Du hast eine Steuerfrage? Du bekommst unsere Experten-Antwort kostenlos per E-Mail.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein
Bei der Steuererklärung für Ehepaare gibt es die Wahl zwischen einer gemeinsamen oder getrennten Veranlagung. Die Wahl der richtigen Veranlagung kann dabei erheblichen Einfluss auf die Steuerlast haben – vor allem, wenn ein:e Partner:in selbstständig ist und der andere angestellt arbeitet. In diesem Artikel erfährst du, wie du und dein:e Partner:in die Steuererklärung optimal gestalten könnt und welche Besonderheiten es für getrennt lebende Paare gibt.
Key Takeaways
Gemeinsame oder getrennte Veranlagung beeinflusst die Steuerlast Ehepaare können zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung wählen. Die richtige Wahl senkt die Steuerlast besonders bei unterschiedlichen Einkommen oder wenn ein Partner selbstständig ist.
Steuerklassenwahl hat direkten Einfluss auf monatliche Abzüge Kombinationen wie III/V eignen sich bei großen Einkommensunterschieden, während IV/IV für ähnliche Einkommen fairere monatliche Belastungen sorgt. Auch Selbstständige sollten die Wahl der Steuerklasse des Partners berücksichtigen.
Ehegattensplitting spart Steuern bei ungleichen Einkommen Durch Halbierung des gemeinsamen Einkommens werden Progressionseffekte reduziert, was vor allem für Paare mit einem angestellten und einem selbstständigen Partner Vorteile bringt.
Einzelveranlagung kann bei Lohnersatzleistungen oder Verlusten sinnvoll sein Wer Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Verluste aus Selbstständigkeit hat, profitiert manchmal von einer getrennten Steuererklärung, da diese steuerlich gerechter berechnet wird.
Steuerverwaltung leicht gemacht mit Accountable Selbstständige und Paare mit komplexen Einkommensverhältnissen können ihre Einnahmen und Ausgaben einfach im Blick behalten. Mit Accountable behältst du Buchhaltung und Steuererklärungen jederzeit organisiert und vermeidest teure Fehler.
Rechtliche Grundlagen der Steuererklärung für Ehepaare
Verheiratete Paare oder Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben in Deutschland die Möglichkeit, ihre Einkünfte gemeinsam zu versteuern. Dies ist ein großer Vorteil, da das sogenannte Ehegattensplitting dazu beitragen kann, die Steuerlast zu senken, insbesondere wenn die Einkommen der Partner:innen unterschiedlich hoch sind. Die Entscheidung für die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung muss jedes Jahr neu getroffen werden und kann sich auf die Höhe der zu zahlenden Steuern auswirken.
Wichtig zu wissen: Die Zusammenveranlagung bei der Steuererklärung ist nur dann möglich, wenn beide Partner:innen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Bei der Einzelveranlagung hingegen müssen beide ihre Steuererklärungen separat abgeben und ihre Einkünfte individuell versteuern. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile, die im Detail berücksichtigt werden sollten.
Steuerklassenwahl und deren Auswirkungen auf die Steuererklärung für Ehepaare
Für die Steuererklärung bei Ehepartner:innen ist die Wahl der richtigen Steuerklasse ein wichtiger Schritt. Wenn ein:e Partner:in deutlich mehr verdient als der bzw. die andere, kann es sinnvoll sein, die SteuerklassenkombinationIII/V zu wählen. Dabei wird der oder die Besserverdienende in Steuerklasse III eingestuft, wodurch er oder sie steuerlich entlastet wird, während der bzw. die geringer verdienende Partner:in in Steuerklasse V eine höhere Steuerlast übernimmt.
Für Paare mit ähnlichen Einkommen bietet sich die Steuerklasse IV mit Faktor an. Diese sorgt dafür, dass die Steuerlast während des Jahres gerechter verteilt wird und vermeidet unangenehme Überraschungen bei der Einkommensteuererklärung.
Die Wahl der Steuerklasse ist besonders relevant, wenn ein:e Partner:inselbstständig ist. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, genau zu prüfen, welche Steuerklassenkombination für das Paar insgesamt die größte steuerliche Entlastung bringt, auch wenn dies keine direkten Auswirkungen auf die Steuererklärung hat. Es lohnt sich daher, jedes Jahr die Steuerklassenwahl zu überdenken.
„Ein Steuerklassenwechsel ist grundsätzlich nur einmal pro Jahr möglich. Eine Ausnahme besteht, wenn sich eure Lebensumstände erheblich ändern, etwa durch eine Trennung, den Tod eines Ehepartners oder eine neue Eheschließung. In solchen Fällen kann auch ein weiterer Wechsel beantragt werden. Der Wechsel muss immer schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.“
Ehegattensplitting und steuerliche Vorteile für die Steuererklärung bei Eheleuten
Das Ehegattensplitting kann für Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommenshöhen von großem Vorteil sein. Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen der Partner:innen zusammengezählt und anschließend halbiert. Dies führt zu einer Reduzierung der Steuerlast, da das Einkommen gleichmäßig verteilt wird und die Steuerprogression weniger stark zum Tragen kommt.
Beispiel:
Partner:in A verdient 70.000 Euro (angestellt)
Partner:in B verdient 30.000 Euro (selbstständig)
Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen von 100.000 Euro halbiert, was zu einer günstigeren Besteuerung führt, da die Steuer auf 50.000 Euro berechnet wird.
Wichtig zu beachten: Auch bei getrennt lebenden Ehepaaren kann eine gemeinsame Steuererklärung vorteilhaft sein, wenn die Partner:innen weiterhin in der gleichen Steuerklasse verbleiben. Dies hängt von den spezifischen Einkommensverhältnissen ab.
Suchst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Bereit, in die Selbstständigkeit zu starten? Dann findest du hier den kostenlosen und offiziellen Fragebogen. Einfach ausfüllen und direkt ans Finanzamt übermitteln.
Einzelveranlagung: Wann sie für Ehepaare sinnvoll sein kann
Die Einzelveranlagung kann für Ehepaare vorteilhaft sein, besonders wenn ein:e Partner:in Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld bezieht. Diese Leistungen müssen zwar nicht versteuert werden, wirken sich jedoch auf den Steuersatz des Partners bzw. der Partnerin aus, da sie in die Berechnung des Steuersatzes einfließen – ein Vorgang, der als Progressionsvorbehalt bezeichnet wird. Wenn die Einkünfte der beiden Partner:innen stark unterschiedlich sind, könnte die Einzelveranlagung steuerlich sinnvoller sein, da der Vorteil des Ehegattensplittings in diesem Fall nicht so groß ausfällt.
Ein weiterer Vorteil der Einzelveranlagung besteht darin, dass Verluste eines selbstständigen Partners bzw. einer selbstständigen Partnerin nicht mit den Einkünften des oder der anderen verrechnet werden. Diese Verluste können jedoch in ein anderes Steuerjahr übertragen werden, was in bestimmten Fällen steuerlich vorteilhaft sein kann.
Für Paare, bei denen ein:e Partner:in Verluste oder Lohnersatzleistungen bezieht, ist die Einzelveranlagung häufig die bessere Wahl. Im Zweifelsfall ist es ratsam, eine:n Steuerberater:in zu Rate zu ziehen, um die steuerlich günstigste Option zu wählen.
Bei der Steuererklärung für Ehepaare kann es auch dann steuerliche Vorteile geben, wenn außergewöhnliche Belastungen entstehen. Dazu zählen Kosten, die für die Ehepartner:innen oder ihre Kinder anfallen und die über das übliche Maß hinausgehen, wie zum Beispiel hohe Krankheitskosten, Pflegekosten oder Kosten für eine behinderte Person. Diese Ausgaben können gemäß § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten.
Ein weiteres Beispiel für außergewöhnliche Belastungen sind Kosten für die Scheidung oder Unterhaltszahlungen, die ebenfalls gemäß § 33a EStG steuerlich geltend gemacht werden können, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens übersteigen. Diese Regelungen bieten vor allem steuerliche Entlastung für Paare, die außergewöhnliche private Belastungen tragen müssen.
Wichtig ist hierbei, dass nur Ausgaben berücksichtigt werden, die tatsächlich außergewöhnlich sind und die festgelegten Grenzen überschreiten. Die zumutbare Eigenbelastung wird nach dem Einkommen und der familiären Situation des Steuerpflichtigen berechnet und stellt sicher, dass nur außergewöhnliche Ausgaben berücksichtigt werden.
Steuererklärung bei getrennt lebenden Ehepartner:innen
Auch für getrennt lebende Ehepartner:innen stellt sich die Frage, welche Veranlagungsart die beste ist. Grundsätzlich müssen getrennt lebende Ehepartner:innen weiterhin eine Steuererklärung abgeben. In vielen Fällen bleibt es auch möglich, von der Zusammenveranlagung zu profitieren, wenn die Ehepartner:innen im Laufe des Jahres nur vorübergehend getrennt sind. Die Entscheidung, ob eine Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung sinnvoller ist, hängt von den jeweiligen Einkommensverhältnissen ab.
Für getrennt lebende Ehepaare ohne gemeinsamen Haushalt, die dauerhaft getrennt leben, ist die Einzelveranlagung meist die bessere Wahl, da keine gemeinsamen Einkünfte mehr zusammen veranlagt werden können. In diesem Fall gibt es keine steuerlichen Vorteile mehr, die durch das Ehegattensplitting erzielt werden können, da es für die Steuererklärung bei Ehepartner:innen nur dann vorteilhaft ist, wenn diese weiterhin zusammen veranlagt werden.
Besonders bei Ehepartner:innen mit Selbstständigkeit und unterschiedlichen Einkommensverhältnissen kann die Einzelveranlagung die beste Wahl sein, um die Steuerlast individuell und gerecht zu berechnen. Auch hier sollte jedoch die individuelle Situation geprüft werden, um keine steuerlichen Nachteile zu erleiden.
Selbstständig und angestellt: Das müssen Paare bei der Steuererklärung beachten
Wenn ein:e Partner:in selbstständig ist und der oder die andere angestellt, stellt sich die Frage, ob die Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung sinnvoller ist. Wenn beide Partner:innen ähnliche Einkünfte erzielen, kann die Zusammenveranlagung vorteilhaft sein, da der Splittingtarif zur Steuerersparnis beiträgt. Bei größeren Einkommensunterschieden ist oft die Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting die beste Wahl.
Beispiel: Partner:in A verdient 80.000 Euro im Jahr (angestellt), Partner:in B erzielt 25.000 Euro Umsatz (selbstständig). Bei Einzelveranlagung würde die Steuerlast für Partner:in A bei etwa 16.500 Euro und für Partner:in B bei 2.800 Euro liegen. Wenn sich das Paar jedoch für Zusammenveranlagung entscheidet, wird das gemeinsame Einkommen von 105.000 Euro halbiert und es wird eine Steuer von insgesamt 17.200 Euro berechnet. Damit ergibt sich eine Steuerersparnis von 2.100 Euro im Vergleich zur Einzelveranlagung.
Fazit: Steuererklärung für Ehepaare – jeder Fall ist individuell
Es gibt zwar klare Faustregeln, wann sich eine Zusammenveranlagung von Ehepartner:innen lohnt, jedoch gibt es auch ein paar Ausnahmefälle, in denen eine getrennte Steuererklärung sinnvoller ist. Im Zweifel kann der Gang zu einem bzw. einer Steuerberater:in hier Licht ins Dunkel bringen und euch die unterschiedlichen Optionen und Ersparnisse vorrechnen.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass du und dein:e Partner:in euch über eure Einnahmen im Klaren seid, denn gerade für Selbstständige kann dies eine echte Herausforderung sein. Mit Accountable kannst du deine Einnahmen und Ausgaben jedoch ganz leicht im Überblick behalten. Lade dir einfach unsere kostenlose App herunter und bring noch heute Ordnung in deine Finanzen.
Häufige Fragen zur Steuererklärung für Ehepaare
Lohnt sich eine gemeinsame Steuererklärung, wenn man verheiratet ist?
Die gemeinsame Veranlagung lohnt sich besonders, wenn ein:e Partner:in mehr verdient oder Selbstständige Verluste haben. So können die Einkünfte zusammengezählt und steuerlich günstiger behandelt werden. Besonders vorteilhaft bei großen Einkommensunterschieden, da der Splittingtarif die Steuerlast insgesamt senkt.
Besser getrennt oder gemeinsame Veranlagung wählen?
Die Wahl hängt von den Einkommensverhältnissen ab. III/V ist sinnvoll bei großen Einkommensunterschieden, da der oder die Besserverdienende von einer geringeren Steuerlast profitiert. Die Kombination IV/IV eignet sich, wenn die Einkommen der Partner:innen näher beieinander liegen, um die Steuerlast während des Jahres gerechter zu verteilen.
Welche Steuerklasse wähle ich, wenn mein:e Ehepartner:in selbstständig ist?
Die Steuerklasse des angestellten Partners bzw. der angestellten Partnerin beeinflusst nicht direkt den selbstständigen Partner bzw. die selbstständige Partnerin. Du wählst zwischen III, IV oder V, was vor allem die monatlichen Steuerabzüge betrifft. Wenn der oder die selbstständige Partner:in hohe Einkünfte hat, sollte auch dessen bzw. deren Steuerlast bei der Wahl berücksichtigt werden.
Müssen beide Ehepartner:innen eine Steuererklärung machen?
Ja, grundsätzlich müssen beide Ehepartner:innen eine Steuererklärung abgeben, es sei denn, sie entscheiden sich für die Zusammenveranlagung. Bei der Einzelveranlagung gibt jede:r Partner:in seine oder ihre Einkünfte separat an, was für Paare mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen von Vorteil sein kann.
Was ist der Unterschied zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung?
Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Partner:innen zusammengezählt, was oft zu einer niedrigeren Steuerlast führt. Bei der Einzelveranlagung wird jede:r Partner:in separat besteuert, was in bestimmten Fällen vorteilhaft sein kann, wenn ein:e Partner:in beispielsweise Lohnersatzleistungen bezieht oder Einkünfte mit Verlusten verrechnet.
Kann ich nachträglich die Steuerklasse ändern?
Ja, ein Wechsel der Steuerklasse ist in der Regel einmal im Jahr möglich, außer bei außergewöhnlichen Ereignissen wie einer Trennung oder Eheschließung. Der Wechsel muss schriftlich beim Finanzamt beantragt werden und kann auch dann sinnvoll sein, wenn sich die Einkommensverhältnisse der Partner:innen erheblich ändern.
Was passiert, wenn wir uns nach der Steuererklärung trennen?
Wenn ein Paar sich nach der Steuererklärung trennt, können sie trotzdem die Vorteile der Zusammenveranlagung für das betreffende Jahr nutzen, solange sie bis zum 31. Dezember zusammenleben. Nach einer dauerhaften Trennung wird die Einzelveranlagung die steuerliche Option der Wahl.
Du bist selbstständig und möchtest deine Steuern eigenständig verwalten? Mit der Accountable Steuersoftware behältst du deine Buchhaltung und Steuererklärungen jederzeit im Blick. Teste es jetzt!
Selbstständig starten, ohne Steuerfehler
Der komplette Leitfaden für die ersten 12 Monate - von Steuerberatern geprüft
Steuern? Einfach, einfach! Ich kann mit Accountable mein Business super effizient gestalten was den Verwaltungs-Teil betrifft. Auch bei Fragen ist der Steuer-Coach (auch mit echten Menschen ;-)) wirklich schnell und super hilfreich! Alles in allem kann ich Accountable einfach weiterempfehlen.
Patric S
31.03.2026
Top App! ich habe sowas von keine Ahnung von der ganzen Geschichte. Aber es ist super erklärt und wirklich sehr leicht ! Ich bin top zufrieden
marco moertzsch
20.11.2025
Bin überwältigt wie gut diese App ist. Sie übernimmt quasi alles für dich, man muss nur seine Sachen eintragen und selbst da übernimmt die KI 90%. Wenn man irgendwas nicht weiß, Probleme oder Fragen hat hilft die Ki oder man bekommt innerhalb von 1-2 Tagen direkt Hilfe von einem Steuer-Coach. UI auch sehr schön und leicht zu bedienen. Absolute Empfehlung von mir, wüsste nicht was man besser machen könnte!
vuno7
20.11.2025
Das Interface leitet einen super einfach durch alle relevanten Dinge: Konten, Einnahmen und Ausgaben, Steuern. Man wird sehr übersichtlich darauf hingewiesen, welche Steuern zu zahlen sind. Wenn man seine Buchhaltung in der Plattform pflegt, werden die Daten automatisch in die richtigen Steuerformulare übertragen. Bei Fragen gibt es den KI Chat und echte Ansprechpartner. Es macht richtig Spaß. Nachdem ich einige Änderungswünsche vorgeschlagen hatte, hat mir der Support sehr kulant geholfen und Nachbesserung versprochen.
Jonathan
20.05.2025
Ein super Steuerprogramm,das Rechnungen schreiben ist sehr einfach. Es ist alles sehr übersichtlich. Sehr gut ist die persönliche Beratung, wenn sie gebraucht wird.
Anonym
25.03.2026
Ich habe noch nie ein Finanzprogramm benutzt, das so zuverlässig, treffsicher und genau die Belege automatisiert ausliest. Einfach super. Die Buchung der einzelnen Vorgänge geht damit in Windeseile – und wenn mal eine Fall nicht ganz klar ist, hilft die KI und der Chatbot super weiter. Die automatischen Vorschläge zur Belegzuordnung sind auch für den absoluten Laien perfekt verständlich. Auf jeden Fall kann ich sagen, dass ich noch nie so schnell die Belegerfassung erledigt hatte. Ich pflege gerade die letzten Monate ein und bin damit ruckzuck durch.
Christian
09.11.2025
Super App. Macht Buchhaltung, Rechnungen erstellen, Steuerzahlung und alles drum und dran sehr einfach. Und wenn man mal Fragen hat, haben die einen tollen Kundenservice. Wirklich empfehlenswert.
Kristina
27.02.2025
Ich liebe die App, ich bin super froh, endlich keinen Papierkram mehr zu haben. Ich hatte erst Probleme beim Upgrade auf meines Plans, aber der Support ist super schnell und hilfsbereit und so konnte ich in kürzester Zeit auch das Upgrade durchführen. Jetzt mit allen Funktionen ist es einfach noch so viel besser, da ich die Anwendung nun auch am PC nutzen kann und Zugriff auf den Chat mit den Steuer-Profis habe, die mich bei jeder Frage unterstützen. Einfach klasse!
LisNutz
11.05.2024
Ich finde das Team von Accountable sehr fachlich, professionell, schnelle Antworten (auch um 22 Uhr). Einfach ein gelungenes Produkt mit einem starken Team dahinter.
Willi H
09.04.2026
Eine sehr übersichtliche und intuitive App. Ich nutze sie seitdem ich meine Selbstständigkeit angefangen habe und habe seitdem noch keine Probleme damit gehabt, dass irgendwas nicht funktioniert hat oder ich den Überblick verloren habe. Außerdem ist es auch total nützlich, dass man Fragen zu Steuern usw. direkt an eine KI oder einen Steuer-Coach stellen kann