Du bist freiberuflich tätig und möchtest gleichzeitig von der Zusammenarbeit mit Partner:innen profitieren? Dann könnte eine Partnergesellschaft, die auch als Partnerschaftsgesellschaft bekannt ist, genau das Richtige für dich sein!
In diesem Artikel erfährst du, was eine Partnergesellschaft ist, wie du sie gründen kannst und welche steuerliche Behandlung sie erfährt.
Eine Partnergesellschaft ist eine Form der Personengesellschaft. Anders als bei einer Einzelunternehmung teilst du dir bei einer Partnergesellschaft die unternehmerischen Pflichten und Risiken mit Partner:innen.
Zusammen bildet ihr eine rechtliche Einheit, in der jede:r Partner:in für die gemeinsamen Geschäftsaktivitäten verantwortlich ist.
Hinweis: Eine Partnerschaftsgesellschaft kann nur von Personen gegründet werden, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Im Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger freier Berufe ist eine Auflistung der Berufe festgehalten, die zu den freien Berufen zählen. Ob deine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, entscheidet in der Regel das Finanzamt oder ein zuständiges Gewerbeamt.
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Eine Partnerschaftsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der zwei oder mehrere natürliche Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen und betreiben. Sie ist vergleichbar mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Im Gegensatz zur GbR bietet die Partnerschaftsgesellschaft jedoch die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung. Ein Mindestkapital ist bei der Gründung nicht erforderlich.
In Deutschland ist es möglich, sowohl eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) als auch eine Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB oder Partnergesellschaft mbB) zu gründen. Ein besonderes Merkmal der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung.
Hierbei wird die Haftung für berufliche Fehler lediglich auf die Partner:innen beschränkt, die alleinig für die Fehler im Rahmen eines bestimmten Auftrages verantwortlich sind. Die anderen Partner:innen haften in diesem Fall nicht mit ihrem persönlichen Vermögen.
Bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) wird diese Haftungsbeschränkung zusätzlich ausgeweitet: Das Privatvermögen des Partners, der seinen Beruf fehlerhaft ausübt, wird hierbei ebenso geschützt wie das seiner Partner:innen. Die Haftung ist hier auf die Versicherungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung beschränkt – eine der Versicherungen, die Freelancer- und Freiberufler:innen in jedem Fall haben sollten.
Bei einer Partnergesellschaft profitierst du von der Expertise und dem finanziellen Engagement deiner Partner:innen. Das Einbringen der verschiedenen Fähigkeiten und Ressourcen führt zu einer effektiveren Arbeitsteilung und einer breiteren Wissensbasis und kann so auch zu einem höheren Gewinn für alle Beteiligten führen.
Eine Partnergesellschaft bietet eine flexible Struktur, in der die Partner:innen die Gewinnverteilung und die Unternehmensführung individuell gestalten können. Dies ermöglicht es, eine maßgeschneiderte Vereinbarung zu treffen, die auf die Bedürfnisse und Vorstellungen der Partner:innen zugeschnitten ist.
Für die Partnerschaftsgesellschaft ist die Gewinnverteilung ebenso wie bei der GbR geregelt. Nach § 722 Abs. 1 BGB hat jede:r Partner:in ohne Rücksicht auf die Art und Größe des eigenen Beitrags einen gleichen Anteil am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, sofern die Anteile der Partner:innen am Gewinn und Verlust nicht bestimmt sind. Wenn im Gesellschaftsvertrag zur Gewinnverteilung keine Regelung enthalten ist, wird der Gewinn also nach Köpfen verteilt.
Hier sind die wichtigsten Schritte, um deine Partnergesellschaft zu gründen:
In einem schriftlichen Partnerschaftsvertrag sollten folgende Angaben festgehalten werden:
Hinweis: Wenn keine besonderen Regelungen zwischen den Partner:innen getroffen werden, gelten die gesetzliche Bestimmungen gemäß BGB, PartGG und HGB.
Hinweis: Auch Veränderungen in der Partnerschaft oder die Auflösung der Partnerschaftsgesellschaft müssen gemeldet werden. Dies betrifft beispielsweise den Aus- oder Eintritt von Partner:innen, Änderungen in der Vertretungsmacht, Änderungen des Namens oder des Sitzes der Partnerschaft oder eine Änderung des Gegenstandes.
Eine Partnergesellschaft wird steuerlich wie eine Personengesellschaft behandelt. Die Gewinne werden auf die einzelnen Partner:innen aufgeteilt und in ihrer persönlichen Steuererklärung versteuert. Eine PartG ist daher nicht selbst einkommensteuerpflichtig. Die genaue Gewinnverteilung sollte im Partnerschaftsvertrag festgelegt werden, um mögliche Konflikte zwischen den Partner:innen zu vermeiden. Seit 2022 besteht für Partnerschaftsgesellschaften auch die Möglichkeit zur Besteuerung nach dem Körperschaftsteuerrecht. Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt werden und bedarf einer sorgfältigen Prüfung, vor allem, da mit der Körperschaftssteuer auch eine generelle Gewerbesteuerpflicht fällig wird.
Eine Partnergesellschaft bietet dir die Möglichkeit, dein eigenes Unternehmen zu gründen und gleichzeitig von der Zusammenarbeit mit Partner:innen zu profitieren. Mit einem gut ausgearbeiteten Partnerschaftsvertrag und einer klaren Gewinnverteilung kannst du eine erfolgreiche und flexible Arbeitsbeziehung aufbauen. Denke aber daran, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte im Voraus zu klären, um mögliche Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.
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Andreas Reichert ist erfahrener Steuerberater und Partner von Accountable.
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