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Steuererklärung: So vermeidest du Nachzahlungen

Geschrieben von Accountable Team
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Dein Geschäftsjahr ist zu deiner vollsten Zufriedenheit verlaufen und du bist motiviert, dein Business auf die nächste Stufe zu heben? Dann bedenke, dass du vor der Veranlassung neuer Investitionen im Auge behältst, dass das Finanzamt gegebenenfalls seinen Anteil an deinem Erfolg beansprucht – und zwar in Form einer Steuernachzahlung!  

Erfahre bei uns, wie dein hart erwirtschafteter Gewinn allein deinem Unternehmen zugutekommt, indem du Nachzahlungen zur Steuererklärung so gering wie möglich hältst oder sogar ganz vermeidest. 

Steuererklärung stellt Basis für Berechnungen des Finanzamtes dar

In der sogenannten Steuer- beziehungsweise Einkommensteuererklärung gibt jede steuerpflichtige Person Auskunft über ihre Einkünfte aus dem Vorjahr. An dieser Stelle spielen vor allem Einnahmen aus

  • nicht-selbstständigen Tätigkeiten (Angestelltenverhältnis),
  • selbstständigen Tätigkeiten (Gewerbebetrieb, freiberufliche Arbeit etc.), 
  • Vermietungen und Verpachtungen,
  • Verkäufen,
  • Kapitalvermögen und -erträgen sowie
  • staatlichen Ersatzleistungen (Kurzarbeitergeld etc.)

eine wichtige Rolle.

Alle dargelegten Angaben dienen der Finanzbehörde als Basis zur Berechnung einer eventuellen Steuerschuld oder zu viel gezahlten Steuern. Je nachdem, welche Variante ermittelt wird, musst du nach der Steuererklärung entweder eine Nachzahlung in Kauf nehmen oder darfst dich auf eine Erstattung freuen. 

💡Tipp von Accountable: Als Selbstständige:r bist du verpflichtet, einmal jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Dies gilt auch für Kleinunternehmer. Bist du hingegen ausschließlich in einem abhängigen Arbeitnehmerverhältnis angestellt und verbuchst du keine weiteren Einnahmen, ist das nicht grundsätzlich der Fall. Eine Steuererklärung ist jedoch jedem zu empfehlen – gerade in Hinblick auf über das Jahr hinweg anfallenden Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen. 

Steuererklärung: Nachzahlung umgehen – diese Möglichkeiten hast du

Wenn du der Meinung bist, dass eine Nachzahlung auf dich zukommt, solltest du bei der Abgabe deiner Steuererklärung besonders sorgfältig vorgehen. Häufig machen Steuerpflichtige den Fehler, nicht alle Ausgaben detailliert anzugeben oder wissen nicht genau, welche Ausgaben sie absetzen können.

Als Selbstständige:r und Freiberufler:in hast du zum Beispiel die Möglichkeit, Aufwendungen in Form von Betriebsausgaben geltend zu machen – sei es für deine Arbeitsbekleidung oder für den täglich von dir zurückgelegten Weg zum Arbeitsplatz und wieder nach Hause.

Auch außergewöhnliche Belastungen, etwa aufgrund einer Krankheit oder Aufwendungen für die Pflege von Familienmitgliedern sollten zwingend in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden, denn auch sie mindern die final zu berechnende Steuerschuld. Ähnlich verhält es sich bei der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und mit einer doppelten Haushaltsführung, etwa aufgrund eines auswärtig gelegenen Arbeitsplatzes. 

Du kannst bei der Erstellung deiner Steuererklärung auf ein Steuerberaterbüro vertrauen oder du willst die Kontrolle behalten und erstellst deine Steuererklärung selbst.

Dies ist auch gar nicht so kompliziert, wie viele Selbstständige denken, denn es gibt inzwischen Steuerprogramme, die so entwickelt sind, dass Fehler automatisch erkannt und ausgeschlossen werden. Eine gut verständliche, moderne Steuerlösung ist etwa Accountable. Alternativ kannst du auch das offizielle Portal der Finanzämter nutzen. Jedoch ist ELSTER nicht immer ganz einfach verständlich.

💡Tipp von Accountable: Gut zu wissen – Inwiefern das Finanzamt die Anrechnung deiner in der Steuererklärung angegeben Belastungen akzeptiert, ist zum einen von den gesetzlichen Richtlinien (Einkommensteuergesetz) abhängig und zum anderen vom Ermessensspielraum der/s Bearbeiters/Bearbeiterin.

Selbstständigen bietet sich zudem die Möglichkeit, ihre Betriebsausgaben (die Werbungskosten für Selbstständige) steuerlich abzusetzen. Das können beispielsweise Kosten für

  • Telefon und Internet
  • Büroausstattung
  • Arbeitsmittel
  • Räume
  • Weiterbildungen
  • Steuerliche Beratungen
  • Kraftfahrzeuge
  • Angestelltengehälter und dazugehörige Lohnkosten

sein. 

Für Ehepartner:innen ist es außerdem unerlässlich, sich für die richtige Steuerklasse zu entscheiden, denn diese beeinflusst den zugrundgelegten Steuersatz maßgeblich. 

➡️ Das müssen Paare bei der Steuererklärung beachten!

💡Tipp von Accountable: Wichtig! Lies den Steuerbescheid vom Finanzamt ausführlich und konzentriert durch. Falls sich Fragen ergeben oder eine falsche Berechnung zu vermuten ist, nimm unverzüglich Hilfe bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter:in in der Behörde in Anspruch. Bei einer begründeten Annahme eines Fehlers ist ein fristgerechter Widerspruch das A und O. Wir erklären, wie du beim Finanzamt Einspruch gegen deinen Einkommensteuerbescheid einlegst. 

Nachzahlungen ziehen häufig Vorauszahlungen nach sich

Hast du einmal mit einer Nachzahlung Bekanntschaft gemacht, verpflichtet dich das Finanzamt oftmals zur zukünftigen Zahlung von Vorausbeträgen. Wie hoch diese ausfallen, hängt vor allem von der ermittelten Steuerschuld ab. 

Die Vorauszahlungen sind für die Behörde eine Möglichkeit, die zu vermutende Einkommensteuer zum Teil schon im laufenden Kalenderjahr von dir einzuziehen. Das klingt zwar zunächst unfair, bringt für dich als Steuerzahler:in jedoch den Vorteil mit, dass du im kommenden Jahr für gewöhnlich nicht mehr mit einer großen Steuernachzahlung rechnen musst, denn die Vorauszahlungen werden von der verbleibenden Steuerschuld abgezogen. Unter bestimmten Umständen kannst du dich sogar auf eine Erstattung freuen.

💡Tipp von Accountable: Achtung! Der Zeitpunkt der Fälligkeit der Vorauszahlungen für die Einkommensteuer ist vom Finanzamt festgeschrieben. Es ist zwingend notwendig, dass du ebendiese quartalsweise leistest – jeweils am 10. der Monate März, Juni, September und Dezember. Eine verspätete oder gar vergessene Zahlung zieht empfindliche Säumniszuschläge nach sich. 

Steuererklärung: Nachzahlung berechnen – so wird´s gemacht

Du möchtest bereits im Vorfeld wissen, ob du mit einer Steuernachzahlung rechnen musst und wie hoch diese ausfällt? Um ebendies herauszufinden, kannst du entweder deine:n Steuerberater:in um Hilfe bitten oder eigenständig deine potenzielle Steuernachzahlung berechnen. Hierzu gibt es im Internet zahlreiche Seiten, die du mit deinen Daten füttern kannst und die dir anschließend ein entsprechendes Ergebnis ausspucken. Bestes Beispiel hierfür ist die Accountable-Berechnungs-App. 

Zu den wichtigsten Auskünften, die zur Errechnung einer eventuellen Einkommensteuerschuld notwendig sind, gehören:

  • das zu versteuernde Einkommen 
  • die persönlichen Verhältnisse
  • die Lohnsteuerklasse
  • das Berechnungsjahr

Hinzu kommen individuelle Angaben zu zusätzlichen Einkünften und Ausgaben.

Steuernachzahlungen für Selbstständige: Ein finanzielles Polster ist Pflicht

Gerade Neu-Selbstständige unterschätzen oftmals die Kosten, die in Verbindung mit Steuern stehen. Wenn das Geschäftsjahr erfolgreich war, tätigen sie kostspielige Investitionen oder entziehen dem Unternehmen das Kapital. Flattert jedoch einige Wochen später der Einkommensteuerbescheid ins Haus und ist dann kein Geld mehr zur Begleichung einer Steuerschuld vorhanden, kann das Business schnell einmal ins Wanken geraten.

Umso wichtiger ist es, Monat für Monat so zu kalkulieren, dass stets ein finanzielles Polster vom erwirtschafteten Gewinn eigens für eine Steuernachzahlung zurückbleibt. Wie hoch die Rücklagen auszusehen haben, lässt sich pauschal nur schwierig beantworten. Mit ungefähr einem Viertel deiner monatlichen Gewinne solltest du jedoch auf der sicheren Seite sein. 

Was tun, wenn es dennoch eng für dich wird?

Du hast dich verkalkuliert und siehst dich nun nach der letzten Steuererklärung mit einer Nachzahlung konfrontiert, die du nicht aufbringen kannst? In diesem Fall bist du in der Pflicht, deinem Finanzamt die Situation glaubhaft darzulegen. Der/die zuständige Sachbearbeiter:in muss zweifelsfrei davon überzeugt werden, dass du nicht in der Lage bist, die errechnete Steuerschuld fristgerecht in einem Gesamtbetrag zu leisten. Im schlechtesten Fall würde die Zahlung eine echte Existenzbedrohung nach sich ziehen.

Das Finanzamt kann dir nach sorgfältiger Prüfung deines Anliegens anbieten, die Nachzahlung in Raten zu tilgen. Bedenke allerdings, dass sich die Einzelzahlungen normalerweise nicht länger als ein Jahr hinausziehen dürfen und dass die Behörde Zinsen (monatlich 0,5 Prozent) erhebt. Damit erhöht sich deine Steuerschuld und du musst am Ende einen höheren Betrag abführen als ursprünglich im Steuerbescheid errechnet. 


💡Accountable ist die Steuerlösung für Selbstständige. Damit kannst du auf allen Geräten jederzeit auf deine Buchhaltung zugreifen und deine Steuererklärungen vorbereiten und direkt ans Finanzamt übermitteln. Lade dir die kostenlose App herunter oder erstelle dir direkt online einen Account.

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Accountable Team
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This article is presented to you by the Accountable Team, a diverse group of accountants and seasoned freelancers active in Belgium. Thanks to the real-life experience and expertise in topics such as self-employment, taxes, bookkeeping, VAT, and many more, the Accountable Team is able to share insights and practical advice to empower others on their freelance journey. We are dedicated to helping the self-employed thrive in today’s dynamic work environment and fostering a community of independent professionals.

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