Für Selbstständige, Freelancer:innen oder Freiberufler:innen stellt sich oft die Frage, ob sie Kirchensteuer zahlen müssen. Die kurze Antwort: Ja, wenn sie Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft sind. Anders als bei Angestellt:innen, bei denen die Steuer automatisch vom Gehalt abgezogen wird, musst du als Selbstständige:r die Kirchensteuer eigenständig im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung zahlen.
Doch wie genau wird sie berechnet, welche Besonderheiten gelten und was solltest du beachten? Hier findest du die wichtigsten Informationen rund um die Kirchensteuer für Selbstständige.
Die Kirchensteuer dient der Finanzierung der vielfältigen Aufgaben und Angebote der Religionsgemeinschaften. Dazu zählen der Unterhalt und die Sanierung von Kirchengebäuden, die Bezahlung von Geistlichen und Verwaltungsmitarbeitenden, aber auch soziale Projekte wie kirchliche Kindergärten, Krankenhäuser oder Flüchtlingshilfe.
Der Einzug der Kirchensteuer erfolgt über die Finanzämter. Diese leiten die Steuerbeträge dann an die entsprechenden Kirchen weiter. Dabei wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Sie variiert je nach Bundesland zwischen 2 % und 4,5 %. In Bayern beträgt sie beispielsweise 2 %, im Saarland liegt sie mit 4,5 % am höchsten. Im Bundesdurchschnitt liegt die Verwaltungsgebühr bei rund 3 %.
Derzeit nutzen folgende Kirchen und Organisationen den staatlichen Einzug der Kirchensteuer:
Folgende Kirchen ziehen die Kirchensteuer selbst ein:
Als natürliche Person bist du kirchensteuerpflichtig, wenn du drei wesentliche Kriterien erfüllst. Erstens musst du Mitglied der Religionsgemeinschaft sein, die die Kirchensteuer erhebt. Diese Mitgliedschaft beginnt in der Regel mit der Taufe, wodurch du Teil der jeweiligen Kirche wirst. Zweitens muss dein Wohnsitz in Deutschland liegen, und drittens ist deine steuerliche Leistungsfähigkeit entscheidend. Das bedeutet, dass vor allem Personen, die lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind, Kirchensteuer zahlen müssen.
Hinweis von Accountable: Auch wenn du selbst kein Mitglied einer Kirche bist, kann die Kirchensteuer als Selbstständige:r oder Unternehmer:in für dich relevant werden. Beschäftigst du Mitarbeiter:innen, die einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehören, musst du als Arbeitgeber:in die Kirchensteuer zusammen mit der Lohnsteuer abführen.
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Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach der Einkommensteuer, zu der auch Lohn- und Kapitalertragsteuer zählen. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 %. Bist du Selbstständige:r oder Freelancer:in, richtet sich die Höhe deiner Kirchensteuer also nach deinem Wohnort und dem Einkommen, dass du versteuerst.Du zahlst also monatlich acht oder neun Prozent deiner Einkommensteuer als Kirchensteuer.
Bei Ehepaaren, die beide derselben Konfession angehören, wird die Kirchensteuer auf Grundlage des gemeinsamen Einkommens berechnet. Ist jedoch nur eine:r von euch Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft, bezieht sich die Steuer nur auf den Anteil der Einkommensteuer derjenigen Person, die Kirchenmitglied ist.
Wenn du ein besonders hohes Einkommen hast, kann die sogenannte Kappungsgrenze für dich relevant sein. Diese sorgt dafür, dass die Höhe der Kirchensteuer nicht unverhältnismäßig hoch ausfällt. Die 8 % bzw. 9 % Kirchensteuer werden von deiner Einkommenssteuer abgerechnet. In den meisten Bundesländern gilt allerdings die Regel, dass die Kirchensteuer nicht mehr als drei bis vier Prozent des zu versteuernden Einkommens betragen darf. Die Kappung wird meist automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, anderenfalls du musst sie separat beantragen.
Beispiel: In Berlin gilt ein Kappungssatz von 3 Prozent. Das bedeutet, die Kirchensteuer darf höchstens 3 Prozent des zu versteuernden Einkommens betragen.
Durch die Kappungsregelung darf die Kirchensteuer maximal 3 Prozent deines zu versteuernden Einkommens also von 180.000 Euro betragen: Das wären 5.400 Euro.
Daher würde in diesem Fall die Kirchensteuer auf 5.400 Euro begrenzt.
Das Kirchgeld ist eine besondere Form der Kirchensteuer, die direkt an die Kirchengemeinde vor Ort fließt. In Bayern erklärt sich der niedrigere Kirchensteuersatz von 8 % zum Beispiel dadurch, dass zusätzlich zur Kirchensteuer ein verpflichtendes Kirchgeld erhoben wird. Kirchenmitglieder stufen ihr Einkommen selbst ein und überweisen das Kirchgeld separat zur monatlichen Kirchensteuer.
Es gibt zwei Arten von Kirchgeld:
Hinweis: In vielen katholischen und evangelischen Gemeinden außerhalb Bayerns werden die Mitglieder ebenfalls darum gebeten, Kirchgeld zu bezahlen. Dabei handelt es sich aber um eine zusätzliche freiwillige Abgabe, vergleichbar mit einer Spende.
Als Freiberufler:in oder Selbstständige:r kannst du die gezahlte Kirchensteuer vollständig als Sonderausgabe in deiner Steuererklärung absetzen. Allerdings gilt dies nicht für die Kirchensteuer, die auf Kapitaleinkünfte wie Dividenden oder Kursgewinne erhoben wird. Sollte dir Kirchensteuer zurückerstattet worden sein, musst du diese ebenfalls in deiner Steuererklärung angeben. Achte also darauf, alle relevanten Zahlungen und Rückerstattungen korrekt zu erfassen.
➡️ Was kann man als Selbstständige:r von der Steuer absetzen?
Wenn du Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielst, fällt die Kapitalertragsteuer an. Sofern du kirchensteuerpflichtig bist, fällt in diesen Momenten auch automatisch die Kirchensteuer an. Diese wird in der Regel direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Falls du einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen möchtest, gilt: Auch hier wird anteilig Kirchensteuer berücksichtigt. In der Steuererklärung kannst du prüfen, ob dir möglicherweise eine Rückerstattung zusteht.
Um Kirchensteuer zu vermeiden, steht dir eigentlich nur ein Weg offen: der Austritt aus der Kirche. Das geht je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht mit einem einfachen Formular. Tatsächlich wird dies deiner Kirche auch nur mitgeteilt. Ein persönliches Gespräch beim Pfarrer oder der Pastorin deiner Heimatgemeinde (was eigentlich ganz sinnvoll wäre) ist nicht vorgeschrieben. Nach dem Austritt endet die Steuerpflicht in der Regel im folgenden Monat. Du wirst automatisch in den Steuerdaten als „ohne Konfession“ geführt, was auch dem Finanzamt und ggf. deinem/deiner Arbeitgeber:in gemeldet wird.
Die Kirchensteuer wird allerdings nicht rückwirkend für das Jahr aufgehoben. Trittst du beispielsweise im Oktober aus der Kirche aus, musst du trotzdem für alle Monate bis einschließlich Oktober Kirchensteuer zahlen. Die Entlastung wirkt sich erst ab dem Folgemonat aus.
Beachte aber: Der Kirchenaustritt sollte nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch aus Überzeugung erfolgen. Viele Kirchengemeinden setzen sich für soziale Projekte ein und unterstützen bedürftige Menschen – durch die Kirchensteuer trägst du also auch dazu bei, diese wichtigen Projekte zu fördern.
Ob du weiterhin Kirchenmitglied bleibst oder aussteigst, liegt bei dir. Wichtig ist, dass du die steuerlichen Folgen kennst und sie in deine Planung als Selbstständige:r mit einbeziehst.
Muss ich als Selbstständige:r automatisch Kirchensteuer zahlen?
Nur wenn du Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft bist und in Deutschland Einkommensteuer zahlst.
Wie hoch ist die Kirchensteuer für Selbstständige?
In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 %. In allen anderen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer.
Kann ich die Kirchensteuer in meiner Steuererklärung absetzen?
Ja, die gezahlte Kirchensteuer auf Einkommen gilt als Sonderausgabe und kann die Steuerlast senken.
Gibt es eine Obergrenze für die Kirchensteuer?
Ja, durch die sogenannte Kappungsregelung wird die Kirchensteuer bei hohen Einkommen auf 3–4 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt.
Was ist der Unterschied zwischen Kirchensteuer und Kirchgeld?
Kirchensteuer ist die normale Abgabe für Gemeindemitglieder, die sich nach der Einkommensteuer richtet. Das Kirchgeld ist eine zusätzliche Abgabe an die örtliche Gemeinde, meist in besonderen Konstellationen.
Wie kann ich vermeiden, Kirchensteuer zu zahlen?
Nur durch einen formalen Austritt aus der Kirche, den du beim Standesamt oder Amtsgericht erklären musst.
Bin ich als Arbeitgeber:in verpflichtet, Kirchensteuer für meine Mitarbeitenden abzuführen?
Ja, sofern deine Mitarbeitenden Kirchenmitglieder sind, musst du die Kirchensteuer gemeinsam mit der Lohnsteuer abführen.
Wird Kirchensteuer auch auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden erhoben?
Ja, auch Kapitalerträge unterliegen der Kirchensteuer. Diese wird von Banken automatisch einbehalten, sofern du als Kirchenmitglied geführt wirst.
Ändert sich meine Kirchensteuerpflicht, wenn ich in ein anderes Bundesland umziehe?
Ja, denn der Kirchensteuersatz hängt vom Bundesland ab. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt er 8 % und in allen anderen Bundesländern 9 %.
Kann ich nach einem Kirchenaustritt rückwirkend zu viel gezahlte Kirchensteuer zurückfordern?
In der Regel nicht. Der Kirchenaustritt wirkt erst ab dem Folgemonat, Rückerstattungen für vorherige Zeiträume sind unüblich.
Was passiert mit meiner Kirchensteuerpflicht, wenn ich dauerhaft ins Ausland ziehe?
Mit dem Wegzug aus Deutschland und dem Verlust des inländischen Wohnsitzes endet in der Regel auch die Kirchensteuerpflicht.
Wie erfährt das Finanzamt, ob ich kirchensteuerpflichtig bin?
Die Information wird über das Melderegister übermittelt. Änderungen wie ein Kirchenaustritt werden automatisch an das Finanzamt weitergegeben.
Ändert sich die Kirchensteuer, wenn ich meine Rechtsform ändere (z. B. von Einzelunternehmen zu GmbH)?
Ja. Als GmbH zahlst du (besser: das Unternehmen) keine persönliche Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer. Du als Geschäftsführer:in zahlst nur Kirchensteuer auf dein Gehalt, wenn du selbst kirchensteuerpflichtig bist.
Muss ich Kirchensteuer zahlen, wenn ich nur ein sehr geringes Einkommen habe?
Nur wenn du Einkommensteuer zahlst. Liegt dein Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, fällt keine Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer an.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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