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Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung: Wann lohnt sich für Paare welche Form? 

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Für Ehepaare lohnt sich meist eine gemeinsame Steuererklärung. Doch es gibt Situationen, in denen eine getrennte Veranlagung vorteilhafter sein kann, etwa bei Selbstständigkeit, Verlusten oder hohen Abfindungen. Auch bei einer Scheidung spielen besondere Regeln eine Rolle. Was du bei der Getrennt- oder Zusammenveranlagung beachten musst und wie du die beste Wahl triffst, erfährst du hier.

Welche Formen der steuerlichen Veranlagung gibt es?

Seit dem 1. Januar 2013 haben verheiratete Paare (sowie eingetragene Lebenspartnerschaften) zwei Optionen, wie sie sich steuerlich veranlagen lassen können:

  • Einzelveranlagung: Diese Veranlagungsart gilt für alle, die ledig sind, geschiedene Ehepaare und Ehepartner, die das gesamte Jahr über getrennt gelebt haben.
  • Zusammenveranlagung: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können gemeinsam eine Steuererklärung abgeben.

Einzelveranlagung

Bei der Einzelveranlagung wird deine Steuer nach dem Grundtarif berechnet, der im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt ist. Hierbei spielt dein Einkommen die zentrale Rolle, aber auch Faktoren wie Kinder oder spezielle Ausgaben werden berücksichtigt. Alle Einkünfte, die du erzielt hast, werden dir zugerechnet. Ebenso werden nur die Ausgaben (wie Versicherungsbeiträge, Handwerkerrechnungen oder Schuldgeld für die Kinder) abgezogen, die du tatsächlich selbst bezahlt hast.

Falls du verheiratet bist und dich für die Einzelveranlagung entscheidest, aber dein Ehepartner die Handwerkerrechnung bezahlt hat, kannst du diese Ausgabe in deiner Steuererklärung nicht ansetzen. Das heißt, nur deine persönlichen Ausgaben zählen.

Zusammenveranlagung

Entscheidet ihr euch für die Zusammenveranlagung, wird die Steuer nach dem Splittingtarif berechnet. Hierbei wird das Einkommen von dir und deinem Ehepartner zusammengerechnet. Die Steuerberechnung erfolgt dann für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens anhand der Grundtabelle, und das Ergebnis wird anschließend verdoppelt. Diese Methode kann besonders vorteilhaft sein, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere, da so eine günstigere Steuerprogression genutzt werden kann.

💡Tipp von Accountable: Kann man zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wechseln? Na klar! Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben jedes Jahr ein  Wahlrecht und damit die Möglichkeit, sich neu zu entscheiden, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden möchten.

Wann sich die Zusammenveranlagung lohnt

Du möchtest Steuern sparen? Dann könnte die Zusammenveranlagung genau das Richtige für dich und deinen Ehepartner sein! In den meisten Fällen führt diese Methode zu einer niedrigeren Steuerlast im Vergleich zu zwei Einzelveranlagungen. Der Grund dafür liegt im Steuersystem: Kleinere Einkommen werden prozentual geringer besteuert. Durch die Halbierung des gemeinsamen Einkommens könnt ihr als Ehepaar in den Genuss eines günstigeren Steuertarifs kommen. Und das Beste daran? Dieser Vorteil gilt bereits ab dem Jahr eurer Hochzeit!

Voraussetzungen:

Um die Zusammenveranlagung nutzen zu können, müsst ihr drei Bedingungen gleichzeitig erfüllen, und zwar an mindestens einem Tag im Jahr:

  • Rechtsgültige Ehe: Ihr müsst in einer rechtlich anerkannten Ehe leben.
  • Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Beide Partner müssen in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein.
  • Nicht dauernd getrennt lebend: Ihr dürft nicht dauerhaft getrennt leben.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht der Zusammenveranlagung nichts mehr im Weg! Selbst wenn ihr am 30.12. eines Jahres noch heiratet, gilt die Zusammenveranlagung rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr.

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Wann eine Einzelveranlagung sinnvoller sein kann

Manchmal kann die Einzelveranlagung die bessere Wahl für dich und deinen Partner sein. Das ist besonders dann der Fall, wenn beispielsweise einer von euch selbstständig ist und der andere angestellt, oder wenn einer von euch Einkünfte aus dem Ausland bezieht.

Einzelveranlagung in speziellen Situationen

Wenn einer von euch Verluste gemacht hat, kann die Einzelveranlagung sinnvoll sein. So bleibt der Verlust beim Verursacher und kann in ein anderes Steuerjahr übertragen werden, ohne die positiven Einkünfte des Partners zu belasten.

Erhältst du eine Abfindung, lohnt sich die Einzelveranlagung ebenfalls, da die Abfindung mit der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden kann. Besonders bei stark unterschiedlichen Einkommen kann das vorteilhaft sein.

Beziehst du Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld, kann die Einzelveranlagung günstiger sein. Diese Leistungen sind steuerfrei, erhöhen jedoch den persönlichen Steuersatz, was bei gemeinsamer Veranlagung zu höheren Steuern führen kann.

Bei der Kirchensteuer gilt: Wenn dein Partner konfessionslos ist und du einer Kirche angehörst, kann eine gemeinsame Veranlagung zu einer höheren Kirchensteuer führen, da euer gemeinsames Einkommen als Grundlage dient.

Scheidung als Grund für die getrennte Veranlagung

Wenn du dich scheiden lassen willst und schon getrennt lebst, könnt ihr nur im Trennungsjahr noch die Zusammenveranlagung wählen. Danach müsst ihr getrennte Steuererklärungen abgeben, unabhängig davon, ob ihr noch an derselben Adresse gemeldet seid.

Auch wenn ihr die Trennung erst plant und noch zusammenlebt, kann eine Einzelveranlagung sinnvoll sein. Eine mögliche Steuerrückerstattung wird auf das angegebene Konto überwiesen, und wenn das das Konto deines zukünftigen Ex-Partners ist, musst du das Geld nicht zurückfordern. Daher kann es klüger sein, von Anfang an getrennt zu veranlagen.

Beantragen

Als Ehepaar die Zusammenveranlagung zu nutzen, ist ganz einfach: Du musst dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Setze einfach auf der ersten Seite des Mantelbogens, bei ELSTER oder deiner Steuersoftware ein Kreuz bei „Zusammenveranlagung“. Und selbst wenn du dieses Kreuz vergisst, kommt es automatisch zu einer gemeinsamen Veranlagung, ganz ohne zusätzlichen Antrag.

Wenn ihr als Paar die Einzelveranlagung wählt, müsst ihr ebenfalls keinen extra Antrag stellen. Markiere einfach das Kästchen für „Einzelveranlagung“. Aber Achtung: Vergisst du dieses Kreuz, erfolgt automatisch eine gemeinsame Veranlagung. Diese Wahl gilt für das betreffende Jahr und kann nur geändert werden, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist.

Eine Ausnahme gibt es: Wenn der Steuerbescheid aufgehoben, geändert oder berichtigt wird, könnt ihr die Veranlagungsart nachträglich ändern. Dafür müsst ihr dem Finanzamt die neue Veranlagungsart mitteilen – und zwar innerhalb des Zeitraums, in dem der Änderungs- oder Berichtigungsbescheid gültig ist.

Fazit: Getrennt- und Zusammenveranlagung – wann lohnt sich was?

Eine Zusammenveranlagung lohnt sich besonders, wenn zwischen deinen und den Einkünften deines Ehepartners ein deutlicher Gehaltsunterschied besteht. Die Faustregel ist simpel: Je größer die Einkommensdifferenz, desto höher der steuerliche Vorteil, den ihr daraus ziehen könnt.

Und wann ist die Einzelveranlagung günstiger? Diese Variante kann aus mehreren Gründen vorteilhaft sein. Wenn einer von euch selbstständig ist und der andere angestellt, oder wenn ein Partner Verluste gemacht hat, kann eine Einzelveranlagung sinnvoller sein. So könnt ihr Verluste in ein anderes Steuerjahr übertragen und euren Partner davon unberührt lassen.

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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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