorsteuerabzug früher oder später automatisch. Spätestens dann, wenn du Rechnungen bezahlst, Umsatzsteuer berechnest oder deine erste Umsatzsteuer-Voranmeldung abgibst, stellt sich die Frage: Was ist Vorsteuer eigentlich – und bekomme ich sie wirklich zurück?

Wenn du eine Anleitung à la „Vorsteuerabzug für Dummies“ suchst, bist du hier genau richtig.
Denn in diesem Ratgeber erfährst du verständlich und praxisnah, wie der Vorsteuerabzug funktioniert, wer ihn nutzen darf, wann er sich lohnt – und in welchen Fällen Vorsicht geboten ist. So weißt du genau, wie du teure Fehler vermeidest und deine Liquidität sinnvoll nutzt.

Vorsteuerabzug kurz zusammengefasst

  • Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du auf betriebliche Einkäufe zahlst.
  • Als umsatzsteuerpflichtige:r Selbstständige:r kannst du dir diese Steuer vom Finanzamt zurückholen.
  • Kleinunternehmer:innen sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
  • Der Vorsteuerabzug verbessert deine Liquidität, nicht deinen Gewinn.

Was ist die Vorsteuer – einfach erklärt?

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du selbst bei betrieblichen Ausgaben zahlst. Immer dann, wenn du etwas für dein Business einkaufst und auf der Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen ist, entsteht Vorsteuer.

Kaufst du zum Beispiel einen Laptop, eine Steuer-Software oder Büromaterial, setzt sich der Rechnungsbetrag aus Nettopreis und Umsatzsteuer zusammen. Genau dieser Steueranteil heißt Vorsteuer. Er fällt also auf der Ausgabenseite deines Unternehmens an.

Wichtig ist: Vorsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern Teil des Umsatzsteuersystems. Sie entsteht automatisch, sobald du Leistungen oder Produkte von anderen Unternehmer:innen beziehst, die Umsatzsteuer berechnen.

Bist du vorsteuerabzugsberechtigt, kannst du dir diese gezahlte Umsatzsteuer später vom Finanzamt zurückholen. Technisch geschieht das über die Verrechnung mit deiner eigenen Umsatzsteuer oder über eine Erstattung. Entscheidender Punkt dabei ist nicht der Kauf selbst, sondern dein steuerlicher Status.

➡️Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer – was ist der Unterschied?

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

Kurz gesagt: Du zahlst Vorsteuer bei deinen Ausgaben – und verrechnest sie später mit deiner Umsatzsteuer. Das passiert nicht automatisch, sondern über deine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt.

Der Ablauf dahinter ist einfacher, als viele denken:

  1. Du kaufst etwas für dein Business und zahlst den Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer.
  2. Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer ist deine Vorsteuer.
  3. Gleichzeitig stellst du deinen Kund:innen Rechnungen und erhebst darauf Umsatzsteuer.
  4. Beides wird miteinander verrechnet: Umsatzsteuer minus Vorsteuer.

Am Ende ergibt sich entweder eine Zahllast oder eine Erstattung.

Wie bekommst du die Vorsteuer zurück?

Die Rückerstattung läuft über die Umsatzsteuer-Voranmeldung. In dieser Erklärung trägst du getrennt ein:

  • die Umsatzsteuer, die du von Kund:innen eingenommen hast
  • die Vorsteuer, die du selbst gezahlt hast

Ist deine gezahlte Vorsteuer höher als die eingenommene Umsatzsteuer, bekommst du die Differenz vom Finanzamt zurück. Liegt sie darunter, musst du nur den Restbetrag zahlen.

Wichtig: Der Vorsteuerabzug wirkt sich nicht auf deinen Gewinn, sondern auf deine Liquidität aus. Du bekommst Geld zurück, das du vorher ausgelegt hast – mehr nicht.

Was passiert mit der Vorsteuer beim Finanzamt?

Für das Finanzamt bist du beim Vorsteuerabzug eine Art Zwischenstation. Du sammelst Umsatzsteuer von deinen Kund:innen ein, darfst aber die selbst gezahlte Vorsteuer dagegenrechnen. Am Ende interessiert das Finanzamt nur der Saldo.

Genau deshalb ist es so wichtig, Vorsteuer korrekt zu erfassen und nur dann abzuziehen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – etwa eine ordnungsgemäße Rechnung und eine betriebliche Nutzung.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Der Unterschied ist schnell erklärt: Umsatzsteuer stellst du in Rechnung, Vorsteuer zahlst du selbst. Beides gehört zusammen, wird aber oft verwechselt.

Umsatzsteuer ist die Steuer, die du auf deine Leistungen oder Produkte aufschlägst und von deinen Kund:innen einnimmst.
Vorsteuer ist dagegen die Umsatzsteuer, die in Rechnungen steckt, die du für dein Business bezahlst.

Für das Finanzamt werden beide Beträge miteinander verrechnet.

Wann fällt Umsatzsteuer an – und wann Vorsteuer?

Umsatzsteuer fällt immer dann an, wenn du eine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbringst. Das ist in den meisten Fällen so, sobald du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst.

Vorsteuer fällt immer dann an, wenn du betriebliche Ausgaben hast und darauf Umsatzsteuer gezahlt wird – zum Beispiel bei Software-Abos, Büromaterial oder Technik.

Wichtig: Nicht jede Rechnung berechtigt automatisch zum Vorsteuerabzug. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, etwa eine korrekte Rechnung und eine betriebliche Nutzung.

Ist eine Gutschrift Umsatzsteuer oder Vorsteuer?

Ob bei einer Gutschrift Umsatzsteuer oder Vorsteuer entsteht, hängt davon ab, wer die Gutschrift ausstellt – und in welcher Rolle du bist.

Wichtig vorab: Im Steuerrecht bedeutet „Gutschrift“ nicht einfach eine Rückzahlung, sondern ein Abrechnungsdokument, das anstelle einer Rechnung genutzt wird (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG).

Fall 1: Du erhältst eine Gutschrift von einem Auftraggeber oder Lieferanten

Erhältst du eine Gutschrift für deine Leistung – zum Beispiel von einer Plattform, einem Verlag oder einem Auftraggeber –, dann gilt:

  • Die Gutschrift ersetzt deine Rechnung.
  • Die darin ausgewiesene Umsatzsteuer ist für dich Umsatzsteuer, nicht Vorsteuer.
  • Du musst diesen Betrag in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung als Umsatzsteuer angeben und abführen.

Beispiel:
Ein Auftraggeber erstellt eine Gutschrift über 1.000 € netto plus 190 € Umsatzsteuer für deine Leistung.
→ Die 190 € sind Umsatzsteuer, die du an das Finanzamt weiterleitest.

Fall 2: Du bekommst eine Gutschrift für eine Ausgabe

Erhältst du eine Gutschrift, weil dir Kosten erstattet oder korrigiert werden – etwa bei einer Rückgabe, einer Preisnachlass-Gutschrift oder einer Korrektur –, dann handelt es sich um Vorsteuer.

  • Die enthaltene Umsatzsteuer ist Vorsteuer.
  • Du darfst sie vom Finanzamt zurückholen oder mit deiner Umsatzsteuer verrechnen.

Beispiel:
Ein Softwareanbieter erstattet dir einen Monatsbetrag per Gutschrift inklusive Umsatzsteuer.
→ Die Steuer in der Gutschrift ist Vorsteuer.

Typischer Fehler bei Gutschriften

Ein häufiger Irrtum ist, jede erhaltene Gutschrift automatisch als Vorsteuer zu behandeln. Entscheidend ist aber immer die Frage: Geht es um deine eigene Leistung oder um eine betriebliche Ausgabe?

  • Leistung von dir → Umsatzsteuer
  • Ausgabe von dir → Vorsteuer

Gerade wenn du viel über Plattformen oder auf Marktplätzen tätig bist oder Abrechnungen über Dritte vorgenommen werden, lohnt sich ein genauer Blick.

➡️ Mehr zum Thema: E-Rechnung stornieren und Gutschrift richtig abwickeln

Wer darf Vorsteuer abziehen – und wer nicht?

Der Vorsteuerabzug ist an klare gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Die rechtliche Grundlage bildet § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG). Nicht jede:r Selbstständige darf automatisch Vorsteuer abziehen, auch wenn auf einer Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Entscheidend ist, wie du steuerlich eingestuft bist und ob die Ausgabe deinem Unternehmen dient.

Kurz gesagt: Nur wer selbst Umsatzsteuer erhebt, darf auch Vorsteuer abziehen.

Vorsteuerabzug für Selbstständige und Freiberufler:innen

Als Selbstständige:r oder Freiberufler:in bist du grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt im Sinne von § 15 UStG, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Du erbringst umsatzsteuerpflichtige Leistungen.
  • Du bist nicht Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG.
  • Die Ausgabe dient deinem Unternehmen.
  • Du hast eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kannst du die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen – unabhängig davon, ob es sich um einmalige Anschaffungen oder laufende Kosten handelt.

Typische Beispiele sind Software-Abos, Fachliteratur, Büromaterial, Technik oder Dienstleistungen anderer Unternehmer:innen.

➡️Selbständigkeit anmelden: Freiberufler oder Gewerbe?

Warum Kleinunternehmer:innen keine Vorsteuer abziehen dürfen

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (z. B. durch Anmeldung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), stellst du deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Im Gegenzug darfst du keine Vorsteuer abziehen, auch wenn auf deinen Ausgaben Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

Das bedeutet: Die Umsatzsteuer auf deine Ausgaben wird für dich zum echten Kostenfaktor. Du zahlst sie vollständig aus eigener Tasche und bekommst sie nicht vom Finanzamt zurück.

Gerade bei hohen Investitionen kann das ein Nachteil sein. Deshalb lohnt es sich, früh zu prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung für dich langfristig sinnvoll ist – oder ob ein Wechsel zur Regelbesteuerung besser passt.

💡 Tipp: Auch wenn du als Kleinunternehmer:in nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst du durch das Absetzen von Betriebsausgaben dennoch Kosten sparen. Alles, was du zu absetzbaren Betriebsausgaben wissen musst, findest du hier.

Vorsteuerabzug nur bei betrieblicher Nutzung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die betriebliche Verwendung. Vorsteuer darfst du nur dann abziehen, wenn eine Ausgabe für dein Business erfolgt.

  • Rein private Ausgaben sind ausgeschlossen.
  • Bei gemischter Nutzung (z. B. Laptop oder Smartphone) ist der Vorsteuerabzug nur anteilig möglich.

In der Praxis musst du den betriebsbedingten Anteil realistisch schätzen und dokumentieren. Das Finanzamt akzeptiert keine pauschalen Angaben ohne nachvollziehbare Begründung.

Wie meldest du die Vorsteuer beim Finanzamt an?

Der Vorsteuerabzug erfolgt nicht automatisch, sondern im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Diese reichst du elektronisch beim Finanzamt ein – zum Beispiel über ELSTER oder eine Buchhaltungssoftware.

In der Voranmeldung gibst du an:

  • die Umsatzsteuer, die du von Kund:innen eingenommen hast
  • die Vorsteuer, die du selbst auf betriebliche Ausgaben gezahlt hast

Das Finanzamt verrechnet beide Beträge miteinander. Daraus ergibt sich entweder eine Zahllast oder eine Erstattung.

Welche Fristen gelten für die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Grundsätzlich gilt:

  • Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben.
  • Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
  • Die Zahlung der Umsatzsteuer ist am selben Tag fällig.

In den ersten zwei Kalenderjahren nach der Gründung verlangt das Finanzamt in der Regel monatliche Voranmeldungen – unabhängig davon, wie hoch deine tatsächliche Zahllast ist.

Dauerfristverlängerung: einen Monat mehr Zeit

Um mehr Zeit für die Abgabe zu bekommen, kannst du eine Dauerfristverlängerung beantragen. Damit verschiebt sich die Abgabefrist der Umsatzsteuer-Voranmeldung pauschal um einen Monat.

Wichtig dabei:

  • Der Antrag erfolgt elektronisch, z. B. über ELSTER.
  • Bei monatlicher Abgabe ist in der Regel eine Sondervorauszahlung zu leisten.
  • Bei vierteljährlicher Abgabe reicht meist ein einmaliger Antrag ohne laufende Vorauszahlung.

Monatlich, vierteljährlich oder jährlich – wovon hängt das ab?

Ab dem dritten Jahr richtet sich der Abgabezeitraum nach der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres:

  • bis 1.000 € → keine Voranmeldung, nur jährliche Umsatzsteuererklärung
  • 1.000 € bis 7.500 €vierteljährliche Voranmeldung
  • über 7.500 €monatliche Voranmeldung

Diese Einteilung legt das Finanzamt fest und teilt sie dir mit.

Umsatzsteuervoranmeldung und Vorsteuerabzug einfach erklärt – Video

Du bist neu selbstständig oder möchtest besser verstehen, wie die Umsatzsteuervoranmeldung funktioniert? In diesem Video erklären wir dir die wichtigsten Grundlagen Schritt für Schritt – von der Umsatzsteuer selbst über die Voranmeldung bis hin zum Reverse-Charge-Verfahren.

Vorsteuer berechnen – einfaches Beispiel

Wie viel Vorsteuer du abziehen kannst, erkennst du direkt auf der Rechnung. Entscheidend ist immer der Umsatzsteuerbetrag, der auf deine betrieblichen Ausgaben entfällt.

Schauen wir uns das an einem einfachen Beispiel an.

Beispiel: So funktioniert die Vorsteuerberechnung

Du kaufst einen Laptop für dein Business.

  • Nettopreis: 1.000 €
  • Umsatzsteuer (19 %): 190 €
  • Bruttopreis: 1.190 €

Die 190 € Umsatzsteuer sind deine Vorsteuer. Bist du vorsteuerabzugsberechtigt, kannst du diesen Betrag in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben.

So wirkt sich die Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung aus

Angenommen, du hast im selben Zeitraum:

  • 380 € Umsatzsteuer von Kund:innen eingenommen
  • 190 € Vorsteuer aus dem Laptopkauf gezahlt

Dann rechnet das Finanzamt:

380 € Umsatzsteuer – 190 € Vorsteuer = 190 € Zahllast

Diesen Betrag zahlst du an das Finanzamt. Hättest du keine Vorsteuer gezahlt, müsstest du die vollen 380 € abführen.

Wichtig: Netto, Steuer und Brutto richtig unterscheiden

Ein häufiger Fehler ist, den Bruttopreis mit der Vorsteuer zu verwechseln. Abziehbar ist immer nur der Steueranteil, nicht der gesamte Rechnungsbetrag.

Außerdem gilt:

  • Die Vorsteuer kannst du nur im Zeitraum abziehen, in dem du die Rechnung erhalten hast.
  • Vorauszahlungen und Anzahlungen können ebenfalls vorsteuerrelevant sein, wenn die Rechnung korrekt ausgestellt ist.

Wann lohnt sich der Vorsteuerabzug?

Der Vorsteuerabzug lohnt sich immer dann, wenn du regelmäßig Umsatzsteuer zahlst und diese vom Finanzamt zurückholen kannst. Besonders attraktiv ist er für Selbstständige mit laufenden Kosten oder größeren Investitionen.

Kurz gesagt: Je mehr Vorsteuer du zahlst, desto größer ist der finanzielle Effekt.

Wann ist der Vorsteuerabzug sinnvoll?

Der Vorsteuerabzug lohnt sich vor allem, wenn:

  • du hohe betriebliche Ausgaben hast (z. B. Technik, Software, Marketing)
  • du regelmäßig investierst oder Anschaffungen tätigst
  • deine Kund:innen überwiegend Unternehmen sind, denen Umsatzsteuer egal ist
  • du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst

In diesen Fällen verbessert der Vorsteuerabzug spürbar deine Liquidität, weil du dir einen Teil deiner Ausgaben zurückholst.

Wann lohnt sich der Vorsteuerabzug eher nicht?

Weniger sinnvoll ist der Vorsteuerabzug, wenn:

  • du nur wenige oder sehr kleine Ausgaben hast
  • deine Kund:innen fast ausschließlich Privatpersonen sind
  • du mit niedrigen Preisen arbeitest und keine Umsatzsteuer aufschlagen möchtest

Gerade bei Endkund:innen kann die Umsatzsteuer ein Wettbewerbsnachteil sein. In solchen Fällen ist die Kleinunternehmerregelung oft die einfachere Lösung – auch wenn du dann auf den Vorsteuerabzug verzichtest.

Vorsteuerabzug: Vorteil für die Liquidität, nicht für den Gewinn

Ein wichtiger Punkt wird häufig missverstanden:
Der Vorsteuerabzug macht dich nicht reicher. Er sorgt nur dafür, dass du Umsatzsteuer nicht dauerhaft selbst tragen musst.

Dein Gewinn bleibt gleich – aber deine Liquidität verbessert sich, weil du weniger Geld an das Finanzamt abführst oder sogar etwas zurückbekommst.

Was passiert, wenn die Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer?

Wenn deine gezahlte Vorsteuer höher ist als die eingenommene Umsatzsteuer, entsteht ein sogenannter Vorsteuerüberschuss. In diesem Fall musst du nichts zahlen – im Gegenteil: Das Finanzamt erstattet dir die Differenz.

Das passiert häufiger, als viele denken, zum Beispiel:

  • im Gründungsjahr
  • bei größeren Investitionen
  • wenn du hohe laufende Kosten hast, aber noch wenig Umsatz

Beispiel: Vorsteuerüberschuss einfach erklärt

Angenommen, du hast in einem Monat:

  • 120 € Umsatzsteuer von Kund:innen eingenommen
  • 350 € Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben gezahlt

Dann ergibt sich:

120 € – 350 € = –230 €

Diese 230 € bekommst du vom Finanzamt zurückerstattet. Das Geld wird dir in der Regel wenige Tage nach Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung überwiesen.

Wie schnell erstattet das Finanzamt die Vorsteuer?

In der Praxis erfolgt die Erstattung meist innerhalb weniger Tage bis Wochen, abhängig vom Finanzamt und davon, ob Rückfragen bestehen. Bei regelmäßig hohen Erstattungen kann es allerdings passieren, dass das Finanzamt:

  • Belege anfordert
  • die Voranmeldung genauer prüft
  • eine spätere Umsatzsteuer-Sonderprüfung ankündigt

Das ist nicht ungewöhnlich und kein Grund zur Sorge – solange deine Angaben korrekt sind.

Wichtig: Vorsteuerüberschuss ist kein Bonus

Auch hier gilt: Die Erstattung ist kein Gewinn, sondern lediglich eine Rückzahlung von Umsatzsteuer, die du zuvor gezahlt hast. Sie verbessert deine Liquidität, verändert aber nicht dein steuerliches Ergebnis.

In welchen Fällen ist kein oder nur eingeschränkter Vorsteuerabzug möglich?

Nicht jede Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer berechtigt automatisch zum Vorsteuerabzug. In bestimmten Fällen ist der Abzug ganz ausgeschlossen oder nur teilweise erlaubt. Genau hier passieren in der Praxis die meisten Fehler.

Kein Vorsteuerabzug bei privaten Ausgaben

Für rein private Ausgaben darfst du keine Vorsteuer geltend machen – auch dann nicht, wenn auf der Rechnung Umsatzsteuer steht.

Typische Beispiele:

  • private Kleidung
  • private Lebensmittel
  • private Versicherungen
  • private Freizeitkosten

Sobald eine Ausgabe nicht betrieblich veranlasst ist, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Eingeschränkter Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung

Wird ein Gegenstand sowohl privat als auch betrieblich genutzt, ist der Vorsteuerabzug nur anteilig möglich. Das betrifft häufig:

  • Laptops und Computer
  • Smartphones
  • Internetanschlüsse
  • Fahrzeuge

In diesem Fall darfst du nur den betriebsbedingten Anteil der Vorsteuer abziehen. Dieser Anteil muss realistisch geschätzt und bei Bedarf nachvollziehbar begründet werden.

Beispiel: Nutzt du deinen Laptop zu etwa 70 % für dein Business, kannst du auch nur 70 % der Vorsteuer geltend machen.

Kein Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen

Erbringst du steuerfreie Leistungen, ist der Vorsteuerabzug häufig ausgeschlossen. Das betrifft zum Beispiel bestimmte:

  • Heil- und Gesundheitsberufe
  • Versicherungs- und Finanzleistungen
  • Unterrichts- und Bildungsleistungen

In diesen Fällen darfst du die Vorsteuer nur abziehen, wenn das Gesetz ausdrücklich eine Ausnahme vorsieht.

Kein Vorsteuerabzug bei fehlerhaften Rechnungen

Eine der häufigsten Ursachen für abgelehnten Vorsteuerabzug sind formale Rechnungsfehler. Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne von § 14 UStG vorliegt. Fehlen Pflichtangaben, erkennt das Finanzamt die Vorsteuer nicht an.

Zu den wichtigsten Pflichtangaben auf Rechnungen und E-Rechnungen gehören unter anderem:

  • vollständiger Name und Anschrift von Leistungserbringer:in und Leistungsempfänger:in
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
  • Nettobetrag und Umsatzsteuerbetrag
  • korrekter Umsatzsteuersatz

Erst wenn die Rechnung formal korrekt ist, darfst du die Vorsteuer abziehen. Fehler lassen sich oft durch eine Rechnungskorrektur beheben.

Vorsteuerkorrektur: Wann musst du nachträglich anpassen?

Ändert sich die Nutzung eines Wirtschaftsguts nachträglich – etwa von betrieblich zu privat –, kann eine Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG erforderlich sein. In diesem Fall musst du einen Teil der bereits abgezogenen Vorsteuer wieder an das Finanzamt zurückzahlen. Das gilt vor allem bei größeren Anschaffungen wie:

  • Fahrzeugen
  • teurer Technik
  • Immobilien

In solchen Fällen musst du einen Teil der bereits abgezogenen Vorsteuer wieder an das Finanzamt zurückzahlen.

Gibt es noch einen pauschalen Vorsteuerabzug für bestimmte Berufsgruppen?

Kurz gesagt: Nein – diese Möglichkeit gibt es heute nicht mehr.

Früher konnten bestimmte freie Berufe einen pauschalen Vorsteuerabzug ohne Einzelnachweise nutzen. Diese Regelung ist jedoch seit dem 31.12.2022 aufgehoben und gilt seit 01.01.2023 nicht mehr.

Was galt früher? (bis 31.12.2022)

Bis Ende 2022 durften bestimmte Berufsgruppen ihre Vorsteuer pauschal berechnen, ohne einzelne Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer nachweisen zu müssen. Die rechtliche Grundlage war der frühere § 23 UStG.

Typische Beispiele waren unter anderem:

  • Journalist:innen (4,8 %)
  • Schriftsteller:innen (2,6 %)
  • Rechtsanwält:innen und Notar:innen (1,5 %)
  • Hochschullehrer:innen (2,9 %)
  • Grafiker:innen und Kunstmaler:innen (5,2 %)
  • Bildhauer:innen (7 %)
  • Tätigkeiten in Theater, Film, Funk und Fernsehen (3,6 %)

Voraussetzung war unter anderem, dass der unversteuerte Umsatz im Vorjahr unter 61.356 € lag und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung genutzt wurde.

Warum gibt es den pauschalen Vorsteuerabzug heute nicht mehr?

Diese Sonderregelung wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 abgeschafft.
Seit dem 1. Januar 2023 ist der pauschale Vorsteuerabzug für freie Berufe nicht mehr zulässig.

Welche Sonderregelungen gibt es heute noch?

Auch wenn der pauschale Vorsteuerabzug für freie Berufe weggefallen ist, existieren weiterhin andere Sonderregelungen, zum Beispiel:

  • die Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte nach § 24 UStG
  • spezielle Regelungen für bestimmte Körperschaften (z. B. § 23a UStG)

Diese betreffen jedoch keine klassischen Freiberufler:innen wie Journalist:innen, Autor:innen, Designer:innen oder Rechtsanwält:innen.

Fazit: Das Wichtigste zum Vorsteuerabzug auf einen Blick

Der Vorsteuerabzug ist natürlich keine Raketenwissenschaft, sondern erstmal „nur“ ein gesetzlich geregelter Bestandteil des Umsatzsteuersystems (§ 15 UStG). Zahlst du als Selbstständige:r Umsatzsteuer, kannst du dir die Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben zurückholen. Entscheidend ist, dass du vorsteuerabzugsberechtigt bist und korrekte Rechnungen vorliegen.

Wichtig ist vor allem:

  • Vorsteuer verbessert deine Liquidität, nicht deinen Gewinn.
  • Kleinunternehmer:innen sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
  • Bei gemischter Nutzung ist der Abzug nur anteilig möglich.
  • Fehlerhafte Rechnungen können den Vorsteuerabzug kosten – lassen sich aber oft korrigieren.

Wer die Grundlagen versteht und sauber arbeitet, kann mit dem Vorsteuerabzug unnötige Kosten vermeiden. Zudem kannst du als Selbstständige:r auf diese Weise Steuerrücklagen schaffen und auf mehr finanzielle Mittel zurückgreifen. 

Häufige Fragen (FAQs) zum Vorsteuerabzug

Ist Vorsteuer immer erstattungsfähig?

Nein. Vorsteuer ist nur dann erstattungsfähig, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, die Ausgabe betrieblich veranlasst ist und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Bei privaten Ausgaben oder steuerfreien Umsätzen ist der Abzug ausgeschlossen.

Warum muss ich Vorsteuer überhaupt bezahlen?

Weil du beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen als Unternehmer:in zunächst wie jede andere Person Umsatzsteuer zahlst. Erst über die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird diese Steuer mit deiner eigenen Umsatzsteuer verrechnet oder vom Finanzamt erstattet.

Muss ich Vorsteuer korrigieren?

Ja, in bestimmten Fällen. Ändert sich die Nutzung eines Gegenstands – zum Beispiel von betrieblich zu privat –, kann eine Vorsteuerkorrektur erforderlich sein. Das betrifft vor allem größere Anschaffungen wie Fahrzeuge oder teure Technik.

Wie wirkt sich die Vorsteuer auf den Gewinn aus?

Gar nicht direkt. Vorsteuer beeinflusst nicht deinen Gewinn, sondern nur deine Liquidität. Der Gewinn wird immer auf Basis der Nettobeträge ermittelt.

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Stuart Brown