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Viele Handwerker:innen starten als Kleinunternehmer in die Selbstständigkeit. Kein Wunder: Du musst keine Umsatzsteuer berechnen, hast weniger Papierkram und kannst dich erst einmal auf deine Kund:innen und Projekte konzentrieren.
Im Handwerk ist die Regelung aber nicht immer automatisch die beste Wahl. Materialkosten, Ausgaben für Werkzeuge und Maschinen oder größere Investitionen können schnell dazu führen, dass sich das Modell finanziell weniger lohnt.
Hier erfährst du, wann sich die Kleinunternehmerregelung für selbstständige Handwerker:innen wirklich lohnt, welche Nachteile es geben kann und worauf du generell achten solltest.
Kleinunternehmerregelung im Handwerk – kurz zusammengefasst
Viele Handwerker:innen starten mit der Kleinunternehmerregelung und stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
Besonders bei Privatkunden kann das ein Preisvorteil sein, weil deine Leistungen ohne Mehrwertsteuer günstiger wirken.
Der Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer auf Ausgaben für Material, Werkzeuge oder Maschinen vom Finanzamt zurückholen.
Sobald der Umsatz steigt oder größere Investitionen anstehen, wechseln viele Handwerksbetriebe von der Kleinunternehmerregelung zurRegelbesteuerung.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung für Handwerker:innen eigentlich?
Die Kleinunternehmerregelung erlaubt Handwerker:innen, Rechnungen ohne Umsatzsteuer zu schreiben. Voraussetzung ist, dass dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Dafür entfällt der Vorsteuerabzug auf betriebliche Ausgaben.
Der wichtigste Unterschied zur normalen Besteuerung: Du stellst deinen Kund:innen keine 19 % Umsatzsteuer in Rechnung und musst diese auch nicht an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig entfällt in der Regel die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung. Dadurch wird deine Buchhaltung einfacher und du sparst Zeit im Alltag.
Ganz ohne Pflichten funktioniert das jedoch nicht. Auch als Kleinunternehmer:in musst du deine Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und deinen Gewinn am Jahresende über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln.
Wichtig ist außerdem: Auf jeder Rechnung muss ein Hinweis stehen, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Typisch ist zum Beispiel der Satz: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer:innen?
Damit du die Kleinunternehmerregelung nutzen darfst, musst du zwei Umsatzgrenzen beachten. Diese bestimmen, ob dein Betrieb steuerlich noch als Kleinunternehmer gilt.
„Gerade im Handwerk können diese Grenzen schneller erreicht werden, als viele Gründer:innen erwarten. Schon wenige größere Projekte – etwa eine Renovierung, eine Küchenmontage oder mehrere Bauaufträge – können den Umsatz deutlich steigen lassen. Deshalb solltest du deine Einnahmen regelmäßig im Blick behalten.“
Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer im Handwerk?
Viele Selbstständige setzen Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung gleich – tatsächlich meinen die Begriffe jedoch unterschiedliche Dinge.
Ein Kleingewerbe beschreibt lediglich die Art des Unternehmens. Kleingewerbetreibende führen in der Regel eine einfache Buchhaltung und müssen keine doppelte Buchführung erstellen. Die Kleinunternehmerregelung dagegen betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer.
Das bedeutet: Ein Handwerker kann ein Kleingewerbe betreiben und trotzdem Umsatzsteuer berechnen. Umgekehrt kann ein Handwerker als Kleinunternehmer arbeiten und deshalb Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen – solange die Umsatzgrenzen eingehalten werden.
Welche Vorteile haben Handwerker:innen von der Kleinunternehmerregelung?
Gerade am Anfang der Selbstständigkeit kann die Kleinunternehmerregelung eine praktische Lösung für viele Handwerksbetriebe sein. Weniger Bürokratie und einfachere Rechnungen helfen dir, dich stärker auf deine Projekte und Kund:innen zu konzentrieren. Besonders Solo-Selbstständige oder nebenberuflich tätige Handwerker:innen profitieren von den Vorteilen.
Weniger Bürokratie im Arbeitsalltag
Der größte Vorteil liegt in der vereinfachten Umsatzsteuer-Abwicklung. Da du keine Umsatzsteuer berechnen musst, entfallen viele typische Pflichten der Regelbesteuerung.
Für viele Gründer:innen im Handwerk ist das eine spürbare Entlastung. Gerade in den ersten Monaten der Selbstständigkeit kannst du dich so stärker auf Kundengewinnung, die konkrete Ausführung von Projekten sowie auf die Organisation deines Betriebs konzentrieren.
Preisvorteil bei Privatkund:innen
Ein weiterer Vorteil zeigt sich bei Aufträgen für Privatkund:innen. Da du keine Umsatzsteuer berechnen musst, wirkt dein Angebot häufig günstiger als das eines regulär besteuerten Betriebs.
Das lässt sich gut an einem Beispiel zeigen:
Beispiel
Rechnung
Handwerksbetrieb mit Umsatzsteuer
60 € + 19 % MwSt. = 71,40 €
Handwerksbetrieb mit Kleinunternehmerregelung
60 € Endpreis
Guter Einstieg in die Selbstständigkeit
Viele Gründer:innen nutzen die Kleinunternehmerregelung vor allem als Startmodell für ihren Betrieb. Gerade wenn du zunächst nebenberuflich arbeitest oder dein Geschäft erst aufbaust, kann diese Option sinnvoll sein.
Typische Situationen sind zum Beispiel:
ein nebenberuflicher Handwerksservice
kleine Reparatur- oder Montagearbeiten
erste Aufträge nach der Meisterprüfung oder Ausbildung
In dieser Phase stehen meist noch Kundengewinnung, Marketing und der Aufbau deines Betriebs im Vordergrund. Weniger Steuerkram bedeutet auch: Du kannst dich stärker auf deine Aufträge konzentrieren.
Welche Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung im Handwerk?
So attraktiv die Regelung am Anfang wirken kann – gerade im Handwerk solltest du die wirtschaftlichen Nachteile genau prüfen. Denn viele typische Kosten eines Handwerksbetriebs wirken sich steuerlich anders aus, wenn du als Kleinunternehmer:in arbeitest.
Kein Vorsteuerabzug auf Material, Maschinen und Werkzeuge
Der wichtigste Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist der fehlende Vorsteuerabzug. Das bedeutet: Du kannst die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf zahlst, nicht vom Finanzamt zurückholen.
Das betrifft im Handwerk viele typische Ausgaben, zum Beispiel:
Maschinen und Werkzeuge
Werkstatt- oder Fahrzeugequipment
Baumaterialien
Arbeitskleidung oder Betriebsausstattung
Gerade bei größeren Anschaffungen kann sich das deutlich bemerkbar machen.
Beispiel
Du kaufst eine neue Maschine für deine Werkstatt:
Nettopreis: 5.000 €
Umsatzsteuer: 950 €
Gesamtpreis: 5.950 €
Mit der Regelbesteuerung würdest du die 950 € Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen. Als Kleinunternehmer:in bleibt dieser Betrag dagegen vollständig bei dir als Kosten hängen.
Je höher deine Investitionen sind, desto stärker wirkt sich dieser Effekt aus. Deshalb lohnt sich die Kleinunternehmerregelung vor allem für Betriebe mit geringen Material- und Investitionskosten.
Für Geschäftskund:innen bringt die Regelung meist keinen Vorteil
Viele Handwerksbetriebe arbeiten nicht nur für Privatkund:innen, sondern auch für Unternehmen, Bauträger oder andere Gewerbebetriebe.
Für diese Kund:innen spielt die Umsatzsteuer jedoch kaum eine Rolle. Sie können die Steuer später als Vorsteuer abziehen, sodass sie wirtschaftlich nur mit Nettopreisen rechnen.
Das bedeutet: Kleinunternehmer:innen haben in diesem Bereich meist keinen Preisvorteil. Dein Angebot wird aus Sicht des Unternehmens genauso bewertet wie das eines regulär besteuerten Betriebs.
Umsatzgrenzen können im Handwerk schnell erreicht werden
Ein weiterer Punkt, den viele Gründer:innen unterschätzen: Im Handwerk werden die Umsatzgrenzen oft schneller erreicht als gedacht.
Schon wenige größere Projekte können den Umsatz stark erhöhen, zum Beispiel:
Renovierungen
Küchen- oder Möbelmontagen
Bau- oder Ausbauarbeiten
umfangreiche Reparaturaufträge
Wenn du im laufenden Jahr die Umsatzgrenze überschreitest, fällt die Kleinunternehmerregelung sofort weg. Ab diesem Zeitpunkt musst du Umsatzsteuer berechnen.
Das kann problematisch sein, wenn deine Preise zu knapp kalkuliert sind. Plötzlich musst du auf deine Leistungen zusätzlich Umsatzsteuer berechnen – und deine Angebote werden entsprechend teurer.
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung im Handwerk – und wann nicht?
Ob sich die Kleinunternehmerregelung für dich lohnt, hängt vor allem von deinem Geschäftsmodell, deinen Kund:innen und deinen Investitionen ab. Für kleinere oder nebenberufliche Tätigkeiten kann sie eine praktische Lösung sein. Bei materialintensiven Gewerken oder größeren Investitionen lohnt sich dagegen oft die Regelbesteuerung.
Die folgende Übersicht hilft dir bei der Einschätzung:
Situation
Kleinunternehmerregelung sinnvoll?
Regelbesteuerung sinnvoll?
Nebenberuflicher Start
✓
–
überwiegend Privatkund:innen
✓
–
wenig Materialeinsatz
✓
–
viele Materialkosten
–
✓
hohe Investitionen in Maschinen
–
✓
überwiegend Geschäftskunden
–
✓
schneller Betriebsaufbau geplant
–
✓
Typische Bereiche im Handwerk, in denen die Kleinunternehmerregelung gut funktionieren kann, sind zum Beispiel Hausmeisterservices, Reparaturdienste oder kleinere Montagearbeiten.
Betriebe mit hohen Materialkosten – etwa Tischlereien, Bauunternehmen, Elektrobetriebeoder Unternehmen im SHK-Bereich (Sanitär, Heizung, Klima) – profitieren dagegen häufig stärker vom Vorsteuerabzug im Rahmen der Regelbesteuerung.
Müssen Kleinunternehmer:innen Mitglied in der Handwerkskammer sein?
Viele Gründer:innen gehen davon aus, dass Kleinunternehmer im Handwerk automatisch weniger Pflichten haben. Das stimmt jedoch nur teilweise. Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer – nicht deine handwerksrechtlichen Verpflichtungen.
Das bedeutet: Auch wenn du als Handwerker:in gemäß der Kleinunternehmerregelung arbeitest, musst du in vielen Fällen Mitglied der zuständigen Handwerkskammer werden.
Ob eine Pflichtmitgliedschaft besteht, hängt davon ab, welche Tätigkeit du ausübst:
zulassungspflichtige Handwerke (z. B. Elektrotechnik, Sanitär, Dachdecker) → Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich
zulassungsfreie Handwerke (z. B. Raumausstattung, Gebäudereiniger) → Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke
handwerksähnliche Gewerbe → ebenfalls Registrierung möglich
Als zuständige Berufskammer prüft die Handwerkskammer dabei vor allem, ob du die nötigen fachlichen Voraussetzungen erfüllst, etwa einen Meistertitel oder eine entsprechende Qualifikation.
Welche Software hilft Kleinunternehmer:innen im Handwerk bei Rechnungen und der Buchhaltung?
Auch wenn du als Kleinunternehmer:in weniger Umsatzsteuerpflichten hast, brauchst du trotzdem eine strukturierte Buchhaltung. Gerade im Handwerk entstehen schnell viele Belege – etwa für Material, Werkzeuge oder Fahrtkosten.
Ein gutes Rechnungs- und Buchhaltungsprogrammfür Handwerker:innen, das auch für Kleinunternehmer:innen geeignet ist, kann dir dabei viel Arbeit abnehmen.
💡 Tipp: Gerade bei vielen kleineren Aufträgen hilft dir eine nutzerfreundliche Lösung wie Accountable dabei, Rechnungen schnell und korrekt zu erstellen. Außerdem behältst du leichter den Überblick über deine Einnahmen und die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung.
Fazit: Kleinunternehmerregelung – eine gute Lösung für den Start im Handwerk
Die Kleinunternehmerregelung kann für Handwerker:innen ein sinnvoller Einstieg in die Selbstständigkeit sein. Besonders Solo-Selbstständige profitieren von weniger Bürokratie und einfachen Rechnungen ohne Umsatzsteuer.
Ob sich dieses Modell langfristig lohnt, hängt jedoch stark von deinem Geschäftsmodell ab. Betriebe mit hohenMaterialkosten, teuren Maschinen oder vielen Geschäftskund:innen profitieren häufig stärker von der Regelbesteuerung, weil sie die Vorsteuer abziehen können.
Viele Handwerker:innen nutzen die Kleinunternehmerregelung deshalb vor allem in der Startphase ihres Unternehmen. Sobald der Betrieb wächst, steigen auch Umsatz und Investitionen – und damit erfolgt dann oft auch der Wechsel zur Regelbesteuerung.
FAQs: Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung im Handwerk
Kann ein:e Handwerker:in auch Kleinunternehmer:in sein?
Ja. Viele selbstständige Handwerker:innen nutzen die Kleinunternehmerregelung, solange sie unter den gesetzlichen Umsatzgrenzen bleiben. Sie stellen dann Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
Wie hoch darf gemäß Kleinunternehmerregelung der Umsatz eines Handwerkbetriebs sein?
Damit du die Regelung nutzen darfst, darf dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschreiten und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigen.
Führt ein:e Kleinunternehmer:in automatisch ein Kleingewerbe?
Nein. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Ein Kleingewerbe beschreibt dagegen die Unternehmensform und hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.
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