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Existenzgründung: Diese Förderungen kannst du nutzen

Geschrieben von Accountable Team
Aktualisiert am
Lesezeit 5 Minuten

Du willst endlich deinen Traum verwirklichen und dich selbstständig machen? Bei diesem großen Schritt in die berufliche Unabhängigkeit stoßen viele, die denselben Traum haben, bereits bei der Finanzierung auf die ersten Schwierigkeiten.

Mit verschiedenen Förderungen zur Existenzgründung lassen sich diese jedoch unter Umständen aus dem Weg räumen. Hier stellen wird dir die Möglichkeiten vor, die du unbedingt kennen solltest.

Existenzgründer: eine Definition

Viele sehen in einer Existenzgründung eine verlockende Gelegenheit, endlich die eigenen Vorstellungen und Ideen zu verwirklichen und die persönliche Erfolgsgeschichte zu schreiben. Doch wie genau wird man eigentlich Existenzgründer:in? Die Antwort ist einfach: Du musst dich zunächst selbständig machen, also eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, bei der du im eigenen Namen auf eigene Rechnung arbeitest. Dabei bist du für deinen Erfolg selbst verantwortlich, trägst gleichzeitig aber auch alle Risiken. 

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Ein:e Existenzgründer:in unterscheidet sich dabei von einem oder einer Unternehmer:in darin, dass diese:r nicht unbedingt ein Startup oder eine Firma gründen und Mitarbeiter beschäftigten muss, um selbständig zu sein. Denn Existenzgründer:innen können auch Kleingewerbebetreibende, Gewerbetreibende oder Freiberufler sein. Egal für welchen Weg in die Selbstständigkeit du dich entscheidest: Für jede Existenzgründung benötigst du zunächst Startkapital. Dabei kannst du auf verschiedene Förderungen zurückgreifen.

KfW-Gründerkredit: Staatliche Förderung deiner Existenzgründung

Der ERP-Gründerkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), auch KfW-Gründerkredit genannt, gehört zu den staatlichen Fördermitteln, die bei Existenzgründer:innen besonders beliebt sind. Der Grund: Im Gegensatz zu klassischen Bankkrediten sind die Konditionen deutlich günstiger. Dies spiegelt sich z.B. in den niedrigen Zinsen und langen Rückzahlungszeiträumen wider. Ein besonderer Vorteil des ERP-Gründerkredits sind die tilgungsfreien Jahre, durch die sich die Rückzahlung des Kredits nach hinten verschieben lässt. 

Falls du bei deiner Existenzgründung die Förderung der KfW in Anspruch nehmen möchtest, kannst du zwischen zwei Varianten des ERP-Gründerkredits wählen:

  • ERP-Gründerkredit-StartGeld: Finanzierungshöhe bis zu 125.000 EUR
  • ERP-Gründerkredit-Universell: Finanzierungshöhe bis zu 25 Millionen EUR

Das ERP-Gründerkredit-StartGeld richtet sich dabei an kleinere Existenzgründungen, wie etwa von Kleinunternehmer:innen, Startups oder Freiberufler:innen. Für diese ist der ERP-Gründerkredit-Universell auf Grund der hohen Förderungssumme grundsätzlich uninteressant. Die wichtigsten Konditionen des StartGelds sind folgende:

  • Förderung bis zu 125.000 Euro, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel
  • Ab 3,81 % effektiver Jahreszins
  • Die KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos
  • Kein Eigenkapital erforderlich
  • 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
  • Innerhalb von neun Monaten nach Zusage abrufbar
  • Tilgungsfreie Zeit: Du zahlst nur die Zinsen, danach gleich hohe monatliche Raten 
  • Möglichkeit der außerplanmäßige Tilgung 
  • Du haftest persönlich für die Rückzahlung des Kredits

So beantragst du die Förderung der KfW zur Existenzgründung 

Egal, ob du bereits als Freiberufler arbeitest, dich zunächst nur nebenberuflich selbstständig machen willst oder generell Startkapital benötigst: Wenn du auf der Suche nach der passenden Förderung für deine Existenzgründung bist, ist das ERP-Gründerkredit-StartGeld eine gute Möglichkeit, um deinen Traum zu verwirklichen. Um dieses zu beantragen, musst du dich nicht an die KfW, sondern an deine Hausbank oder eine andere Bank deiner Wahl wenden.

Zum Termin bei der Bank solltest du folgende Unterlagen ausgefüllt und gut vorbereitet mitbringen:

  • Lebenslauf 
  • Den Antrag für den ERP-Gründerkredit-StartGeld
  • Businessplan samt Rentabilitäts- und Liquiditätsplan bei Summen über 25.000 EUR 
  • Selbsterklärung
  • Risikoanlage A
  • Risikoanlage C
  • Anlage De-Minimis-Erklärung
  • Einwilligungserklärung für Auskunftsanfragen, z.B. SCHUFA-Auskunft

Danach bereitet die Bank deine Unterlagen auf und beantragt das ERP-Gründerkredit-StartGeld für dich bei der KfW, die deinen Antrag prüft und über die Förderung deiner Existenzgründung entscheidet. Wird dein Antrag bewilligt, schließ du den Kreditvertrag mit der jeweiligen Bank ab und kannst in die Selbstständigkeit durchstarten. 

Unterstützung bei der Existenzgründung vom Arbeitsamt

Für viele Arbeitslose stellt eine Existenzgründung eine aussichtsreiche Möglichkeit dar, endlich wieder ins Berufsleben zurückzufinden. Für diese ist es jedoch deutlich schwerer, die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit zu verwirklichen. Daher besteht für Arbeitslose die Möglichkeit, ihre Existenzgründung durch Zuschüsse vom Arbeitsamt mit dem sogenannten Gründungszuschuss oder dem Einstiegsgeld fördern zu lassen. 

Welche der beiden Förderungen zur Existenzgründung dabei in Anspruch genommen werden kann, hängt davon ab, ob Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) oder Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) bezogen wird: Bei ALG 1 besteht Anspruch auf den Gründungszuschuss, bei ALG 2 auf das Einstiegsgeld. Dabei unterscheiden sich die beiden Leistungen grundsätzlich darin, wie sie die Existenzgründung fördern. 

Existenzgründung: Förderung durch den Gründungszuschuss 

Der Gründungszuschuss soll bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit deine Liquidität sicherstellen, bis du mit deiner Selbstständigkeit so viel Geld verdienen kannst, um für deinen Lebensunterhalt allein aufkommen zu können. Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach deinem individuellen ALG 1-Regelsatz und ist in zwei Phasen aufgeteilt:

  • In Phase 1 erhältst du in den ersten sechs Monaten deinen ALG 1-Regelsatz plus der Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro. 
  • In Phase 2 entfällt die Zahlung von ALG 1 und du erhältst in den folgenden neun Monaten nur noch die Sozialversicherungspauschale. Diese wird jedoch nur dann ausgezahlt, wenn du deine selbstständige Tätigkeit auch nachweisen kannst. 

Um den Gründungszuschuss für deine Existenzgründung vom Arbeitsamt zu erhalten, musst du bei der Antragsstellung den ausgefüllten Antrag, einen Businessplan und deinen Lebenslauf mit Zeugnissen und Nachweisen über deine fachlichen Qualifikationen mitbringen. Zudem musst du nachweisen, dass deine Geschäftsidee tragfähig ist. Du solltest jedoch bedenken, dass wenn dieser bewilligt wird, sich mit jedem Tag automatisch auch dein Anspruch auf ALG 1 verringert. 

Existenzgründung: Zuschüsse vom Arbeitsamt durch Einstiegsgeld

Anders als beim Gründungszuschuss richtet sich die Höhe des Einstiegsgelds nach deiner individuellen Situation. Zur Berechnung gelten zwei Bemessungsgrundlagen:

  • Pauschale Bemessung: Gilt für Antragssteller:innen, die als besonders förderfähig eingestuft werden, z.B. Langzeitarbeitslose. Diese erhalten maximal 75 % des ALG 2-Regelsatzes, bzw. maximal 424 Euro im Monat.
  • Bemessung nach Einzelfall:  Die Höhe der Förderung beträgt 50 % vom ALG 2-Regelsatz, bei Langzeitarbeitslosigkeit kann je nach Ermessen um 20 % erhöht werden. Der monatliche Maximalbetrag beträgt hier ebenfalls 424 Euro.

Wird dein Antrag auf Einstiegsgeld genehmigt, kann dieses für maximal 24 Monate beansprucht werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass du deine selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche hauptberuflich auszuführst und deine Geschäftsidee tragfähig ist. Zudem sind folgende Dokumente nötig:

  • Businessplan samt Finanzplanung 
  • Nachweis über dein Fachwissen und die erforderlichen Qualifikationen für deine Tätigkeit
  • Nachweis über die persönliche Eignung 

Professionelle Beratung für Existenzgründer wird ebenfalls gefördert

Neben der finanziellen Förderung in Form eines Gründerkredits oder Zuschüssen vom Arbeitsamt, wird auch die professionelle Beratung zur Existenzgründung gefördert. Im Rahmen dieser Coachings, wirst du durch eine:n Existenzgründungsberater:in z.B. dabei unterstützt, deine Geschäftsidee zu optimieren, einen Businessplan und Kalkulationen zu erstellen und wichtige Fragen zur Finanzierung und Fördermitteln zu klären. Jedoch ist die Höhe der Förderung je nach Bundesland unterschiedlich: Während Bayern bis zu 70 % der Beratungskosten erstattet, sind es in Sachsen-Anhalt bis zu 90 %.

Die Beratung zur Existenzgründung durch die IHK ist eine von vielen weiteren Möglichkeiten, sich vor der Existenzgründung ausführlich beraten zu lassen, um erfolgreich in die Selbständigkeit zu starten. Die Programme unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland: In Nordrhein-Westfahlen können Existenzgründer:innen z.B. am „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW“ teilnehmen, während durch die bayerischen Niederlassungen der IHK das „Vorgründungs- und Nachfolgecoaching“ angeboten wird. Hier gibt es ebenfalls Unterschiede bei der Höhe der Förderung.

Beratung zur Existenzgründung: Förderung unternehmerischen Know-hows

Bei der Beratung zur Existenzgründung arbeitet die IHK auch mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammen, die mit dem Programm Förderung unternehmerischen Know-hows die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen bezuschusst. Sofern dein Unternehmen nicht älter als zwei Jahre ist, kannst du das Programm bereits kurz nach deiner Existenzgründung in Anspruch nehmen und dich zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen beraten lassen.

Dabei erhältst du je nach Beratungsart bzw. einem 4.000 Euro Nettoberaterhonorar für den oder die Beraterin einen Zuschuss von 50 %. Falls du nach deiner Existenzgründung diese Zuschüsse beanspruchen willst, um dich beraten zu lassen, musst du den Antrag online über die BAFA-Antragsplattform stellen. Dabei musst du beachten, dass bei gewerblichen Tätigkeiten der Tag der Gewerbeanmeldung als Gründungsdatum zählt. Bei Freiberuflerinnen ist wiederum die Anmeldung beim Finanzamt ausschlaggebend. 

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