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Die Übertragung eines Unternehmens unterliegt komplexen steuerlichen Rahmenbedingungen, die sowohl Herausforderungen als auch Chancen bieten. Sorgfältig und strategisch geplant, kann die Unternehmensnachfolge die Steuern erheblich minimieren und das Unternehmen nachhaltig stärken. Welche steuerlichen Aspekte bei der Unternehmensnachfolge im Einzelnen zu beachten sind und welche Instrumente zur Steuerminimierung eingesetzt werden können, zeigen wir in diesem Artikel.
Relevante Steuern bei der Unternehmensnachfolge
Bei der Unternehmensnachfolge spielen verschiedene Steuerarten eine zentrale Rolle. Diese können sich je nach den spezifischen Verhältnissen des Unternehmens und der beteiligten Personen unterschiedlich auswirken. Zu den möglichen Steuerarten gehören die im Folgenden aufgeführten:
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer sind beide im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) verankert und weisen ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen auf.
Beide Steuerarten dienen dazu, Vermögensübertragungen durch Erbschaft oder Schenkung steuerlich zu erfassen. Um eine gerechte Besteuerung und Gleichbehandlung aller Arten von Vermögensübertragungen zu ermöglichen, gelten für sie identische Steuersätze und Freibeträge.
Die Steuersätze und Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Geber:in und Empfänger:in gestaffelt. Verwandte näheren Grades profitieren hierbei in der Regel von höheren Freibeträgen und niedrigeren Steuersätzen.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird relevant, wenn Teile des Unternehmens verkauft werden und dabei Veräußerungsgewinne entstehen. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Unternehmen als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft geführt wird.
Die Gewinne können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden, besonders wenn das gesamte Unternehmen veräußert wird und der:die Veräußerer:in das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist.
Bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kapitalertragsteuer relevant werden.
Grunderwerbsteuer
Wenn Immobilien und Grundstücke zum Unternehmensvermögen gehören und im Rahmen der Unternehmensnachfolge übertragen werden, fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an. Diese variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Freibeträge und Steuerbefreiungen geltend zu machen, z. B. bei der Übertragung von Grundstücken, die bereits der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen.
Umsatzsteuer
In bestimmten Fällen kann auch die Umsatzsteuer eine Rolle spielen, insbesondere wenn im Rahmen der Nachfolge Vermögensgegenstände übertragen werden, die nicht ausschließlich betrieblich genutzt werden. Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt von der Art des Vermögens und der Struktur der Übertragung ab.
Die Übertragung eines ganzen Unternehmens kann unter bestimmten Voraussetzungen als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen behandelt werden, was eine umsatzsteuerliche Vereinfachung darstellt.
Gewerbesteuer
Wird das Unternehmen als Gewerbebetrieb geführt, kann die Gewerbesteuer bei der Unternehmensnachfolge relevant werden. Die Gewerbesteuer bezieht sich auf den Gewerbeertrag des Unternehmens und wird von der Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen tätig ist.
Bei der Übertragung von Gewerbebetrieben oder Anteilen daran kann eine Neubewertung der Gewerbesteuerpflicht erforderlich sein, abhängig von der Struktur der Übertragung und den lokalen Gewerbesteuersätzen.
Tipps: Bei der Unternehmensnachfolge Steuern minimieren
Eine sorgfältig geplante und langfristig ausgerichtete Steuerstrategie kann bei der Unternehmensnachfolge erheblich die Steuern minimieren. Zu den effektiven Methoden gehören die vorweggenommene Erbfolge und die Regelverschonung.
Vorweggenommene Erbfolge
Die vorweggenommene Erbfolge erlaubt es einem:einer Unternehmer:in, das Unternehmen noch zu Lebzeiten durch einen Schenkungsvertrag an eine:n oder mehrere Erb:innen zu übertragen.
Wird das Unternehmen hierbei schrittweise in Form von Schenkungen übertragen, kann so die Steuerlast reduziert werden. Obwohl die Steuersätze für Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich ähnlich sind, bietet die gestaffelte Übertragung durch Schenkung den entscheidenden Vorteil, dass alle zehn Jahre Freibeträge genutzt werden können. Die Höhe dieser Freibeträge variiert je nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem:der Schenker:in und dem:den Beschenkten.
💡Tipp von Accountable: Diese Methode der Unternehmensübertragung erfordert eine sorgfältige Planung. Die professionelle Expertise eines:einer Steuerberater:in ist hier entscheidend, um alle steuerlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge optimal umzusetzen.
Regelverschonung: Bis zu 85 % bei der Unternehmensnachfolge steuerfrei
Auch die Regelverschonung bietet eine erhebliche steuerliche Erleichterung im Rahmen der Unternehmensnachfolge.
Diese Regelung ermöglicht es Erb:innen, Betriebsvermögen bis zu einem bestimmten Wert weitgehend steuerfrei zu übernehmen. Im Idealfall können so bis zu 85 % bei der Unternehmensnachfolge steuerfrei übertragen werden; nur die verbleibenden 15 % müssen versteuert werden. Wird eine Verschonungsbedarfsprüfung beantragt und sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann sogar eine vollständige Steuerbefreiung in Höhe von 100 % des Betriebsvermögens erreicht werden.
Um die Regelverschonung in Anspruch nehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
Behaltensfristen: Der:die Erb:in muss den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführen. Wird das Betriebsvermögen innerhalb dieser Frist veräußert oder die betriebliche Tätigkeit eingestellt, fällt rückwirkend Erbschaftsteuer an.
Lohnsummenregelung: Bei mehr als fünf Beschäftigten ist zusätzlich die Einhaltung der Lohnsumme erforderlich. Dabei muss nach fünf Jahren nachgewiesen werden, dass die Lohnsumme einen bestimmten Prozentsatz der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet (Mindestlohnsumme). Die genaue Höhe variiert je nach Anzahl der Beschäftigten.
Art des Vermögens: Es kann nur begünstigtes Vermögen von der Steuer befreit werden. Dazu zählen
Betriebsvermögen (Betrieb, Teilbetrieb, Beteiligung an einer Personengesellschaft)
inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder
Anteile an Kapitalgesellschaften, an denen der:die Erblasser:in oder Schenker:in zu mehr als 25 Prozent beteiligt war.
Größenbegrenzung: Die Regelverschonung gilt nur für ein erworbenes begünstigtes Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro. Für Unternehmen, deren Vermögen diesen Wert übersteigt, kann ein Verschonungsabschlag oder eine Verschonungsbedarfsprüfung beantragt werden.
Zeitlicher Rahmen für die Planung der Unternehmensnachfolge
Ein kritischer Faktor bei der Unternehmensnachfolge ist die zeitliche Planung. Durch eine frühzeitige und strategische Vorbereitung können erhebliche Steuervorteile erzielt und mögliche Risiken minimiert werden. Die vorweggenommene Erbfolge ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie erst durch eine zeitlich gestaffelte Übertragung bei der Unternehmensnachfolge erheblich Steuern gespart werden.
Eine gut durchdachte Strategie, die sowohl steuerliche Aspekte als auch die individuellen Bedürfnisse der Beteiligten berücksichtigt, kann so nicht nur die Übernahme des Unternehmens erleichtern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu dessen langfristiger Sicherung leisten.
Es ist daher wichtig, den Prozess der Unternehmensnachfolge rechtzeitig zu beginnen und genügend Spielraum für Anpassungen zu lassen. So kannst du flexibel auf Veränderungen der Rechtslage, der Marktbedingungen oder der persönlichen Situation der Beteiligten reagieren.
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