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Mit der Sonderabschreibung und dem Investitionsabzugsbetrag lassen sich zwischen 20 bis 50 Prozent deiner Anschaffungs- und Herstellungskosten sparen. Nach dem Stundungsprinzip kannst du somit bei erfüllten Voraussetzungen deutliche Steuervorteile in Anspruch nehmen. Wir erklären, wie es funktioniert.
Was ist sind Sonderabschreibungen?
Im deutschen Steuerrecht haben Sonderabschreibungen gemäß § 7 EstG Subventionscharakter und kommen zusätzlich zu normalen Abschreibungen zum Einsatz. Sie werden auch als Sonder-AfA zur Abgrenzung von der standardmäßigen Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet. Sonderabschreibungen werden als Aufwand interpretiert, da sie sich auf einen Wertverlust von Wirtschafts-/Vermögensgütern beziehen.
Die Abgrenzung der Sonder-AfA zur AfA ist in § 7g EstG in Form von zwei steuerlichen Fördermöglichkeiten geregelt:
Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG: Mit dieser Sonderabschreibung zusätzlich zur degressiven AfA kannst du reguläre Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter anteilig vorziehen. Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab Anschaffung kannst du die gesonderte Abschreibung beanspruchen. Die reguläre Abschreibung bleibt davon unberührt. Seit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 kannst du sogar bis zu 40 Prozent deiner Kosten geltend machen und flexibel auf den Fünf-Jahres-Zeitraum verteilen.
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EstG: Ein weiteres steuerbegünstigendes Instrument, mit dem sich Anschaffungs- und Herstellungskosten für Investitionsgüter steuermindernd geltend machen lassen.
Welchen Zweck erfüllen Sonderabschreibungen?
Das Ziel von Sonderabschreibungen nach 7g (EstG) und Investitionsabzugsbeträgen liegt in der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in ausgewählten Branchen. Die wichtigsten Zwecke von Sonderabschreibungen für Selbstständige und Unternehmen umfassen:
Investitionsanreize: Durch die Verteilung der Steuerlast auf gewinnintensive Wirtschaftsjahre, schaffen Sonderabschreibungen Investitionsanreize. Durch die Steuerbegünstigung können Unternehmen in Anlagegüter investieren, die sonst nicht in Frage kämen.
Gesteigerte Liquidität: Die Steuerminderung von Anschaffungs- und Herstellungskosten setzt zusätzliche Finanzmittel und gewinnmindernde Rücklagen für Betriebsausgaben und Investitionen frei.
Förderung der Konjunktur: Durch die strategische Verteilung der Steuerlast im Begünstigungszeitraum, stützen Sonderabschreibungen die Konjunktur trotz wirtschaftlicher Herausforderungen.
Bessere Wettbewerbsfähigkeit: Durch neue Anschaffungen, Modernisierung und Investitionen steigern Unternehmen die eigene Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.
Modernisierung und Innovation: Steuerliche Begünstigungen schaffen Anreize, in neue und nachhaltige Technologien zu investieren und Innovationspotenzial freizusetzen.
Über welchen Zeitraum sind Sonderabschreibungen möglich?
Je nachdem, ob du eine Sonderabschreibung oder den Investitionsabzugsbetrag nutzt, gelten folgende Begünstigungszeiträume:
Begünstigungszeitraum für Sonderabschreibung
Für Sonderabschreibungen gemäß § 7g gilt ein Begünstigungszeitraum von fünf Jahren. Du kannst die Steuerbegünstigung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern geltend machen oder über fünf Nutzungsjahre verteilen. Die maximale Höhe liegt bei 40 Prozent. Es steht dir frei, im ersten Jahr 40 Prozent zu veranlagen oder sie nach Bedarf über den Begünstigungszeitraum verteilen.
Begünstigungszeitraum für Investitionsabzugsbetrag
Gemäß § 7g Abs. 1 EstG kannst du den Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Beantragung, auch als Geltungsjahr bekannt, geltend machen. Die begünstigte Investition muss wiederum bis zum dritten Jahr nach dem Geltungsjahr erfolgt und spätestens im vierten Jahr erfolgt sein.
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen: Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge unterscheiden sich je nach Betrieb, Investitionsobjekt und Nutzung:
Voraussetzungen für Sonderabschreibung
Unter folgenden Bedingungen kannst du die Sonderabschreibung gemäß § 7g geltend machen:
Die Gewinngrenze im Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung/Herstellung liegt bei maximal 200.000 Euro
Es handelt sich um mobile, abnutzbare Investitionsobjekte, die neu angeschafft/hergestellt oder gebraucht angeschafft werden (Wert nimmt im Verlauf des Begünstigungszeitraums ab)
Es muss sich in den ersten zwei Jahren um eine bis zu 90-prozentige betriebliche Nutzung handeln (nicht mehr als zehn Prozent Privatnutzung)
Das Wirtschaftsgut muss in den ersten zwei Jahren im begünstigten Betrieb oder in einer zugehörigen inländischen Betriebsstätte verbleiben
Es muss sich um begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter handeln wie Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Computer oder auch Software (ausgeschlossen: Grundstücke, Immobilien, Patente, Geschäftswerte oder nicht gegenständliche Wirtschaftsgüter)
Eine Ausnahme bildet die Sonderabschreibung für bezahlbaren Mietwohnungsneubau von bis zu fünf Prozent über vier Jahre
Das angeschaffte/hergestellte Wirtschaftsgut muss dem Anlagevermögen zurechenbar sein
Maximal 40 Prozent Begünstigung lassen sich im Fünf-Jahres-Begünstigungszeitraum geltend machen
Voraussetzungen für Investitionsabzugsbetrag
Für die Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags gelten folgende Voraussetzungen:
Die Begünstigung ist nur für geplante Investitionen in neue bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter möglich, die sich dem Anlagevermögen zurechnen lassen und an Wert verlieren (Sonderabschreibung gilt auch für gebraucht Wirtschaftsgüter)
Die Kosten für Anschaffung/Herstellung dürfen für bilanzierende Gewerbetreibende, Freiberufler:innen und Unternehmen im Geltungsjahr nicht über 235.000 Euro liegen (Ausnahmen gelten für bestimmte KMUs)
Für Land-/Forstwirtschaftsunternehmen (ohne Einnahmen-Überschuss-Rechnung) liegt die Grenze für den Wirtschafts-/Ersatzwirtschaftswert bei 125.000 Euro
Bei Anspruch auf Einnahmen-Überschuss-Rechnung liegt die Gewinngrenze bei 100.000 Euro
Die begünstigte Investition muss spätestens drei Jahre nach dem Geltungsjahr erfolgen
Der Investitionsabzugsbetrag gilt nur für Wirtschaftsgüter, die zum Großteil betrieblich genutzt werden (mindestens 90 Prozent)
Maximal 40 Prozent der Kosten für Anschaffung/Herstellung können begünstigt werden
Welche weiteren Sonderabschreibungen gibt es?
Zur Veranschaulichung der verschiedenen Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie Ausnahmen für Immobilien oder erneuerbare Energien stellen wir gängige Sonderabschreibungen vor:
Sonderabschreibung für Immobilien
Beim Mietwohnungsneubau kannst du für Neubauprojekte Sonderabschreibungen unter bestimmten Energieeffizienzvorgaben beanspruchen. Hierbei lassen sich zusätzlich zur Sonderabschreibung bis zu fünf Prozent jährlich innerhalb von vier Jahren abziehen. Es muss sich um eine Vermietung neuen Wohnraums von mindestens zehn Jahren sowie um Anschaffungskosten von maximal 3.000 Euro pro Quadratmeter handeln.
Sonderabschreibung für Photovoltaik
Zur Förderung erneuerbarer Energien lassen sich für Investitionen in Photovoltaikanlagen bis zu 40 Prozent der Kosten in einem Fünf-Jahres-Zeitraum mindern. Eine flexible Verteilung der Steuerentlastung auf fünf Jahre ist möglich.
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge
Bei erfüllten Voraussetzungen lassen sich für die Anschaffung von betrieblichen Elektronutzfahrzeugen und elektrischen Lastenfahrrädern die Kosten im Anschaffungsjahr sowie in den drei Folgejahren um 50 Prozent senken. Das gilt auch für Elektrolieferfahrzeuge (bis 7,5 Tonnen).
Sonderabschreibungen für Denkmalschutz
Um denkmalgeschützte Immobilien und Objekte zu erhalten, profitieren Privateigentümer ebenso wie Unternehmen von der Denkmal-AfA. Bei selbstbewohnten Immobilien lassen sich über zehn Jahre bis zu 90 Prozent der Kosten (neun Prozent Jährlich) ermäßigen. Bei vermieteten Immobilien ist eine Kostenermäßigung bis zu 100 Prozent möglich – neun Prozent in den ersten acht Jahren und sieben Prozent in den letzten vier Jahren.
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31.03.2026
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LisNutz
11.05.2024
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Willi H
09.04.2026
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Niklas
28.03.2025
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