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Für Selbstständige ist die Steuererklärung Pflicht – was, wenn du sie trotzdem nicht machst?

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Als Selbstständige:r oder Freelancer:in musst du meist die jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben. Doch manchmal passiert es, dass man das Einreichen vergisst. Manche denken auch, dass sie wegen geringer Umsätze keine Steuererklärung machen müssten.

Doch wer seine Formulare zu spät oder überhaupt nicht ausfüllt, kann in große Schwierigkeiten kommen. Dann drohen Versäumniszuschläge, oder gar der Vorwurf der Steuerhinterziehung steht plötzlich im Raum.

Wir erklären, was passiert, wenn du als Selbstständige:r deiner Steuererklärungspflicht nicht (rechtzeitig) nachkommst und geben Tipps, wie sich das Ganze verhindern lässt.

Im Gegensatz zu Angestellten: Steuererklärung ist Pflicht für Selbstständige

Während Angestellte tatsächlich meistens die Wahl haben, ob sie eine Steuererklärung abgeben oder nicht (Ausnahmen bestehen für bestimmte Lohnsteuerklassen), verhält es sich für dich als Freelancer:in, Freiberufler:in oder Selbstständige:r anders. Du hast die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. 

Bei Freiberufler:innen und anderen Tätigkeiten ohne Gewerbeschein muss zudem die Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) beigefügt werden. Für Selbstständige mit Gewerbeschein oder eingetragene Kaufmänner (e.K.) ist festgelegt, dass sie einen vollwertigen Jahresabschluss vorlegen müssen. 

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Bei Freelancer:innen und Selbstständigen gibt es niemanden, der automatisch die Rechnungen und die damit verbundenen Einkünfte kontrolliert. Doch auf diese musst du Steuer zahlen. Daher will das Finanzamt genau wissen, was du innerhalb eines Jahres einnimmst. Ansonsten könntest du viel Geld verdienen, ohne dass das Finanzamt dies mitbekommt. Und schon stünde der Verdacht auf Steuerhinterziehung im Raum. 

💡Tipp von Accountable: Für manche Freiberufler:innen entfällt die EÜR, eventuell sind sie aber bilanzierungspflichtig. So funktioniert die Gewinnermittlung für selbstständige Freiberufler:innen.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

2019 griff bundesweit eine Änderung, wann man seine Einkommenssteuererklärung abgeben muss. Jetzt ist der Stichtag immer der 31. Juli des Folgejahres – in diesem Jahr hast du also bis zum 31. Juli Zeit, die Steuererklärung für 2022 einzureichen.

Gleichzeitig wurde der Aufwand bei der Abgabe reduziert. So muss man Rechnungen und andere Belege nicht wie früher immer kopieren und beifügen. Trotzdem hast du als Selbstständige:r weiterhin die Pflicht, all diese Dokumente aufzubewahren, unabhängig von der Steuererklärung. Denn wenn das Finanzamt nachfragt, musst du sie vorlegen können. 

Sollte sich herausstellen, dass du den Termin nicht schaffst, keine Panik: Du kannst bei deinem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Verlängerung stellen. Wenn du die Verzögerung gut begründen kannst, sollte einem positiven Bescheid nichts im Wege stehen.

Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Verlängerung, stattdessen handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen. Das Finanzamt kann daher auch auf der gesetzlich verankerten Frist bestehen.

Etwas entspannter sieht die Sache aus, wenn du deine Steuererklärung in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater erstellst. In diesem Fall verschiebt sich die Steuererklärungspflicht für dich als Selbstständige:r auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Die Steuererklärung für 2022 ist dann beispielsweise erst am 29.02.2024 fällig. 

💡Alle wichtigen Steuertermine 2023 auf einen Blick

Steuererklärungspflicht für Selbstständige: Was passiert, wenn die Abgabefristen verstrichen sind?

Kommen wir nun zur Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn du die Steuererklärung nicht pünktlich abgegeben hast (oder vielleicht nicht vorhast, eine einzureichen). Zunächst meldet sich relativ schnell dein Finanzamt und fordert dich auf, deine Einkommenssteuererklärung möglichst zeitnah – heißt: innerhalb der nächsten vier bis sechs Wochen – zu übermitteln. 

Ab dieser Mahnung wird bereits ein Säumniszuschlag fällig. Früher konnte das Finanzamt selbst entscheiden, ob es dieses Zwangsgeld erhebt (oder nicht) – aber das ist passé. Mittlerweile muss das Geld eingefordert werden. Dabei handelt es sich um 0,25 Prozent deiner zu versteuernden Einkünfte, und zwar mindestens 25 Euro. Und das für jeden angefangenen Monat, den du über die Abgabefrist hinaus bist.

Die Strafe musst du selbst dann zahlen, wenn du innerhalb der Freibeträge bleibst und dadurch über keine zu versteuernden Einkünfte verfügst. Das Finanzamt kann maximal 25.000 Euro verlangen, aber nur in besonders schweren Fällen, zum Beispiel wenn du als Selbstständige:r absichtlich oder grob fahrlässig deine Steuererklärungspflicht vernachlässigst.

💡Alles über Bearbeitungsdauer und Fristen der Steuererklärung

Nach der Mahnung folgt die Steuerschätzung

Dem Schreiben des Finanzamtes solltest du unbedingt Beachtung schenken, weil es über die Mahnung hinaus noch weitere Maßnahmen gibt, dich zur Begleichung deiner Steuern zu zwingen. Denn nach Ablauf der Aufschubfrist wird das Finanzamt von sich aus eine Steuerschätzung vornehmen. 

Dabei orientiert sich die Behörde an deinen Einkünften der Vorjahre oder ermittelt diese überschlagsweise. Allerdings legt das Finanzamt die Daten steuerlich nicht gerade zu deinen Gunsten aus. Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel außergewöhnliche Belastungen oder andere Kosten, mit denen du deine Steuerschuld reduzieren könntest.

Daher solltest du die Steuerschätzung unbedingt vermeiden, schon allein aus dem Grund, dass die Steuerlast in der Regel deutlich höher ausfällt als das, was du mit einer fristgerecht eingereichten Erklärung zahlen müsstest. 

In diesem Fall solltest du dringend Kontakt mit deinem Finanzamt aufnehmen und deine Steuererklärung nachreichen. Dafür besteht eine Frist von vier Wochen. Diese kannst du in begründeten Fällen (z. B. wenn ein schwerer Unfall oder eine ernste Erkrankung eine Abgabe unmöglich gemacht haben) nutzen, um einen Einspruch gegen die Steuerschätzung einzulegen, bevor diese rechtskräftig wird. Doch auch wenn du jetzt noch eine korrekte Steuererklärung abgibst, bleibt die festgelegte Strafzahlung bestehen.

💡Was tun bei Fehlern in der Steuererklärung?

Besonders pikant: Hat das Finanzamt deine Einkünfte, die der Steuererklärung zugrunde liegen, zu niedrig geschätzt, hast du als Selbstständige:r die Pflicht, diese Angaben zu korrigieren und die echten Einkünfte zu ermitteln. Tust du das nicht, machst du dich strafbar. Dein Vorgehen wird als leichtfertigte Steuerverkürzung oder im schlimmsten Fall als Steuerhinterziehung bewertet.

Der Extremfall: Wenn das Finanzamt Steuerhinterziehung vermutet

Steuerhinterziehung ist eine Straftat, allerdings muss die Handlung vorsätzlich ausgeführt werden. Das bedeutet: Der Täter oder die Täterin muss wissen, dass er oder sie sich durch sein bzw. ihr aktives Handeln (oder durch bewusstes Unterlassen) strafbar macht.

Wichtig ist dabei auch, dass man die Folgen der Steuerhinterziehung wissentlich bzw. auf jeden Fall billigend in Kauf nimmt. Selbst der Versuch ist strafbar.

Strafbar macht man sich übrigens schon ab dem ersten hinterzogenen Euro. Selbst vermeintliche Lappalien sind also eine ziemlich ernste Angelegenheit, zum Beispiel wenn man ein privates Diner im Restaurant mit der Familie als Geschäftsessen abrechnet oder sich nicht an die festgelegten Fristen für Abschreibungen hält, um die AfA-Kosten pro Jahr und damit die steuerlich absetzbaren Betriebsausgaben zu erhöhen. 

Wenn das Finanzamt den Verdacht hat, dass du Steuern hinziehst, wird bald die Steuerfahndung bei dir auftauchen – natürlich unangekündigt. Ernste Folgen drohen in der Regel aber erst bei gröberen Verstößen. Zwar liegt jedem untersuchtem Fall eine Einzelfallentscheidung zugrunde, wie sie bestraft werden soll.

Durch die Rechtsprechung haben sich aber bestimmte Grenzwerte herauskristallisiert, um die Verhältnismäßigkeit der Strafe zu wahren:

  • Ab 50.000 Euro: Geldstrafe
  • Ab 100.000 Euro: Freiheitsstrafe
  • Ab 500.000 Euro: Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren    

💡Die 5 häufigsten Fehler bei der Steuererklärung

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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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