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Gewerbe anmelden & gründen: So gelingt dein Start in die Selbstständigkeit

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: November 4, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

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Du möchtest dein Gewerbe anmelden und endlich in die Selbstständigkeit starten? In diesem Leitfaden erfährst du, wann und wie du dein Gewerbe anmeldest, welche Unterlagen du brauchst, was die Anmeldung kostet und welche Pflichten danach auf dich zukommen.

Egal, ob Haupt- oder Nebenerwerb – hier findest du alle Infos rund um die Gewerbeanmeldung, die dich sicher durch den Prozess führen. 

Was ist ein Gewerbe – und wann brauchst du eine Gewerbeanmeldung?

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbstständige und auf Dauer angelegte Tätigkeit, mit der du Gewinn erzielen möchtest. Sobald du also regelmäßig Produkte verkaufst oder Dienstleistungen anbietest, musst du dein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung ist der offizielle Schritt, mit dem du dein Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt registrierst. Ein Gewerbe musst du immer dann anmelden, wenn du dauerhaft, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitest – unabhängig davon, ob du haupt- oder nebenberuflich tätig bist.

Ausgenommen sind nur Tätigkeiten, die zu den freien Berufen oder zur sogenannten Urproduktion zählen, also etwa landwirtschaftliche, wissenschaftliche oder künstlerische Berufe.

Typische Gewerbebetriebe sind zum Beispiel:

Freiberufler oder Gewerbe – was gilt für dich?

Ob du ein Gewerbe anmelden musst oder als Freiberufler:in giltst, hängt von deiner Tätigkeit ab. Denn Freiberufler:innen unterliegen anderen Regeln: Sie müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen. Stattdessen reicht es, wenn du beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst.

Zu den freien Berufen zählen beispielsweise Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Journalist:innen, Designer:innen oder Heilpraktiker:innen. Wenn du dagegen ein eigenes Studio betreibst, Produkte verkaufst oder Angestellte beschäftigst, gilt deine Tätigkeit in der Regel als gewerblich.

Wenn du unsicher bist, ob du ein Gewerbe anmelden musst, kann dir das Finanzamt oder deine Industrie- und Handelskammer (IHK) eine verbindliche Auskunft geben.

➡️ Selbständigkeit anmelden: Freiberufler oder Gewerbe?

Wann musst du dein Gewerbe anmelden?

Sobald du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, die auf Gewinnerzielung ausgelegt ist, bist du laut Gewerbeordnung verpflichtet, dein Gewerbe zu gründen. Das gilt auch, wenn du erst in der Planung bist oder noch keine Einnahmen hattest. Entscheidend ist, dass du beabsichtigst, regelmäßig Einnahmen zu erzielen. Die Anmeldung muss also vor dem ersten Auftrag oder der ersten Rechnung erfolgen.

Ein Gewerbe anmelden musst du außerdem, wenn

  • du ein bestehendes Unternehmen übernimmst,
  • du eine neue Zweigstelle gründest oder
  • du deine gewerbliche Tätigkeit deutlich erweiterst.

Die Anmeldung erfolgt immer beim zuständigen Gewerbeamt deines Unternehmensstandorts. Wenn du beispielsweise in Potsdam wohnst, aber in Berlin arbeitest, ist das Gewerbeamt Berlin für deine Anmeldung zuständig. In der Regel dauert die Bearbeitung zwischen ein und drei Wochen. Wenn du dein Gewerbe online anmeldest, erhältst du die Bestätigung oft schon innerhalb weniger Tage.

➡️ Kann ich Freiberufler:in und Gewerbetreibende:r gleichzeitig sein?

„Ein häufiger Irrtum unter Gründer:innen ist, dass man ein Gewerbe erst anmelden muss, wenn die ersten Einnahmen fließen. Tatsächlich ist der Zeitpunkt der Anmeldung entscheidend, um rechtlich korrekt zu starten. Wird die Anmeldung zu spät vorgenommen, können nicht nur Bußgelder drohen, sondern auch Probleme bei der steuerlichen Erfassung.“

Tino Keller - Gründer, CMO & Geschäftsführer Deutschland

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Was ist ein Kleingewerbe?

Wenn du dein Kleingewerbe anmelden möchtest, gelten für dich vereinfachte Regeln. Der Begriff „Kleingewerbe“ stammt aus dem Handelsrecht und bezeichnet Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Als Einzelunternehmer:in oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) giltst du automatisch als Kleingewerbe – du musst dein Gewerbe aber trotzdem offiziell beim Gewerbeamt anmelden.

Der große Vorteil: Du bist von der doppelten Buchführung und der Pflicht zur Bilanzierung befreit. Stattdessen kannst du deine Einnahmen und Ausgaben mit der einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) dokumentieren. Das spart dir Zeit und Aufwand – besonders in der Gründungsphase.

Ein Kleingewerbe bleibt so lange bestehen, bis dein Umsatz oder Gewinn bestimmte Grenzen überschreitet.

  • Ab 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn pro Jahr wirst du automatisch buchführungspflichtig und musst eine Bilanz erstellen.
  • Bleibst du darunter, gelten weiter die vereinfachten Regelungen.

💡 Hinweis: Das Kleingewerbe ist nicht dasselbe wie die Kleinunternehmerregelung. Diese stammt aus dem Umsatzsteuerrecht und befreit dich von der Pflicht, Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen. Du kannst also gleichzeitig Kleingewerbetreibende:r und Kleinunternehmer:in sein – musst aber nicht.

Gewerbe anmelden: Schritt für Schritt

Wenn du dein eigenes Unternehmen gründest, führt kein Weg an der Gewerbeanmeldung vorbei. Der Prozess ist aber unkomplizierter, als viele denken. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung weißt du genau, was zu tun ist.

1. Unterlagen vorbereiten

Bevor du dein Gewerbe anmeldest, solltest du alle notwendigen Dokumente bereitlegen. In der Regel brauchst du:

  • deinen Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. eine Meldebescheinigung
  • bei bestimmten Berufen ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Gesundheitsbescheinigung
  • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (z. B. Gastronomie, Bewachung, Fahrschule) die entsprechende Genehmigung
  • bei Gesellschaften: Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug

💡 Tipp von Accountable: Wenn du dein Gewerbe online anmeldest, kannst du die Dokumente meist als Scan oder PDF hochladen.

2. Gewerbeschein beantragen

Um dein Gewerbe anzumelden, musst du einen Gewerbeschein beantragen. Dies ist ein Dokument, das die Gewerbeanmeldung offiziell bestätigt. Dafür musst du das allgemeine Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen.

Nach der Beantragung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt und die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) über deine Gewerbeanmeldung.

Die Gewerbeschein-Kosten variieren je nach Standort zwischen 20 und 70 Euro. Die genaue Höhe wird von der Stadt oder Gemeinde selbst festgelegt. Wenn du deinen Gewerbeschein verloren hast, kannst du dir vom Gewerbeamt einen zweiten Gewerbeschein ausdrucken lassen. Dafür wird in der Regel erneut eine kleine Gebühr fällig.

➡️ So beantragst du einen Gewerbeschein 

➡️ Gewerbe anmelden – so füllst du das Anmeldeformular richtig aus

3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Das Finanzamt wird dich daraufhin zur Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung auffordern. Dieses Formular kannst du aber auch bereits eigenständig ausfüllen und dir so im besten Falle ein wenig Wartezeit auf die Behörden ersparen. 

➡️ Hier kannst du direkt online den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

4. Die Mitgliedschaft in der IHK oder HKW

Nach deiner Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied in einer Kammer – je nachdem, welche Art von Tätigkeit du ausübst:

  • Industrie- und Handelskammer (IHK):
    Wenn dein Gewerbe kaufmännisch, dienstleistend oder industriell ist, wirst du Mitglied in der IHK. Dazu gehören zum Beispiel Online-Shops, Handelsbetriebe, Beratungsunternehmen, Agenturen oder Gastronomiebetriebe.
  • Handwerkskammer (HWK):
    Wenn du ein handwerkliches Gewerbe betreibst, also etwa eine Bäckerei, Schreinerei, Malerfirma oder einen Friseursalon, gehörst du automatisch zur HWK. Ob dein Beruf als Handwerk eingestuft wird, steht in der Handwerksordnung (HwO).

Die Mitgliedschaft ist verpflichtend, bringt dir aber auch Vorteile wie kostenlose Gründungsberatungen, Seminare oder Unterstützung bei der Ausbildung von Mitarbeitenden.

Erlaubnispflichtige Gewerbe: Wann du eine Genehmigung brauchst

Nicht jedes Gewerbe darf ohne Weiteres aufgenommen werden. Für einige Tätigkeiten benötigst du eine spezielle Erlaubnis oder behördliche Genehmigung, bevor du dein Gewerbe gründen kannst. Diese soll sicherstellen, dass du die nötige fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit mitbringst.

Zu den erlaubnispflichtigen Gewerben gehören zum Beispiel:

  • Gaststätten und Caterer, die alkoholische Getränke ausschenken
  • Taxi- und Mietwagenunternehmen
  • Fahrschulen
  • Sicherheits- und Bewachungsunternehmen
  • Pflegedienste und ambulante Betreuungseinrichtungen
  • Immobilienmakler:innen, Versicherungsvermittler:innen und Finanzdienstleistende
  • Apotheken und Arzneimittelhersteller:innen

Welche Nachweise du einreichen musst, hängt von der jeweiligen Branche ab. Häufig verlangen die Behörden ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder einen Qualifikationsnachweis (z. B. Meisterbrief oder spezielle Berufserlaubnis).

Die Genehmigung erteilt in der Regel das Ordnungsamt, die Handwerkskammer oder – im medizinischen Bereich – das Gesundheitsamt. Erst wenn dir die Erlaubnis vorliegt, darfst du die Gewerbeanmeldung offiziell vornehmen.

Gewerbeanmeldung für EU- und Drittstaaten-Bürger

Wenn du nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, gelten bei der Gewerbeanmeldung einige zusätzliche Regeln. Grundsätzlich dürfen aber auch ausländische Staatsangehörige in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Herkunftsland.

  • Bürger:innen der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz: Personen aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz können in Deutschland ohne besondere Genehmigung ein Gewerbe anmelden. Sie sind deutschen Staatsbürger:innen rechtlich gleichgestellt und benötigen lediglich die üblichen Unterlagen, wie Personalausweis oder Reisepass.
  • Bürger:innen aus Drittstaaten: Wer aus einem Drittstaat kommt, also außerhalb der EU oder des EWR lebt, braucht in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die ausdrücklich die selbstständige Tätigkeit erlaubt. Diese muss im Ausweis oder Aufenthaltstitel vermerkt sein. Ohne diese Erlaubnis kann das Gewerbeamt die Anmeldung ablehnen.

💡 Tipp von Accountable: Wenn du aus dem Ausland nach Deutschland ziehst, solltest du dich frühzeitig beim Ausländeramt über die Voraussetzungen informieren. Manche Ämter verlangen eine wirtschaftliche Tragfähigkeitsprüfung oder einen Businessplan, bevor die Erlaubnis zur Gewerbeanmeldung erteilt wird.

Die Gewerbesteuer

Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch auch gewerbesteuerpflichtig. Diese Steuer erhebt deine Gemeinde auf den Gewinn deines Unternehmens. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom sogenannten Hebesatz ab – und der unterscheidet sich je nach Standort.

Beispiel:

Verdienst du in deinem ersten Jahr 30.000 Euro Gewinn, liegt der Freibetrag bei 24.500 Euro. Nur der übersteigende Betrag (also 5.500 Euro) wird mit dem Hebesatz deiner Gemeinde besteuert. In kleineren Städten beträgt dieser meist zwischen 300 und 400 Prozent, in Großstädten oft etwas mehr.

Wenn du ein Kleingewerbe betreibst und deine Gewinne unter dem Freibetrag liegen, musst du keine Gewerbesteuer zahlen. Wichtig ist jedoch, dass du deinen Gewinn jährlich in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angibst und dem Finanzamt übermittelst.

Fazit: Gewerbe anmelden und erfolgreich in die Selbstständigkeit starten

Mit der Gewerbeanmeldung schaffst du die rechtliche Grundlage für deine Selbstständigkeit. Auch wenn der Prozess auf den ersten Blick bürokratisch erscheint, lässt sich eine Gewerbeanmeldung mit der richtigen Vorbereitung schnell und unkompliziert umsetzen. Wichtig ist, dass du die Anmeldung vor Beginn deiner Tätigkeit vornimmst und alle geforderten Unterlagen vollständig einreichst.

Sobald du deinen Gewerbeschein erhalten hast, kannst du offiziell loslegen – von der Kundenakquise bis zum ersten Auftrag. Denke daran, dich frühzeitig um deine Buchhaltung und Steuerpflichten zu kümmern, um spätere Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden. 

💡 Eine digitale Lösung wie Accountable unterstützt dich dabei, Belege zu erfassen, Rechnungen zu schreiben und deine Steuererklärungen korrekt abzugeben. So bleibt dir mehr Zeit, dein Unternehmen weiterzuentwickeln.

FAQ – Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung

Was brauche ich, um ein Gewerbe anzumelden?
Für die Gewerbeanmeldung werden in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung sowie – je nach Tätigkeit – zusätzliche Nachweise wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesellschaftsvertrag oder eine Gesundheitsbescheinigung verlangt. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfährst du beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?
Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis drei Wochen. Bei der Online-Anmeldung kann der Gewerbeschein oft schon nach wenigen Tagen ausgestellt werden. Sobald du die Bestätigung erhalten hast, darfst du offiziell mit deiner Tätigkeit beginnen.

Was kostet es, ein Gewerbe anzumelden?
Die Kosten liegen bei einer Gewerbeanmeldung je nach Stadt oder Gemeinde zwischen 20 und 70 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls kleinere Gebühren für Nachweise wie ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, die jeweils etwa 13 Euro kosten.

Was passiert, wenn ich mein Gewerbe nicht anmelde?
Wer eine gewerbliche Tätigkeit ohne Anmeldung ausübt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann Bußgelder von bis zu 1.000 Euro und rückwirkende Steuernachzahlungen zur Folge haben. Wenn du dein Gewerbe später freiwillig nachmeldest, zeigen sich die Behörden in der Regel kulant, wichtig ist jedoch, dass du zügig handelst.

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Autor - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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