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Internationale Besteuerung von Unternehmen: Das sollten Selbstständige wissen

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

Stell dir vor, du bist Freelancer:in oder betreibst ein kleines Unternehmen in Deutschland und plötzlich klopft die Welt an deine Tür: Ein Kunde aus Frankreich möchte deine Dienstleistungen buchen, eine Kooperationspartnerin in den USA ist begeistert von deinem Produkt, und vielleicht steht sogar eine spannende Zusammenarbeit mit einem Startup in Japan im Raum.

Klingt nach einem Traum, oder? Doch mit der Chance, auf internationalen Märkten Fuß zu fassen, kommen auch neue Herausforderungen – insbesondere steuerliche. In diesem Text erfährst du alles, was du über die wichtigsten Aspekte des internationalen Steuerrechts wissen musst.

Internationales Steuerrecht: Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) und ihre Vorteile

Doppelbesteuerung – das klingt genauso unangenehm, wie es ist. Stell dir vor, du zahlst in Deutschland Steuern auf deine Einnahmen aus einer Kooperation mit einem ausländischen Partner, und dann fordert der entsprechende Staat auch noch seinen Anteil. Genau das soll ein Doppelbesteuerungsabkommen verhindern.

DBAs sind bilaterale Verträge zwischen zwei Ländern, die regeln, welches Land das Besteuerungsrecht auf welche Einkünfte hat. Für dich bedeutet das: Bei internationalen Kooperationen solltest du immer checken, ob es ein DBA zwischen Deutschland und dem betreffenden Land gibt und was darin festgelegt ist. Diese Abkommen können dir helfen, deine Steuerlast zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden, dass du doppelt zur Kasse gebeten wirst.

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Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnungs- und Freistellungsmethode

Die Vermeidung von Doppelbesteuerung erfolgt im Wesentlichen durch zwei Methoden: die Anrechnungsmethode und die Freistellungsmethode. Welche Methode angewendet wird, hängt in der Regel vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab, das zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land besteht.

  • Anrechnungsmethode: Bei der Anrechnungsmethode werden die im Ausland gezahlten Steuern auf die deutsche Steuer angerechnet. Das bedeutet, dass du deine Einkünfte zunächst im Ausland versteuern musst, aber die dort gezahlte Steuer von deiner deutschen Steuer abgezogen wird. Diese Methode verhindert, dass du auf dieselben Einkünfte doppelt Steuern zahlst, sie sorgt aber auch dafür, dass du insgesamt nicht weniger Steuern zahlst, als du es nur in Deutschland tun würdest.
  • Freistellungsmethode: Bei der Freistellungsmethode werden die im Ausland erzielten Einkünfte in Deutschland komplett von der Steuer befreit, sofern sie im Ausland besteuert wurden. Diese Methode ist besonders vorteilhaft, wenn der Steuersatz im Ausland niedriger ist als in Deutschland, da du dann insgesamt weniger Steuern zahlst. Allerdings ist die Freistellungsmethode nicht immer anwendbar und hängt stark vom jeweiligen DBA ab.

Beispiele aus der Praxis: Zusammenarbeit mit Ländern mit und ohne DBA

Einige konkrete Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, die steuerlichen Besonderheiten bei internationalen Kooperationen im Blick zu haben.

  • Kooperation mit einem Land mit DBA (z. B. Frankreich): Du erbringst eine Dienstleistung für einen Kunden oder eine Kundin in Frankreich. Da zwischen Deutschland und Frankreich ein DBA besteht, kannst du die französische Steuer, die auf dein Einkommen erhoben wird, auf deine deutsche Steuer anrechnen. Dies schützt dich vor einer doppelten Belastung.
  • Kooperation mit einem Land ohne DBA (z. B. Saudi-Arabien): Hier wird es schwieriger. Ohne ein DBA hast du keine klare Regelung, und es besteht die Gefahr, dass du in beiden Ländern Steuern zahlen musst. In solchen Fällen solltest du besonders vorsichtig sein und eventuell überlegen, ob eine solche Kooperation langfristig wirtschaftlich sinnvoll ist.

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Steuerrecht: Besonderheiten der Umsatzsteuer bei internationalen Dienstleistungen

Stell dir vor, du erbringst eine Dienstleistung für ein Unternehmen in der EU – sagen wir, in Frankreich. Normalerweise würdest du deinen deutschen Kund:innen die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und ans Finanzamt abführen. Bei einem internationalen Geschäft innerhalb der EU kann das jedoch anders laufen, und hier kommt das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren ins Spiel.

Beim Reverse-Charge-Verfahren wird die Umsatzsteuerschuld vom Leistungserbringer (also dir) auf den Leistungsempfänger (deine:n Kund:in) verlagert. Das bedeutet, dass du auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen musst. Dein:e Kund:in im Ausland ist dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer in seinem Land zu berechnen und abzuführen. Für dich hat das den Vorteil, dass du dir den Aufwand mit der Umsatzsteuer sparen kannst – aber Achtung: Du musst trotzdem sicherstellen, dass alle formalen Anforderungen eingehalten werden, sonst kann es Ärger geben.

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Besonderheiten der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Online-Handel

Seit der Einführung des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) im Juli 2021 hat sich die Handhabung der Umsatzsteuer im E-Commerce vereinfacht – zumindest theoretisch. Statt dich in jedem EU-Land einzeln um die Umsatzsteuer zu kümmern, kannst du die Steuer zentral über den OSS in Deutschland abführen. Das klingt gut, erfordert aber eine genaue Kenntnis der jeweiligen Umsatzsteuer-Sätze und Vorschriften in den anderen Ländern.

Ein Beispiel: Verkaufst du physische Produkte nach Frankreich, musst du ab einem bestimmten Schwellenwert die französische Umsatzsteuer berechnen und abführen. Überschreitest du die OSS-Schwelle nicht, kannst du weiterhin die deutsche Umsatzsteuer verwenden. Doch Vorsicht: Wenn du die Schwelle überschreitest und dich nicht rechtzeitig ummeldest, drohen empfindliche Strafen.

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Wichtige Vorschriften und Pflichten bei internationalen Geschäften

Bei internationalen Kooperationen musst du dich an eine Vielzahl von Vorschriften halten. Zu den wichtigsten gehören die steuerlichen Meldepflichten in Deutschland und im Ausland. Beispielsweise musst du alle grenzüberschreitenden Transaktionen in deiner Steuererklärung angeben und sicherstellen, dass du alle relevanten Nachweise erbringst.

Darüber hinaus gibt es spezielle Vorschriften, die du beachten solltest. Dazu gehört etwa die Pflicht, eine Verrechnungspreisdokumentation zu führen, wenn du mit verbundenen Unternehmen im Ausland Geschäfte machst. Diese Dokumentation dient dazu, nachzuweisen, dass die Preise für grenzüberschreitende Transaktionen marktgerecht sind und keine steuerlichen Vorteile erschlichen werden.

Bei Auslandsgeschäften bist du zudem in der Pflicht, bestimmte Nachweise zu führen. Das betrifft insbesondere den Nachweis, dass Exporte steuerfrei sind. Hierzu musst du Dokumente wie Frachtbriefe, Rechnungen und Zolldokumente sorgfältig aufbewahren, um im Falle einer Prüfung nachweisen zu können, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind.

Auch die Buchführung wird bei internationalen Kooperationen noch wichtiger. Jede Transaktion sollte sauber dokumentiert und nachvollziehbar sein, um bei einer Betriebsprüfung keine Schwierigkeiten zu bekommen. Besonders bei Verrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen ist eine detaillierte Dokumentation unerlässlich.

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Sophia Author

Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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