fbpx
Kostenlos testen

Steuererklärung für Ehepaare: Das müssen Paare bei der gemeinsamen Steuererklärung beachten

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Juni 11, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

Logo RB

Bei der Steuererklärung für Ehepaare gibt es die Wahl zwischen einer gemeinsamen oder getrennten Veranlagung. Die Wahl der richtigen Veranlagung kann dabei erheblichen Einfluss auf die Steuerlast haben – vor allem, wenn ein:e Partner:in selbstständig ist und der andere angestellt arbeitet. In diesem Artikel erfährst du, wie du und dein:e Partner:in die Steuererklärung optimal gestalten könnt und welche Besonderheiten es für getrennt lebende Paare gibt.

Rechtliche Grundlagen der Steuererklärung für Ehepaare

Verheiratete Paare oder Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben in Deutschland die Möglichkeit, ihre Einkünfte gemeinsam zu versteuern. Dies ist ein großer Vorteil, da das sogenannte Ehegattensplitting dazu beitragen kann, die Steuerlast zu senken, insbesondere wenn die Einkommen der Partner:innen unterschiedlich hoch sind. Die Entscheidung für die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung muss jedes Jahr neu getroffen werden und kann sich auf die Höhe der zu zahlenden Steuern auswirken.

Wichtig zu wissen: Die Zusammenveranlagung bei der Steuererklärung ist nur dann möglich, wenn beide Partner:innen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Bei der Einzelveranlagung hingegen müssen beide ihre Steuererklärungen separat abgeben und ihre Einkünfte individuell versteuern. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile, die im Detail berücksichtigt werden sollten.

Steuerklassenwahl und deren Auswirkungen auf die Steuererklärung für Ehepaare

Für die Steuererklärung bei Ehepartner:innen ist die Wahl der richtigen Steuerklasse ein wichtiger Schritt. Wenn ein:e Partner:in deutlich mehr verdient als der bzw. die andere, kann es sinnvoll sein, die Steuerklassenkombination III/V zu wählen. Dabei wird der oder die Besserverdienende in Steuerklasse III eingestuft, wodurch er oder sie steuerlich entlastet wird, während der bzw. die geringer verdienende Partner:in in Steuerklasse V eine höhere Steuerlast übernimmt.

Für Paare mit ähnlichen Einkommen bietet sich die Steuerklasse IV mit Faktor an. Diese sorgt dafür, dass die Steuerlast während des Jahres gerechter verteilt wird und vermeidet unangenehme Überraschungen bei der Einkommensteuererklärung.

Die Wahl der Steuerklasse ist besonders relevant, wenn ein:e Partner:in selbstständig ist. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, genau zu prüfen, welche Steuerklassenkombination für das Paar insgesamt die größte steuerliche Entlastung bringt, auch wenn dies keine direkten Auswirkungen auf die Steuererklärung hat. Es lohnt sich daher, jedes Jahr die Steuerklassenwahl zu überdenken.

➡️ Erfahre alles über die sieben Lohnsteuerklassen.

„Ein Steuerklassenwechsel ist grundsätzlich nur einmal pro Jahr möglich. Eine Ausnahme besteht, wenn sich eure Lebensumstände erheblich ändern, etwa durch eine Trennung, den Tod eines Ehepartners oder eine neue Eheschließung. In solchen Fällen kann auch ein weiterer Wechsel beantragt werden. Der Wechsel muss immer schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.“

Robert Jödicke - Steuerexperte und Autor

Robert Jödicke

Ehegattensplitting und steuerliche Vorteile für die Steuererklärung bei Eheleuten

Das Ehegattensplitting kann für Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommenshöhen von großem Vorteil sein. Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen der Partner:innen zusammengezählt und anschließend halbiert. Dies führt zu einer Reduzierung der Steuerlast, da das Einkommen gleichmäßig verteilt wird und die Steuerprogression weniger stark zum Tragen kommt.

Beispiel:

  • Partner:in A verdient 70.000 Euro (angestellt)
  • Partner:in B verdient 30.000 Euro (selbstständig)

Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen von 100.000 Euro halbiert, was zu einer günstigeren Besteuerung führt, da die Steuer auf 50.000 Euro berechnet wird.

Wichtig zu beachten: Auch bei getrennt lebenden Ehepaaren kann eine gemeinsame Steuererklärung vorteilhaft sein, wenn die Partner:innen weiterhin in der gleichen Steuerklasse verbleiben. Dies hängt von den spezifischen Einkommensverhältnissen ab.

Suchst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Bereit, in die Selbstständigkeit zu starten? Dann findest du hier den kostenlosen und offiziellen Fragebogen. Einfach ausfüllen und direkt ans Finanzamt übermitteln.

Zum Fragebogen

Einzelveranlagung: Wann sie für Ehepaare sinnvoll sein kann

Die Einzelveranlagung kann für Ehepaare vorteilhaft sein, besonders wenn ein:e Partner:in Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld bezieht. Diese Leistungen müssen zwar nicht versteuert werden, wirken sich jedoch auf den Steuersatz des Partners bzw. der Partnerin aus, da sie in die Berechnung des Steuersatzes einfließen – ein Vorgang, der als Progressionsvorbehalt bezeichnet wird. Wenn die Einkünfte der beiden Partner:innen stark unterschiedlich sind, könnte die Einzelveranlagung steuerlich sinnvoller sein, da der Vorteil des Ehegattensplittings in diesem Fall nicht so groß ausfällt.

Ein weiterer Vorteil der Einzelveranlagung besteht darin, dass Verluste eines selbstständigen Partners bzw. einer selbstständigen Partnerin nicht mit den Einkünften des oder der anderen verrechnet werden. Diese Verluste können jedoch in ein anderes Steuerjahr übertragen werden, was in bestimmten Fällen steuerlich vorteilhaft sein kann.

Für Paare, bei denen ein:e Partner:in Verluste oder Lohnersatzleistungen bezieht, ist die Einzelveranlagung häufig die bessere Wahl. Im Zweifelsfall ist es ratsam, eine:n Steuerberater:in zu Rate zu ziehen, um die steuerlich günstigste Option zu wählen.

➡️ So versteuerst du die Corona-Hilfe für Selbstständige

➡️ Arbeitslos selbstständig machen: Das musst du beachten

Steuererklärung bei außergewöhnlichen Belastungen

Bei der Steuererklärung für Ehepaare kann es auch dann steuerliche Vorteile geben, wenn außergewöhnliche Belastungen entstehen. Dazu zählen Kosten, die für die Ehepartner:innen oder ihre Kinder anfallen und die über das übliche Maß hinausgehen, wie zum Beispiel hohe Krankheitskosten, Pflegekosten oder Kosten für eine behinderte Person. Diese Ausgaben können gemäß § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten.

Ein weiteres Beispiel für außergewöhnliche Belastungen sind Kosten für die Scheidung oder Unterhaltszahlungen, die ebenfalls gemäß § 33a EStG steuerlich geltend gemacht werden können, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens übersteigen. Diese Regelungen bieten vor allem steuerliche Entlastung für Paare, die außergewöhnliche private Belastungen tragen müssen.

Wichtig ist hierbei, dass nur Ausgaben berücksichtigt werden, die tatsächlich außergewöhnlich sind und die festgelegten Grenzen überschreiten. Die zumutbare Eigenbelastung wird nach dem Einkommen und der familiären Situation des Steuerpflichtigen berechnet und stellt sicher, dass nur außergewöhnliche Ausgaben berücksichtigt werden.

Steuererklärung bei getrennt lebenden Ehepartner:innen

Auch für getrennt lebende Ehepartner:innen stellt sich die Frage, welche Veranlagungsart die beste ist. Grundsätzlich müssen getrennt lebende Ehepartner:innen weiterhin eine Steuererklärung abgeben. In vielen Fällen bleibt es auch möglich, von der Zusammenveranlagung zu profitieren, wenn die Ehepartner:innen im Laufe des Jahres nur vorübergehend getrennt sind. Die Entscheidung, ob eine Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung sinnvoller ist, hängt von den jeweiligen Einkommensverhältnissen ab.

Für getrennt lebende Ehepaare ohne gemeinsamen Haushalt, die dauerhaft getrennt leben, ist die Einzelveranlagung meist die bessere Wahl, da keine gemeinsamen Einkünfte mehr zusammen veranlagt werden können. In diesem Fall gibt es keine steuerlichen Vorteile mehr, die durch das Ehegattensplitting erzielt werden können, da es für die Steuererklärung bei Ehepartner:innen nur dann vorteilhaft ist, wenn diese weiterhin zusammen veranlagt werden.

Besonders bei Ehepartner:innen mit Selbstständigkeit und unterschiedlichen Einkommensverhältnissen kann die Einzelveranlagung die beste Wahl sein, um die Steuerlast individuell und gerecht zu berechnen. Auch hier sollte jedoch die individuelle Situation geprüft werden, um keine steuerlichen Nachteile zu erleiden.

Selbstständig und angestellt: Das müssen Paare bei der Steuererklärung beachten

Wenn ein:e Partner:in selbstständig ist und der oder die andere angestellt, stellt sich die Frage, ob die Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung sinnvoller ist. Wenn beide Partner:innen ähnliche Einkünfte erzielen, kann die Zusammenveranlagung vorteilhaft sein, da der Splittingtarif zur Steuerersparnis beiträgt. Bei größeren Einkommensunterschieden ist oft die Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting die beste Wahl.

Beispiel:
Partner:in A verdient 80.000 Euro im Jahr (angestellt), Partner:in B erzielt 25.000 Euro Umsatz (selbstständig). Bei Einzelveranlagung würde die Steuerlast für Partner:in A bei etwa 16.500 Euro und für Partner:in B bei 2.800 Euro liegen. Wenn sich das Paar jedoch für Zusammenveranlagung entscheidet, wird das gemeinsame Einkommen von 105.000 Euro halbiert und es wird eine Steuer von insgesamt 17.200 Euro berechnet. Damit ergibt sich eine Steuerersparnis von 2.100 Euro im Vergleich zur Einzelveranlagung.

Fazit: Steuererklärung für Ehepaare – jeder Fall ist individuell

Es gibt zwar klare Faustregeln, wann sich eine Zusammenveranlagung von Ehepartner:innen lohnt, jedoch gibt es auch ein paar Ausnahmefälle, in denen eine getrennte Steuererklärung sinnvoller ist. Im Zweifel kann der Gang zu einem bzw. einer Steuerberater:in hier Licht ins Dunkel bringen und euch die unterschiedlichen Optionen und Ersparnisse vorrechnen.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass du und dein:e Partner:in euch über eure Einnahmen im Klaren seid, denn gerade für Selbstständige kann dies eine echte Herausforderung sein. Mit Accountable kannst du deine Einnahmen und Ausgaben jedoch ganz leicht im Überblick behalten. Lade dir einfach unsere kostenlose App herunter und bring noch heute Ordnung in deine Finanzen.

Häufige Fragen zur Steuererklärung für Ehepaare

Lohnt sich eine gemeinsame Steuererklärung, wenn man verheiratet ist?

Die gemeinsame Veranlagung lohnt sich besonders, wenn ein:e Partner:in mehr verdient oder Selbstständige Verluste haben. So können die Einkünfte zusammengezählt und steuerlich günstiger behandelt werden. Besonders vorteilhaft bei großen Einkommensunterschieden, da der Splittingtarif die Steuerlast insgesamt senkt.

Besser getrennt oder gemeinsame Veranlagung wählen?

Die Wahl hängt von den Einkommensverhältnissen ab. III/V ist sinnvoll bei großen Einkommensunterschieden, da der oder die Besserverdienende von einer geringeren Steuerlast profitiert. Die Kombination IV/IV eignet sich, wenn die Einkommen der Partner:innen näher beieinander liegen, um die Steuerlast während des Jahres gerechter zu verteilen.

Welche Steuerklasse wähle ich, wenn mein:e Ehepartner:in selbstständig ist?

Die Steuerklasse des angestellten Partners bzw. der angestellten Partnerin beeinflusst nicht direkt den selbstständigen Partner bzw. die selbstständige Partnerin. Du wählst zwischen III, IV oder V, was vor allem die monatlichen Steuerabzüge betrifft. Wenn der oder die selbstständige Partner:in hohe Einkünfte hat, sollte auch dessen bzw. deren Steuerlast bei der Wahl berücksichtigt werden.

Müssen beide Ehepartner:innen eine Steuererklärung machen?

Ja, grundsätzlich müssen beide Ehepartner:innen eine Steuererklärung abgeben, es sei denn, sie entscheiden sich für die Zusammenveranlagung. Bei der Einzelveranlagung gibt jede:r Partner:in seine oder ihre Einkünfte separat an, was für Paare mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen von Vorteil sein kann.

Was ist der Unterschied zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung?

Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Partner:innen zusammengezählt, was oft zu einer niedrigeren Steuerlast führt. Bei der Einzelveranlagung wird jede:r Partner:in separat besteuert, was in bestimmten Fällen vorteilhaft sein kann, wenn ein:e Partner:in beispielsweise Lohnersatzleistungen bezieht oder Einkünfte mit Verlusten verrechnet.

Kann ich nachträglich die Steuerklasse ändern?

Ja, ein Wechsel der Steuerklasse ist in der Regel einmal im Jahr möglich, außer bei außergewöhnlichen Ereignissen wie einer Trennung oder Eheschließung. Der Wechsel muss schriftlich beim Finanzamt beantragt werden und kann auch dann sinnvoll sein, wenn sich die Einkommensverhältnisse der Partner:innen erheblich ändern.

Was passiert, wenn wir uns nach der Steuererklärung trennen?

Wenn ein Paar sich nach der Steuererklärung trennt, können sie trotzdem die Vorteile der Zusammenveranlagung für das betreffende Jahr nutzen, solange sie bis zum 31. Dezember zusammenleben. Nach einer dauerhaften Trennung wird die Einzelveranlagung die steuerliche Option der Wahl.

Du bist selbstständig und möchtest deine Steuern eigenständig verwalten? Mit der Accountable Steuersoftware behältst du deine Buchhaltung und Steuererklärungen jederzeit im Blick. Teste es jetzt!

Neues E-book über den Einstieg in die Selbstständigkeit

20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft

Kostenlos herunterladen
tino author

Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

Wer ist Tino ?

Hast du gefunden, was du gesucht hast?

Das könnte dich auch interessieren

Brutto- und Netto-Einkommen für Selbstständige

Angestellte haben es leicht: Ein kurzer Blick auf die Lohnabrechnung genügt, um festzustellen, wie ...

Mehr erfahren

Was kann man als Selbstständiger von der Steuer absetzen?

Ach ja, die Steuer. Hass-Thema eines jeden Selbstständigen und doch muss man sich mindestens einmal...

Mehr erfahren

Steuer-Ratgeber für Selbstständige: Diese Abgaben kommen auf dich zu

Der Start in die Selbstständigkeit bringt finanzielle Risiken, hohe Arbeitsbelastung und das komple...

Mehr erfahren