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Stell dir vor, du sitzt an einem innovativen Projekt, vielleicht an einer neuen Software, einem smarten Gerät oder einer bahnbrechenden Dienstleistung. Deine Ideen sprudeln nur so heraus, und du siehst schon das Potenzial, wie dein Projekt die Branche revolutionieren könnte.
Doch dann kommt die Realität: Forschung und Entwicklung (F&E) kosten Zeit und Geld – und gerade als Selbstständige:r oder kleines Unternehmen hast du davon nicht unbegrenzt. Genau hier setzt der Staat an, um dir unter die Arme zu greifen. Warum? Weil deine Ideen und Innovationen nicht nur dein Unternehmen voranbringen, sondern auch die gesamte Wirtschaft.
Steuerliche Anreize für F&E-Aktivitäten jeder Unternehmensgröße
Der Staat möchte, dass du innovativ bist und investierst – und er möchte dich dafür belohnen. Zwar stellt der Bund eine breite Palette an unterschiedlichen Förderprogrammen zur Verfügung, die anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben finanziell unterstützen. Bis vor einigen Jahren wurden aber – im Gegensatz zu vielen anderen EU- oder OECD-Staaten (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) – Ausgaben für F&E zumindest steuerlich nicht begünstigt. Das hat sich mittlerweile geändert.
So gibt es nun auch in Deutschland spezielle steuerliche Anreize, die dir helfen sollen, die finanziellen Hürden zu überwinden. Dazu zählen für F&E-Investitionen vor allem die Forschungszulage und Abschreibungsmöglichkeiten. Darüber hinaus gibt es Förderprogramme und Zuschüsse, die nicht nur steuerlich vorteilhaft sind, sondern dir auch Liquidität verschaffen können.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass diese Vorteile darauf abzielen, F&E in Deutschland insgesamt zu stärken – und das nicht nur in Großunternehmen, sondern gerade bei kleinen Unternehmen oder Selbstständigen.
Forschungszulagengesetz: Zentraler Baustein der F&E-Förderung
Besonders hervorzuheben ist das Forschungszulagengesetz (FZulG), das 2020 in Kraft trat und einen zentralen Bestandteil der F&E-Förderung bildet. Dieses Gesetz ermöglicht dir, eine steuerliche Förderung für F&E-Projekte zu beantragen – unabhängig von der Unternehmensgröße. Das FZulG wurde bereits zweimal angepasst, zu Ende März 2024 erhöhten sich die Fördersätze wie folgt:
F&E-Personalkosten: 25 bis 35 %
Auftragsforschung: 17,5 bis 24,5 %
Eigenleistung: 70 Euro pro Stunde
Ausgaben für notwendige Wirtschaftsgüter
Bei einer Bemessungsgrundlage von maximal 10 Millionen Euro ergibt sich daraus unter Nutzung aller Optionen ein Höchstförderbetrag von 2,5 bis 3,5 Millionen Euro – eine attraktive Unterstützung für deine F&E-Tätigkeiten, die du dir nicht entgehen lassen solltest.
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für F&E-Investitionen
Wenn du als Selbstständige:r oder kleines Unternehmen in Forschung und Entwicklung (F&E) investierst, sind steuerliche Abschreibungen ein weiterer Hebel, um deine Steuerlast zu reduzieren. Abschreibungen ermöglichen es dir, die Kosten für Investitionen über einen bestimmten Zeitraum verteilt steuerlich geltend zu machen. Dabei gibt es verschiedene Methoden und Regelungen, die speziell für F&E-Aufwendungen relevant sind.
Sofortabschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Stell dir vor, du kaufst ein neues Gerät oder eine neue Software, um deine F&E-Projekte voranzubringen. Liegt der Anschaffungspreis unter einer bestimmten Grenze – derzeit bei 800 Euro netto –, kannst du diese Ausgaben sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzen.
Für größere Investitionen, die über die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter hinausgehen, etwa für Laborgeräte oder andere technische Anlagen, kommt die reguläre Abschreibung ins Spiel. Hierbei werden die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüterverteilt. Für dich als Selbstständige:n bedeutet das, dass du den Wert der Anschaffung über mehrere Jahre hinweg in kleineren Beträgen absetzt.
Die Nutzungsdauer richtet sich nach den AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung), die für verschiedene Arten von Wirtschaftsgütern spezifische Abschreibungszeiträume vorgeben. Bei technischen Geräten, die häufig in der F&E eingesetzt werden, kann die Nutzungsdauer beispielsweise bei fünf Jahren liegen.
Zusätzlich zur regulären Abschreibung kannst du in einigen Fällen auch Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen. Diese erlauben es dir, innerhalb des Anschaffungsjahres einen höheren Anteil der Investitionskosten abzusetzen. Insbesondere im Kontext kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) gibt es im Rahmen des § 7g EStG Möglichkeiten, bereits im Jahr der Anschaffung bis zu 20 % der Kosten als Sonderabschreibung zu nutzen.
💡Tippvon Accountable: Diese Sonderabschreibungen bieten dir die Flexibilität, steuerlich in den Jahren höher abzusetzen, in denen du hohe Gewinne erwirtschaftest, um die Steuerlast gezielt zu senken.
Neben den Investitionen in F&E-Anlagen und -Ausrüstungen entstehen bei F&E-Projekten auch laufende Kosten. Diese Kosten können in vollem Umfang als Betriebsausgaben abgesetzt werden, was deine steuerliche Belastung ebenfalls erheblich mindern kann.
Abzug von Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung
F&E-Kosten können als Betriebsausgaben in deiner Gewinnermittlung angesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise:
Personalkosten: Wenn du Mitarbeiter:innen beschäftigst, die direkt an F&E-Projekten arbeiten, kannst du deren Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge absetzen.
Materialkosten: Alle Ausgaben für Materialien, die in der Forschung und Entwicklung verwendet werden, sind steuerlich absetzbar.
Dienstleistungskosten: Beauftragst du externe Expert:innen oder Dienstleistende für spezifische F&E-Aufgaben, kannst du auch deren Rechnungen als Betriebsausgabe geltend machen.
Raumkosten: Wenn du eigene Räumlichkeiten für F&E nutzt oder entsprechende Flächen anmietest, kannst du auch diese Kosten ansetzen.
Diese Ausgaben reduzieren direkt deinen steuerpflichtigen Gewinn und damit deine Steuerlast. Es ist wichtig, alle F&E-Kosten sorgfältig zu dokumentieren, um bei eventuellen Rückfragen durch das Finanzamt eine klare Zuordnung zu gewährleisten.
Zuwendungen an Forschungseinrichtungen
Neben den direkten F&E-Kosten gibt es auch die Möglichkeit, Zuwendungen an öffentliche Forschungseinrichtungen steuerlich geltend zu machen. Spenden oder Mitgliedsbeiträge an anerkannte Forschungseinrichtungen können als Sonderausgaben abgezogen werden. Diese Regelung ermöglicht es dir, gemeinnützige Forschung zu unterstützen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu genießen.
Wichtig hierbei ist, dass du eine entsprechende Spendenbescheinigung erhältst und die Empfängerinstitution als gemeinnützig anerkannt ist. So kannst du zusätzlich zu deinen eigenen F&E-Aktivitäten auch durch Unterstützung externer Projekte von Steuervorteilen profitieren.
Die steuerliche Förderung von Investitionen und Aufwendungen in Forschung und Entwicklung bietet dir vielfältige Möglichkeiten, deine Steuerlast zu senken und gleichzeitig in Innovationen zu investieren. Durch die Kombination von Abschreibungen, Betriebsausgaben und möglichen Zuwendungen für Kooperationspartner kannst du deine F&E-Kosten optimal geltend machen und so den finanziellen Spielraum für zukünftige Projekte vergrößern. Wichtig ist dabei, die geltenden Regelungen und Fristen zu beachten und alle Kosten sauber zu dokumentieren.
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Patric S
31.03.2026
Top App! ich habe sowas von keine Ahnung von der ganzen Geschichte. Aber es ist super erklärt und wirklich sehr leicht ! Ich bin top zufrieden
marco moertzsch
20.11.2025
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vuno7
20.11.2025
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Jonathan
20.05.2025
Ein super Steuerprogramm,das Rechnungen schreiben ist sehr einfach. Es ist alles sehr übersichtlich. Sehr gut ist die persönliche Beratung, wenn sie gebraucht wird.
Anonym
25.03.2026
Ich habe noch nie ein Finanzprogramm benutzt, das so zuverlässig, treffsicher und genau die Belege automatisiert ausliest. Einfach super. Die Buchung der einzelnen Vorgänge geht damit in Windeseile – und wenn mal eine Fall nicht ganz klar ist, hilft die KI und der Chatbot super weiter. Die automatischen Vorschläge zur Belegzuordnung sind auch für den absoluten Laien perfekt verständlich. Auf jeden Fall kann ich sagen, dass ich noch nie so schnell die Belegerfassung erledigt hatte. Ich pflege gerade die letzten Monate ein und bin damit ruckzuck durch.
Christian
09.11.2025
Super App. Macht Buchhaltung, Rechnungen erstellen, Steuerzahlung und alles drum und dran sehr einfach. Und wenn man mal Fragen hat, haben die einen tollen Kundenservice. Wirklich empfehlenswert.
Kristina
27.02.2025
Ich liebe die App, ich bin super froh, endlich keinen Papierkram mehr zu haben. Ich hatte erst Probleme beim Upgrade auf meines Plans, aber der Support ist super schnell und hilfsbereit und so konnte ich in kürzester Zeit auch das Upgrade durchführen. Jetzt mit allen Funktionen ist es einfach noch so viel besser, da ich die Anwendung nun auch am PC nutzen kann und Zugriff auf den Chat mit den Steuer-Profis habe, die mich bei jeder Frage unterstützen. Einfach klasse!
LisNutz
11.05.2024
Ich finde das Team von Accountable sehr fachlich, professionell, schnelle Antworten (auch um 22 Uhr). Einfach ein gelungenes Produkt mit einem starken Team dahinter.
Willi H
09.04.2026
Eine sehr übersichtliche und intuitive App. Ich nutze sie seitdem ich meine Selbstständigkeit angefangen habe und habe seitdem noch keine Probleme damit gehabt, dass irgendwas nicht funktioniert hat oder ich den Überblick verloren habe. Außerdem ist es auch total nützlich, dass man Fragen zu Steuern usw. direkt an eine KI oder einen Steuer-Coach stellen kann
Niklas
28.03.2025
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