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Betriebsprüfung – ein Begriff, der vielen Kleinunternehmer:innen und Selbstständigen Respekt einflößt. In diesem Beitrag erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du dich sicher und gelassen auf eine solche Prüfung vorbereitest. Du erfährst, was dich wirklich erwartet, welche neuen digitalen Verfahren zu beachten sind und wie du typische Fallstricke souverän umschiffst.
Betriebsprüfung kurz zusammengefasst
Eine Betriebsprüfung (umgangssprachlicher auch Steuerprüfung genannt) kontrolliert deine Buchhaltung der letzten Jahre und betrifft grundsätzlich alle Selbstständigen, also auch Freiberufler:innen und Kleinunternehmer:innen.
Seit 2025 spielen digitale Buchführung, GoBD-Konformität und E-Rechnungen eine zentrale Rolle – formelle Fehler können zu hohen Forderungen seitens des Finanzamts führen.
Nach § 162 AO darf das Finanzamt bei formellen Mängeln oder fehlenden Belegen deine Besteuerungsgrundlagen auch ohne nachweisbaren Vorsatz schätzen.
Die Prüfquote bei kleinen Betrieben ist statistisch gering, doch bei Auffälligkeiten oder Risikosignalen kann eine Prüfung jederzeit angeordnet werden.
Betriebsprüfung vom Finanzamt? Das musst du wissen
Neben diesem Ratgeber verrät dir auch unser Video, was du wissen musst, wenn eine Steuerprüfung ansteht, und wie du dich darauf vorbereitest.
Was ist eine Betriebsprüfung?
Eine Betriebsprüfung ist eine Kontrolle durch das Finanzamt, bei der geprüft wird, ob deine Buchhaltung korrekt, vollständig und gesetzeskonform ist. Die Prüfung betrifft in der Regel den Zeitraum der letzten drei bis fünf Jahre.
Wie oft du mit einer Betriebsprüfung rechnen musst, kann man pauschal nicht sagen. Denn egal ob große Betriebe, Kleinunternehmen, Freiberufler:innen oder Gewerbetreibende: Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt kann jederzeit angesetzt werden und kommt grundsätzlich für alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen in Frage.
Steuer- bzw. Betriebsprüfungen werden auch Außenprüfungen genannt, denn sie finden meist vor Ort in deinem Büro oder Homeoffice statt. In Ausnahmefällen (z. B. bei Verdacht auf Steuerhinterziehung) kann es auch zu Sonderprüfungen kommen.
Allerdings findet diese nur in Fällen statt, bei denen die Steuerfahndung bereits den Verdacht hat, dass etwas nicht stimmt. Die jeweiligen Arten der Betriebsprüfung durch das Finanzamt unterscheiden sich wie folgt:
Reguläre Außenprüfung: Prüfung aller geschäftlichen Steuerarten und Tätigkeiten der letzten drei Jahre
Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Prüfung deiner Umsatzsteuer, wenn du häufiger Vorsteuer-Überschüsse geltend machst
Lohnsteuer-Außenprüfung: Prüfung der korrekten Abführung der Lohnsteuer
Nachschau zur Umsatzsteuer: Unangemeldete Prüfung, in der Regel bei Unternehmen und nicht bei Kleinunternehmer:innen
Welche Bereiche bei einer Steuerprüfung tatsächlich geprüft werden, hängt von deinem Unternehmen bzw. davon ab, ob du Kleinunternehmer:in, Selbstständige:r oder Freiberufler:in bist, sowie von den Schwerpunkten, die das Finanzamt setzt.
Was bedeutet eine Betriebsprüfung für Freiberufler?
Die Betriebsprüfung für Freiberufler:innen gewinnt an Bedeutung, nicht nur wegen steigender Prüfquoten, sondern auch durch neue technische Standards und gesetzliche Anforderungen. Selbst wenn du als Freiberufler:in keine große Buchhaltung führst oder nur mit wenigen Kund:innen arbeitest, solltest du vorbereitet sein.
1. Digitalisierung der Buchhaltung
Immer mehr Freiberufler:innen nutzen digitale Buchhaltungstools, und das Finanzamt ebenso. Der Datenaustausch funktioniert schneller und standardisierter als je zuvor. Über Schnittstellen wie DATEV, ELSTER oder XRechnung können Prüfer:innen heute in wenigen Minuten prüfen, ob deine Einnahmen und Ausgaben zueinander passen. Das bedeutet: Unstimmigkeiten fallen schneller auf – und können ohne Vorwarnung eine Prüfung auslösen.
2. KI-gestützte Prüfalgorithmen
Im Mai 2025testete die Finanzverwaltung in NRW erstmals den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Steuerprüfung, zunächst in ausgewählten Finanzämtern wie Hamm oder Brühl. Ziel war es, bestimmte Steuerfälle schneller zu erkennen und risikobasierter zu bearbeiten. Seitdem ist die KI-gestützte Risikoselektion bundesweit systematisch eingebunden.
Was heißt das konkret für dich? Zwar entscheidet nach wie vor ein:e Sachbearbeiter:in über deinen Fall, aber die Vorauswahl läuft zunehmend digital. Das bedeutet: Wenn deine Steuerdaten als auffällig gelten, kann das System eine Prüfung vorschlagen.
3. Höhere Anforderungen an Belegführung & Nachvollziehbarkeit
Auch wenn du keine Bilanzpflicht hast, gilt: Alle Angaben müssen prüfbar sein. Elektronisch archivierte Rechnungen, Quittungen oder Verträge müssen jederzeit vollständig, manipulationssicher und nachvollziehbar abrufbar sein. Das betrifft nicht nur große Firmen, sondern jede:n Freiberufler:in – auch mit EÜR. Problematisch wird es, wenn Belege unsortiert in Ordnern oder unsystematisch auf der Festplatte liegen.
Tipp von Accountable: Nutze digitale Tools mit GoBD-Zertifizierung (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Damit erfüllst du die gesetzlichen Anforderungen an Belegarchivierung und kannst bei einer Prüfung schnell liefern.
4. E-Rechnungspflicht seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt im B2B-Bereich die Pflicht zum Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen (§ 14 UStG i. V. m. Wachstumschancengesetz). Das betrifft auch Freiberufler:innen und Kleinunternehmen.
Wichtig für die Betriebsprüfung:
E-Rechnungen müssen im Original-XML-Format archiviert werden
Eine reine PDF-Speicherung reicht nicht mehr aus
Die Datei muss unveränderbar aufbewahrt werden
Struktur und Datensatz müssen technisch auswertbar bleiben
Fehlt das Originalformat oder wurde nur eine visuelle Darstellung gespeichert, kann das als formeller Buchführungsmangel gewertet werden – mit der Folge möglicher Hinzuschätzungen (§ 162 AO).
5. Neue Aufbewahrungsfristen
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt bis zu zehn Jahre für steuerlich relevante Unterlagen (§ 147 AO), genauer: zehn Jahre für Buchungsbelege, acht Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe. Viele Freiberufler:innen unterschätzen scheinbar „harmlose“ Dokumente wie Rechnungen für Software-Abos, Fahrtkostenabrechnungen oder Verträge mit Auftraggeber:innen – und löschen Dateien nach wenigen Jahren. Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das schnell zum Problem werden, wenn Belege fehlen.
Beispiel: Was passieren kann, wenn Belege fehlen
Lisa ist freiberufliche Texterin und arbeitet hauptsächlich von zu Hause aus. Ihre Buchhaltung führt sie mit einem einfachen Online-Tool. Als das Finanzamt zur Betriebsprüfung ansetzt, wird ihre Angabe zu den Bürokosten im Homeoffice kritisch hinterfragt – insbesondere die Abschreibung eines neuen Laptops und monatliche Zahlungen für einen Cloud-Dienst. Lisa hat die Rechnung des Cloud-Anbieters versehentlich gelöscht und kann nur einen Kontoauszug vorlegen.
Die Folge: Das Finanzamt erkennt die Ausgaben nicht an und nimmt eine Gewinnhinzuschätzung vor, inklusive Nachzahlung und Zinsen. Mit einer strukturierten digitalen Belegarchivierung hätte Lisa das leicht vermeiden können.
Betriebsprüfung bei Freiberufler:innen – Wie oft und warum werde ich geprüft?
Die Häufigkeit einer Betriebsprüfung bei Freiberufler:innen hängt von der Betriebsgröße ab. Während größere Unternehmen regelmäßig geprüft werden, erfolgt eine Betriebsprüfung für Einzelunternehmen und Kleinunternehmer:innen oft nach dem Zufallsprinzip. Auch nach Betriebsaufgabe kann eine Prüfung stattfinden, in der Regel innerhalb von vier Jahren.
Eine Betriebsprüfung bei Kleinunternehmer:innen und Freiberufler:innen wird vor allem dann durch das Finanzamt angeordnet, wenn es Auffälligkeiten bei der Steuererklärung oder der ordnungsgemäßen Buchhaltung feststellt. Zu den Auslösern einer Betriebsprüfung gehören unter anderem:
Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung
Fehler in der Bilanz oder im Jahresabschluss
Wiederholt verspätet abgegebene Steuererklärungen
Regelmäßig verspätete Zahlungen von Steuerschulden
Unbegründete Senkung der Steuervorauszahlungen
Stark schwankende Einnahmen und Gewinn
Dauerhafte Verluste
Zwar führt nicht jede dieser Auffälligkeiten automatisch zu einer Steuerprüfung durch das Finanzamt. Als Freiberufler:in solltest du jedoch vermeiden, dass sich diese häufen. So verhinderst du, dass das Finanzamt von vornherein einen Verdacht gegen dich hegt.
Hinweis von Accountable:
Auch wenn viele Selbstständige eine Prüfung fürchten: Die Erfahrung zeigt, dass die tatsächliche Prüfquote stark von der Betriebsgröße abhängt. Während Großbetriebe regelmäßig geprüft werden, liegt die jährliche Prüfquote bei kleinen Betrieben und Freiberufler:innen statistisch bei unter 2 %.
Das bedeutet: Eine Betriebsprüfung ist möglich – aber keineswegs der Regelfall. Häufig werden Prüfungen risikoorientiert ausgewählt, etwa bei auffälligen Abweichungen oder formellen Mängeln.
Zeitnahe Betriebsprüfung nach § 4a BpO
Neben klassischen Außenprüfungen setzt die Finanzverwaltung zunehmend auf sogenannte zeitnahe Betriebsprüfungen (§ 4a Betriebsprüfungsordnung – BpO). Dabei werden Steuerzeiträume nicht erst Jahre später geprüft, sondern möglichst zeitnah nach Abgabe der Steuererklärung.
Ziele sind:
schnellere Klärung offener Sachverhalte
geringere Zinsbelastung
weniger Rückstände über mehrere Jahre
Gerade bei digital geführter Buchhaltung lassen sich Daten heute schneller auswerten. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Prüfungen parallel zu laufenden Geschäftsjahren stattfinden.
Für dich bedeutet das: Fehler werden früher erkannt, aber auch schneller abgeschlossen.
Welche typischen Risikofaktoren erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung?
Bestimmte Konstellationen erhöhen die Prüfungswahrscheinlichkeit deutlich. Dazu gehören
dauerhaft hohe Vorsteuerüberschüsse
wiederkehrende Verluste über mehrere Jahre
starke Gewinnschwankungen
ein Gewinn, der deutlich unter dem Branchendurchschnitt liegt
eine intensive private Mitnutzung betrieblicher Gegenstände – etwa Fahrzeuge oder Arbeitszimmer
Entscheidend ist aber nicht jeder Einzelfall, sondern das Gesamtbild deiner Steuerdaten. Eine regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) hilft dir, solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Neben einer klassischen BWA kann auch eine kurzfristige Erfolgsrechnung sinnvoll sein, um Umsatz- und Kostenentwicklungen zeitnah zu analysieren und Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.
💡Tipp von Accountable: Häufig entstehen Gewinnschwankungen durch fehlende periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Wie eine saubere Abgrenzungsrechnung funktioniert, erklären wir dir hier.
Was tun, wenn dir vor einer Prüfung Fehler auffallen?
Wenn du Unstimmigkeiten oder vergessene Angaben in bereits abgegebenen Steuererklärungen bemerkst, kannst du diese in vielen Fällen vor Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung noch berichtigen (§ 153 AO).
Wichtig ist, dass die Korrektur freiwillig und vollständig erfolgt. Sobald dir eine Prüfungsanordnung offiziell zugestellt wurde, sind nachträgliche Änderungen deutlich eingeschränkt möglich. Im Zweifel solltest du vor einer Berichtigung unbedingt steuerlichen Rat einholen.
Wie wahrscheinlich ist eine Betriebsprüfung für dich als Freiberufler:in? Mach' den Test!
Was passiert bei einer Betriebsprüfung?
Du wirst in der Regel zwei bis vier Wochen vorher schriftlich informiert. Die Prüfungsanordnung nennt den Zeitraum und die Unterlagen. Nutze die Zeit, um deine Dokumente zu prüfen, und informiere deine:n Steuerberater:in. Sollte er/sie eine Empfangsvollmacht von dir erhalten haben, ist es auch möglich, dass nur er/sie benachrichtigt wird. Der Termin lässt sich zwar verschieben, wenn du und dein:e Steuerberater:in verhindert seid, umgehen lässt er sich jedoch nicht.
Bei der Betriebsprüfung von Kleinunternehmer:innen werden in der Regel zuerst die Sozialversicherung und die Umsatzsteuer geprüft. Zudem solltest du all deine Angaben auch durch entsprechende Belege beweisen können. Dabei können, je nach Betriebsgröße, auch andere Dinge geprüft werden:
Vorsteuerabzug
Betriebsausgaben
Kleinbetragsrechnungen
Abgaben zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung
Sonderabschreibungen
Private Nutzung von Firmenwagen, Privatkonten und Telefon
Schuldzinsen
Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV)
Bilanzen
Generell gilt: Du bist dazu verpflichtet, sämtliche Unterlagen vollständig bereitzustellen und bei Rückfragen mit dem Finanzamt zu kooperieren. Besonders bei unklaren Zahlungseingängen oder nicht abgeglichenen Rechnungen können Nachfragen entstehen. Deshalb solltest du deine offenen Posten stets im Blick behalten.
Welche Rechte hast du bei einer Betriebsprüfung?
Auch wenn du zur Mitwirkung verpflichtet bist, hast du klare Rechte. Du darfst dich jederzeit von einem:einer Steuerberater:in vertreten oder begleiten lassen. Nach § 201 AO steht dir zudem eine Schlussbesprechung zu, in der die Prüfer:innen ihre Feststellungen erläutern müssen. Außerdem hast du Anspruch darauf, zu erfahren, welche Unterlagen konkret geprüft werden und auf welcher rechtlichen Grundlage die Außenprüfung angeordnet wurde (§ 193 AO).
Was passiert nach der Schlussbesprechung?
Nach Abschluss der Prüfung erhältst du einen schriftlichen Prüfungsbericht. Darin sind alle Feststellungen dokumentiert. Ergibt sich daraus eine steuerliche Änderung, folgen geänderte Steuerbescheide. Gegen diese kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. In bestimmten Fällen ist auch eine sogenannte tatsächliche Verständigung möglich, wenn Sachverhalte nicht eindeutig belegbar sind. Erst mit Bestandskraft der Bescheide ist das Prüfungsverfahren endgültig abgeschlossen.
Welche Mitwirkungspflichten gelten – und wo liegen die Grenzen?
Nach § 200 AO bist du verpflichtet, die angeforderten Unterlagen vollständig vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Gleichzeitig darf das Finanzamt nur auf steuerlich relevante Daten zugreifen. Private Unterlagen oder rein private Kontobewegungen müssen nicht offengelegt werden – es sei denn, sie betreffen betriebliche Sachverhalte. Auch dein Laptop muss nicht dauerhaft übergeben werden; stattdessen erfolgt der Datenzugriff regelmäßig über strukturierte Exporte (Z1–Z3-Zugriff nach § 147 AO). Wichtig ist: Du musst kooperieren, aber nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.
Checkliste: So bereitest du dich optimal auf die Betriebsprüfung vor
Je besser du vorbereitet bist, desto schneller und unkomplizierter verläuft die Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Beachte folgende Punkte:
Unterlagen bereithalten: Sammle alle erforderlichen Dokumente aus der Prüfungsanordnung und überprüfe sie auf Vollständigkeit. Falls etwas fehlt, ergänze es rechtzeitig.
Steuerberater:in einbeziehen: Falls du eine:n Steuerberater:in hast, die oder der keine Empfangsvollmacht hat, solltest du diese:n frühzeitig über die Betriebsprüfung des Finanzamts informieren. Er oder sie kann deine Buchhaltung überprüfen und eventuelle Fragen im Vorfeld klären.
Digitale Buchhaltung organisieren: Stelle sicher, dass deine Buchhaltung gut organisiert ist – mit Tools wie DATEV, lexoffice, sevDesk oder Accountable. Belege sollten sauber kategorisiert und jederzeit abrufbar sein.
Prüfungsort vorbereiten: Falls die Prüfung in deinem Büro oder Homeoffice stattfindet, richte einen Arbeitsplatz für die Prüfer:innen ein und halte die notwendigen Dokumente griffbereit.
Typische Fragen durchgehen: Prüfe mit deinem:r Steuerberater:in, welche Themen besonders kritisch sein könnten – etwa häufig schwankende Einnahmen oder ungewöhnlich hohe Betriebsausgaben.
Sorgfältig antworten: Falls das Finanzamt Rückfragen hat, nimm dir Zeit für eine gut überlegte Antwort. Falls du dir unsicher bist, lass dich von deinem:r Steuerberater:in beraten.
„Eine klare, digitale Struktur sorgt dafür, dass Freiberufler:innen im Falle einer Betriebsprüfung souverän reagieren können – und das Finanzamt rascher zum Abschluss kommt.“
Wie lange eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt dauert, hängt ebenfalls von der Betriebsgröße ab. Während eine Betriebsprüfung von Kleinunternehmer:innen und kleineren Selbstständigen meist nur wenige Tage in Anspruch nimmt, kann sie bei größeren Betrieben auch mehrere Wochen dauern.
Dabei gilt: Sind deine zu prüfenden Unterlagen vollständig und korrekt und ist keine Schlussbesprechung nötig, um ungeklärte Sachverhalte zu besprechen, verkürzt sich die Betriebsprüfung.
Betriebsprüfung: Droht eine Nachzahlung als Strafe?
Das Finanzamt teilt dir das Ergebnis der Betriebsprüfung in der sogenannten Prüfungsfeststellung mit. Vorausgesetzt, es gibt keine offenen Fragen mehr und alle Sachverhalte konnten geklärt werden. Im besten Fall geht aus der Prüfungsfeststellung hervor, dass du alle Steuern korrekt abgeführt hast.
Wenn im Rahmen der Betriebsprüfung durch das Finanzamt nachgewiesen werden kann, dass du zu wenig Steuern bezahlt hast, musst du mit einer Steuernachzahlung und ggf. steuerlichen Nebenleistungen (Nachzahlungszinsen, Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge etc.) rechnen:
Zinsen auf Nachzahlungen: Nach § 233a Abgabenordnung (AO) fallen Nachzahlungszinsen 15 Monate nach Entstehung der Steuer an. Der Zinssatz beträgt derzeit 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr).
Hinzuschätzungen(§ 162 AO): Ist deine Buchführung fehlerhaft, lückenhaft oder formell nicht ordnungsgemäß, darf das Finanzamt deine Besteuerungsgrundlagen schätzen. Das gilt nicht nur bei fehlenden Einnahmen, sondern auch bei formellen Mängeln wie fehlenden Belegen, GoBD-Verstößen oder unplausiblen Kassenaufzeichnungen.
Steuerbetrug: Wird ein vorsätzlicher Betrug festgestellt, drohen neben hohen Geldstrafen auch Freiheitsstrafen, die sich nach der Höhe des Steuerschadens richten.
Falls du eine Nachzahlung nach der Betriebsprüfung nicht leisten kannst, solltest du schnellstmöglich eine Ratenzahlung oder Stundung mit dem Finanzamt verhandeln.
Was kostet eine Betriebsprüfung?
Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt selbst verursacht keine direkten Kosten – es sei denn, sie führt zu einer Nachzahlung oder Strafe. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn du eine:n Steuerberater:in hinzuziehst.
Steuerberater:innen berechnen eine sogenannte Zeitgebühr in Höhe von 30 bis 70 Euro pro angefangene halbe Stunde. Diese umfasst z. B. auch die Vorbereitung der Betriebsprüfung und die Anreise zum Prüfungsort. Ein weiterer möglicher Kostenpunkt kann entstehen, wenn du spezielle Gutachten oder externe Beratung benötigst.
Tipp von Accountable: Setze frühzeitig eine Honorarobergrenze mit deinem:r Steuerberater:in fest, um eine unerwartet hohe Rechnung zu vermeiden.
Wie lässt sich eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt vermeiden?
Eine Betriebsprüfung lässt sich bei Freiberufler:innen nie vollständig ausschließen, aber du kannst das Risiko minimieren. Am besten, indem du Dinge vermeidest, mit denen du dich beim Finanzamt verdächtig machst, sprich: verspätete Steuerzahlungen, Fehler in der Steuererklärung etc.
Darauf solltest du achten:
Fristen einhalten: Reiche deine Steuererklärungen pünktlich ein und zahle deine Steuern rechtzeitig.
Korrekte Buchhaltung führen: Achte darauf, dass alle Einnahmen und Ausgaben vollständig dokumentiert sind. Noch besser ist es, deine Zahlen aktiv zu überwachen. Ein strukturiertes Controlling für KMU hilft dir, Auffälligkeiten zu erkennen, bevor das Finanzamt sie bemerkt.
Belege aufbewahren: Halte alle Rechnungen und Nachweise bereit – besonders für Betriebsausgaben und Vorsteuerabzüge.
Auffälligkeiten vermeiden: Starke Schwankungen bei Einnahmen oder wiederholte Verluste können das Finanzamt misstrauisch machen.
So bist du bestens vorbereitet, wenn es doch einmal zu einer Betriebsprüfung kommen sollte.
„Seit 2025 beginnen viele Prüfungen mit KIgestützten Datenchecks. Wenn deine Buchhaltung sauber ist, bist du klar im Vorteil.“
Du hast einen Brief vom Finanzamt erhalten und bist unsicher, was du nun tun musst? Wir wissen, dass diese Briefe für viele Selbstständige viel Stress bedeuten und die komplizierte Steuersprache nicht immer leicht zu verstehen ist. Aber wir haben da eine Lösung:
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Fazit
Eine Betriebsprüfung bei Freiberufler:innen ist kein Grund zur Panik. Vielmehr ist sie eine Chance, deine Steuerorganisation zu überprüfen und zu optimieren. Digital, klar strukturiert und gut vorbereitet bist du bestens aufgestellt – vor, während und nach der Prüfung.
Sei proaktiv, nutze digitale Tools und sichere dir bei Unsicherheit rechtliche oder steuerliche Unterstützung. So verwandelst du die Prüfung in ein kleines Projekt statt in ein Risiko.
FAQ
Wie lange im Voraus muss das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigen?
Meist zwei bis vier Wochen; bei Sonderprüfungen – z. B. UmsatzsteuerNachschau – kann es auch kurzfristiger sein.
Wie lange muss ich als Freiberufler:in Belege aufbewahren?
Grundsätzlich zehn Jahre (z. B. bei Verträgen, Abschreibungen), acht Jahre bei Geschäftsbriefen und E-Mails mit steuerlichem Bezug (§ 147 AO).
Kann ich Teile der Prüfung digital durchführen?
Ja. Nach § 147 Abs. 6 AO kann die Finanzverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung digitalen Datenzugriff verlangen. Dabei sind drei Formen möglich: unmittelbarer Zugriff (Z1), mittelbarer Zugriff (Z2) oder Datenträgerüberlassung (Z3). In der Praxis werden Buchhaltungsdaten häufig digital bereitgestellt, etwa als strukturierter Export aus deinem Buchhaltungssystem.
Was sind typische Schwerpunkte bei Freiberufler:innen?
HomeOffice, gemischte Nutzung von Ressourcen, Vorsteuer, Einkommen/Gewinnberechnung.
Wie wahrscheinlich ist eine Betriebsprüfung für Freiberufler:innen?
Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung für Freiberufler liegt statistisch unter 2 % pro Jahr. Sie steigt jedoch bei Auffälligkeiten, hohen Umsätzen oder wiederkehrenden Verlusten.
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