Wenn der Verdacht auf eine Steuerstraftat oder eine Steuerordnungswidrigkeit besteht, nimmt die Steuerfahndung ihre Ermittlungen auf. Doch wie genau funktioniert diese Behörde, welche Befugnisse haben Steuerfahnder:innen, und in welchen Situationen werden sie aktiv? In diesem Artikel erfährst du, welche Maßnahmen die Steuerfahndung ergreifen kann, wie Durchsuchungen ablaufen und welche Rechte du als Beschuldigter hast.
Die Steuerfahndung ist ein Teil der Finanzverwaltung und hat die Hauptfunktion, die Einhaltung der Abgabenordnung sicherzustellen. Die Aufgaben der Steuerfahndung umfassen daher alle Aspekte, die das Besteuerungsverfahren betreffen. Darüber hinaus fungiert die Steuerfahndung bei steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten als Strafverfolgungsbehörde und verfügt in diesem Rahmen über erweiterte Befugnisse.
Die Struktur und Besetzung der Steuerfahndung können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Die Verantwortung für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten liegt nämlich bei den Landesbehörden und nicht beim Bund. In einigen Bundesländern ist die Steuerfahndung eine Abteilung innerhalb des jeweiligen Finanzamts. In anderen wiederum existieren spezialisierte Finanzämter, die ausschließlich für die Steuerfahndung zuständig sind.
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Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung, eine schwerwiegende Steuerstraftat, tritt die Steuerfahnder:innen in Aktion. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Unternehmen oder ein:e Selbstständige Einnahmen erzielt, aber keine Steuererklärung einreicht und somit keine Steuern zahlt. Ebenso kann die Steuerfahndung bei Verdacht auf Steuerordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise leichtfertige Steuerverkürzung, eingreifen. Solche Verdachtsfälle können durch Anzeigen, Betriebsprüfungen, Hinweise von anderen Behörden oder durch Aufträge der zuständigen Staatsanwaltschaft ausgelöst werden.
💡Hinweis von Accountable: Die Steuerfahndung kann nach Abschluss einer Betriebsprüfung aktiv werden, ist aber auch befugt, eigenständig Betriebsprüfungen durchzuführen.
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Die Steuerfahndung darf sowohl Geschäfts- als auch Wohnräume durchsuchen, vorausgesetzt, es besteht ein berechtigter Verdacht und die Aussicht, belastendes Material wie Beweismittel zu finden. Diese Durchsuchungen müssen nicht angekündigt werden, jedoch ist ein Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts erforderlich. Um diesen Beschluss zu erhalten, müssen die Steuerfahnder:innen ihr geplantes Vorgehen detailliert begründen, woraufhin die Richter:innen die Rechtmäßigkeit prüfen.
Findet die Steuerfahndung bei einer Durchsuchung Beweise für eine Steuerhinterziehung, können diese beschlagnahmt werden. Dabei kann es sich um Gegenstände oder Unterlagen handeln, und die Steuerfahnder:innen sind aufgrund des richterlichen Durchsuchungsbeschlusses dazu auch befugt. In besonders gravierenden Fällen kann die Steuerfahndung sogar Personen vorläufig festnehmen, etwa bei „Gefahr in Verzug“ oder Verdunkelungsgefahr.
Bei Ordnungswidrigkeiten im Besteuerungsverfahren wird die Steuerfahndung wahrscheinlich keine Durchsuchung durchführen. Dennoch darf sie ermitteln, wenn objektiv betrachtet die Möglichkeit einer Steuerverkürzung besteht. Dabei hat die Steuerfahndung das Recht, sowohl Beschuldigte zu vernehmen als auch Zeugenbefragungen durchzuführen.
Als Beschuldigte:r musst du im Vorfeld darüber informiert werden, dass dir eine Steuerstraftat oder eine Steuerordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Den genauen Zeitpunkt einer Durchsuchung wirst du allerdings nicht erfahren. Bevor die Steuerfahnder:innen mit der Durchsuchung deiner Geschäfts- oder Wohnräume beginnen, müssen sie dir den gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Ohne diesen Beschluss dürfen sie keine Durchsuchung durchführen, und du kannst sie abweisen.
Wohnungen darf die Steuerfahndung nur tagsüber durchsuchen. Das bedeutet offiziell: von 1. April bis 30. September zwischen 4 Uhr morgens und 21 Uhr, und von 1. Oktober bis 31. März zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr. Möchten die Steuerfahnder:innen zu anderen Zeiten durchsuchen, muss „Gefahr in Verzug“ vorliegen. Eine Ausnahme gilt für Betriebe, die auch spätabends oder nachts geöffnet haben, wie Kneipen oder Diskotheken; diese dürfen auch außerhalb der regulären Zeiten durchsucht werden.
💡Hinweis von Accountable: Als Eigentümer:in der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände, hast das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein. Sollte sie stattfinden, während du nicht vor Ort bist, darf die Steuerfahndung dennoch vorgehen und sich an Vertreter:innen, Angehörige oder Nachbar:innen wenden.
Nach Abschluss der Durchsuchung kannst du eine schriftliche Mitteilung über den Grund der Durchsuchung sowie ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände anfordern. Ebenso kannst du eine Bescheinigung verlangen, falls keine verdächtigen Unterlagen gefunden wurden. Vor der Beschlagnahmung dürfen Kopien von Unterlagen angefertigt werden, die für deinen laufenden Geschäftsbetrieb notwendig sind. Schriftliche Mitteilungen zwischen dir und zeugnisverweigerungsberechtigten Personen wie Verlobten, Ehepartner;innen, nahen Verwandten, aber auch Steuerberater:innen, Anwält:innen und Wirtschaftsprüfer:innn sind von der Beschlagnahme ausgenommen.
💡Gut zu wissen: Auf Fragen, die den Tatvorwurf betreffen, musst du überhaupt nicht antworten. Im Gegensatz zu einer Betriebsprüfung oder Kassennachschau besteht für dich keine Mitwirkungspflicht. Vielmehr hast du ein Mitwirkungsverweigerungsrecht, was bedeutet, dass du dich nicht selbst belasten musst.
Haben die Steuerfahnder:innen bei der Durchsuchung deiner Räume Beweismittel entdeckt und beschlagnahmt, werden diese zusammen mit einem Bericht an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des zuständigen Finanzamts weitergeleitet. In schwerwiegenderen Fällen erfolgt die Weiterleitung an die jeweilige Staatsanwaltschaft. Wenn die Beweise ausreichend sind und das Verfahren nicht eingestellt wird, erhältst du entweder einen Bußgeldbescheid – oder es wird Anklage gegen dich erhoben.
Ein wesentlicher Teil der Arbeit der Steuerfahndung ist der Austausch von Informationen und Erkenntnissen mit anderen Strafverfolgungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten. Durch eine gesetzliche Anpassung wurde die Abgabenordnung um neue Regelungen erweitert, die den Austausch erleichtern. Diese ermöglichen es den Behörden, personenbezogene Daten zu übermitteln, wenn dies zur Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten erforderlich ist.
Der Austausch erfolgt auf Basis von Ersuchen, die von zuständigen Stellen der EU-Mitgliedstaaten und Schengen-assoziierten Staaten gestellt werden. Dies ist insbesondere relevant, wenn Daten aus einem Steuerstrafverfahren stammen. Hier bildet die Strafprozessordnung die rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung, wobei auch besondere Verwendungsregelungen der Abgabenordnung beachtet werden müssen.
Zusätzlich richtet sich die Datenübermittlung zur Verfolgung von Steuerstraftaten nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, welches ebenfalls an die Erfordernisse des internationalen Rahmenbeschlusses angepasst wurde. So wird ein reibungsloser Informationsfluss zwischen den Staaten gewährleistet, um grenzüberschreitende Steuerstraftaten effizienter bekämpfen zu können.
➡️ Die Steuerfahndung tritt auch dann auf den Plan, wenn mit dem Reverse-Charge-Verfahren Steuern umgangen oder hinterzogen werden.
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Autor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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