Wenn es um eine ordnungsgemäße Buchhaltung geht, kommt früher oder später auch das Thema Eigenbeleg auf Tisch. Viele Selbstständige und Freelancer:innen, die gerade erst in die unternehmerische Tätigkeit starten, haben den Begriff vielleicht schon einmal gehört oder gelesen, wissen aber nicht so richtig, was dahintersteckt.
Wir erklären, was ein Eigenbeleg ist, wie er aussehen muss und welche Bedeutung Eigenbelege für das Finanzamt haben.
Ein Eigenbeleg ist ein Beleg, den du als Selbstständige:r oder Freelancer:in selbst erstellst, um eine Ausgabe nachzuweisen, für die kein ordnungsgemäßer Beleg (z. B. eine Rechnung oder Quittung) vorhanden ist. Eigenbelege kommen zum Einsatz, wenn der ursprüngliche Beleg verloren gegangen ist oder wenn es sich um eine Ausgabe handelt, für die normalerweise kein Beleg ausgestellt wird. Beispiele hierfür könnten Trinkgelder oder kleinere Ausgaben sein, die bar bezahlt wurden.
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Ein Eigenbeleg darf in bestimmten Situationen geschrieben werden, in denen kein ordnungsgemäßer Beleg oder eine Rechnung für eine geschäftliche Ausgabe vorhanden ist. Typische Gründe für Eigenbelege sind:
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Ob als Ersatz für verlorene Belege, ob Kosten durch Bewirtung oder Reisekosten: Ein ordnungsgemäßer Eigenbeleg sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten:
Es ist wichtig, Eigenbelege so detailliert wie möglich zu erstellen und sie sorgfältig aufzubewahren, da sie im Falle einer Steuerprüfung als Nachweis dienen müssen (10-Jahres-Frist). Allerdings solltest du beachten, dass Eigenbelege nicht immer als vollwertiger Ersatz für reguläre Belege angesehen werden, insbesondere wenn es um höhere Beträge geht. Es ist ratsam, immer zuerst zu versuchen, einen originalen Beleg oder eine Duplikatrechnung zu erhalten.
Du kannst gern unsere kostenlose Vorlage für die Erstellung deiner Eigenbelege nutzen.
Eigenbeleg | Beleg-Nr.: |
Empfänger: Zahlungsempfänger mit Namen und Anschrift | |
Verwendungszweck: Art der Ausgabe/Aufwendung, Menge der gelieferten Waren, Angaben über Dienstleistung | |
Grund für Eigenbeleg: z. B. Verlust des Originalbelegs, Trinkgeld, Parkgebühr, … | |
Betrag in Euro: | Zahlungsart: |
Ort, Datum: | Unterschrift: |
Die Höhe eines Eigenbelegs ist nicht gesetzlich festgelegt, jedoch gibt es einige allgemeine Richtlinien und Best Practices, an die du dich halten kannst:
Es gibt in der Regel keine festgelegte Obergrenze für die Höhe eines Eigenbelegs. Theoretisch könnte also auch ein sehr hoher Betrag abgerechnet werden. Bei Ausgaben bis 150 Euro reicht dem Finanzamt meist eine Quittung, so dass Eigenbelege bis zu dieser Höhe in der Regel unproblematisch sind. Kommen sie häufiger oder mit größeren Summen vor, wird es aber kritisch.
Je höher der Betrag auf dem Eigenbeleg, desto genauer wird das Finanzamt die Angaben prüfen. Ein hoher Betrag erfordert eine sehr genaue und plausible Dokumentation. In solchen Fällen ist es ratsam, zusätzliche Belege oder Nachweise beizufügen, die die Ausgabe bestätigen.
Das Risiko, dass ein Eigenbeleg vom Finanzamt nicht anerkannt wird, steigt mit der Höhe des Betrags. Im schlimmsten Fall kann die Nichtanerkennung eines hohen Eigenbelegs zu Nachzahlungen und Strafen führen.
In der Praxis werden Eigenbelege oft für kleinere Beträge verwendet, da sie dann weniger Anlass für Zweifel bieten und eher vom Finanzamt akzeptiert werden.
In Deutschland ist die Verwendung von Eigenbelegen für den Vorsteuerabzug in der Regel problematisch und wird vom Finanzamt oft nicht akzeptiert. Das liegt daran, dass für den Vorsteuerabzug bestimmte formale Anforderungen an die Rechnung gestellt werden, die ein Eigenbeleg in der Regel nicht erfüllen kann.
Für den Vorsteuerabzug in Deutschland müssen Rechnungen bestimmte Pflichtangaben enthalten, wie zum Beispiel:
Diese Angaben sind auf einem Eigenbeleg in der Regel nicht vollständig vorhanden, weshalb er für den Vorsteuerabzug meist nicht geeignet ist.
In einigen Sonderfällen kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug auch ohne ordnungsgemäße Rechnung zulassen, wenn der Leistungsempfänger nachweisen kann, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wurde. Diese Ausnahmen sind jedoch sehr selten und erfordern eine genaue Prüfung und Dokumentation.
💡Tipp von Accountable: Wenn du planst, den Vorsteuerabzug geltend zu machen, ist es dringend empfehlenswert, immer eine ordnungsgemäße Rechnung zu erhalten. Bei Unsicherheiten oder in komplexen Fällen solltest du eine:n Steuerberater:in konsultieren.
Grundsätzlich ist es möglich, für Privatentnahmen aus dem Betriebsvermögen einen Eigenbeleg zu erstellen. Privatentnahmen sind Beträge, die der Unternehmer aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke entnimmt. Diese Entnahmen müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden, um die Buchführung transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Da es sich bei Privatentnahmen um keine betrieblichen Ausgaben handelt, kommt ein Vorsteuerabzug nicht in Frage. Zudem sind Privatentnahmen einkommensteuerpflichtig. Sie sollten daher in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz entsprechend berücksichtigt werden. Der Eigenbeleg für eine Privatentnahme sollte in der Buchführung entsprechend verbucht werden, um die Übersicht über Betriebs- und Privatvermögen zu wahren. Der Betrag der Privatentnahme muss auch plausibel sein und sollte im Verhältnis zum Betriebsvermögen und den betrieblichen Einnahmen stehen.
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Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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