Das Online-Portal OnlyFans erobert die Social-Media-Welt und gilt nach YouTube, Instagram und TikTok als eine der einflussreichsten Plattformen für alle, die sich als Influencer:innen betätigen wollen. Auch viele Promis sind mittlerweile mit eigenen Accounts vertreten, ob Musiker:innen, Sportler:innen oder Schauspieler:innen.
Doch wohl am bekanntesten ist OnlyFans für sein Image als Plattform für nackte Tatsachen. Wie du auf OnlyFans Creator:in werden kannst und was du besonders steuerlich beachten musst, erfährst du in diesem Artikel.
Im Grunde ist OnlyFans ein soziales Netzwerk wie Facebook, Instagram, TikTok & Co. Allerdings funktioniert die Plattform etwas anders: Man kann zwar einen kostenlosen Account erstellen, aber um Inhalte anzusehen, vor allem Bilder, Videos und Live-Streams, muss man diese direkt bezahlen oder ein kostenpflichtiges Abo abschließen.
Dabei handelt es sich nicht um ein Streaming-Abo für die Plattform (wie bei Netflix & Co.), das Bezahl-Abo läuft direkt über die einzelnen Creator:innen.
Das Portal wird zum Beispiel von Creator:innen oder auch Promis benutzt, die durch die Abo-Funktion oder per Paywall exklusive Inhalte gegen Bezahlung freigeben. Diese sind ausschließlich für OnlyFans-Nutzer:innen bestimmt und werden nicht auf anderen Plattformen (womöglich sogar noch kostenfrei) veröffentlicht.
Das ist erstmal nicht weiter revolutionär. Dieses Bezahlmodell wird auch bei Portalen wie Patreon, Twitch oder dem Newsletter-Dienst Substack verwendet, wo Creator:innen bestimmte Inhalte gegen Bezahlung anbieten können.
In den Medien wird OnlyFans vor allem als „Nackig-Plattform“ (Bild-Zeitung) diskutiert. Der Grund: Ein Großteil der veröffentlichten Inhalte stammt von Models, Pornodarsteller:innen und Sex-Arbeiter:innen, die Bilder und Videos mit expliziten Darstellungen anbieten. Auch Promis sprangen auf diesen Zug auf und zeigten auf der Plattform mehr nackte Tatsachen als anderswo. Content, der zum Beispiel auf Instagram oder YouTube verboten ist.
💡Info: Im Sommer 2021 kündigte die Plattform an, keine pornographischen Inhalte mehr zuzulassen. Wenige Tage später wurde nach Nutzerprotesten dieses Statement aber wieder zurückgezogen. Auf OnlyFans ist daher weiterhin alles erlaubt (außer strafbare Handlungen!).
Ursprünglich lag der Fokus nicht auf expliziten Inhalten. Gegründet wurde OnlyFans bereits 2016 in London von den Brüdern Tim und Thomas Stokely, die mit der Plattform Künstler:innen eine neue Möglichkeit geben wollten, Fans mit exklusiven Inhalten zu versorgen. Für die Monetarisierung sorgte aber damals schon das Prinzip „Inhalte gegen Bezahlung“. 2018 übernahm Leonid Radvinsky, der Kopf hinter der Erotik-Plattform „MyFreeCams“, die Mehrheit an OnlyFans, woraufhin auch die Aktivitäten des Unternehmens stärker in Richtung Erwachsenen-Inhalte ausgerichtet wurden.
Die inhaltliche Neuorientierung, aber auch das Engagement von Stars wie DJ Khaled, der Rapperin Cardi B oder dem früheren Disney-Starlet Bella Thorne („Famous in Love“) sowie nicht zuletzt die Corona-Pandemie bescherten der Website einen enormen Popularitätsschub.
Laut dem aktuellen Stand von März 2025 verfügt OnlyFans über mehr als 350 Millionen registrierte Nutzer:innen weltweit .
Im Unterschied zu anderen Social-Media-Plattformen lassen sich die meisten Inhalte auf OnlyFans direkt monetarisieren. Voraussetzung dafür ist, dass du einen Account erstellst und dich als Creator:in registrieren lässt. Dafür musst du deine Identität bestätigen und dein Alter verifizieren lassen. Denn Inhalte veröffentlichen dürfen nur Personen ab 18 Jahren. Eine eher lustige Besonderheit am Rande: Du musst zwingend ein Selfie von dir und deinem Ausweis machen.
Hast du dein Profil erstellt, kannst du damit beginnen, Bilder, Videos oder Texte von dir zu veröffentlichen. Um Einnahmen daraus zu generieren, stehen dir drei Möglichkeiten offen:
Als Zahlungsmethoden akzeptiert OnlyFans Kreditkarten. Die zugelassenen Anbieter sind: Visa/Mastercard, Discover und Maestro (via Debitkarte). PayPal wird zum Beispiel schon seit längerem nicht unterstützt. OnlyFans bietet aber mittlerweile auch Überweisungen auf Bankkonten (SEPA) für viele europäische Länder an.
Die Auszahlung durch OnlyFans erfolgt innerhalb der nächsten 7 Tage. Das ist vergleichsweise schnell: In einigen Ländern müssen Creator:innen bis zu 30 Tage warten, bis sie ihr Geld erhalten. Die Beträge werden direkt auf deine Kreditkarte überwiesen.
Je mehr Videos oder Bilder du anbietest bzw. je mehr Follower:innen du um dich sammelst, desto höher sind deine Einnahmen. Doch wie bei anderen Influencer-Tätigkeiten ist das Erstellen, Posten und Kontakthalten mit den Fans ein hartes Business. Wer erfolgreich sein will, muss regelmäßig Inhalte hochladen und seine Followerschaft mit interessanten Beiträgen bei Laune erhalten.
Wie hoch der monatliche Verdienst auf OnlyFans ist, lässt sich nur schwer sagen. Die im Internet kursierenden Angaben, dass schon Neueinsteiger:innen zwischen 1.000 bis 2.500 Euro pro Monat erzielen können, lassen sich nur schwer überprüfen. Allerdings ist viel Geld im Markt: Zwischen September 2021 und September 2022 lag der Umsatz der Plattform bei 4,8 Milliarden Euro. Davon behält OnlyFans 20 Prozent, die übrigen 80 Prozent werden an die Creator:innen ausgeschüttet.
💡Traumjob Influencer:in: Das verdienst du wirklich
Um dauerhaft Geld zu verdienen, kommst du um eine langfristig orientierte Social-Media-Strategie aber nicht herum. Das bedeutet:
Mit einer größeren Anzahl an Follower:innen kannst du auch anfangen, Merchandising-Produkte über OnlyFans zu verkaufen. Dazu kooperiert das Portal mit der Social-Selling-Plattform Spring. So kannst du einen „Store“ in deinen Kanal integrieren, über den du alles Mögliche verkaufen kannst, von Aufklebern über T-Shirts und Pullover bis hin zu Rucksäcken mit deinem Logo.
💡Ab wann zahlst du Steuern auf deine Social-Media-Tätigkeit?
Als OnlyFans-Creator:in gehst du einer selbstständigen Tätigkeit nach. Weil du mit dem Content Geld verdienst, musst du in den meisten Fällen ein Gewerbe anmelden. Und durch deine Einnahmen giltst du als Einzelunternehmer:in, vor allem weil offensichtlich eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt (das trifft noch stärker zu, wenn du Merch-Produkte verkaufst).
In jedem Fall solltest du zur Anmeldung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Darin gibst du alle Informationen zu deiner Tätigkeit und dem geschätzten Verdienst über OnlyFans (und andere Plattformen) an, sodass dich das Finanzamt entsprechend einstufen kann.
Wenn du auf OnlyFans künstlerisch oder unterrichtend (zum Beispiel als Fitness- oder Ernährungs-Coach) tätig bist, kannst du dich unter Umständen als Freiberufler:in einstufen lassen. In diesem Fall bist du von der Gewerbesteuer befreit, und für die Steuererklärung reicht eine einfache Buchführung aus.
Allerdings musst du für die Anerkennung bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die „typischen“ Katalogberufe sind im Einkommensteuergesetz (§ 18) geregelt, weitere Berufsbilder wurden durch Urteile des Bundesfinanzhofes sowie durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums genauer beschrieben. Die endgültige Entscheidung trifft immer dein zuständiges Finanz- bzw. Gewerbeamt.
Du willst dich selbstständig machen? Dann findest du hier den kostenlosen und offiziellen Fragebogen. Einfach ausfüllen und direkt ans Finanzamt übermitteln.
Zum FragebogenLiegen deine Einnahmen über 24.500 Euro, musst du Gewerbesteuer zahlen. Darunter bist du von dieser Steuer befreit. Ab einem jährlichen Umsatz von 22.000 Euro bist du zudem umsatzsteuerpflichtig. Liegen deine Einnahmen im Vorjahr unter der Grenze von 22.000 Euro und verdienst du im laufenden Jahr weniger als 50.000 Euro, kannst du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Dann musst du keine Gewerbe- und keine Umsatzsteuer zahlen.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022 sind nicht mehr die Creator:innen selbst umsatzsteuerpflichtig, sondern OnlyFans als Plattform. Das bedeutet: Die Plattform führt die Umsatzsteuer direkt an die Steuerbehörden ab – nicht mehr die einzelnen Creator:innen.
Die frühere Praxis, bei der Creator:innen die Umsatzsteuer etwa über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) selbst abführen mussten, ist damit entfallen.
💡 Wichtig: Informiere dein Finanzamt über deine Tätigkeit und lass dir bestätigen, ob für dich tatsächlich keine Umsatzsteuerpflicht mehr besteht. Nur so hast du rechtliche Sicherheit. Dies gilt vor allem für EU-Länder, insbesondere Deutschland. In anderen Ländern kann die Regelung abweichen – frag im Zweifel dein zuständiges Finanzamt. Hast du in der Vergangenheit Umsatzsteuer selbst abgeführt, kannst du eine Erstattung prüfen lassen.
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Kostenlos herunterladenAutor - Sophia Merzbach
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