Du fragst dich, ob du dich im Falle einer Kündigung mit deiner Abfindung selbstständig machen kannst? Zunächst wollen wir darüber aufklären, in welchem Fall du einen Anspruch auf eine Abfindung hast. Wenn das der Fall ist, zeigen wir dir, wie du dich im Anschluss selbstständig machen kannst und was du dabei in Bezug auf Steuern beachten musst.
Nur die wenigsten Arbeitnehmer:innen haben einen Anspruch auf eine Abfindung. Deine Selbstständigkeit kannst du also nur dann mit einer Abfindung planen, wenn du sicher bist, dass sie dir zusteht. In der Gesetzgebung sind vier verschiedene Fälle vorgesehen:
Wenn deine ehemalige Arbeitsstelle „dringende betriebliche Erfordernisse“ und keine persönlichen Gründe für deine Kündigung geltend macht und diese ausdrücklich im Kündigungsschreiben erwähnt, hast du ein Recht auf eine Abfindung. Arbeitgeber:innen müssen dann im Kündigungsschreiben bereits darauf hinweisen, dass eine Abfindung gezahlt wird. Du musst in diesem Fall keine Kündigungsschutzklage einreichen.
Wenn du innerhalb einer dreiwöchigen Frist eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichst, kann deine Kündigung als sozial ungerecht eingestuft werden. Dies gilt jedoch nur bei Betrieben ab 5 Mitarbeitern. Eine Abfindung erhältst du, wenn entschieden wird, dass eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist. Dies gilt etwa dann, wenn du dich in deinem Betrieb gemobbt fühlst.
In einigen, meist größeren Betrieben wird eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und der Geschäftsführung in Form eines Sozialplans getroffen. Darin wird eine Kompensation für Mitarbeitende für den Fall einer Betriebsänderung festgelegt. Das können beispielweise Werks-Stilllegungen, Schließungen oder Zusammenlegungen sein.
Arbeitgeber:innen können im Falle einer Kündigung auch freiwillig eine Abfindung zahlen – etwa im Rahmen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache zwischen dir und deinen Arbeitgeber:innen.
Wenn du als Arbeitnehmer:in bei einem Jobverlust eine Abfindung erhältst, musst du diese voll versteuern. Nach § 14 SGB fallen für Abfindungen Sozialversicherungsbeiträge jedoch meist nicht an. Eine Ausnahme gilt hierbei: Bist du freiwillig krankenversichert, werden für deine Abfindung auch Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Wird die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt, kannst du die so genannte Fünftelregelung, eine Steuerermäßigung, beantragen. Diese wird folgendermaßen angewendet:
Du erhältst beispielweise eine Abfindung über 20.000 Euro, und im gleichen Jahr hast du abzüglich deiner Werbungskosten und Sonderausgaben zusätzlich 50.000 Euro zu versteuern.
Mit der Fünftelregelung hast du nun die Möglichkeit, mehr von deiner Abfindung in die Selbstständigkeit zu investieren.
Um deine Abfindung für die Selbstständigkeit zu nutzen und einen sicheren Einstieg in die Selbstständigkeit zu schaffen, gibt es einige Dinge zu beachten. Hier sind einige Tipps für dich:
Um dich selbstständig zu machen, brauchst du ein stimmiges Geschäftskonzept. Dafür musst du deine Geschäftsidee genau definieren, deine mögliche Zielgruppe kennen und deine Konkurrenz und den Markt analysieren. Überlege, was dein Alleinstellungsmerkmal sein wird, und denke darüber nach, wie du dies am besten vermarkten kannst. Stelle sicher, dass dein Geschäftskonzept realistisch ist und du eine klare Vorstellung davon hast, wie du deine Einnahmen generieren wirst.
Dein Businessplan ist das Herzstück für die Vorbereitung deiner Selbstständigkeit, denn in ihm werden deine finanziellen Ziele und deine Strategie zur Erreichung dieser Ziele genau beschrieben. Später kann er auch als Visitenkarte für mögliche Investor:innen und Unterstützer:innen genutzt werden.
Halte in deinem Businessplan fest, welche Chancen und Risiken auf dich zukommen, definiere deine Zielgruppe und erstelle eine Preisübersicht deiner Konkurrenz. Plane ausgiebig deine Finanzen, deine Anschaffungskosten, Betriebskosten und Lohnkosten, wenn du Mitarbeitende beschäftigen möchtest. Deine Abfindung kannst du entweder in benötigte Ausrüstung, in die Anmietung eines Objektes bzw. in Materialien investieren oder als finanzielle Rücklage für die ersten Monate nach Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit nutzen. Sie kann damit neben Eigenkapital, Fremdkapital oder staatlicher Förderung ein entscheidender Bestandteil deiner Finanzierungsstrategie sein.
💡Beachte: Wenn du einen Gründungszuschuss beantragen willst, ist es wahrscheinlich, dass dieser abgelehnt wird, wenn du bereits eine hohe Abfindung nach deiner letzten Kündigung erhalten hast.
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Die Wahl der Rechtsform ist von Bedeutung, da sie die Haftung, Steuerpflichten und weitere Formalitäten beeinflusst. Entscheide, ob du als Einzelunternehmer:in, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), GmbH oder als eine andere Rechtsform tätig sein möchtest. Ein:e Steuerberater:in kann dich bei der Wahl der richtigen Rechtsform am besten unterstützen. Wenn du hingegen freiberuflich tätig sein möchtest, gelten für dich andere Regeln. Erfahre hier, was du über Freiberuflichkeit und Steuern wissen musst.
Registriere dein Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt und melde es beim Finanzamt an. Informiere dich genau über branchenspezifische Anforderungen und stelle sicher, ob du spezielle Genehmigungen oder Lizenzen benötigst, etwa eine Schanklizenz, wenn du als Gastronom:in Alkohol an deine Gäste ausschenken möchtest.
Damit du eine feste Stammkundschaft aufbaust und deine Zielgruppe auf möglichst vielen Wegen erreichst, solltest du früh ein gutes Marketing-Konzept entwickeln und dich sowohl im Internet als auch offline bestmöglich präsentieren. Mit einer professionellen Website erweckst du einen guten Eindruck bei potenziellen Kund:innen sowie Geschäftspartner:innen und du kannst, indem du Social-Media-Kanäle nutzt, eine Followerschaft aufbauen und deine Produkte oder Dienstleistungen durch informativen oder unterhaltsamen Content bekannt machen.
💡Tipp von Accountable: Jetzt hast du bereits einige wichtige Informationen über Abfindung und Selbstständigkeit. Wenn du weitere hilfreiche Tipps zum Thema Selbstständigkeit und Steuern, eine Gewerbetätigkeit oder Freiberuflichkeit erhalten möchtest, kannst du dich noch weiter in unserem Blog für Selbstständige umsehen.
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Kostenlos herunterladenAutor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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