Selbstständig als Zahnarzt oder Zahnärztin: Was du wissen musst
Lesezeit 4 Minuten
Viele angehende Zahnärzte und Zahnärztinnen träumen davon, sich selbstständig zu machen und ihre eigene Praxis zu eröffnen. Die Aussicht auf flexible Arbeitszeiten, Eigenverantwortung, aber auch ein hohes Gehalt als selbstständiger Zahnarzt sind verlockend. Bevor auch du den Schritt in die Selbstständigkeit wagst, solltest du dich gut informieren. Von uns bekommst du alle Infos.
Selbstständig als Zahnarzt: Voraussetzungen und Schritte
Kennst du das? Viele Assistenzärzte und -ärztinnen in der Zahnheilkunde fühlen sich im Angestelltenverhältnis nicht gut aufgehoben. Oder wollen am liebsten gleich nach dem Studium auf eigenen Beinen stehen. Wenn es dir ähnlich geht, dann bietet dir eine eigene Zahnarztpraxis die perfekte Möglichkeit, deinen Traum zu verwirklichen und dich als Zahnarzt / Zahnärztin selbstständig zu machen. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst und welche Schritte du gehen darfst, haben wir für dich zusammengefasst.
Approbation
Das Wichtigste zuerst. Ohne die Approbation kannst du dich als Zahnärztin / Zahnarzt nicht selbstständig machen. Erst wenn du deine zahnmedizinische Ausbildung absolviert und das Staatsexamen bestanden hast, erhältst du die zahnärztliche Approbation. Sie bestätigt u.a., dass du die notwendigen Qualifikationen und Kenntnisse besitzt, um Patient:innen sicher und kompetent zu behandeln. Für eine Zulassung als Vertragsarzt bzw. Vertragsärztin brauchst du mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
Freiberufliche Tätigkeit
Zahnärzte und Zahnärztinnen gehören zu den klassischen Freiberufler:innen in Deutschland. Das bedeutet, dass sie ihrer Tätigkeit nicht als Gewerbe nachgehen, sondern im Rahmen eines freien Berufs, der besondere berufliche Qualifikationen und persönliche, eigenverantwortliche Dienstleistungen erfordert.
Der Status bedeutet, dass Freiberufler:innen nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Dies kann insbesondere bei hohen Umsätzen zu einer erheblichen Ersparnis führen. Außerdem unterliegen sie nicht der doppelten Buchführungspflicht, sondern können ihre Gewinne durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln.
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Businessplan schreiben
Der Businessplan beschreibt das Geschäftskonzept deiner eigenen Zahnarztpraxis und dient als Grundlage für alle zukünftigen Entscheidungen rund um die Praxis.
- Ziele: Was möchtest du mit deiner Praxis erreichen? Willst du dich auf bestimmte Behandlungen spezialisieren?
- Zielgruppe: Wer sind deine potenziellen Patient:innen?
- Leistungen: Welche Behandlungen möchtest du anbieten? Was unterscheidet dich von deinen Konkurrent:innen?
- Marketing: Wie willst du deine Patient:innen erreichen und gewinnen?
- Finanzplanung: Wie viel Geld benötigst du für die Gründung deiner Praxis? Wie hoch sind deine laufenden Kosten? Wie hoch ist dein Umsatzpotential?
Standort
Die Wahl des richtigen Standorts ist für den Erfolg deiner Zahnarztpraxis entscheidend. Gibt es in deiner Region ausreichend Bedarf für eine weitere Praxis? Wie sieht es mit der Konkurrenz aus? Wie viele Zahnarztpraxen gibt es bereits in der Umgebung? Auch die öffentlichen Verkehrsmittel sind wichtig: Ist die Praxis gut erreichbar? Gibt es ausreichend Parkplätze in der Nähe? Und sind die Räumlichkeiten barrierefrei zugänglich?
Rechtsform
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform für selbstständige Zahnärzte / Zahnärztinnen. Die Partnergesellschaft (PartG) ist eine spezielle Rechtsform für Freiberufler:innen. In dieser Form schließen sich mehrere Zahnärzte / Zahnärztinnen zusammen, um gemeinsam eine Praxis zu führen. Unter Umständen kommt in diesem Fall auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Frage. Bei der Wahl der passenden Rechtsform kann dir ein:e Steuerberater:in helfen.
Zahnarztregister
Um als Zahnarzt / Zahnärztin selbstständig werden zu können, ist eine Eintragung in das Zahnarztregister erforderlich. Zuständig dafür ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in deinem Zulassungsbezirk.
Zulassung als Vertragszahnarzt
Du bist im Zahnarztregister eingetragen? Beantrage als nächstes bei deiner zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung die Zulassung als Vertragszahnarzt / Vertragszahnärztin – im Idealfall sechs Monate vor der geplanten Praxiseröffnung. Die Zulassung brauchst du, wenn du Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchtest. Wenn alles funktioniert, bekommst du dann eine Zahnarztnummer (LANR).
💡Info von Accountable: Zahnärzte und Zahnärztinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um auf dem neuesten Stand der zahnmedizinischen Forschung und Praxis zu bleiben. Dies wird von den Zahnärztekammern überwacht.
Weitere verpflichtende Aufgaben, um dich selbstständig als Zahnarzt zu machen
- Ein Praxisschild gestalten, gemäß Bestimmungen der Berufsordnung
- Eine Zeitungsanzeige über deine Praxiseröffnung veröffentlichen
- Dich beim zuständigen Versorgungswerk anmelden
- Deine Praxis bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege melden
- Dich beim zuständigen Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten
- Dein Praxis-Team bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden
Selbstständig als Zahnarzt: Die Vorteile und Nachteile
Dich als Zahnarzt / Zahnärztin selbstständig zu machen ist eine Entscheidung, die du gut durchdenken solltest. Die Vorteile, als Freiberufler:in zu arbeiten und eine eigene Praxis zu gründen, wiegen die Nachteile für viele Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen jedoch auf.
Die Vorteile, sich als Zahnarzt selbstständig zu machen:
- Flexible Praxiszeiten: Du bestimmst deine Praxiszeiten selbst – wann du Patient:innen empfängst und wann nicht. Alles in Absprache mit deinen Mitarbeiter:innen natürlich.
- Krankheit oder Urlaub: Brauchst du mal eine Auszeit? Als selbstständiger Zahnarzt kannst du relativ einfach eine Vertretung einstellen.
- Familie: Du kannst flexibel auf Veränderungen in deinem Privatleben reagieren und deine Arbeitszeit anpassen, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
- Schwerpunkte setzen: Du entscheidest, welche Behandlungen du anbieten möchtest und auf welche Fachgebiete du dich spezialisieren möchtest.
- Eigenes Dream-Team: Wer sich als Zahnarzt selbstständig macht, hat die Möglichkeit, andere Zahnärzt:innen und Fachangestellte einzustellen und sein eigenes Team aufzubauen.
- Arbeitsumgebung: Du gestaltest deine Praxis nach deinen eigenen Vorstellungen und sorgst für eine angenehme Arbeitsatmosphäre für dich und deine Mitarbeiter:innen.
Die Nachteile, sich als Zahnarzt selbstständig zu machen:
- Hohe Investitionskosten: Die Gründung einer Zahnarztpraxis ist mit hohen Investitionskosten verbunden. Du benötigst Kapital für die Einrichtung der Praxis, die Anschaffung von Geräten, die Finanzierung des laufenden Betriebs und die Werbung für deine Praxis. Nicht selten belaufen sich die Kosten auf mehrere hunderttausend Euro.
- Hohe Verantwortung: Als selbstständiger Zahnarzt trägst du die volle Verantwortung für deine Praxis und dein Team. Du bist verantwortlich für die Qualität der Behandlungen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und das Wohl deiner Patient:innen und Mitarbeiter:innen.
- Hohes Stresslevel: Eine Selbstständigkeit kann manchmal ganz schön stressig sein. Vor allem zu Beginn, wenn du deine Gründeridee umsetzt, musst du viel Zeit in deine Praxis investieren.
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