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Wenn du Einkünfte im Ausland erzielst, kann es sein, dass du auf diese auch doppelt Steuern zahlen musst. In diesem Fall spricht man von Doppelbesteuerung.
Doch was bedeutet Doppelbesteuerung eigentlich, wen kann sie treffen und wie lässt sich diese mehrfache finanzielle Belastung verhindern? Hier verraten wir dir alles, was du wissen und beachten musst.
Was ist Doppelbesteuerung?
Wenn zwei verschiedene Länder das Recht haben, auf dasselbe Einkommen Steuern zu erheben, spricht man von einer Doppelbesteuerung. In diesem Fall müsstest du in beiden Ländern Steuern zahlen – also doppelt.
Solange du ausschließlich in Deutschland gearbeitet hast und deine Einkünfte nur hier erzielt wurden, warst du bisher wahrscheinlich nicht von einer doppelten steuerlichen Belastung betroffen. Doch wann genau kann Doppelbesteuerung auftreten?
Von einer Doppelbesteuerung sind grundsätzlich solche Personen betroffen, die ihren Wohnsitz in zwei oder sogar mehreren Ländern haben oder Einkünfte aus Ländern beziehen, in denen sie nicht wohnen.
Ein gutes Beispiel für letztere Situation sind Aktien: Besitzt du Aktien eines schweizerischen Unternehmens, wird dir von den Dividenden, die ebenfalls als Einkünfte gelten, von der Schweiz die Quellensteuer in Höhe von 35 % abgezogen. Zusätzlich wird auf deine Kapitaleinkünfte in Deutschland die Kapitalertragsteuer fällig. Du wirst somit doppelt besteuert.
Wen betrifft die Doppelbesteuerung?
Du musst keine Aktien von ausländischen Unternehmen besitzen, um von einer zweifachen steuerlichen Belastung betroffen zu sein. Zu einer Doppelbesteuerung kommt es z. B. auch in folgenden Fällen:
Du lebst in Deutschland, arbeitest aber im Ausland. In diesem Fall giltst du als sogenannte:r Grenzgänger:in, d. h. du pendelst regelmäßig über Landesgrenzen.
Falls du als digitale:r Grenzgänger:in, sprich als Freelancer:in von deinem Homeoffice aus für ein Unternehmen im Ausland tätig bist, giltst du als unbeschränkt steuerpflichtig. Deine Einkünfte sind demnach weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Doppelbesteuerung kann für dich jedoch ebenfalls in Frage kommen, da du dein Einkommen im „Ausland“ erwirtschaftest.
Wenn du von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin für einen Job ins Ausland geschickt wirst, besteht ebenfalls die Gefahr, dass dein Einkommen zweifach besteuert wird. Die Doppelbesteuerung fällt weg, wenn es sich um ein EU-Land handelt, du dich dort weniger als sechs Monate aufhältst und dein Einkommen direkt von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberinund nicht von dem Unternehmen in deinem Gastland gezahlt wird.
Suchst du im Ausland nach Arbeit und beziehst gleichzeitig Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit, werden diese unter Umständen steuerpflichtig, wenn du dich mehr als sechs Monate dort aufhältst.
Falls du bereits Rente beziehst, deinen Ruhestand jedoch nicht in Deutschland genießt, droht dir unter gewissen Umständen ebenfalls eine Doppelbesteuerung.
Doppelbesteuerungsabkommen gegen Doppelbesteuerung
Eine Doppelbesteuerung kann nicht nur für Freiberufler:innen und Selbstständige, sondern auch für Unternehmen zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) getroffen.
Dabei handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Ländern. In diesem wird festlegt, welches Land das Recht hat, Steuern auf bestimmte Arten von Einkommen und Vermögen zu erheben. Dies ist besonders für solche Länder wichtig, die eine enge wirtschaftliche Beziehung miteinander pflegen, denn eine doppelte steuerliche Belastung beeinträchtigt nicht nur den internationalen Handel, sondern kann auch Investitionen für Unternehmen unattraktiv machen.
DBAs gelten dabei nicht nur für das EU-Ausland: Insgesamt hat Deutschland diese mit über 90 Staaten weltweit geschlossen.
Falls du z.B. Einkünfte aus dem Ausland erhältst, solltest du jedoch beachten, dass Deutschland die Abkommen mit jedem Land individuell aushandelt. Daher gelten für jedes Land unterschiedliche Regeln zur Besteuerung, über die du dich unbedingt informieren solltest, damit du deine Steuern korrekt abführen kannst.
Prinzipien der Doppelbesteuerung
In jedem DBA wird individuell festgelegt, unter welchen Umständen ein sogenanntes grenzübergreifendes Einkommen besteuert wird. Dadurch verhindert ein DBA nicht nur eine mögliche Doppelbesteuerung, sondern stellt gleichzeitig auch sicher, dass in einem der betreffenden Länder auch tatsächlich Steuern korrekt gezahlt werden. Dabei gelten folgende Prinzipien:
Wohnlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz hat. Dieses Prinzip gilt z. B. für die bereits erwähnten Grenzgänger:innen, die von Deutschland nach Frankreich oder Luxemburg zur Arbeit pendeln. Diese zahlen nur in Deutschland Steuern.
Quellenlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem das Einkommen stammt. Ein:e Grenzgänger:in zahlt in diesem Fall z. B. nur in Frankreich Steuern, wenn er oder sie von Deutschland nach Frankreich zur Arbeit pendelt.
Welteinkommensprinzip: Eine steuerpflichtige Person wird in diesem Fall mit ihrem gesamten Welteinkommen versteuert. Ein:e Grenzgänger:in, die z. B. neben ihrem Job im Ausland auch einen Nebenjob in Deutschland hat, versteuert beide Einkünfte in Deutschland.
Territorialitätsprinzip: Eine steuerpflichtige Person versteuert nur das Einkommen, das sie oder er in dem jeweiligen Land erwirtschaftet hat. Ein:e Grenzgänger:in, die z. B. neben ihrem Job im Ausland auch einen Nebenjob in Deutschland hat, versteuert ihre Einkünfte im jeweiligen Land.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gilt in Deutschland in der Regel das Welteinkommensprinzip und das Wohnlandprinzip. Dies kann allerdings zu Konflikten mit den Steuergesetzen eines Landes führen. In diesem Fall greifen die Regelungen des jeweiligen DBAs.
Doppelbesteuerungsabkommen: Wie lässt sich die Doppelbesteuerung vermeiden?
Im Rahmen eines DBAs können zwei Methoden angewandt werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden:
Freistellungsmethode: Die Einkünfte werden nur in dem Land versteuert, in dem sie erzielt wurden. Im Wohnsitzstaat werden dagegen keine Steuern fällig.
Anrechnungsmethode: Die im Ausland entrichtete Steuer auf das dort generierte Einkommen wird im Wohnsitzstaat auf die zu zahlende Steuer angerechnet, wodurch sich die Steuerschuld reduziert.
Welche Methode bei einer möglichen Doppelbesteuerung angewandt wird, ist dabei im jeweiligen DBA festgelegt. Damit die Freistellungs- oder Anrechnungsmethode genutzt werden können, verlangen viele Länder eine Bescheinigung über den Hauptwohnsitz, die sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung.
Doppelbesteuerung fällt weg mit der 183-Tage-Regelung
Es gibt weitere Möglichkeiten, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ohne die Freistellungs- oder Anrechnungsmethode anzuwenden. Eine davon ist die 183-Tage-Regelung, die jedoch ausschließlich für Arbeitnehmer:innen gilt, also Personen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Diese besagt, dass, wenn du dich nicht länger als 183 Tage innerhalb eines bestimmten Zeitraums im Ausland aufhältst und weiterhin deinen Wohnsitz in Deutschland hast, dein Einkommen nur in Deutschland steuerpflichtig bleibt. Je nach spezifischem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bedeutet dies, dass im Ausland keine zusätzlichen Steuern anfallen.
Bei der Berechnung der 183 Tage werden Ankunfts- und Abreisetag, Wochenenden, Feier- und Urlaubstage mitgezählt. Je nach DBA kann sich der relevante Zeitraum auf ein Kalenderjahr oder einen variablen 12-Monats-Zeitraum beziehen.
Als Freiberufler:in hingegen musst du prüfen, welche Regelungen das jeweilige DBA für im Ausland erzielte Einkünfte vorsieht, da die 183-Tage-Regelung für selbstständige Tätigkeiten nicht anwendbar ist.
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