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Entlastungspaket für Selbstständige 2022

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 3 Minuten

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Um die steigenden Preise durch die Inflation für alle Bürger:innen zu senken, hat die Bundesregierung bis jetzt insgesamt 3 Entlastungspakete verabschiedet. Diese sollen mit schnellen Maßnahmen die finanzielle Entlastung der Menschen in Deutschland gewährleisten. Was diese Entalstungspakete genau enthalten und was für dich als Selbstständige:r relevant ist, erfährst du hier.

Das bringt das dritte Entlastungspaket

Home Office Pauschale

Die Home Office Pauschale ist besonders für Selbstständige relevant, die häufig von zu Hause aus arbeiten und kein dauerhaftes Büro, Werkstatt oder Co-Working Space mieten. Denn damit können pro Tag, der zu Hause gearbeitet wird, 5 Euro als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung geletend gemacht werden. Die Pauschale war bisher auf insgesamt 600 Euro im Jahr begrenzt, doch ab 2023 können bis zu 1.000 Euro geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass im Jahr bis zu 200 Arbeitstage mit der Pauschale abgesetzt werden können, statt bisher nur 120 Tage. ➡️ So sparst du Steuern mit der Home Office Pauschale. ➡️ So setzt du die Home Office Pauschale mit Accountable ab

Photovoltaikanlagen

Ab 2023 soll es einfacher werden, Photovoltaikanlagen zu installieren. Denn sowohl der bürokratische Aufwand, als auch der Betrieb und die steuerlichen Regelungen, die damit einhergehen, stellen für viele noch eine große Hürde dar. Daher wird der Ausbau von Photovoltaikanlagen und damit die Förderung von erneuerbaren Energien ab Januar mit einer Reihe von Maßnahmen erleichtert.

Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen

Diese vorgezogende Regelung betrifft besonders Arbeitnehmer:innen. Arbeitest du also neben deiner selbstständigen Tätigkeit hauptberuflich als Angestellte:r, kannst du Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schon ab 2023 als Sonderausgaben berücksichtigen.

Sparer-Pauschbetrag

Wenn du Kapitalerträge wie Zinsen hast, musst du darauf Abgeltungssteuer, evtl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen. Doch durch den Sparer-Pauschbetrag bleiben deine Erträge steuerfrei, wenn sie den Betrag von bisher 801 Euro nicht überschreiten. Dieser Betrag wird nun auf 1.000 Euro erhöht. So soll Bürger:innen das Sparen und Investieren erleichtert werden.

Inflationsausgleichsprämie

Bist du nebenberuflich selbstständig und arbeitest hauptberuflich als Angestellte:r, kannst du von der Inflationsausgleichsprämie profitieren. Diese soll bis Ende 2024 von Arbeitgeber:innen ausgezahlt werden. Wegen der hohen Inflation, sollen Arbeitnehmer:innen durch diese Prämie bis zu 3.000 Euro erhalten. Zudem wird der Betrag steuerfrei sein.

Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen

Unternehmen mit einem besonders hohen Strom und Energieverbrauch, sollen durch den Spitzenausgleich entlastet werden, da diese Unternehmen am stärksten von den steigenden Kosten betroffen sind. Dieser Spitzenausgleich von 1,7 Milliarden Euro wird bis Ende 2023 verlängert.

Erstes und Zweites Entlastungspaket

Weitere Hilfen wurden im ersten und zweiten Entlastungspaket beschlossen. Was daraus für alle Bürger:innen, auch für dich als Selbstständige:r relevant ist, haben wir hier zusammengefasst:

EEG-Umlage fällt weg

EEG steht für "Erneuerbare-Energien-Gesetz." Dieses Gesetz wurde beschlossen, um den Ausbau der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Um den Ausbau von Ökostrom, also durch z.B. Solar- oder Windenergie zu finanzieren, zahlen grundsätzlich alle Stromkunden- und kundinnen eine EEG-Umlage als Teil des Strompreises. Ab Juli 2022 entfällt nun diese EEG-Umlage, um Stromnutzer:innen von den hohen Stromkosten zu entlasten. Dein Stromlieferant muss also ab Juli die Preisabsenkung an dich als Endverbraucher:in weitergeben und diese Kosten nicht mehr deiner Stromrechnung zufügen.

Heizkostenzuschuss

Besonders zu spüren sind die gestiegenen Preise beim Heizen. Da es besonders schwer für einkommensschwächere Personen und Familien wird, diese Preissteigerungen zu bezahlen, wurde der Heizkostenzuschuss beschlossen. Dieser beträgt jeweils einmalig 230 Euro und 345 Euro. Diesen Zuschuss bekommen Auszubildende, Studierende und Schüler:innen, die einen Wohnzuschlag beim BAföG erhalten. Bist du berechtigt, den Heizkostenzuschuss zu erhalten, wird dir dieser automatisch auf dein Konto ausgezahlt.
➡️ Alle weiteren Fragen zum Heizkostenzuschuss hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf dieser Website beantwortet.

200 Euro Einmalzahlung für Empfänger:innen von Sozialleistungen

Hast du im Juli 2022 Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, bekommst du eine Einmalzahlung von 200 Euro. Erhähltst du Arbeitslosengeld, beträgt die Einmalzahlung 100 Euro.

Tankrabatt - Energiesteuer auf Kraftstoffe

3 Monate lang, bis Ende August 2022 galt der sogenannte Tankrabatt, um Autofahrer:innen bei den hohen Benzinkosten zu unterstützen. Dafür wurde in diesem Zeitraum die Energiesteuer gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter.

Neun-Euro-Ticket

Das Neun-Euro-Ticket hat war drei Monate lang ein voller Erfolg. Es galt zwischen 1. Juni 2022 und 31. August 2022. Für 9 Euro im Monat konnte jede:r den Nahverkeher in ganz Deutschland nutzen, das Auto stehen lassen und hohe Benzinkosten sparen. Nun wird darüber diskutiert, wie ein solches Ticket weiterhin bestehend könnte. Es ist wahrscheinlich, dass das 49 Euro Ticket kommt. Es soll ab Januar 2023 als monatlich kündbares Abo funktionieren. Allerdings muss sich noch über die Finanzaierung geeinigt werden.

Steuerentlastungsgesetz

Durch das Steuerentlastungsgesetz treten diese drei Steueränderungen in Kraft:
  • Arbeitnehmerpauschbetrag steigst von 1.000 Euro auf 1.200 Euro
  • Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro für 2022
  • Entfernungspauschale steigt ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer
➡️ Steuerentlastungsgesetz - was betrifft mich als Selbstständige:r?

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Autor - Sophia Merzbach

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Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

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Ich bin schwer begeistert, die Platform ist wirklich ausgereift, man ist kein Versuchskaninchen, außerdem ist es trotz Digitalisierung sehr persönlich und direkt, ich fühle mich richtig aufgehoben und die Kundenservice ist unübertroffen, einziges Manko ist das ext. Steuerbüro Consentes, auf Fragen wird nicht oder spät geantwortet, verlangen jedoch einen horrenden Betrag nur um mit dem Finanzamt zu sprechen, da greife ich lieber selber zum Hörer, das soll das Erlebnis mit Accountable, aber in keinem Fall schmälern, endlich eine All-in-One Lösung, die hält was Sie verspricht!

Anonym

Bis jetzt alles Top, guter Sapport.

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