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Anlage AVEÜR ausfüllen: Das sollten Selbstständige und Freelancer wissen

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: November 4, 2025

Lesezeit: 7 Minuten

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Die Anlage AVEÜR ist ein wichtiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und dient dazu, das Anlagevermögen deines Unternehmens detailliert darzustellen.

Hier erfasst du alle relevanten Informationen zu Wirtschaftsgütern, die deinem Betrieb langfristig dienen, einschließlich ihrer Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Abschreibungen und Buchwerte. In diesem Beitrag erfährst du, wie du die Anlage AVEÜR über ELSTER & Co. richtig ausfüllst.

Was ist die Anlage AVEÜR?

Die Anlage AVEÜR dient dazu, detaillierte Angaben zu den Abschreibungen (AfA) und dem Anlagevermögen deines Unternehmens zu machen. In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist der Platz für solche Angaben begrenzt. Daher musst du die Anlage AVEÜR zusätzlich einreichen, um die Werte des Anlagevermögens und die entsprechenden Abschreibungen genauer aufzulisten.

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Wann muss man die Anlage AVEÜR ausfüllen?

Die Anlage AVEÜR ist immer dann einzureichen, wenn Anlagevermögen vorhanden ist. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 5. Mai 2006 angeschafft wurden, müssen die Angaben nach dem aktuellen amtlichen Vordruck erfolgen. Dabei handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die deinem Unternehmen langfristig dienen und entsprechend abgeschrieben werden.

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Was zählt zum Anlagevermögen …?

Das Anlagevermögen umfasst Wirtschaftsgüter, die dauerhaft im Unternehmen verbleiben und der Leistungserstellung dienen. Dazu gehören unter anderem:

  • Grundstücke
  • Rechte und Lizenzen
  • Anlagen und Maschinen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattungen (z. B. Möbel, EDV-Geräte)
  • Finanzanlagen (z. B. Unternehmensbeteiligungen)
  • Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

… und was zum Umlaufvermögen?

Das Anlagevermögen steht im Gegensatz zum Umlaufvermögen. Es umfasst alle Wirtschaftsgüter, die für den kurzfristigen Verbrauch oder Verkauf bestimmt sind, darunter:

  • Wareneinkäufe und Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
  • Unfertige und fertige Erzeugnisse
  • Anzahlungen

Während das Anlagevermögen über mehrere Jahre abgeschrieben wird, wird das Umlaufvermögen in der Regel innerhalb eines Geschäftsjahres genutzt oder umgesetzt.

Anlage AVEÜR bei ELSTER & Co. ausfüllen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Anlage AVEÜR bei ELSTER einzutragen, kann auf den ersten Blick kompliziert wirken. Mit unserer Ausfüllhilfe führen wir dich Schritt für Schritt durch das Formular. Das Anlagenverzeichnis AVEÜR fügst du also innerhalb der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) hinzu. Beide Formulare sind miteinander verknüpft.

1. Kopfdaten eintragen

Zunächst trägst du die grundlegenden Informationen in das Formular ein:

  • Name und Vorname (bei Einzelunternehmen) bzw. Name der Gesellschaft
  • Steuernummer, die dir vom Finanzamt zugewiesen wurde

2. Positionen des Anlage- und Umlaufvermögens erfassen

Im nächsten Schritt listest du die einzelnen Posten des Anlagevermögens auf. Dazu gehören insbesondere die Anschaffungs- und Herstellungskosten für:

  • Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie Gebäude
  • Häusliches Arbeitszimmer (abziehbare Betriebsausgaben)
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Lizenzen)
  • Bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Fahrzeuge, Büroausstattung, Maschinen)
  • Sammelposten (für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2a EStG)
  • Finanzanlagen (z. B. Anteile an Unternehmen)
  • Umlaufvermögen (nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG und § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe c EStG)

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3. Bewegliche Wirtschaftsgüter zusammenfassen

Wenn du beispielsweise mehrere Fahrzeuge oder Maschinen besitzt, kannst du die Werte kumuliert eintragen. So löst du das Problem, dass für Kraftfahrzeuge oder andere bewegliche Wirtschaftsgüter oft nur eine Zeile vorgesehen ist.

Beispiel: Du bist selbstständige Handwerker:in und hast zwei Fahrzeuge für den Betrieb, eines für Lieferungen und eines für Mitarbeitende. Addiere die Anschaffungskosten beider Fahrzeuge und trage den Gesamtbetrag in die entsprechende Zeile für Kraftfahrzeuge ein.

4. Angaben zu Abschreibungen (AfA)

Erfasse für jedes Wirtschaftsgut die jährlichen Abschreibungsbeträge:

  • Reguläre Abschreibungen: Berücksichtige die Abschreibungsdauer gemäß der AfA-Tabelle. Die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums legt fest, über welchen Zeitraum ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden darf.
  • Sonderabschreibungen: Falls zutreffend, trage zusätzliche Abschreibungen ein, z. B. nach § 7g EStG für Investitionen kleinerer Unternehmen. Sonderabschreibungen sind freiwillig, können aber steuerlich sinnvoll sein, um die Steuerlast in einem bestimmten Jahr zu senken.

💡 Hinweis von Accountable: In der Anlage AVEÜR trägst du immer die Netto-Beträge (ohne Mehrwertsteuer) ein.

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Zugänge in der Anlage AVEÜR korrekt erfassen

In der Anlage AVEÜR trägst du alle Anlagegüter ein, die während des Wirtschaftsjahres neu in den Besitz deines Unternehmens gelangt sind. Diese werden in der Spalte „Zugang“ dokumentiert. Beispiele sind:

  • Der Kauf eines neuen Laptops
  • Die Anschaffung von Maschinen oder Fahrzeugen
  • Wirtschaftsgüter, die aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen eingebracht werden

Wie trägst du Zugänge ein?

  1. Unterscheidung:
    • Buchwert zu Jahresbeginn: Güter, die bereits am 1. Januar im Betriebsvermögen vorhanden waren, werden in der entsprechenden Spalte erfasst.
    • Zugänge: Neue Güter, die während des Jahres hinzukommen, werden in der Spalte „Zugang“ eingetragen.
  2. Eintragung in die richtige Kategorie:
  3. Ordne die Zugänge der passenden Kategorie des Anlagevermögens zu (z. B. Büroausstattung, Maschinen, Fahrzeuge).

Beispiel:

  • Am 1. Januar 2026 besitzt dein Unternehmen einen Computer mit einem Buchwert von 1.000 Euro (ursprünglicher Anschaffungspreis: 2.500 Euro).
  • Am 1. Mai 2026 kaufst du ein neues Notebook für 3.000 Euro.

Eintragungen in der Anlage AVEÜR:

  • Zeile 11: Büroausstattung
    • In der Spalte „Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums“: 1.000 Euro (Buchwert des vorhandenen Computers)
    • In der Spalte „Zugang“ (Feld 412): 3.000 Euro (Anschaffungskosten des Notebooks)

Abgänge in der Anlage AVEÜR korrekt erfassen

Ein Abgang liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut das Betriebsvermögen deines Unternehmens verlässt. Dies kann durch Verkauf, Entnahme ins Privatvermögen oder Zerstörung (z. B. bei Defekt) erfolgen. Solche Abgänge werden in der Anlage AVEÜR in der Spalte „Abgänge“ eingetragen – mit dem Restbuchwert des Wirtschaftsguts im betreffenden Wirtschaftsjahr.

Wie trage ich Abgänge ein?

  1. Ermittlung des Restbuchwerts:
    • Der Restbuchwert entspricht dem ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskostenwert abzüglich der bis dahin vorgenommenen Abschreibungen (AfA).
  2. Eintrag in die Spalte „Abgang“:
  3. Erfasse den Restbuchwert des Wirtschaftsguts in der entsprechenden Zeile des Anlageverzeichnisses.

Beispiel:

Ein Computer mit einem ursprünglichen Anschaffungspreis von 2.500 Euro hat nach Abschreibungen noch einen Restbuchwert von 1.000 Euro. Dieser Computer wird 2022 verschrottet. In der Spalte „Abgang“ trägst du für das Jahr 2022 den Betrag von 1.000 Euro ein.

Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) richtig angeben

In der Spalte „Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK)“ werden alle vorhandenen Wirtschaftsgüter mit ihrem ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskostenwert eingetragen, unabhängig davon, ob sie gekauft, selbst hergestellt oder von Gesellschafter:innen ins Unternehmen eingebracht wurden.

Beispiel:

  • Der ursprüngliche Anschaffungspreis für einen Computer beträgt 2.500 Euro. Dieser Betrag wird in der Spalte „AHK“ erfasst, auch wenn der Restbuchwert nur noch 1.000 € beträgt.
  • Ein im selben Jahr neu angeschafftes Notebook für 3.000 Euro wird nicht direkt in den AHK, sondern zunächst in den Zugängen erfasst. In der Anlage AVEÜR des Folgejahres wird dieser Wert dann den AHK zugerechnet.

Einlagewert definieren

Der Einlagewert beschreibt den Wert eines Wirtschaftsguts, das aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters ins Betriebsvermögen übergeht. Dieser Wert wird ebenfalls in der Spalte „AHK“ erfasst.

Buchwert zum Ende des Gewinnermittlungszeitraums berechnen

Nachdem du für eine Art von Wirtschaftsgut alle erforderlichen Spalten ausgefüllt hast, musst du nun den Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums ermitteln. Dabei gehst du wie folgt vor:

  1. Startwert:
    Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
  2. Plus:
    • Zugänge (neue Anschaffungen)
  3. Minus:
  1. Sonderabschreibungen (§ 7b, § 7g Abs. 5 und 6 EStG)
  2. Reguläre Abschreibungen (AfA)
  3. Abgänge (Restbuchwert der ausgeschiedenen Wirtschaftsgüter)
  4. Ergebnis:
    = Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

Beispiel für die Berechnung:

  • Buchwert zu Jahresbeginn: 5.000 Euro
  • + Zugänge: 3.000 Euro
  • - Sonderabschreibung: 500 Euro
  • - AfA: 1.500 Euro
  • - Abgänge: 1.000 Euro

= Buchwert zum Jahresende: 5.000 Euro + 3.000 Euro - 500 Euro - 1.500 Euro - 1.000 Euro = 5.000 Euro

Wichtig: Übergang zum nächsten Jahr

Der ermittelte Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums wird automatisch der Buchwert zu Beginn des folgenden Jahres.

Mit dieser Methode stellst du sicher, dass alle Abgänge und Werte korrekt in der Anlage AVEÜR erfasst sind und deine Gewinnermittlung vollständig und nachvollziehbar ist.

➡️ Welche Formulare müssen Selbstständige in der Einkommensteuererklärung ausfüllen?

Häufige Fehler beim Ausfüllen der Anlage AVEÜR vermeiden

Auch wenn das Formular auf den ersten Blick übersichtlich wirkt, schleichen sich beim Ausfüllen der Anlage häufig kleine, aber folgenreiche Fehler ein. Achte besonders auf diese Punkte:

  • Bruttowerte statt Nettowerte eingetragen: In der Anlage AVEÜR müssen alle Beträge ohne Umsatzsteuer angegeben werden.
  • Falsche Zuordnung von Anlage- und Umlaufvermögen: Nur das Anlagevermögen gehört in die AVEÜR. Umlaufvermögen wird in der regulären Anlage EÜR erfasst.
  • Abgänge vergessen zu erfassen: Wenn du ein Wirtschaftsgut verkaufst oder entnimmst, muss der Restbuchwert in der Spalte „Abgänge“ angegeben werden.
  • Abschreibungen doppelt berücksichtigt: Trage die AfA nur einmal ein – entweder in der EÜR oder in der AVEÜR. Die Summen müssen übereinstimmen.
  • Sammelposten falsch behandelt: Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG müssen über fünf Jahre linear abgeschrieben werden, nicht auf einmal.

💡 Tipp von Accountable: Kontrolliere nach dem Ausfüllen, ob der Buchwert am Ende des Jahres exakt dem Buchwert zu Beginn des nächsten Jahres entspricht. So stellst du sicher, dass deine Berechnungen konsistent sind.

Fazit: Warum die Anlage AVEÜR für Selbstständige so wichtig ist

Die Anlage AVEÜR ist das zentrale Dokumentationsinstrument für dein Anlagevermögen. Hier hältst du fest, welche Wirtschaftsgüter dein Unternehmen besitzt, wie sie abgeschrieben werden und welchen Restwert sie am Jahresende haben. Diese Transparenz ist nicht nur für dich selbst hilfreich, sondern auch für das Finanzamt, falls eine Prüfung ansteht.

Gerade für Selbstständige und Freelancer:innen, die größere Anschaffungen wie Computer, Maschinen, Fahrzeuge oder Büroausstattung tätigen, ist eine sauber geführte AVEÜR unverzichtbar. Sie sorgt dafür, dass alle Abschreibungen korrekt erfasst, steuerliche Vorteile optimal genutzt und Wertveränderungen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Auch bei späteren Investitionen oder der Erstellung von Jahresabschlüssen bietet dir die AVEÜR einen klaren Überblick über den Zustand deines Anlagevermögens und hilft, strategische Entscheidungen besser zu treffen.

FAQ – Häufige Fragen zur Anlage AVEÜR

Was ist der Unterschied zwischen Anlage AVEÜR und Anlage EÜR?
Die Anlage EÜR enthält eine Übersicht über alle Betriebseinnahmen und -ausgaben. Die Anlage AVEÜR ergänzt sie um detaillierte Angaben zum Anlagevermögen, also zu den Wirtschaftsgütern, die langfristig im Unternehmen bleiben.

Muss ich die Anlage AVEÜR einreichen, wenn ich kein Anlagevermögen habe?
Nein. Wenn du kein Anlagevermögen besitzt, musst du keine Anlage AVEÜR abgeben. In diesem Fall genügt die reguläre Einnahmenüberschussrechnung.

Wo finde ich die Anlage AVEÜR in ELSTER?
Nach dem Einloggen in Mein ELSTER findest du die Anlage AVEÜR im Formular „Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)“.
Die AVEÜR ist kein eigenständiges Formular, sondern ein Unterformular (Anlageverzeichnis), das du innerhalb der EÜR aktivieren kannst. Du kannst sie direkt online ausfüllen oder zusammen mit der EÜR elektronisch übermitteln.

Kann ich die Anlage AVEÜR mit einer Buchhaltungssoftware ausfüllen?
Ja. Die Steuerlösung Accountable übertragen die Werte aus dem Anlageverzeichnis automatisch in die Anlage AVEÜR und erleichtern die elektronische Abgabe über ELSTER.

Was passiert, wenn ich Abgänge oder Abschreibungen vergesse?
Fehlende Angaben können zu falschen Gewinnen und damit zu steuerlichen Nachteilen führen. Das Finanzamt kann außerdem Nachfragen stellen oder Korrekturen verlangen. Es lohnt sich also, alle Einträge sorgfältig zu prüfen.

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Autor - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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